Master of Arts Journalistik und Kommunikationswissenschaft
- Abschluss: Master of Arts
- Umfang: 120 ECTS-Leistungspunkte
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Zulassung: nur zum Wintersemester
- Bewerbung: 1. Juni - 15. Juli
- Unterrichtssprache: Deutsch, teilweise Englisch
- Zulassungsbeschränkt
Profil
- Der konsekutive Masterstudiengang schlägt eine einzigartige Brücke zwischen Wissenschaft und journalistischer Praxis: Die Anleitung zu systematischer Forschung paart sich mit der Vermittlung journalistischer Fertigkeiten.
- Der Studiengang vermittelt die neuesten Forschungsergebnisse und die Methoden der Kommunikationswissenschaft und setzt dabei an aktuellen Herausforderungen des Journalismus an. Wir zeigen, wie wissenschaftliche Theorien, Methoden und Erkenntnisse helfen können, diese Herausforderungen zu bewältigen.
- Die Schwerpunkte in Lehre und Forschung liegen in den Bereichen Praxis und Qualität des Journalismus, Klima- und Wissenschaftskommunikation, digitale Medien und digitaler Journalismus sowie politische Kommunikation.
- Wir erweitern die Perspektive über Deutschland hinaus, arbeiten international vergleichend und analysieren grenzüberschreitende Kommunikationsflüsse.
- Leitbild und Richtschnur des Studiengangs ist der Qualitätsjournalismus: gründliche Recherche, unvoreingenommene Würdigung der Fakten, professionelle Skepsis, verständliche Vermittlung und selbständiges Urteil als Elemente einer verantwortlichen Berufsausübung im Dienste der demokratischen Gesellschaft.
- Die Studierenden lernen, die gesellschaftlichen, ökonomischen, ethischen, historischen und internationalen Rahmenbedingungen des Journalismus zu analysieren, und erwerben so wertvolles Hintergrundwissen für ihren Berufseinstieg.
- Seminare mit praktischen Übungen vermitteln das journalistische Handwerkszeug, ermöglichen aber auch eine wissenschaftliche Reflexion der Medienpraxis.
- In Projektseminaren führen wir angewandte praxisrelevante Forschung durch, entwickeln, produzieren und testen journalistische Produkte.
- Der Studiengang bindet erfahrene Praktizierende aus der Medienmetropole Hamburg in die Lehre ein.
- Die Studierenden können in studienbegleitenden Praktika wertvolle Erfahrungen sammeln und ihre Kontakte zu Redaktionen ausbauen.
- Im freien Wahlbereich können die Studierenden Fachkompetenz in anderen Fächern erwerben, die sie sich in der späteren Praxis zunutze machen können.
Bewerbung
Informationen zum Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft:
- Fachspezifische Bestimmungen ab Wintersemester 2020/21 [PDF, nicht barrierefrei]
- Studienhandbuch (PDF) mit Studienplan und Fachspezifischen Bestimmungen (folgt)
Informationen zur Bewerbung:
- Bewerbungsinformation M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft, Stand 31. Mai 2024 [PDF]
- Checkliste zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und der Vollständigkeit Ihrer Bewerbung [PDF]
- Infoflyer M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft:
Bitte nehmen Sie diese Hinweise aufmerksam zur Kenntnis und berücksichtigen sie bei Ihrer Bewerbung! Nutzen Sie bitte auch hier genannten weiterführenden Informationsangebote und wenden sich bei Fragen an die in der Bewerbungsinformation angegebenen Ansprechpartner:innen.
Im Auswahlverfahren können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle vier Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Falls Sie wissen, dass Sie in jedem Fall mindestens eine Zugangsvoraussetzung nicht erfüllen, sehen Sie bitte von einer Bewerbung ab. Sie hätte keine Aussicht auf Erfolg.
Ansprechperson für die Bewerbung zum M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft und zum studiengangsspezifischen Auswahlverfahren:
Ihno Goldenstein
Universität Hamburg
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Studienbüro Sozialwissenschaften
Studienkoordinator Journalistik und Kommunikationswissenschaft
Von-Melle-Park 5, Aufgang C, Raum 1062
D-20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-3820
Mail: Ihno.Goldenstein[at]uni-hamburg.de
Studienbeginn
Der Fachbereich Sozialwissenschaften führt zu Beginn eines jeden Wintersemesters eine Orientierungseinheit für die Studienanfänger:innen der Studiengänge des Fachbereichs (Soziologie/Politikwissenschaft/Journalistik und Kommunikationswissenschaft) durch. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Die fachspezifische Einführung in den Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft findet am Mittwoch, 9. Oktober 2024 statt.
Studienplan und -organisation
Im Studienplan Journalistik und Kommunikationswissenschaft finden Sie Informationen zum Aufbau des Masterstudiengangs Journalistik und Kommunikationswissenschaft: Welche Module und welche Lehrveranstaltungen müssen im Laufe des Studiums belegt werden? Wann und in welcher Reihenfolge sollten die Module studiert werden? An welcher Stelle im Studium sind Prüfungen vorgesehen?
- Studienplan M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft ab WiSe 2020/21 [PDF, nicht barrierefrei]
- Studienplan M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft ab WiSe 2014/15 bis WiSe 2019/20 [PDF, nicht barrierefrei]
Orientierungs- und Planungshilfe
- Hinweise zum Umgang mit Fehlzeiten sowie mit Praktika im Sommersemester [PDF, nicht barrierefrei]
Nachfolgend finden Sie die Informationen aus dem aktuellen Studienplan (seit Wintersemester 2020/21) als barrierefreien Fließtext.
Allgemeine Informationen
Hauptfach
Der Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft sieht das Studium vom insgesamt 12 Pflichtmodulen vor (siehe unten). Detaillierte Informationen zu den Studieninhalten der Module und Veranstaltungen sowie zu den Prüfungsregelungen finden Sie in den Modulbeschreibungen der Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs.
Wahlbereich
Für den erfoglreichen Abschluss des Studiums müssen im Wahlbereich Veranstaltungen im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen werden. Im Wahlbereich können dafür freigegebene Veranstaltungen aus dem Lehrangebot des Masterstudiengangs Journalistik und Kommunikationswissenschaft oder für den Wahlbereich geöffnete Veranstaltungen anderer Masterstudeingänge der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften belegt werden. Im Wahlbereich erzielte Prüfungsergebnisse gehen nicht in die Gesamtnote des Studiums ein.
1. Semester
Im ersten Semester werden vier Module begonnen. Dabei sind insgesamt sechs Lehrveranstaltungen vorgesehen.
- Das Modul 1 - Journalismus und digital vernetzte Gesellschaft sieht eine Vorlesung und eine Übung zur Vorlesung vor. Die Modulabschlussprüfung sind Essays. Für das gesamte Modul werden 6 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Modul 2 - Empirische Methoden für Forschung und Journalismus sieht eine Vorlesung vor. Diese wird mit einer Klausur beendet.
- Das Modul 4 - Grundlagen der journalistischen Praxis sieht zwei Seminare vor. Die Modulabschlussprüfung sind journalistische Beiträge in beiden Seminare. Für das gesamte Modul werden 12 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Modul 5 - Kommunikation als Beruf sieht eine Ringvorlesung vor. Diese wird mit einer Studienleistung beendet.
Nach dem ersten Semester sollte das Modul 1 - Journalismus und digital vernetzte Gesellschaft und Modul 4 - Grundlagen der journalistischen Praxis abgeschlossen sein.
2. Semester
Im zweiten Semester werden die begonnenen Module fortgesetzt und zwei neue Module begonnen. Dabei sind insgesamt bis zu 5 Lehrveranstaltungen vorgesehen.
- Das Modul 2 - Empirische Methoden für Forschung und Journalismus sieht ein Seminar vor. Dieses wird mit einer Studienleistung beendet. Profilmodul Spezielle Soziologien sieht zwei Seminare vor. Diese werden jeweils mit einer benoteten Modulteilprüfung beendet.
- Das Modul 3 - Forschungsprojekt Journalismus und digitale Gesellschaft sieht den ersten Teil eines zweisemestrigen Projektseminares vor. Die Projektseminare beginnen immer im Sommersemester, wobei i.d.R. zwei Projektseminare zu unterschiedlichen Themen angeboten werden. Der erste Teil wird im zweiten Semester mit einer Studienleistung beendet.
- Das Modul 6 - Vertiefung - Journalismus in der digitalen Gesellschaft sieht ein bis zwei Seminare vor. Im zweiten sowie dritten Semester sind drei frei wählbare Seminare aus dem gegebenen Angebot zu wählen. Mindestens ein gewähltes Seminar muss als forschungsorientiert ausgewiesen sein. Diese werden jeweils mit einem Forschungs- oder Literaturbericht beendet.
- Das Modul 5 - Kommunikation als Beruf sieht ein Praktikum vor. Dieses wird in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des 1., 2., oder 3. Semesters absolviert. Das Praktikum umfasst 5 Wochen und wird mit einem Praktikumsbericht beendet. Für das gesamte Modul werden 9 Leistungspunkte angerechnet.
3. Semester
Im dritten Semester werden die begonnenen Module abgeschlossen und ein neues begonnen. Dabei sind bis zu fünf Seminare vorgesehen.
- Das Modul 7 - Wissenschaftlich-journalistische Projektwerkstatt sieht ein Projektseminar vor. Die Modulabschlussprüfung ist ein journalistischer Beitrag oder ein Projektbericht. Fü das gesamte Modul werden 8 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Modul 2 - Empirische Methoden für Forschung und Journalismus sieht ein Seminar vor. Dieses wird mit einer Studienleistung beendet. Mit erfolgreichem Abschluss dieses Seminares wird das gesamte Modul abgeschlossen. Für das gesamte Modul werden 9 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Modul 3 - Forschungsprojekt Journalismus und digitale Gesellschaft sieht den zweiten Teil des Projektseminares vor. Die Modulabschlussprüfung ist ein benoteter Projektbericht. Für das gesamte Modul werden 16 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Modul 6 - Vertiefung - Journalismus in der digitalen Gesellschaft sieht ein bis zwei Seminare vor (abhängig von der Anzahl der Seminare, die im vorherigen Semester gewählt wurden). Diese werden jeweils mit einem Forschungs- oder Literaturbericht beendet. Nach erfolgreichem Abschluss der drei Seminare wird das gesamte Modul abgeschlossen. Für das gesamte Modul werden 18 Leistungspunkte angerechnet.
Nach dem dritten Semester sollte das Modul 7 - Wissenschaftlich-journalistische Projektwerkstatt, Modul 2 - Empirische Methoden für Forschung und Journalismus, Modul 3 - Forschungsprojekt Journalismus und digitale Gesellschaft, Modul 6 - Vertiefung - Journalismus in der digitalen Gesellschaft sowie Modul 5 - Kommunikation als Beruf abgeschlossen sein.
4. Semester
Im vierten Semester wird das Modul 8 - Abschlussmodul begonnen. Dieses sieht ein Seminar vor, welches mit einer Studienleistung und 3 Leistungspunktem beendet werden. Neben dem Seminar sieht das Abschlussmodul auch die Bearbeitung der Master-Arbeit vor. Die Masterarbeit umfasst die selbstständige Bearbeitung eines Problems aus dem Gegenstandsbereich der Soziologie nach wissenschaftlichen Methoden. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate (183 Tage). Das Thema und der Zeitpunkt, zu dem die Bachelorarbeit begonnen wird, wird mit einer betreuenden Person vereinbart. Die Arbeit wird benotet und erbringt 27 Leistungspunkte. Nähere Informationen zur Masterarbeit finden Sie unter folgendem Link:
Technische Ausstattung und Geräteausleihe
Für die Erstellung journalistischer Beiträge im Rahmen medienpraktischer Seminare oder für (qualitative) Befragungen können Sie die technische Ausstattung des Instituts für Journalistik und Kommunikationswissenschaft (IJK) und ggf. weiterer Einrichtungen der Universität Hamburg nutzen. Insbesondere können Sie im Redaktionsraum 122 arbeiten und Aufnahmegeräte für Word und Bild ausleihen.
Das Nutzerhandbuch Medientechnik des Instituts für Journalistik und Kommunikationswissenschaft informiert über:
- am IJK vorhandene Geräte und ihre Anwendungsmöglichkeiten
- Ausleihkonditionen
- Ausstattung des Redaktionsraums 122
- Nutzung und Ausleihmöglichkeiten des Medienkompetenzzentrums (MCC) der Universität Hamburg
- Nutzung und Ausleihmöglichkeiten des Medienzentrums der Erziehungswissenschaft
Diktiergeräte können auch in der Geschäftsstelle des Fachbereichs Sozialwissenschaften ausgeliehen werden (Allendeplatz 1, Raum 203, Mo-Di 11-14 Uhr).
- Nutzerhandbuch Medientechnik des Instituts für Journalistik und Kommunikationswissenschaft [PDF nicht barrierefrei]
Prüfungsordnung
Die wichtigsten, aktuellen rechtlichen Grundlagen für den Masterstudiengang Soziologie sind die so genannten Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Prüfungsordnung (PO):
- FSB für den Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft vom 29.04.2020 [PDF nicht barrierefrei]
- FSB für den Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft vom 07.12.2016 [PDF nicht barrierefrei]
- PO der Fakultät WiSo für Master of Arts Studiengänge vom 07.12.2016 [PDF nicht barrierefrei]
Ältere Studienordnungen und Fachspezifische Bestimmungen
Studierende, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, informieren sich bitte auf der Seite
- Prüfungs- und Studienordnungen der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Beachten Sie hinsichtlich der Gültigkeit der Ordnungen bitte die Semesterangaben
Praktikum
Sie müssen in der vorlesungsfreien Zeit vor oder nach dem zweiten Semester ein mindestens sechswöchiges Praktikum im Bereich Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit/PR oder Medienforschung absolvieren. Das Praktikum soll Ihren beruflichen Horizont erweitern und daher in einem Bereich stattfinden, in dem Sie bislang keine Erfahrungen gesammelt haben. Über eine Praktikumsvereinbarung mit dem Modulbeauftragten wird vor Beginn des Praktikums sichergestellt, dass Ihr Praktikum den Anforderungen des Moduls Kommunikation als Beruf entspricht. Nähere Informationen über die formalen Anforderungen an das Praktikum und die Praktikumsvereinbarung finden Sie im folgenden Infoblatt:
- Das Praktikum im Modul Kommunikation als Beruf (Modul 6) [PDF nicht barrierefrei]
Für die Vereinbarung des Praktikums nutzen Sie bitte das folgende Formular:
- Praktikumsvereinbarung [PDF nicht barrierefrei]
Auslandsstudium
Der Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft bietet seinen Studierenden sehr gute Möglichkeiten, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität zu studieren, um sich dort in einem neuen Kontext mit soziologischen Themen zu befassen, aber auch um vorhandene Sprach- und Fachkenntnisse zu vertiefen und auszubauen, sowie lebenspraktische und berufsqualifizierende Kompetenzen zu erwerben.
Studierende, die ein oder zwei Auslandssemester in ihr Studium einbauen wollen, werden in allen Phasen – von der Planung, Beantragung und Durchführung des Auslandsstudiums vom International Office der Fakultät unterstützt. Auf den Webseiten des International Office finden Sie alle Informationen rund um das Auslandsstudium.
Zentralaustauch der UHH
Darüber hinaus unterhält die Universität Hamburg zahlreiche Partnerschaften im Rahmen der Zentralaustauschprogramme, die von Studierenden für ein Auslandsstudium genutzt werden können. Diese sind vor allem dann interessant, wenn das Auslandsstudium außerhalb von Europa absolviert werden soll.
Planung eines Auslandssemesters
Der beste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium ist das 3. und/oder das 4. Fachsemester. Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem der Austauschprogramme erfolgt ein Jahr vorher, also bereits im Verlauf des 1. Fachsemesters. Mit Fragen, wie sich das Auslandsstudium in Ihr Studium integrieren lässt oder welche Leistungen aus Ihrem Auslandssemester für Ihr Studium angerechnet werden können, wenden Sie sich bitte an die fachspezifische Auslandsstudienberatung.
Abschlussarbeit
Stand: 02/2023
Welche Voraussetzungen müssen vor der Anmeldung erfüllt sein?
Zulassungsvoraussetzungen
Bei Studienbeginn zwischen 2014 und 2019: Die Zulassung zur Masterarbeit setzt den erfolgreichen Abschluss aller Pflichtmodule der ersten beiden Semester (M1 bis M5) voraus (FSB Zu § 14 Abs. 2).
Vorgezogene Anmeldung
Wenn Prüfungen zwar schon abgelegt, aber noch nicht bewertet wurden und dadurch die erforderliche LP-Zahl bzw. der erforderliche Modulabschluss noch nicht erreicht wird, kann eine vorgezogene Anmeldung zur Masterarbeit beantragt werden.
Bitte fügen Sie in einem solchen Fall dem ausgefüllten Anmeldeformular zur Masterarbeit (siehe Punkt 2.) einen formlosen Antrag auf vorgezogene Anmeldung zur Masterarbeit bei, d.h. ein selbstverfasstes Schreiben, in dem Sie darlegen, welche Zulassungsvoraussetzungen aus welchen Gründen noch nicht erfüllt wurden und was die Gründe für die angestrebte vorgezogene Anmeldung sind.
Wie finde ich Themen und Betreuende?
Wie finde ich ein Thema und eine betreuende Person für meine Abschlussarbeit?
Nach der Abgabe wird Ihre Abschlussarbeit von zwei Lehrkräften begutachtet werden: einer Person, mit der Sie das Thema Ihrer Arbeit abgesprochen haben und die die Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt, sowie einer Person, die die Arbeit (zweit)begutachten wird.
Um eine betreuende Person zu finden, mit der Sie das Thema der Abschlussarbeit absprechen und festlegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Lehrende und vereinbaren einen persönlichen Sprechstundentermin. Kontaktieren Sie die Lehrenden möglichst frühzeitig – also lange, bevor Sie die Arbeit anmelden wollen. Als mögliche Betreuende für Abschlussarbeiten empfehlen sich besonders Lehrende, bei denen Sie im Laufe Ihres Studiums Lehrveranstaltungen absolviert haben.
Das Thema muss als Exposé ausgearbeitet werden, das mit der betreuenden Person abzustimmen ist.
Kontaktieren Sie die Person, die Ihre Abschlussarbeit zweitbegutachten soll, also die zweitprüfende Person erst, nachdem Sie sich mit der erstprüfenden Person über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Häufig empfehlen Ihnen die Betreuenden auch mögliche Zweitprüfende.
Welche Personen kommen als Betreuende und als Zweitprüfende in Frage?
Grundsätzlich gilt, dass Hochschullehrende sowie habilitierte Mitglieder der Hochschule (Professor:innen, Juniorprofessor:innen, Privatdozierende, habilitierte Mitarbeitende) in allen Prüfungen ihres Fachgebiets prüfen können.
Mindestens eine der beiden Lehrpersonen, die Ihre Abschlussarbeit begutachten, muss ein/e Professor:in des Fachgebiets Ihres Studiengangs sein!
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit von einer Lehrperson betreuen oder zweibegutachten lassen wollen, die nicht zu den Professor:innen des Fachgebiets Ihres Studiengangs gehört, müssen Sie die Übertragung der Prüfungsrechte beim Prüfungsausschussvorsitz beantragen. Dafür muss die zweite Seite des Anmeldeformulars ausgefüllt werden, sprich der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Prüfende.
Zu den Personen, für die eine Übertragung der Prüfungsrechte für Ihre Abschlussarbeit beantragt werden kann, gehören
- Postdocs und Wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets und
- externe Professor:innen (also Professor:innen, die nicht zum Fachgebiet Ihres Studiengangs gehören).
Beachten Sie, dass die beiden Prüfenden nicht zur gleichen Professur gehören, also nicht zum selben Team einer Professur gehören dürfen.
Eine Aufstellung der für Abschlussarbeiten prüfungsberechtigten Personen finden Sie unter folgendem Link:
Wie und wann erfolgt die Anmeldung?
Wie wird die Abschlussarbeit angemeldet?
Bitte benutzen sie für die Anmeldung ihrer Abschlussarbeit das folgende Webformular:
Das Thema (= Titel) der Masterarbeit wird auf dem Anmeldebogen vermerkt.
Der Prüfungsausschuss empfiehlt, die Formulierung des Themas mit Bedacht zu wählen. Einerseits sollte die Formulierung den Gegenstand der Arbeit hinreichend genau bezeichnen. Anderseits sollte die Formulierung so offen sein, dass sie nach der Zulassung auch bei unvorhergesehenen Untersuchungsverläufen möglichst nicht (oder nur in schwerwiegenden Fällen) geändert werden muss. Insbesondere muss der „Titel“ der Masterarbeit kein druckreifer Titel für eine spätere Veröffentlichung sein.
In STiNE müssen Sie keine Anmeldung zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul vornehmen.
Ist während der Abschlussarbeit eine Exmatrikulation oder ein Urlaubssemester möglich?
Nein, Sie müssen solange an der Universität Hamburg immatrikuliert sein, bis die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bewertet worden ist. Wenn dies die Abschlussarbeit sein sollte, dann müssen bis zum Abschluss der Begutachtungen immatrikuliert sein.
Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, sind Sie bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation prüfungsberechtigt und können die Abschlussarbeit anmelden.
Nein, für die Vorbereitung oder das Verfassen der Abschlussarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Sie müssen in Voll- oder in Teilzeit immatrikuliert sein.
Wann kann die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen?
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist jederzeit möglich. Der Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre Abschlussarbeit beginnen soll, kann gemeinsam mit der betreuenden Person frei festgelegt werden.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Abschlussarbeit (das Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. Die Anmeldung sollte eine Woche vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.
Ist eine nachträgliche Änderung des Titels möglich?
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen festgelegt. Titeländerungen (auch der Untertitel) sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
In Ausnahmefällen kann eine solche Änderung jedoch beantragt werden.
Sie müssen dafür einen entsprechenden Antrag an die betreuende Person Ihrer Masterarbeit stellen und darin die Notwendigkeit der Änderung begründen. Die betreuenden Person muss dem Antrag zustimmen, den neuen „Titel“ bzw. „Untertitel“ festlegen und das Prüfunngsmanagement sowie den Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Änderung informieren. Der Prüfungsausschussvorsitz genehmigt die Änderung und leitet sie an das Studienbüro Sozialwissenschaften weiter.
Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Es ist möglich, die Abschlussarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind. Dies muss mit den Prüfenden abgesprochen werden.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit im Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft beträgt sechs Monate (183 Tage).
Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende!
Wie wird das Abgabedatum errechnet und mitgeteilt?
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung, in der Ihnen der Abgabetermin mitgeteilt wird.
Was passiert im Krankheitsfall? Wie kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Bei Krankheit kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beantragt werden. Dazu wird das ärztliche Attest zusammen mit dem Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit beim Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht (am Helpdesk oder postalisch).
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit darf grundsätzlich die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit (d. h. 46 Tage) nicht überschreiten. In einem Fall außergewöhnlicher Härte kann der Vorsitz des Prüfungsausschusses eine längere Frist gewähren.
Bei längeren (als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen kann ein formloser und begründeter Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz gestellt werden.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Welche Vorgaben gibt es für die Form und das Layout?
Wie lang muss und darf die Arbeit sein?
Der Umfang der Masterarbeit, bei Gruppenarbeiten der individuelle Beitrag, soll in der Regel 70 bis 100 Textseiten (etwa 21.000 bis 30.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich des Layouts und der Zitierweise?
Format | DIN A4 |
Seitendruck | Beidseitiger Druck wird empfohlen. (Einseitiger Druck wird akzeptiert.) |
Seitennummerierung |
Die Seiten werden durchlaufend nummeriert. In der Regel wird das Deckblatt nicht nummeriert, danach gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Das Inhaltverzeichnis beginnt auf Seite 1. 2. Das Inhaltsverzeichnis wird in römischen Ziffern nummeriert. Die fortlaufende Nummerierung beginnt dann erst mit der ersten Seite der Einleitung. |
eitenrand | links 4 cm, rechts 2 cm, oben 3-4 cm, unten 2-3 cm |
Typographie | 1,5 Zeilen Abstand, 12 Punkt Schriftgröße, Times/Times New Roman oder vergleichbare Schrift |
Titel-/Deckblatt | Die erste Seite ist die Titelseite (nicht nummeriert). Weiter hinten in diesem Informa-tionsblatt finden Sie ein Musterdeckblatt. |
Inhaltsverzeichnis/Gliederung | Auf der ersten Innenseite folgt das Inhaltsverzeichnis. Bitte nummerieren Sie die Kapitel und Subkapitel sowohl im Inhaltsverzeichnis als auch im Text nach einem einheitlichen System. Zu jedem Gliederungspunkt ist im Inhaltsverzeichnis die Seitenzahl anzugeben. |
Haupttext | Danach folgt der Haupttext der Arbeit. Er besteht aus drei zentralen Teilen: Einleitung, Hauptteil und Schluss/Fazit. |
Zitation | Sie sollten sich an einem in der Kommunikationswissenschaft gebräuchlichen Zitationsstandard orientieren (z.B. APA). Einzelheiten sollten Sie mit Ihrer betreuenden Person absprechen. |
Fuß- und Endnoten | Fußnoten befinden sich am Fuß der Seite, Endnoten am Schluss des Textes (Haupt-text). Sie können selbst entscheiden, welche Variante Sie benutzen möchten. Fuß- und Endnoten werden in der Regel mit einer 1 bis 2 Punkt kleineren Schrift formatiert. |
Quellen- oder Literaturverzeichnis | Das Quellen- oder Literaturverzeichnis enthält sämtliche Quellen, die Sie herangezogen haben. Aufsätze, Bücher, Internetquellen werden nicht getrennt. Die Auflistung der Titel erfolgt in alphabetischer Reihenfolge nach dem Nachnamen der Autorin oder des Autors. Wird ein Autor oder eine Autorin mehrmals genannt, so werden die jeweiligen Quellen nach Jahreszahlen geordnet. |
Tabellen, Abbildungen, Dokumente etc. | Tabellen, Abbildungen etc. können in den Text eingebunden oder am Ende der Arbeit im Anhang dokumentiert werden. Sie werden durchlaufend nummeriert (Tabellen und Abbildungen getrennt) und erhalten einen möglichst präzisen Titel oder eine dementsprechende Legende. Wenn es sich um Darstellungen aus anderen Quellen handelt, muss diese angegeben werden. |
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis | Für Tabellen und Abbildungen muss ein eigenständiges Verzeichnis erstellt werden. Befinden sich die Abbildungen und/oder Tabellen im Text, dann folgt das Verzeichnis üblicherweise dem Inhaltsverzeichnis. Befinden sich die Darstellungen in einem Anhang, dann kann das Verzeichnis auch an den Anfang oder das Ende des Anhangs gestellt werden. |
Anhang | Der gedruckte Anhang muss einen Einblick in die verwendeten Untersuchungsin-strumente (z.B. Interviewleitfäden, Codebuch) geben. Er kann auch weitere Tabellen oder Abbildungen enthalten. Auf einer beigefügten CD muss sich noch einmal die mit der Papierversion identische Version der Masterarbeit digital befinden. Zusätzlich sollten auf der CD, getrennt vom Originalmanuskript, eine vollständige Dokumentation aller Untersuchungsinstrumente sowie die erhobenen Daten (z.B. Interviewtranskripte, Datensätze) zur Verfügung gestellt werden. Hiervon abweichende Regelun-gen können mit den Prüfenden vereinbart werden. |
Vorgaben zum Layout, zur Zitierweise etc. werden mit der Betreuerin oder dem Betreuer abgesprochen.
In welchen Sprachen kann die Abschlussarbeit verfasst werden?
Die Sprache der Abschlussarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Andere Sprachen müssen in Absprache mit der betreuenden Person beim Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Wie soll das Titelblatt der Abschlussarbeit aussehen?
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschussvorsitz geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden. Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse der/des Verfassenden sowie die Namen der Erst- und Zweitprüfenden angegeben werden.
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite muss eine eidesstattliche Versicherung eingefügt und mit Datum und Unterschrift durch die Absolvierenden bestätigt werden, am besten in folgendem Wortlaut:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
Wie erfolgen Abgabe und Begutachtung?
Wann muss die Arbeit spätestens abgegeben werden? Was ist eine fristgerechte Abgabe?
Abschlussarbeiten sollen als PDF-Datei an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüro Sozialwissenschaften geschickt werden. Nur dann kann der fristgerechte Eingang in STiNE vermerkt werden. Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht, wenn diese spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, in elektronischer Form beim Prüfungsmanagement abgegeben wird. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Das Prüfungsmanagement leitet die Datei an die Prüfenden weiter. Bitte beachten Sie: Die PDF-Datei muss die unterschriebene und eingescannte (oder abfotografierte) Eidestattliche Versicherung enthalten.
Eine nicht fristgerecht eingereichte Abschlussarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet.
Wie viele Exemplare der Abschlussarbeit müssen abgegeben werden?
Ein gebundenes Exemplar, das mit der elektronischen Version textidentisch sein muss, ist mitsamt elektronischen Datenträger zu einem späteren Zeitpunkt beim Studienbüro Sozialwissenschaften abzugeben oder postalisch dorthin zu senden. Der Datenträger (in der Regel eine CD-ROM oder USB-Stick) sollte in der Arbeit ausreichend befestigt sein (z.B. durch entsprechende Klebetaschen im Umschlag) und die Abschlussarbeit nach Möglichkeit im Microsoft Word- oder PDF-Format enthalten.
Die Zeugnisunterlagen werden erst dann ausgehändigt, wenn auch die gebundene Version inkl. Datenträger vorliegt. Auch eine Bescheinigung über einen erfolgreichen Abschluss des Studiums kann erst ausgestellt werden, wenn die gebundene Version inkl. Datenträger vorliegt.
Wie lange dauert die Begutachtung der Arbeit?
Die Bewertung der Abschlussarbeit soll von den Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellten Gutachten werden der/dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Wie wird die Gesamtnote der Arbeit gebildet?
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.).
Wie oft kann die Abschlussarbeit wiederholt werden?
Die Abschlussarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.
Abschluss des Studiums
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfaches UND Ihres Nebenfaches erfolgreich erbracht und bestanden haben. Sobald die Gutachten erstellt und im Studienbüro eingegangen sind, leiten wir diese, zusammen mit einem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente, in Kopie an Sie weiter. Zu den Zeugnisdokumenten, die Sie am Ende Ihres erfolgreichen Studiums bekommen, gehören (jeweils auf Deutsch und auf Englisch):
- Transcript of Records
- Prüfungszeugnis
- Zeugnisurkunde
- Diploma Supplement
Außerdem finden am Fachbereich Sozialwissenschaften zweimal im Jahr Feiern zur Verabschiedung der Absolvierenden statt (in der Regel jeweils am Ende der Vorlesungszeit), um den erfolgreichen Abschluss des Studiums gemeinsam mit Angehörigen und Lehrenden zu würdigen.
Ansprechpersonen
Programmdirektorin und Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Studienkoordination und Studienfachberatung
Prüfungs- und Lehrveranstaltungsmanagement
Praktikumsbeauftragter und Modulverantwortlicher Kommunikation als Beruf
Fachspezifische Auslandsstudienberatung
Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel
Prüfungsausschuss M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft
Prüfungsausschüsse setzten sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden des Studiengangs; Vorsitzende:r ist i.d.R. die Programmdirektion. Prüfungsausschüsse sind v.a. zuständig für die Einhaltung der Fachspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnung des Studiengangs.
Der Vorsitz eines Prüfungsausschusses entscheidet u.a. über Fragen der Anerkennung von Studienleistungen sowie über begründete Ausnahmen hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Amt und Statusgruppe | Name |
Professorin und Vorsitzende | Juliane Lischka |
Professor | Michael Brüggemann |
Professorin | Katharina Kleinen-von Königslöw |
Professorin | Judith Möller |
Professor (stellv.) | Volker Lilienthal |
Wiss. Mitarbeiterin | Monika Pater |
Wiss. Mitarbeiter (stellv.) | Jannis Frech |
Studierende | Leonie Urbanczyk |
Studierende (stellv.) | Amelie Gensel |
Qualitätszirkel M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und den Mitarbeitenden des zuständigen Studienmanagements. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von einmal pro Semester stattfindenden Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder über das Studium aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung.
Vorsitzende:r des Qualitätszirkels ist i.d.R. die Programmdirektion des Studiengangs.
Statusgruppe | Name |
Professor | Michael Brüggemann |
Professorin | Katharina Kleinen-von Königslöw |
Professor | Volker Lilienthal |
Professorin | Juliane Lischka |
Wiss. Mitarbeiterin | Monika Pater |
Studierende | Bernadette Bier |
Studierende | Alicia Sprey |
Mitarbeiter Studienbüro | Ihno Goldenstein |