M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft
- Abschluss: Master of Arts
- Umfang: 120 ECTS-Leistungspunkte
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Zulassung: nur zum Wintersemester
- Bewerbung: 1. Juni - 15. Juli
- Unterrichtssprache: Deutsch, teilweise Englisch
Profil
- Der konsekutive Masterstudiengang schlägt eine einzigartige Brücke zwischen Wissenschaft und journalistischer Praxis: Die Anleitung zu systematischer Forschung paart sich mit der Vermittlung journalistischer Fertigkeiten.
- Der Studiengang vermittelt die neuesten Forschungsergebnisse und die Methoden der Kommunikationswissenschaft und setzt dabei an aktuellen Herausforderungen des Journalismus an. Wir zeigen, wie wissenschaftliche Theorien, Methoden und Erkenntnisse helfen können, diese Herausforderungen zu bewältigen.
- Die Schwerpunkte in Lehre und Forschung liegen in den Bereichen Praxis und Qualität des Journalismus, Klima- und Wissenschaftskommunikation, digitale Medien und digitaler Journalismus sowie politische Kommunikation.
- Wir erweitern die Perspektive über Deutschland hinaus, arbeiten international vergleichend und analysieren grenzüberschreitende Kommunikationsflüsse.
- Leitbild und Richtschnur des Studiengangs ist der Qualitätsjournalismus: gründliche Recherche, unvoreingenommene Würdigung der Fakten, professionelle Skepsis, verständliche Vermittlung und selbständiges Urteil als Elemente einer verantwortlichen Berufsausübung im Dienste der demokratischen Gesellschaft.
- Die Studierenden lernen, die gesellschaftlichen, ökonomischen, ethischen, historischen und internationalen Rahmenbedingungen des Journalismus zu analysieren, und erwerben so wertvolles Hintergrundwissen für ihren Berufseinstieg.
- Seminare mit praktischen Übungen vermitteln das journalistische Handwerkszeug, ermöglichen aber auch eine wissenschaftliche Reflexion der Medienpraxis.
- In Projektseminaren führen wir angewandte praxisrelevante Forschung durch, entwickeln, produzieren und testen journalistische Produkte.
- Der Studiengang bindet erfahrene Praktiker aus der Medienmetropole Hamburg in die Lehre ein.
- Die Studierenden können in studienbegleitenden Praktika wertvolle Erfahrungen sammeln und ihre Kontakte zu Redaktionen ausbauen.
- Im freien Wahlbereich können die Studierenden Fachkompetenz in anderen Fächern erwerben, die sie sich in der späteren Praxis zunutze machen können.
Bewerbung
Informationen zum Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft ab Wintersemester 2020/21:
- Fachspezifische Bestimmungen ab Wintersemester 2020/21 (PDF)
- Studienhandbuch (PDF) mit Studienplan und Fachspezifischen Bestimmungen (folgt)
Informationen zur Bewerbung:
- Bewerbungsinformation M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft (PDF), Stand 1. Juni 2020
- Welche Bachelorstudiengänge erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft?
- Checkliste (PDF) zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und der Vollständigkeit Ihrer Bewerbung
- Infoflyer M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft: Deutsch (PDF) und Englisch (PDF)
Bitte nehmen Sie diese Hinweise aufmerksam zur Kenntnis und berücksichtigen sie bei Ihrer Bewerbung! Nutzen Sie bitte auch hier genannten weiterführenden Informationsangebote und wenden sich bei Fragen an die in der Bewerbungsinformation angegebenen Ansprechpartner.
Im Auswahlverfahren können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle vier Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Falls Sie wissen, dass Sie in jedem Fall mindestens eine Zugangsvoraussetzung nicht erfüllen, sehen Sie bitte von einer Bewerbung ab. Sie hätte keine Aussicht auf Erfolg.
Ansprechpartner für die Bewerbung zum M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft und zum studiengangsspezifischen Auswahlverfahren:
Ihno Goldenstein
Universität Hamburg
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Studienbüro Sozialwissenschaften
Studienkoordinator Journalistik und Kommunikationswissenschaft
Allendeplatz 1, Raum 202
D-20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-3820
Fax: +49 40 23951-2145
Mail: Ihno.Goldenstein[at]uni-hamburg.de
Studienbeginn
Der Fachschaftsrat Journalistik führt zu Beginn eines jeden Wintersemesters eine Orientierungseinheit für die Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Masterstudiengangs Journalistik und Kommunikationswissenschaft durch. Eine Übersicht über die Orientierungseinheit wird einige Wochen vorher an dieser Stelle bekannt gegeben.
In der Orientierungseinheit werden die Studienanfängerinnen und Studienanfänger unter anderem über den Studienaufbau, die Lehrenden und über die Studienorganisation informiert. Die Orientierungseinheit dient auch dazu, erste Kontakte unter „Gleichgesinnten“ zu knüpfen und Freundschaften unter den Studienanfängerinnen und -anfängern aufzubauen. Durch die Teilnahme an der Orientierungseinheit wird die nach der Prüfungsordnung bestehende Verpflichtung, in der Studieneingangsphase an einer Studienfachberatung teilzunehmen, erfüllt.
Weitere nützliche Links für den Studienstart
Studienorganisation
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Informationen für Ihr Studium, z. B. den Studienplan und das Studienhandbuch. Welche der Informationen für Ihr Studium relevant sind, hängt von dem Startsemester Ihres Studiums im M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft an der Universität Hamburg ab. Beachten Sie, dass neben den so genannten Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) auch die M.A.-Prüfungsordnung wichtige Regelungen für Ihr Studium enthält; sie gilt für alle Fassungen der FSB.
Studienbeginn zum WiSe 2020/21 und später
- Studienplan (PDF) (folgt)
- Studienhandbuch (PDF) mit Prüfungsordnung und Fachspezifischen Bestimmungen (folgt)
- Fachspezische Bestimmungen vom 29.04.2020 (PDF)
- Hinweise zum Umgang mit Fehlzeiten sowie mit Praktika im Sommersemester (PDF)
Studienbeginn zwischen WiSe 2014/15 und WiSe 2019/20
- Studienplan (PDF)
- Studienhandbuch (PDF) mit Prüfungsordnung und Fachspezifischen Bestimmungen
- Fachspezische Bestimmungen vom 07.12.2016 (PDF)
- Hinweise zum Umgang mit Fehlzeiten sowie mit Praktika im Sommersemester (PDF)
Die für die Zulassungsjahrgänge 2014 und 2015 gültige Modulbeschreibung des Modul 4: Journalistisches Schreiben und die für den Zulassungsjahrgang 2014 gültige Modulbeschreibung des Moduls 6: Kommunikation als Beruf finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen vom 14.05.2014 (PDF). Im Übrigen gelten auch für die Zulassungsjahrgänge 2014 und 2015 die Fachspezifischen Bestimmungen vom 07.12.2016.
Studienbeginn zwischen WiSe 2011/12 und WiSe 2013/14
- Studienplan (PDF)
- Studienhandbuch (PDF) mit Fachspezifischen Bestimmungen*
- Fachspezische Bestimmungen (PDF)
*Die in diesem Studienhandbuch abgedruckte Prüfungsordnung wurde zum Wintersemester 2013/14 geändert. Die geänderte Prüfungsordnung finden Sie unten auf dieser Seite unter 'Prüfungsordnung und Änderungen'.
Ältere Fassungen der Fachspezifischen Bestimmungen (Studienbeginn bis WiSe 2010/11)
Studienbeginn im WiSe 2010/11
- Studienplan (PDF)
- Studienführer (PDF) mit Fachspezifischen Bestimmungen*
- Fachspezische Bestimmungen (PDF)
*Die in diesem Studienhandbuch abgedruckte Prüfungsordnung wurde zum Wintersemester 2013/14 geändert. Die geänderte Prüfungsordnung finden Sie unten auf dieser Seite unter 'Prüfungsordnung und Änderungen'.
Studienbeginn zwischen WiSe 2006/07 und WiSe 2009/10
- Studienplan (PDF)
- Studienführer (PDF) mit Modulhandbuch
- Fachspezische Bestimmungen vom 21. Juni 2006 (PDF) und Änderung vom 29. Oktober 2008 (PDF)
- Prüfungsordnung vom 1. November 2006 (PDF), gültig für Studierende mit Studienbeginn bis WiSe 2007/08
Prüfungsordnung und Änderungen
- M.A.-Prüfungsordnung der Fakultät WiSo ab WiSe 2016/17 (PDF)
- Änderung der M.A.-Prüfungsordnung der Fakultät WiSo ab WiSe 2016/17 (PDF), betrifft § 16 Abs. 3 (Mutterschutz und Elternzeit)
ältere Prüfungsordnungen:
- M.A.-Prüfungsordnung der Fakultät WiSo in der Fassung ab WiSe 2013/14 (PDF), gültig WiSe 2013/14 bis SoSe 2016
- M.A.-Prüfungsordnung der Fakultät WiSo 2008 (PDF), gültig WiSe 2008/09 bis SoSe 2013
- Änderungssatzung der M.A.-Prüfungsordnung der Fakultät WiSo 2013 (PDF), gültig WiSe 2013/14 bis SoSe 2016
Technische Ausstattung und Geräteausleihe
Für die Erstellung journalistischer Beiträge im Rahmen medienpraktischer Seminare oder für (qualitative) Befragungen können Sie die technische Ausstattung des Instituts für Journalistik und Kommunikationswissenschaft (IJK) und ggf. weiterer Einrichtungen der Universität Hamburg nutzen. Insbesondere können Sie im Redaktionsraum 122 arbeiten und Aufnahmegeräte für Word und Bild ausleihen.
Das Nutzerhandbuch Medientechnik des Instituts für Journalistik und Kommunikationswissenschaft (PDF) informiert über:
- am IJK vorhandene Geräte und ihre Anwendungsmöglichkeiten
- Ausleihkonditionen
- Ausstattung des Redaktionsraums 122
- Nutzung und Ausleihmöglichkeiten des Medienkompetenzzentrums (MCC) der Universität Hamburg
- Nutzung und Ausleihmöglichkeiten des Medienzentrums der Erziehungswissenschaft
Diktiergeräte können auch in der Geschäftsstelle des Fachbereichs Sozialwissenschaften ausgeliehen werden (Allendeplatz 1, Raum 203, Mo-Di 11-14 Uhr).
Praktikum
Sie müssen in der vorlesungsfreien Zeit vor oder nach dem zweiten Semester ein mindestens sechswöchiges Praktikum im Bereich Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit/PR oder Medienforschung absolvieren. Das Praktikum soll Ihren beruflichen Horizont erweitern und daher in einem Bereich stattfinden, in dem Sie bislang keine Erfahrungen gesammelt haben. Über eine Praktikumsvereinbarung mit dem Modulbeauftragten wird vor Beginn des Praktikums sichergestellt, dass Ihr Praktikum den Anforderungen des Moduls Kommunikation als Beruf entspricht. Nähere Informationen über die formalen Anforderungen an das Praktikum und die Praktikumsvereinbarung finden Sie im Infoblatt Das Praktikum im Modul Kommunikation als Beruf (Modul 6) (PDF).
Für die Vereinbarung des Praktikums nutzen Sie bitte das Formular Praktikumsvereinbarung (PDF).
Masterarbeit
Stand: 11/2020
Beachten sie bitte auch die Änderungen der Abläufe bei der Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Infos dazu finden Sie bei den FAQ zu den Auswirkungen des Coronavirus am FB Sozialwissenschaften.
Welche Voraussetzungen müssen vor der Anmeldung erfüllt sein?
Die Zulassung zur Masterarbeit setzt den erfolgreichen Abschluss aller Pflichtmodule der ersten beiden Semester (M1 bis M5) voraus (FSB Zu § 14 Abs. 2). Bei Studienbeginn bis WiSe 2013/14 müssen zudem insgesamt mindestens 75 LP nachgewiesen werden.
Vorgezogene Anmeldung
Wenn Prüfungen zwar schon abgelegt, aber noch nicht bewertet wurden und dadurch die erforderliche LP-Zahl bzw. der erforderliche Modulabschluss noch nicht erreicht wird, kann eine vorgezogene Anmeldung zur Masterarbeit beantragt werden.
Bitte fügen Sie in einem solchen Fall dem ausgefüllten Anmeldeformular zur Masterarbeit (siehe Punkt 2.) einen formlosen Antrag auf vorgezogene Anmeldung zur Masterarbeit bei, d.h. ein selbstverfasstes Schreiben, in dem Sie darlegen, welche Zulassungsvoraussetzungen aus welchen Gründen noch nicht erfüllt wurden und was die Gründe für die angestrebte vorgezogene Anmeldung sind.
Wie finde ich Themen und Betreuer*innen?
Wie finde ich ein Thema und eine Betreuerin bzw. einen Betreuer für meine Abschlussarbeit?
Nach der Abgabe wird Ihre Abschlussarbeit von zwei Personen begutachtet werden: einer Person, mit der Sie das Thema Ihrer Arbeit abgesprochen haben und die die Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt sowie einer Person, die die Arbeit (zweit)begutachten wird.
Um eine Betreuerin oder einen Betreuer zu finden, mit der Sie das Thema der Abschlussarbeit absprechen und festlegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Lehrende und vereinbaren einen persönlichen Sprechstundentermin. Kontaktieren Sie die Lehrenden möglichst frühzeitig – also lange, bevor Sie die Arbeit anmelden wollen. Als mögliche Betreuerinnen und Betreuern für Abschlussarbeiten empfehlen sich besonders Lehrende, bei denen Sie im Laufe Ihres Studiums Lehrveranstaltungen absolviert und Haus- und Projektarbeiten geschrieben haben.
Das Thema muss als Exposé ausgearbeitet werden, das mit der Betreuerin/dem Betreuer abzustimmen ist.
Kontaktieren Sie die Person, die Ihre Abschlussarbeit zweitbegutachten soll, also die Zweitgutachterin oder den Zweitgutachter erst, nachdem Sie sich mit der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Häufig empfehlen Ihnen die Betreuerinnen und Betreuer auch mögliche Zweitgutachterinnen und Zweitgutachter.
Wer kommt als Betreuerin oder Betreuer und als Zweitgutachterin oder Zweitgutachter in Frage?
Grundsätzlich gilt, dass Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie habilitierte Mitglieder der Hochschule (Professorinnen/Professoren, Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren, Privatdozentinnen/Privatdozenten, habilitierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) in allen Prüfungen ihres Fachgebiets prüfen können.
Mindestens eine der beiden Personen, die Ihre Abschlussarbeit begutachten, muss eine Professorin oder ein Professor des Fachgebiets Ihres Studiengangs sein!
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit von einer Person betreuen oder zweibegutachten lassen wollen, die nicht zu den Professorinnen oder Professoren des Fachgebiets Ihres Studiengangs gehört, müssen Sie die Übertragung der Prüfungsrechte beim Prüfungsausschussvorsitz beantragen.
Dafür muss die zweite Seite des Anmeldeformulars ausgefüllt werden, sprich der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Gutachter und Gutachterinnen.
Zu den Personen, für die eine Übertragung der Prüfungsrechte für Ihre Abschlussarbeit beantragt werden kann, gehören
- Postdocs und Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachgebiets und
- externe Professorinnen und Professoren (also Professorinnen und Professoren, die nicht zum Fachgebiet Ihres Studiengangs gehören).
Beachten Sie, dass die beiden Gutachterinnen oder Gutachter nicht zur gleichen Professur gehören, also nicht zum selben Team einer Professur gehören dürfen.
Eine Aufstellung der für Abschlussarbeiten prüfungsberechtigten Personen finden Sie unter Prüfungsberechtigung für Abschlussarbeiten
Wie und wann erfolgt die Anmeldung?
Wie wird die Abschlussarbeit angemeldet?
Die Abschlussarbeit wird durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars Antrag Anmeldung Abschlussarbeit und Antrag Gutachter*innen angemeldet. Der vollständig ausgefüllte und von allen Beteiligten Personen unterschriebene Antrag wird im Studienbüro eingereicht, entweder am Helpdesk oder postalisch.
Das Thema (= Titel) der Masterarbeit wird auf dem Anmeldebogen vermerkt.
Der Prüfungsausschuss empfiehlt, die Formulierung des Themas mit Bedacht zu wählen. Einerseits sollte die Formulierung den Gegenstand der Arbeit hinreichend genau bezeichnen. Anderseits sollte die Formulierung so offen sein, dass sie nach der Zulassung auch bei unvorhergesehenen Untersuchungsverläufen möglichst nicht (oder nur in schwerwiegenden Fällen) geändert werden muss. Insbesondere muss der „Titel“ der Masterarbeit kein druckreifer Titel für eine spätere Veröffentlichung sein.
In STiNE müssen Sie keine Anmeldung zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul vornehmen.
Ist während der Abschlussarbeit eine Exmatrikulation oder ein Urlaubssemester möglich?
Nein, Sie müssen solange an der Universität Hamburg immatrikuliert sein, bis die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bewertet worden ist. Wenn dies die Abschlussarbeit sein sollte, dann müssen bis zum Abschluss der Begutachtungen immatrikuliert sein.
Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, sind Sie bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation prüfungsberechtigt und können die Abschlussarbeit anmelden.
Nein, für die Vorbereitung oder das Verfassen der Abschlussarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Sie müssen in Voll- oder in Teilzeit immatrikuliert sein.
Wann kann die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen?
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist jederzeit möglich. Der Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre Abschlussarbeit beginnen soll, kann gemeinsam mit der Betreuerin oder dem Betreuer frei festgelegt werden.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Abschlussarbeit (das Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. Die Anmeldung sollte eine Woche vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.
Ist eine nachträgliche Änderung des Titels möglich?
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen festgelegt. Titeländerungen (auch der Untertitel) sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
In Ausnahmefällen kann eine solche Änderung jedoch beantragt werden.
Sie müssen dafür einen entsprechenden Antrag an die Betreuerin bzw. den Betreuer Ihrer Masterarbeit stellen und darin die Notwendigkeit der Änderung begründen. Die Betreuerin bzw. der Betreuer muss dem Antrag zustimmen, den neuen „Titel“ bzw. „Untertitel“ festlegen und die Vorsitzende des Prüfungsausschusses über die Änderung informieren. Die Prüfungsausschussvorsitzende genehmigt die Änderung und leitet sie an das Studienbüro Sozialwissenschaften weiter.
Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Es ist möglich, die Abschlussarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind. Dies muss mit den Gutachtern und Gutachterinnen abgesprochen werden.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit im Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft beträgt sechs Monate (183 Tage).
Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2014/15 begonnen haben, informieren Sie sich bitte in der für Ihr Studium gültigen Prüfungsordnung über die Bearbeitungsdauer.
Wie wird das Abgabedatum errechnet und mitgeteilt?
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung, in der Ihnen der Abgabetermin mitgeteilt wird.
Was passiert im Krankheitsfall? Wie kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Bei Krankheit kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beantragt werden. Dazu wird das ärztliche Attest zusammen mit dem Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit beim Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht (am Helpdesk oder postalisch).
- Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit darf grundsätzlich die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit (d. h. 46 Tage) nicht überschreiten. In einem Fall außergewöhnlicher Härte kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine längere Frist gewähren.
Bei längeren (als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen kann ein formloser und begründeter Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz gestellt werden.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Welche Vorgaben gibt es für die Form und das Layout?
Wie lang muss und darf die Arbeit sein?
Der Umfang der Masterarbeit, bei Gruppenarbeiten der individuelle Beitrag, soll in der Regel 70 bis 100 Textseiten (etwa 21.000 bis 30.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin abzustimmen.
Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich des Layouts und der Zitierweise?
Format | DIN A4 |
Seitendruck | Beidseitiger Druck wird empfohlen. (Einseitiger Druck wird akzeptiert.) |
Seitennummerierung |
Die Seiten werden durchlaufend nummeriert. In der Regel wird das Deckblatt nicht nummeriert, danach gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Das Inhaltverzeichnis beginnt auf Seite 1. 2. Das Inhaltsverzeichnis wird in römischen Ziffern nummeriert. Die fortlaufende Nummerierung beginnt dann erst mit der ersten Seite der Einleitung. |
eitenrand | links 4 cm, rechts 2 cm, oben 3-4 cm, unten 2-3 cm |
Typographie | 1,5 Zeilen Abstand, 12 Punkt Schriftgröße, Times/Times New Roman oder vergleichbare Schrift |
Titel-/Deckblatt | Die erste Seite ist die Titelseite (nicht nummeriert). Weiter hinten in diesem Informa-tionsblatt finden Sie ein Musterdeckblatt. |
Inhaltsverzeichnis/Gliederung | Auf der ersten Innenseite folgt das Inhaltsverzeichnis. Bitte nummerieren Sie die Kapitel und Subkapitel sowohl im Inhaltsverzeichnis als auch im Text nach einem einheitlichen System. Zu jedem Gliederungspunkt ist im Inhaltsverzeichnis die Seitenzahl anzugeben. |
Haupttext | Danach folgt der Haupttext der Arbeit. Er besteht aus drei zentralen Teilen: Einleitung, Hauptteil und Schluss/Fazit. |
Zitation | Sie sollten sich an einem in der Kommunikationswissenschaft gebräuchlichen Zitationsstandard orientieren (z.B. APA). Einzelheiten sollten Sie mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer absprechen. |
Fuß- und Endnoten | Fußnoten befinden sich am Fuß der Seite, Endnoten am Schluss des Textes (Haupt-text). Sie können selbst entscheiden, welche Variante Sie benutzen möchten. Fuß- und Endnoten werden in der Regel mit einer 1 bis 2 Punkt kleineren Schrift formatiert. |
Quellen- oder Literaturverzeichnis | Das Quellen- oder Literaturverzeichnis enthält sämtliche Quellen, die Sie herangezogen haben. Aufsätze, Bücher, Internetquellen werden nicht getrennt. Die Auflistung der Titel erfolgt in alphabetischer Reihenfolge nach dem Nachnamen der Autorin oder des Autors. Wird ein Autor oder eine Autorin mehrmals genannt, so werden die jeweiligen Quellen nach Jahreszahlen geordnet. |
Tabellen, Abbildungen, Dokumente etc. | Tabellen, Abbildungen etc. können in den Text eingebunden oder am Ende der Arbeit im Anhang dokumentiert werden. Sie werden durchlaufend nummeriert (Tabellen und Abbildungen getrennt) und erhalten einen möglichst präzisen Titel oder eine dementsprechende Legende. Wenn es sich um Darstellungen aus anderen Quellen handelt, muss diese angegeben werden. |
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis | Für Tabellen und Abbildungen muss ein eigenständiges Verzeichnis erstellt werden. Befinden sich die Abbildungen und/oder Tabellen im Text, dann folgt das Verzeichnis üblicherweise dem Inhaltsverzeichnis. Befinden sich die Darstellungen in einem Anhang, dann kann das Verzeichnis auch an den Anfang oder das Ende des Anhangs gestellt werden. |
Anhang | Der gedruckte Anhang muss einen Einblick in die verwendeten Untersuchungsin-strumente (z.B. Interviewleitfäden, Codebuch) geben. Er kann auch weitere Tabellen oder Abbildungen enthalten. Auf einer beigefügten CD muss sich noch einmal die mit der Papierversion identische Version der Masterarbeit digital befinden. Zusätzlich sollten auf der CD, getrennt vom Originalmanuskript, eine vollständige Dokumentation aller Untersuchungsinstrumente sowie die erhobenen Daten (z.B. Interviewtranskripte, Datensätze) zur Verfügung gestellt werden. Hiervon abweichende Regelun-gen können mit den Gutachtenden vereinbart werden. |
Vorgaben zum Layout, zur Zitierweise etc. werden mit der Betreuerin oder dem Betreuer abgesprochen.
In welchen Sprachen kann die Abschlussarbeit verfasst werden?
Die Sprache der Abschlussarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Andere Sprachen müssen in Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer beim Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Wie soll das Titelblatt der Abschlussarbeit aussehen?
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschussvorsitz geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden. Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse des Verfassers sowie die Namen der Erst- und Zweitgutachter*innen angegeben werden.
- Vorlagen für Deckblätter von Abschlussarbeiten [Webseite]
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite muss eine eidesstattliche Versicherung eingefügt und mit Datum und Unterschrift durch die Kandidatin/den Kandidaten bestätigt werden, am besten in folgendem Wortlaut:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
Wie erfolgen Abgabe und Begutachtung?
Wann muss die Arbeit spätestens abgegeben werden? Was ist eine fristgerechte Abgabe?
Die Abschlussarbeit muss fristgerecht, d.h. spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, entweder im Studienbüro Sozialwissenschaften (gegen Quittung) oder per Post (das Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum) abgegeben werden. Sollte der Abgabetermin auf einen Tag fallen, an dem das Gebäude Allende Platz 1 geschlossen ist, ist der Abgabetermin der nächste unmittelbar folgende Werktag!
Eine nicht fristgerecht eingereichte Abschlussarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet.
Wie viele Exemplare der Abschlussarbeit müssen abgegeben werden?
Abgegeben werden müssen drei ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung. Jedes Exemplar ist mit einem beschrifteten Datenträger zu versehen, auf dem die Arbeit in der vorgelegten Fassung gespeichert ist. Der Datenträger (in der Regel eine CD-ROM) sollte in der Arbeit ausreichend befestigt sein (z.B. durch entsprechende Klebetaschen im Umschlag) und die Bachelorarbeit nach Möglichkeit im Microsoft Word- oder PDF-Format enthalten.
Wie lange dauert die Begutachtung der Arbeit?
Die Bewertung der Abschlussarbeit soll von den Gutachterinnen und Gutachtern unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellten Gutachten werden der Studierenden oder dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Wie wird die Gesamtnote der Arbeit gebildet?
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Gutachterinnen und Gutachter vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.).
Wie oft kann die Abschlussarbeit wiederholt werden?
Die Abschlussarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.
Auslandsstudium
Der Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, ein Semester an einer ausländischen Universität zu studieren, um sich dort in einem neuen Kontext mit kommunikationswissenschaftlichen Themen zu befassen, aber auch um vorhandene Sprach- und Fachkenntnisse zu vertiefen und auszubauen, sowie lebenspraktische und berufsqualifizierende Kompetenzen zu erwerben.
Das bekannteste Austauschprogramm mit der größten Anzahl an Plätzen ist das ERASMUS+-Austauschprogramm der Europäischen Union. Im Rahmen dieses Programms stehen für Studierende im Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft zahlreiche Auslands-Studienplätze an diversen europäischen Universitäten zur Verfügung.
Daneben unterhält die Universität Hamburg bzw. der Programmbereich Journalistik und Kommunikationswissenschaft zahlreiche Partnerschaften, die von Studierenden für ein Auslandsstudium genutzt werden können. Diese sind insbesondere auch dann interessant, wenn das Auslandsstudium außerhalb von Europa absolviert werden soll.
Studierenden wird geraten, sich bereits zu Beginn des Studiums mit der Möglichkeit zu beschäftigen, ein Semester des Masterstudiums im Ausland zu absolvieren. Der beste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium im Rahmen des Masterstudiengangs Journalistik und Kommunikationswissenschaft ist i. d. R. das 3. oder ggf. 4. Fachsemester. Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem der genannten Austauschprogramme erfolgt ca. ein Jahr vorher, also oft bereits im Verlauf des 1. Fachsemesters. Dann finden auch immer die jährlichen Infoveranstaltungen zum Auslandsstudium statt, in denen über die bestehenden Programme und das Bewerbungsprocedere informiert wird.
Studierende, die ein Auslandssemester in ihr Studium einbauen wollen, werden in allen Phasen – von der Planung, Beantragung und Durchführung des Auslandsstudiums bis zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen – betreut und unterstützt. Neben dem Studienbüro Sozialwissenschaften können Sie sich an die folgenden Einrichtungen und Ansprechpartner/innen wenden:
- Fachspezifische Auslandsstudienberatung erteilt Dr. Monika Pater (siehe unten unter Ansprechpartner)
- International Office der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (organisatorische Unterstützung insbesondere beim ERASMUS+-Programm, Hilfe bei Formalitäten)
- Abteilung Internationales der Universität Hamburg (Informationen zu Austauschprogrammen der Universität - insbesondere außerhalb des ERASMUS-Raums - und Finanzierungsmöglichkeiten)
Studienabschluss
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen inklusive dem freien Wahlbereich erfolgreich erbracht und bestanden haben.
Dabei ist in der Regel die Masterarbeit die letzte, das Studium abschließende Prüfung.
Alle Informationen zur Abschlussarbeit und ggf. zur mündlichen Prüfung im Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft (wie Sie sich zur Masterarbeit anmelden, wer als Gutachterin oder Gutachter in Frage kommt, wie lange die Bearbeitungszeit ist, etc.) finden Sie auf der Webseite Abschlussarbeiten.
Wenn Sie Ihre Masterarbeit abgegeben haben, wird diese an die Gutachterinnen bzw. Gutachter zur Bewertung weitergeleitet. Sobald die Gutachten erstellt und im Studienbüro eingegangen sind, leiten wir diese in Kopie an Sie weiter, zusammen mit einem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente. Zu den Zeugnisdokumenten, die Sie am Ende Ihres erfolgreichen Studiums bekommen, gehören (jeweils auf Deutsch und auf Englisch):
- Transcript of Records
- Prüfungszeugnis
- Zeugnisurkunde
- Diploma Supplement
Außerdem finden am Fachbereich Sozialwissenschaften zweimal im Jahr Feiern zur Verabschiedung der Absolventinnen und Absolventen statt (in der Regel im Juli und im Januar), um das erfolgreiche Ende des Studiums gemeinsam mit Angehörigen und Lehrenden zu würdigen.
Ansprechpartner
Programmdirektor und Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Prof. Dr. Michael Brüggemann
Allendeplatz 1
D-20146 Hamburg
Zimmer 222
Telefon: 040/42838-7128
Mail: michael.brueggemann[at]wiso.uni-hamburg.de
Studienkoordination und Studienfachberatung
Ihno Goldenstein
Allendeplatz 1
D-20146 Hamburg
Zimmer 202
Tel: 040/42838-3820
Mail: ihno.goldenstein[at]uni-hamburg.de
Prüfungs- und Lehrveranstaltungsmanagement
Carola Puls
Von-Melle-Park 5
D-20146 Hamburg
Zimmer 2002 (Aufgang A)
Telefon: 040/42838-8391
Mail: carola.puls[at]uni-hamburg.de
Praktikumsbeauftragter und Modulverantwortlicher Kommunikation als Beruf
Prof. Dr. Volker Lilienthal
Allendeplatz 1
D-20146 Hamburg
Zimmer 215
Telefon: 040/42838-3637
Mail: volker.lilienthal[at]wiso.uni-hamburg.de
Fachspezifische Auslandsstudienberatung
Dr. Monika Pater
Allendeplatz 1
D-20146 Hamburg
Zimmer 216
Telefon: 040/42838-3821
Mail: monika.pater[at]uni-hamburg.de
Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel
Prüfungsausschuss M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft
Prüfungsausschüsse setzten sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden des Studiengangs; Vorsitzende bzw. Vorsitzender ist i.d.R. die Programmdirektion. Prüfungsausschüsse sind v.a. zuständig für die Einhaltung der Fachspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnung des Studiengangs.
Die bzw. der Vorsitzende eines Prüfungsausschusses entscheidet u.a. über Fragen der Anerkennung von Studienleistungen sowie über begründete Ausnahmen hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Amt und Statusgruppe | Name |
Professor und Vorsitzender | Michael Brüggemann |
Professorin | Katharina Kleinen-von Königslöw |
Professor | Volker Lilienthal |
Wiss. Mitarbeiterin | Monika Pater |
Wiss. Mitarbeiterin (stellv.) | Mareike Wieland |
Studierender | Johanna Schröter |
Studierende (stellv.) | Friederike Deichsler |
Qualitätszirkel M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Studienmanagements. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von einmal pro Semester stattfindenden Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder über das Studium aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung.
Vorsitzende bzw. Vorsitzender der Qualitätszirkel ist i.d.R. die Programmdirektion des Studiengangs.
Statusgruppe | Name |
Professor (Vorsitz.) | Michael Brüggemann |
Professorin | Katharina Kleinen-von Königslöw |
Professor | Volker Lilienthal |
Wiss. Mitarbeiterin | Monika Pater |
Studierende | Nora Backhaus |
Studierende | Carlotta Kurth |
Studierende | Sophie Rhine |
Mitarbeiter Studienbüro | Ihno Goldenstein |