Master of Arts Soziologie
- Abschluss: Master of Arts
- Umfang: 120 ECTS-Leistungspunkte
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Zulassung: nur zum Wintersemester
- Achtung - geänderte Bewerbungsfrist: 1. Mai - 15. Juni
- Unterrichtssprache: Deutsch, teilweise Englisch
- Zulassungsbeschränkt
Profil
Der Studiengang M.A.-Soziologie vermittelt seinen Studierenden das disziplinäre Fachwissen auf dem Stand der aktuellen internationalen Fachdiskussion. Die erworbenen theoretischen und methodischen Kenntnisse und Kompetenzen befähigen die Absolvierenden sowohl zur Ausübung eines Berufes als Wissenschaftler:in als auch zu einer beruflichen Tätigkeit auf wissenschaftlicher Basis.
Durch ein breites Themenangebot im Profil- und Forschungsmodul können die Studierenden im M.A.-Soziologie ihr individuelles Kompetenzprofil entwickeln und systematisch ausbauen. Am Ende Ihres Studium können die Absolvierenden nicht nur mit wissenschaftlichen Theorien, Methoden und Erkenntnissen selbstständig arbeiten und die Grundlagen ihres Faches kritisch bewerten und weiterentwickeln, sondern ihr Wissen auch in unvertrauten Zusammenhängen und multidisziplinären Kontexten anwenden.
Das Ziel des M.A.-Soziologie besteht darin, die Studierenden für eine eigenverantwortliche, anspruchsvolle Berufstätigkeit in Wissenschaft, Staat und Zivilgesellschaft auf der lokalen, nationalen oder internationalen Ebene oder für eine sich an das Studium anschließende Promotion zu befähigen. Der Aufbau des Studiengangs verbindet deswegen auch obligatorische Lehr- und Lerninhalte zur Sicherstellung eines fundierten Fachwissens, mit ausgeprägten Methoden-, Theorie- und Forschungskompetenzen sowie mit der Möglichkeit zur individuellen interessegeleiteten Schwerpunktbildung.
Der M.A.-Soziologie richtet sich mit seinem Programm an Studieninteressierte, die ihren ersten Hochschulabschluss im Fach Soziologie oder einem anderen sozialwissenschaftlichen Fach erzielt haben.
Bewerbung
Onlinebwerbung innerhalb der Bewerbungsfrist
Eine Bewerbung zum Masterstudiengang Soziologie ist zu jedem Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt online innerhalb der Bewerbungsfrist (1. Juni - 15. Juli).
Während der Bewerbungsfrist füllen Sie die Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Hamburg aus:
Legen Sie sich bitte einen Bewerbungsaccount an, geben Sie Ihre Daten ein und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen in der Online-Bewerbung hoch. Vergessen Sie nach dem Ausfüllen der Online-Bewerbung und dem Hochladen der Dokumente nicht, Ihre Bewerbung elektronisch abzusenden.
Das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang ist ein Online-Verfahren. Das bedeutet, dass Sie keine Dokumente in Papierform oder per E-Mail bei der Universität Hamburg einreichen müssen. Die Auswahl basiert allein auf den Informationen, die Sie online bereitstellen und den Dokumenten, die Sie online hochladen.
Studieninteressierten wird dringend empfohlen, sich frühzeitig über das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zu informieren. Hinweise zum Bewerbungsverfahren und eine Liste der Dokumente, die im Online-Portal hochgeladen werden müssen, finden Sie in den
Zugangsvoraussetzungen
Für den konsekutiven Masterstudiengang M.A. Soziologie bestehen die folgenden Zugangsvoraussetzungen:
- Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Soziologie oder in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang mit soziologischen Schwerpunkten (Nachweis: Hochschulzeugnis oder Transcript of Records).
- Bestätigung der oder des Bewerbenden, dass sie bzw. er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, um sich an englischsprachigen Lehrveranstaltungen aktiv beteiligen, englischsprachige Fachliteratur verstehen und wissenschaftliche Beiträge in mündlicher und schriftlicher Form (einschließlich Prüfungen) erbringen zu können.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der
- Zugangssatzung der Fakultät [PDF nicht barrierefrei]
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerbenden, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
- Note des Hauptfaches des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Studiengang Soziologie oder Sozialwissenschaften (50%)
- Motivationsschreiben (max. zwei Seiten in deutscher oder englischer Sprache), in dem die Begründung der Studienwahl anhand vorgegebener Fragen dargestellt wird. Die Einstufung der Begründung erfolgt nach vorab festgelegten Benotungsrichtlinien (50%).
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der
- Auswahlsatzung des Studiengangs [PDF nicht barrierefrei]
Studienbeginn
Der Fachbereich Sozialwissenschaften führt zu Beginn eines jeden Wintersemesters eine Orientierungseinheit für die Studienanfangenden der Studiengänge des Fachbereichs (Soziologie/Politikwissenschaft/Kriminologie/Journalistik und Kommunikationswissenschaft) durch. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Studienplan und -organisation
In dem Studienplan Soziologie finden Sie Informationen zum Aufbau des Masterstudiengangs Soziologie: In welche unterschiedlichen Bereiche gliedert sich der Studiengang? Welche Module und welche Lehrveranstaltungen müssen im Laufe des Studiums belegt werden? Wann und in welcher Reihenfolge sollten die Module studiert werden? An welcher Stelle im Studium sind Prüfungen vorgesehen?
- Studienplan M.A. Soziologie [PDF nicht barrierefrei]
Orientierungs- und Planungshilfe
- Präsentation Studienbeginn [PDF nicht barrierefrei]
Nachfolgend finden Sie die Informationen aus dem Studienplan als barrierefreien Fließtext.
Allgemeine Informationen
Hauptfach
Der Masterstudiengang Soziologie sieht das Studium von insgesamt fünf soziologischen Pflichtmodulen mit insgesamt 108 Leistungspunkten vor (siehe unten). Detaillierte Informationen zu den Studieninhalten der Module und Veranstaltungen sowie zu den Prüfungsregelungen finden Sie in den Modulbeschreibungen der fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs. Die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs Soziologie beträgt vier Semester.
Wahlbereich
Für den erfoglreichen Abschluss des Studiums müssen im Wahlbereich Veranstaltungen im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen werden. Im Wahlbereich können dafür freigegebene Veranstaltungen aus dem Lehrangebot des Masterstudiengangs Soziologie oder für den Wahlbereich geöffnete Veranstaltungen anderer Masterstudeingänge der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften belegt werden. Im Wahlbereich erzielte Prüfungsergebnisse gehen nicht in die Gesamtnote des Studiums ein.
Bitte beachten Sie, dass Sprachkurse nur in Ausnahmefällen im Wahlbereich anerkannt werden. Sollte eine Belegung von Sprachkursen für den Wahlbereich in Erwägung gezogen werden, so ist dies im Vorwege mit dem Studienbüro abzuklären.
1. Semester
Im ersten Semester werden drei Module begonnen. Dabei sind insgesamt fünf Lehrveranstaltungen vorgesehen.
- Das Grundlagenmodul 1 sieht eine Vorlesung sowie ein Seminar vor. Beide Veranstaltungen, und damit auch das Modul, werden mit einer unbenoteten Studienleistung abgeschlossen. Für das gesamte Modul werden 12 Leitstungspunkte angerechnet.
- Das Grundlagenmodul 2 sieht zwei Seminare vor. Diese werden jeweils mit einer unbenoteten Studienleistung beendet.
- Das Profilmodul sieht ein Seminar vor. Dieses wird mit einer benoteten Modulteilprüfung beendet.
Nach dem ersten Semester sollte das Grundlagenmodul 1 abgeschlossen sein.
2. Semester
Im zweiten Semester werden die zwei begonnen Module fortgesetzt und teilweise abgeschlossen sowie ein neues Modul begonnen. Dabei sind insgesamt vier Lehrveranstaltungen vorgesehen.
- Das Grundlagenmodul 2 sieht eine Übung vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine benotete große Hausarbeit Klausur. Für das gesamte Modul werden 20 Leistungspunkte angerechnet. Nähere Informationen zur Modulabschlussprüfung finden Sie unter folgendem Link
- Das Profilmodul sieht zwei Seminare vor. Diese werden jeweils mit einer benoteten Modulteilprüfung beendet.
- Das Forschungsmodul sieht den ersten Teil eines zweisemestrigen Projektseminares vor. Dies wird im zweiten Semester mit einer unbenoteten Studienleistung beendet. Die Projektseminare beginnen immer im Sommersemester, wobei i.d.R. zwei Projektseminare zu unterschiedlichen Themen angeboten werden.
Nach dem zweiten Semester sollte das Grundlagenmodul 2 abgeschlossen sein.
3. Semester
Im dritten Semester werden das Profil- und Forschungsmodul abgeschlossen. Dabei sind insgesamt zwei Seminare vorgesehen.
- Das Profilmodul sieht ein Seminar vor. Dieses wird mit einer benoteten Modulteilprüfung beendet. Mit Beendigung des vierten Seminares im Rahmen des Profilmoduls wird das Modul abgeschlossen. Für das Modul werden 24 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Forschungsmodul sieht den zweiten Teil des Projektseminares vor. Die Modulabschlussprüfung ist ein benoteter Projektbericht. Für das gesamte Modul werden 22 Leistungspunkte angerechnet.
Nach dem dritten Semester sollte das Profil- sowie Forschungsmodul abgeschlossen sein.
4. Semester
Das vierte Semester sieht die Bearbeitung der Master-Arbeit vor. Die Masterarbeit umfasst die selbstständige Bearbeitung eines Problems aus dem Gegenstandsbereich der Soziologie nach wissenschaftlichen Methoden. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate (183 Tage). Das Thema und der Zeitpunkt, zu dem die Bachelorarbeit begonnen wird, wird mit einer betreuenden Person vereinbart. Die Arbeit wird benotet und erbringt 30 Leistungspunkte. Nähere Informationen zur Masterarbeit finden Sie unter folgendem Link:
Neben dem Hauptfach-Bereich ist auch ein Wahlbereich für das Masterstudium Soziologie vorgesehen. Im Wahlbereich können frei wählbare Veranstaltungen mit unterschiedlichen Leistungspunkten ausgewählt werden. Entscheidend sind die abschließenden Leistungspunkte, welche insgesamt bei 12 liegen sollten.
Anmerkungen zum Studienplan
Modulprüfung
Große Hausarbeit: Diese soll sich an den Standards einer wissenschaftlichen Publikation orientieren und muss eine eindeutig mehodisch-methodologische oder aber theoretische Ausrichtung haben. Die Hausarbeit wird von einem Lehrenden der absolvierten Seminare oder einer anderen Person mit vollumfänglicher Prüfungsberechtigung im Fachgebiet Soziologie betreut. Das Thema und die Dauer der Bearbeitungszeit werden mit der betreuenden Person vereinbart. Es wird empfohlen, die Bearbeitungszeit für die Große Hausarbeit in die vorlesungsfreie Zeit des Sommersemesters zu legen.
Modulteilprüfung
Im Rahmen des Profilmoduls. Spezielle Soziologien müssen insgesamt vier Seminare erfolgreich abgeschlossen werden. Die Modulteilprüfungen (MTP) der Seminare sind in der Regel Hausarbeiten. Die Modulnote wird aus dem gemäß Rahmenprüfungsordnung gerundeten Mittelwert der beiden besten Modulteilprüfungen gebildet.
Auslandsstudium
Der Masterstudiengang Soziologie bietet seinen Studierenden sehr gute Möglichkeiten, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität zu studieren, um sich dort in einem neuen Kontext mit soziologischen Themen zu befassen, aber auch um vorhandene Sprach- und Fachkenntnisse zu vertiefen und auszubauen, sowie lebenspraktische und berufsqualifizierende Kompetenzen zu erwerben.
Studierende, die ein oder zwei Auslandssemester in ihr Studium einbauen wollen, werden in allen Phasen – von der Planung, Beantragung und Durchführung des Auslandsstudiums vom International Office der Fakultät unterstützt. Auf den Webseiten des International Office finden Sie alle Informationen rund um das Auslandsstudium.
Zentralaustausch der UHH
Darüber hinaus unterhält die Universität Hamburg zahlreiche Partnerschaften im Rahmen der Zentralaustauschprogramme, die von Studierenden für ein Auslandsstudium genutzt werden können. Diese sind vor allem dann interessant, wenn das Auslandsstudium außerhalb von Europa absolviert werden soll.
Planung eines Auslandssemesters
Der beste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium ist das 3. und/oder das 4. Fachsemester. Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem der Austauschprogramme erfolgt ein Jahr vorher, also bereits im Verlauf des 1. Fachsemesters. Mit Fragen, wie sich das Auslandsstudium in Ihr Studium integrieren lässt oder welche Leistungen aus Ihrem Auslandssemester für Ihr Studium angerechnet werden können, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination Ihres Studiengangs.
Abschlussarbeit
Stand: 06/2022
Welche Voraussetzungen müssen vor der Anmeldung erfüllt sein?
Die Zulassung zur Masterarbeit setzt nicht das Erreichen einer bestimmten Zahl von Leistungspunkten voraus.
Wie finde ich Themen und Betreuende?
Wie finde ich ein Thema und eine betreuende Person für meine Abschlussarbeit?
Nach der Abgabe wird Ihre Abschlussarbeit von zwei Personen begutachtet werden: einer Person, mit der Sie das Thema Ihrer Arbeit abgesprochen haben und die die Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt sowie einer Person, die die Arbeit (zweit)begutachten wird.
Um eine betreuende Person zu finden, mit der Sie das Thema der Abschlussarbeit absprechen und festlegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Lehrende und vereinbaren einen persönlichen Sprechstundentermin. Kontaktieren Sie die Lehrenden möglichst frühzeitig – also lange, bevor Sie die Arbeit anmelden wollen. Als mögliche betreuende Person für Abschlussarbeiten empfehlen sich besonders Lehrende, bei denen Sie im Laufe Ihres Studiums Lehrveranstaltungen absolviert und Haus- und Projektarbeiten geschrieben haben. Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich bereits vor der Kontaktaufnahme Gedanken über ein mögliches Thema Ihrer Abschlussarbeit gemacht und diese Überlegungen (in der Form einer Gliederung oder eines Exposés) schriftlich zusammenfassen.
Kontaktieren Sie die Person, die Ihre Abschlussarbeit zweitbegutachten soll, also die zweitprüfende Person erst, nachdem Sie sich mit der erstprüfenden Person über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Häufig empfehlen Ihnen die Betreuenden auch mögliche Zweitprüfende. Beachten Sie, dass die beiden Prüfenden nicht zur gleichen Professur gehören, also nicht zum selben Team einer Professur gehören dürfen.
Welche Person kommen als Betreuende und als Zweitprüfende in Frage?
Mindestens eine der beiden Personen, die Ihre Abschlussarbeit begutachten, muss zur Gruppe der prüfungsberechtigten Personen im Fachgebiet Soziologie gehören. Unter folgendem Link finden Sie eine Aufstellung all derjenigen Personen, die für Abschlussarbeiten im B.A. und M.A. Soziologie vollumfänglich prüfungsberechtigt sind.
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit von einer Person betreuen oder zweitbegutachten lassen wollen, die nicht zu den Professor:innen des Fachgebiets Ihres Studiengangs gehört, müssen Sie die Übertragung der Prüfungsrechte beim Prüfungsausschussvorsitz beantragen. Dafür muss die zweite Seite des Antrags Anmeldung der Abschlussarbeit und Antrag Prüfende ausgefüllt werden, sprich der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Prüfende.
Zu den Personen, für die eine Übertragung der Prüfungsrechte für Ihre Abschlussarbeit beantragt werden kann, gehören
- Postdocs und Wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets und
- externe Professor:innen (also Professor:innen, die nicht zum Fachgebiet Ihres Studiengangs gehören).
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Wie und wann erfolgt die Anmeldung?
Wie wird die Abschlussarbeit angemeldet?
Bitte benutzen sie für die Anmeldung ihrer Abschlussarbeit das folgende Webformular:
In STiNE müssen Sie keine Anmeldung zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul vornehmen.
Ist während der Abschlussarbeit eine Exmatrikulation oder ein Urlaubssemester möglich?
Nein, Sie müssen solange an der Universität Hamburg immatrikuliert sein, bis die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bewertet worden ist. Wenn dies die Abschlussarbeit sein sollte, dann müssen bis zum Abschluss der Begutachtungen immatrikuliert sein.
Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, sind Sie bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation prüfungsberechtigt und können die Abschlussarbeit anmelden.
Nein, für die Vorbereitung oder das Verfassen der Abschlussarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Sie müssen in Voll- oder in Teilzeit immatrikuliert sein.
Wann kann die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen?
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist jederzeit möglich. Der Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre Abschlussarbeit beginnen soll, kann gemeinsam mit der betreuenden Person frei festgelegt werden.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Abschlussarbeit (das Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. Die Anmeldung sollte eine Woche vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.
Ist eine nachträgliche Änderung des Titels möglich?
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen festgelegt. Titeländerungen (auch der Untertitel) sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
In Ausnahmefällen kann eine solche Änderung jedoch beantragt werden.
Sie müssen dafür einen entsprechenden Antrag an die betreuende Person Ihrer Masterarbeit stellen und darin die Notwendigkeit der Änderung begründen. Die betreuenden Person muss dem Antrag zustimmen, den neuen „Titel“ bzw. „Untertitel“ festlegen und das Prüfunngsmanagement sowie den Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Änderung informieren. Der Prüfungsausschussvorsitz genehmigt die Änderung und leitet sie an das Studienbüro Sozialwissenschaften weiter.
Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Es ist möglich, die Abschlussarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind. Dies muss mit den Prüfenden abgesprochen werden.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit im Masterstudiengang Soziologie beträgt sechs Monate (183 Tage).
Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende!
Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2014/15 begonnen haben, informieren Sie sich bitte in der für Ihr Studium gültigen Prüfungsordnung über die Bearbeitungsdauer.
Wie wird das Abgabedatum errechnet und mitgeteilt?
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung, in der Ihnen der Abgabetermin mitgeteilt wird.
Was passiert im Krankheitsfall? Wie kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Bei Krankheit kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beantragt werden. Dazu wird das ärztliche Attest zusammen mit dem Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit beim Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht (am Helpdesk oder postalisch).
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit darf grundsätzlich die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit (d. h. 46 Tage) nicht überschreiten. In einem Fall außergewöhnlicher Härte kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine längere Frist gewähren.
Bei längeren (als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen kann ein formloser und begründeter Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz gestellt werden.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Welche Vorgaben gibt es für die Form und das Layout?
Wie lang muss und darf die Arbeit sein?
Der Umfang der Masterarbeit, bei Gruppenarbeiten der individuelle Beitrag, soll in der Regel 70 bis 100 Textseiten (etwa 21.000 bis 30.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich des Layouts und der Zitierweise?
Vorgaben zum Layout, zur Zitierweise etc. werden mit der betreuenden Person abgesprochen.
In welchen Sprachen kann die Abschlussarbeit verfasst werden?
Die Sprache der Abschlussarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Andere Sprachen müssen in Absprache mit der betreuenden Person beim Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Wie soll das Titelblatt der Abschlussarbeit aussehen?
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschussvorsitz geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden. Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse der oder des Verfassers sowie die Namen der Erst- und Zweitprüfenden angegeben werden.
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite muss eine eidesstattliche Versicherung eingefügt und mit Datum und Unterschrift durch die Absolvierenden bestätigt werden, am besten in folgendem Wortlaut:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
Wie erfolgen Abgabe und Begutachtung?
Wann muss die Arbeit spätestens abgegeben werden? Was ist eine fristgerechte Abgabe?
Abschlussarbeiten müssen als PDF-Datei per Mail an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüro Sozialwissenschaften geschickt werden! Ein Ausdrucken ist nicht mehr erforderlich.
Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn sie spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, in elektronischer Form per Mail beim Prüfungsmanagement eingereicht wird. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Das Prüfungsmanagement leitet die Datei an die Prüfenden weiter. Bitte beachten Sie: Die PDF-Datei muss die unterschriebene und eingescannte (oder abfotografierte) Eidestattliche Versicherung enthalten.
Wie lange dauert die Begutachtung der Arbeit?
Die Bewertung der Abschlussarbeit soll von den Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellten Gutachten werden der Studierenden oder dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Wie wird die Gesamtnote der Arbeit gebildet?
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.).
Wie oft kann die Abschlussarbeit wiederholt werden?
Die Abschlussarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.
Abschluss des Studiums
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht und bestanden haben. Sobald die Gutachten erstellt und im Studienbüro eingegangen sind, leiten wir diese, zusammen mit einem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente, in Kopie an Sie weiter. Zu den Zeugnisdokumenten, die Sie am Ende Ihres erfolgreichen Studiums bekommen, gehören (jeweils auf Deutsch und auf Englisch):
- Transcript of Records
- Prüfungszeugnis
- Zeugnisurkunde
- Diploma Supplement
Außerdem finden am Fachbereich Sozialwissenschaften zweimal im Jahr Feiern zur Verabschiedung der Absolvierenden statt (in der Regel jeweils am Ende der Vorlesungszeit), um den erfolgreichen Abschluss des Studiums gemeinsam mit Angehörigen und Lehrenden zu würdigen.
Prüfungsordnung
Die wichtigsten, aktuellen rechtlichen Grundlagen für den Masterstudiengang Soziologie sind die so genannten Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Prüfungsordnung (PO):
- FSB für den Masterstudiengang Soziologie vom 07.12.2016 [PDF nicht barrierefrei]
- PO der Fakultät WiSo für Master of Arts Studiengänge vom 15.6.2016 [PDF nicht barrierefrei]
Ältere Studienordnungen und Fachspezifische Bestimmungen
Studierende, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, informieren sich bitte auf der Seite
- Prüfungs- und Studienordnungen der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Beachten Sie hinsichtlich der Gültigkeit der Ordnungen bitte die Semesterangaben
Ansprechpersonen
Programmdirektion und Vorsitz des Prüfungsausschusses
Studienkoordination und Studienfachberatung
Prüfungs- und Lehrveranstaltungsmanagement
Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel
Prüfungsausschuss B.A. und M.A. Soziologie
Prüfungsausschüsse setzten sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden des Studiengangs; Vorsitz ist i.d.R. die Programmdirektion. Prüfungsausschüsse sind v.a. zuständig für die Einhaltung der Fachspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnung des Studiengangs.
Der Vorsitzende eines Prüfungsausschusses entscheidet u.a. über Fragen der Anerkennung von Studienleistungen sowie über begründete Ausnahmen hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Amt und Statusgruppe | Name |
Professorin und Vorsitzende | Stefanie Kley |
Professorin | Anita Engels |
Professor | Jürgen Beyer |
Wiss. Mitarbeiterin | Pay Laurin Jessen |
Studierende | Mayrah Jung |
Studierender (stellv.) | Marc Sandmann |
Qualitätszirkel B.A. und M.A. Soziologie
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und den Mitarbeitenden des zuständigen Studienmanagements. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von einmal pro Semester stattfindenden Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder über das Studium aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung.
Vorsitz der Qualitätszirkel ist i.d.R. die Programmdirektion des Studiengangs.
Statusgruppe | Name |
Professorin (Vorsitz.) | Stefanie Kley |
Professor | Jürgen Beyer |
Professorin | Anita Engels |
Professor | Urs Stäheli |
Professor | Achim Oberg |
Professorin | Christine Hentschel |
Professorin | Susanne Krasmann |
Wiss. Mitarbeiter | Paul Borsdorf |
Wiss. Mitarbeiter | Olaf Kellermeier |
Wiss. Mitarbeiterin | Pay Laurin Jessen |
Studierende | Mayrah Jung |
Studierende | Marc Sandmann |
Mitarb. Studienbüro | Uzma Mushtaq |
Mitarb. Studienbüro | Dorothea Renger |