Anrechnung/Anerkennung von Studienleistungen
Bei der Anerkennung von Studienleistungen geht es um die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule in einem vorherigen Studium oder im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht wurden.
Daneben gibt es noch Anerkennungen von Leistungen, die an der Universität Hamburg erbracht wurden, und die für den Freien Wahlbereich Ihres Studiums angerechnet werden sollen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Die Anerkennung von Leistungen geschieht auf der Basis der Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge und steht in der Verantwortung des jeweilig zuständigen Prüfungsausschusses. Die Prüfung der Anerkennungsanträge orientiert sich an dem Grundsatz, dass Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule oder im Rahmen eines anderen Studiums erbracht worden sind, anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen (Hamburgisches Hochschulgesetz, § 40).
Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt in 3 Schritten.