Service für Lehramtsstudierende
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen am Fachbereich Sozialwissenschaften ist eine fristgerechte und erfolgreiche Anmeldung über das Studien-Infonetz STiNE.
Die Anmeldung für teilnahmebeschränkte Lehrveranstaltungen muss innerhalb von Anmeldephasen durchgeführt werden. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden nach festgelegten Regeln vergeben, welche die Studierbarkeit aller Studiengänge gewährleisten sollen.
In jedem Semester gibt es mehrere aufeinander folgende Anmeldephasen, in denen eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen möglich ist:
(Erste) Anmeldephase
Die Anmeldephase ist die erste und wichtigste Möglichkeit für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen. Eine spätere Anmeldung ist nur noch unter Einschränkungen möglich. D.h. alle Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen sollten unbedingt bereits in der (ersten) Anmeldephase vorgenommen werden.
Die Platzvergabe erfolgt nach Ende der Anmeldephase nach dem Prioritätsprinzip; d.h. der Zeitpunkt der Anmeldung während der Anmeldephase spielt für die Chancen bei der Platzvergabe keine Rolle. Bis zum Ende der Anmeldephase werden fristgerechte Anmeldungen im Studien-Infonetz STiNE mit dem Status „schwebend” aufgeführt. Die zur Verfügung stehenden Lehrveranstaltungsplätze werden in der Regel innerhalb von einem Tag nach dem Ende der Anmeldephase vergeben. Im Anschluss daran kann der endgültige Status („akzeptiert” oder „abgelehnt”) über STiNE abgefragt werden.
Nachmeldephase
Die Nachmeldephase kann genutzt werden, um sich zu Lehrveranstaltungen anzumelden, in denen es nach der (ersten) Anmeldephase noch freie Plätze gibt. Unbedingt genutzt werden sollte die Nachmeldephase von Studierenden, die es versäumt haben, sich in der (ersten) Anmeldephase anzumelden.
Die Platzvergabe erfolgt auch in der Nachmeldephase nach dem Prioritätsprinzip; d.h. der Zeitpunkt der Anmeldung während der Nachmeldephase spielt für die Chancen bei der Platzvergabe keine Rolle.
Erstsemesteranmeldephase
Erstsemesteranmeldephasen gibt es am Fachbereich Sozialwissenschaften nur im Wintersemester. Im Rahmen der Erstsemesteranmeldephase sollen sich die Erstsemesterstudierenden, nachdem sie sich im Rahmen der Orientierungswoche über ihr Studium informiert haben, zu den Erstsemesterveranstaltungen anmelden.
Die Erstsemesteranmeldephase gilt auch für einige polyvalente Veranstaltungen, die nicht exklsuiv für Erstsemesterstudierende angeboten, aber für Erstsemesterstudierende geöffnet sind. Bitte informieren Sie sich über die jeweils geltende Anmeldephase in STiNE.
Die Platzvergabe erfolgt auch in der Nachmelphase nach dem Prioritätsprinzip; d.h. der Zeitpunkt der Anmeldung während der Nachmeldephase spielt für die Chancen bei der Platzvergabe keine Rolle.
Ummelde- und Korrekturphase
In der Ummelde- und Korrekturphase können nur Anmeldungen zu Veranstaltungen vorgenommen werden, in denen es freie Plätze gibt. Gleichzeitig können akzeptierte Anmeldungen wieder abgemeldet, also zurückgenommen werden. Studierende, die einen zugeteilten Seminarplatz nicht annehmen wollen, sollten sich abmelden, damit der Seminarplatz anschließend von anderen Studierenden gebucht werden kann.
Aktuelle Termine der Anmeldephasen
Anmeldungen zu Veranstaltungen sind nur innerhalb der oben genannten Phasen möglich. Die aktuellen Fristen der Phasen finden Sie auf der STiNE-Webseite
Nachträgliche Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ("Härtefallantrag")
Seminare und Grundkurse sind grundsätzlich teilnahmebeschränkt. Die Präferenzen der Studierenden werden bei der Zuteilung von Plätzen in Seminaren und Grundkursen soweit wie möglich berücksichtigt. Dennoch kann es bei der Verteilung der Studierenden auf die Veranstaltungen zu besonderen Härten kommen. Um diese auszugleichen, können Studierende zu Beginn der STiNE-Ummeldephase, die stets in den ersten zwei Wochen der Vorlesungszeit liegt, einen Antrag auf nachträgliche Zulassung, einen sogenannten „Härtefallantrag“ stellen, wenn eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
- Unzumutbarkeit des Termines oder Ortes für behinderte oder chronisch kranke Studierende, für Eltern von Kindern unter 14 Jahren und für Studierende, die eine pflegebedürftige angehörige Person betreuen
- Überschneidung mit anderen Pflichtveranstaltungen
- Sonstige aus der Lebenssituation der oder des Studierenden resultierende Härten.
Voraussetzungen der Antragstellung
Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags ist eine fristgerechte Anmeldung in der ersten Anmeldephase zu der betroffenen Lehrveranstaltung über STiNE.
Wenn Sie in der ersten Anmeldephase keinen Platz bekommen haben sollten, versuchen Sie am ersten Tag der zweiten Anmeldephase (Ummeldephase) unbedingt noch einmal sich anzumelden! Nur wenn keine freien Plätze vorhanden sind, können Härtefallanträge mit Beginn der Ummeldephase gestellt werden.
Anträge auf nachträgliche Anmeldung können frühestens mit Beginn der Vorlesungszeit (nicht vorher!) und sollten bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche gestellt werden.
Antragstellung
Sofern es zu der Lehrveranstaltung parallele Lehrangebote gibt, geben Sie bitte zwei weitere alternative nachgeordnete Anmeldewünsche an.
Geben Sie bitte ebenfalls an, von welcher Veranstaltung Sie - im Falle der positiven Entscheidung Ihres Antrags - wieder abgemeldet werden möchten. Die Abmeldung von der zugewiesenen Veranstaltung erfolgt automatisch, wenn die Zulassung zur Wunsch-Veranstaltung erfolgt ist.
Für die Antragstellung benutzen Sie bitte das folgende Webformular:
An- und Abmeldung Prüfungen
Zahl der Prüfungsversuche und Hinweise zur Anmeldung und Wahl der Prüfungstermine
Lehramtsstudierende haben insgesamt vier Prüfungs-Versuche, um eine gemäß Prüfungsordnung vorgesehene Modulprüfung oder Modulteilprüfung zu bestehen. Von den Prüfungsversuchen sind die Prüfungs-Termine zu unterscheiden:
- Für Klausurprüfungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen werden in der Regel zwei Prüfungstermine angeboten. Studierende können wählen, welcher der beiden Prüfungstermine wahrgenommen werden soll.
- Bei Haus- oder Projektarbeiten wird ein Prüfungstermin (Abgabetermin) gesetzt.
Die Prüfungsversuche sind i. d. R. abhängig vom Besuch einer Lehrveranstaltung. D. h. wenn Sie die Prüfung im Rahmen einer Lehrveranstaltung ablegen möchten, müssen Sie die für diese Lehrveranstaltung geltenden Prüfungstermine beachten.
Die Option "Termin in einem späteren Semester", die Sie bei der Anmeldung in Ihrem StiNE-Account wählen können, entspricht einer Abmeldung von der Prüfung.
Prüfungen, zu denen nach dem Ende der An-, Ab- oder Ummeldefrist für Prüfungen eine verbindliche Anmeldung vorliegt, werden mit 5,0 bewertet, sofern an der Prüfung nicht teilgenommen und kein Härtefall geltend gemacht wird.
Klausuren (in Präsenz oder als Take-Home Exam): Anmeldung, Abmeldung und Wahl der Prüfungstermine
- Beide Prüfungstermine werden über STiNE zur Auswahl gestellt, so dass die Anmeldung explizit für einen der beiden Termine erfolgen muss.
- Eine An-, Ab- oder Ummeldung ist jeweils bis 72 Stunden vor dem jeweiligen Klausurtermin über STiNE möglich.
- Erfolgt die Anmeldung nur zum 2. Termin, besteht - sofern die Prüfung nicht bestanden oder nicht wahrgenommen wird bzw. werden kann - im aktuellen Semester kein Anspruch auf einen weiteren Prüfungstermin.
- Bei einigen Modulen ist als Art der Prüfung "Klausur oder mündliche Prüfung" angegeben. Ob die Prüfung im Einzelfall in Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden kann, ist mit der Lehrkraft abzusprechen. Einen entsprechenden Anspruch der Studierenden gibt es nicht. Falls eine mündliche Prüfung vereinbart wird, ist das Studienbüro Sozialwissenschaften zu informieren, damit in STiNE eine entsprechende Prüfung angelegt und die Studierenden dazu angemeldet werden können.
Haus- oder Projektarbeiten, Essays: Anmeldung, Abmeldung und Wahl der Prüfungstermine
- Bei Hausarbeiten, Projektarbeiten, Textanalysen und vergleichbaren Prüfungsleistungen gibt es nur einen Prüfungstermin (spätesten Abgabetermin) für die Prüfungsleistung.
- Eine Wiederholung von mit "nicht ausreichend" (5,0) bewerteten Prüfungsleistungen ist nur möglich im Rahmen einer neu zu absolvierenden Lehrveranstaltung.
- Wenn Sie ein Seminar nicht mit einer Prüfungsleistung abschließen möchten, müssen Sie sich von der Prüfung abmelden, wenn Sie vermeiden wollen, dass ein Fehlversuch verbucht wird. Bitte beachten Sie dabei die Abmeldefrist, die für Studiengänge des Fachbereichs Sozialwissenschaften jeweils am letzten Tag der Vorlesungszeit um 23:59 endet:
- Eine Abmeldung von einer Prüfung nach dem Ende der An-, Ab- oder Ummeldefrist ist nicht möglich.
Versäumnisse von Klausuren und Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten
Wird eine angemeldete Prüfung nicht wahrgenommen, gilt die Prüfung als 'nicht bestanden' — es sei denn, es werden besondere Gründe für die Nichtteilnahme an einer Prüfung oder die Fristüberschreitung geltend gemacht (z.B. Krankheit oder andere wichtige, nicht von den Studierenden zu vertretende Gründe). Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Laufe des Semesters von Prüfungen selbstständig in STiNE wieder abmelden können. Dabei sind die folgenden Abmeldefristen zu beachten:
- Klausuren: Abmeldung möglich bis 3 Tage vor dem Klausurtermin bei Präsenzprüfungen, 7 Tage bei einem Take-home Exam
- Haus- und Projektarbeiten: Abmeldung möglich bis zum letzten Vorlesungstag des Semesters (bis 23:59 Uhr)
Versäumnisse von Klausuren
Klausurversäumnis
Für Krankmeldungen bei Klausuren ist das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) zuständig.
Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen einen oder mehrere Klausurtermine versäumen und eine Abmeldung nicht mehr möglich ist, dann stellen Sie bitte unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) einen Antrag auf Abmeldung von der Modulprüfung. Im Falle einer Erkrankung muss dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (nicht der Arbeitsunfähigkeit) beigelegt werden. Benutzen Sie dafür bitte das entsprechende Formular aus dem online-Formularschrank des ZPLA:
Zu einem Wiederholungstermin im gleichen Semester oder zu einer neuen Lehrveranstaltung mit Prüfung in einem späteren Semester müssen Sie sich innerhalb der üblichen Fristen selbst anmelden. Sie werden nicht automatisch zu einem Wiederholungstermin angemeldet.
Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten
Verlängerungen der Bearbeitunsgzeiten für Hausarbeiten/Projektberichte/etc.
Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen einen oder mehrere Abgabetermine für Hausarbeiten/Projektberichte etc. nicht einhalten können, dann empfehlen wir Ihnen, dies zunächst dem oder der jeweiligen Lehrenden mitzuteilen und mit ihm oder ihr eine Verlängerung der Prüfungsfrist, sprich einen späteren Abgabetermin für Ihre Hausarbeit zu vereinbaren. Sollte eine Einigung mit der Lehrkraft nicht möglich sein (z. B. weil er oder sie nicht erreichbar ist), dann können Sie die Fristverlängerung auch direkt beim Prüfungsausschuss beantragen. In diesem Fall stellen Sie bitte einen Antrag auf Fristverlängerung:
- Fristverlängerung Hausarbeit [PDF nicht barrierefrei]
Abgabe und Ausgabe von Prüfungsleistungen
Klausuren, die in Veranstaltungen des Fachbereichs Sozialwissenschaften in Papierform erbracht wurden, können gegen eine Empfangsbestätigung und nach Vorlage des Studierendenausweises am Helpdesk des Studienbüros abgeholt werden. Der nachfolgenden Übersicht können Sie entnehmen, für welche Veranstaltungen bewertete Prüfungsunterlagen im Studienbüro zur Abholung bereitliegen.
Prüfungsunterlagen aus Veranstaltungen des Fachbereichs Sozialökonomie können ebenfalls am Helpdesk des Studienbüros Sozialwissenschaften abgeholt werden.
Prüfungsunterlagen aus Veranstaltungen des Fachbereichs VWL werden nicht ausgegeben, sondern können bei den Lehrenden eingesehen werden.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (B.Ed. und M.Ed.)
Anerkennungsverfahren
⇒ Informationen zum Anerkennungsverfahren im Master-Teilstudiengang Sozialwissenschaften finden Sie auf einer gesonderten Webseite:
⇒ Informationen zum Anerkennungsverfahren für den "Freien Studienanteil" finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsprüfungen (ZPLA):
Anerkennungsverfahren im B.Ed.-Teilstudiengang Sozialwissenschaften:
1. Tragen Sie bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen, die Ihrer Meinung nach als Äquivalent anerkennt werden könnten, im tabellarischen Studienplan in die Spalte „erbrachte Leistungen“ ein. Das Formular - PDF oder Word - für Ihr Lehramt finden Sie hier:
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LASek – Stadteilschulen und Gymnasien
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAB
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAB, berufliche Fachrichtung WiWi
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAS-Sek I
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAS-Sek II
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
Sie können zu Beginn oder während Ihres Bachelorstudium auch bereits Anerkennungsanträge für das spätere Masterstudium stellen. Bei Fragen zur möglichen Passung bereits erbrachter zu den zu erbringenden Leistungen nehmen Sie bitte Kontakt zur Studienkoordination auf:
2. Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit nachfolgend genannten Anlagen per Post oder per E-Mail an die Adresse der Studienkoordination.
Erforderliche Unterlagen:
- Für jede anzuerkennende Leistung eine Modul- oder Veranstaltungsbeschreibung (bei Modulhandbüchern bitte nur Auszüge, die den Anerkennungsantrag betreffen)
- Kopie des Transcripts o. ä., auf dem die Leistungen ausgewiesen sind, deren Anerkennung beantragt wird
- Beim Abschlussmodul: die komplette Datei der Abschlussarbeit im PDF-Format.
3. Nach Rückmeldung der Studienkoordination können Sie die Anerkennungsanträge per E-Mail und Scan oder als Briefsendung einreichen. Verwenden Sie für die Anträge das entsprechende Formular aus dem online-Formularschrank des ZPLA:
Bitte füllen Sie für jedes Modul ein gesondertes Formular aus. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Seite 1 komplett ausfüllen
- auf Seite 2 oben STiNE-Modulnummer und STiNE-Modulname und in der Tabelle darunter in der linken Spalte den Titel der Veranstaltung, des Moduls oder der Abschlussarbeit, deren bzw. dessen Anerkennung beantragt wird, eintragen (den Rest füllt die Studienkoordination aus)
- Datei ausdrucken und auf Seite 1 unterschreiben
- Antrag per Post oder eingescannt per E-Mail an die Studienkoordination schicken.
4. Vereinbaren Sie nach einer entsprechenden Aufforderung einen Termin mit der Studienkoordination zur Vorlage des Originaltranskripts oder -Zeugnisses bzw. von Leistungsscheinen oder senden Sie beglaubigte Kopien als Briefsendung.
Kontaktdaten der Studienkoordination Teilstudiengang Sozialwissenschaften:
E-Mail: joerg.ebrecht@uni-hamburg.de
Postanschrift: Universität Hamburg, Studienbüro Sozialwissenschaften, Studienkoordination Lehramt, Von-Melle-Park 5 (Aufgang C), 20146 Hamburg.
Das weitere Verfahren: Nach Eingang Ihrer Anträge leitet die Studienkoordination diese an die zuständigen Fachvertretungen der Politikwissenschaft, Soziologie oder VWL weiter. Nach Prüfung der Anträge entscheidet der Dezentrale Prüfungsausschuss für den Teilstudiengang Sozialwissenschaften über die Anerkennung und Anrechnung. Anerkannte Prüfungsleistungen werden in Ihrem STiNE-Leistungskonto eingetragen. Falls Leistungen nicht anerkannt werden können, werden Sie über die Gründe der Nichtanerkennung informiert.
Grundsätze der Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem früheren Studium oder einem Auslandssemester wird in den Prüfungsordnungen für die Bachelor- und für die Master-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg jeweils in § 8 Absatz 1 geregelt. Studien- und Prüfungsleistungen „sind auf Antrag der bzw. des Studierenden anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.“
Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen ist jedoch ausgeschlossen, wenn für das betreffende Modul oder den betreffenden Modulteil bereits ein Prüfungsversuch wahrgenommen wurde. Ferner kann jede Studien- und Prüfungsleistung in einem Lehramtsstudium an der Universität Hamburg nur einmal angerechnet werden. Eine Doppelanrechnung von Leistungen im Bachelor- und im Masterstudium ist nicht möglich.
Bei der Anrechnung müssen laut Prüfungsordnungen (§ 8 Absatz 4) die Noten der angerechneten Leistungen übernommen oder in das Notensystem der Universität Hamburg übertragen werden. Eine Anrechnung unbenoteter Prüfungsleistungen ist möglich. Gegen die Ablehnung eines Anerkennungsantrages kann beim Zentralen Prüfungsausschuss Widerspruch eingelegt werden:
Anmeldung Abschlussarbeit (B.Ed. und M.Ed.)
Gemäß § 13 Absatz 1 der Prüfungsordnung (Änderung vom 5. April 2022) kann die Abschlussarbeit in jedem Teilstudiengang oder interdisziplinär geschrieben werden.
Das Abschlussmodul im Bachelor-Teilstudiengang Sozialwissenschaften besteht nur aus der Bachelorarbeit (kein Kolloquium, keine mündliche Prüfung). Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Informationen über das Abschlussmodul und die Anmeldung zur Bachelorarbeit in den Lehramtsstudiengängen finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA) unter
- Formulare Bachelorstudiengang (Formular 1 bis 3)
- Merkblätter Bachelorstudiengang (Merkblatt 2 bis 4).
Das Abschlussmodul im Master-Teilstudiengang Sozialwissenschaften besteht aus der Masterarbeit und (für vor 2023 Immatrikulierte) einer mündlichen Prüfung. (Zur mündlichen Prüfung siehe PO § 13 Absatz 14) Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Informationen über das Abschlussmodul und die Anmeldung zur Masterarbeit in den Lehramtsstudiengängen finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA) unter
- Formulare Masterstudiengang (Formular 1 bis 3)
- Merkblätter Masterstudiengang (Merkblatt 1 bis 3).
Eine Person der beiden Prüfenden der Bachelorarbeit muss aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen bzw. habilitiert sein. Beide müssen für einen der Programmbereiche des Teilstudiengangs Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, VWL) prüfungsberechtigt sein. Hier finden Sie Listen der Hochschullehrenden aus den drei am Studiengang "Sozialwissenschaften" beteiligten Fachbereiche (FB):
- FB Sozialwissenschaften
- FB Sozialökonomie, Fachgebiet Soziologie
- FB Sozialökonomie, Fachgebiet VWL
- FB Volkswirtschaftslehre.
Wenn eine der betreuenden Personen aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeitenden stammen soll, muss ein gesonderter Antrag an den dezentralen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dieser Antrag ist Bestandteil des "Antrags auf Zulassung zur Anfertigung der Bachelorarbeit" bzw. "der Masterarbeit". Sie finden das entsprechende Formular auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts (ZPLA):
Das ausgefüllt Formular leitet die erstprüfende Person oder gegebenenfalls - wenn die Mitwirkung einer Wissenschaftlichen Hilfskraft vom dezentralen Prüfungsausschuss genehmigt werden muss - über das Studienbüro an das ZPLA weiter. Die Anschrift des ZPLA lautet: Bogenallee 11, 20144 Hamburg.
Abgabe von Abschlussarbeiten (B.Ed. und M.Ed.)
Abschlussarbeiten können derzeit nicht vom Studienbüro Sozialwissenschaften angenommen und an die Begutachtenden weitergeleitet werden. Senden Sie daher Ihre Abschlussarbeit per E-Mail an die Begutachtenden und beachten Sie dabei bitte folgendes:
- Setzen Sie bei der E-Mail an die Begutachtenden das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) in cc; Mailadresse: kontakt.zpla@uni-hamburg.de
- Bitten Sie die Begutachtenden, den Eingang Ihrer Abschlussarbeit zu bestätigen, u. z. per E-Mail an Sie und an das ZPLA
- Fügen Sie der E-Mail an die Begutachtenden zwei Anhänge im PDF-Format an: (1.) Ihre Abschlussarbeit und (2.) die "Hinweise für die Begutachtenden":
- Hinweise für die Begutachtenden [PDF, nicht barrierefrei]
- Nach dem E-Mail-Versand Ihrer Abschlussarbeit an die Begutachtenden reichen Sie ein gebundenes Exemplar Ihrer Arbeit (inkl. CD, DVD) innerhalb von sieben Tagen beim ZPLA ein (ZPLA, Bogenallee 11, 20144 Hamburg). Sie können Ihre Abschlussarbeit auch direkt im Briefkasten des ZPLA in der Bogenallee einwerfen.