Bachelor of Arts Soziologie (Hauptfach)
- Abschluss: Bachelor of Arts
- Umfang: 180 ECTS-Leistungspunkte
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Besonderheiten: wählbares Nebenfach im Umfang von 45 ECTS
- Bewerbung: 1. Juni - 15. Juli
- Zulassung: nur zum Wintersemester
Profil
- Vermittlung fachlicher Kernkompetenzen in den Bereichen 'Soziologische Theorie', 'Gesellschaftsanalyse' und 'Methoden der empirischen Sozialforschung' in den ersten beiden Studienjahren
- Anwendungsorientierte Methodenausbildung, die sowohl die quantitativen als auch die qualitativen Verfahren der empirischen Sozialforschung umfasst
- Exemplarische Vertiefung ausgewählter soziologischer Anwendungsfelder im dritten Studienjahr in einem breiten Themenspektrum
- Frei wählbares Nebenfach (im Umfang von 45 LP) aus einem großen Angebot an B.A.-Nebenfachstudiengängen
- Qualifizierung sowohl für eine berufliche Tätigkeit als Soziologin bzw. als Soziologe als auch für ein anschließendes sozialwissenschaftliches Masterstudium
Bewerbung
Bewerbung zum ersten Fachsemester (Studienanfängerin oder Studienanfänger)
Eine Bewerbung zum Bachelorstudiengang Soziologie und einem frei wählbaren B.A.-Nebenfachstudiengang ist zu jedem Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist (1. Juni bis 15. Juli) online über das Studien-Infonetz STiNE. Für ausführliche Informationen und Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das CampusCenter der Universität Hamburg.
Bewerbung zum höheren Fachsemester (Studienfortsetzung)
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester kommt für Studierende in Frage, die bereits an einer anderen Universität ein soziologisches oder verwandtes Studium begonnen haben und dieses an der Universität Hamburg fortsetzen möchten.
- Bewerbungen sind für das zweite bis fünfte Fachsemester möglich.
- Neben der Abiturnote werden auch die bisher im Studium erzielten Prüfungsergebnisse als Zulassungskriterium berücksichtigt (sofern eine aktuelle Durchschnittsnote nachgewiesen wird).
- Neben der Bewerbung um einen Hauptfachstudienplatz erfolgt eine Bewerbung um einen Studienplatz in einem B.A.-Nebenfachstudiengang.
- Bis zum 15. 7. des Jahres ist eine offizielle Übersicht über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einzureichen (i. d. R. ein Transcript of Records mit aktueller Durchschnittsnote). Ein Nachreichen der Dokumente ist nach Ablauf der genannten Frist nicht möglich!
Alle wichtigen Informationen zu Bewerbungen zum Höheren Fachsemester finden Sie hier auf den Webseiten des
Vor der Bewerbung zum Höheren Fachsemester
Vor einer Bewerbung zum Höheren Fachsemester setzen Sie sich bitte per Mail mit der zuständigen Studienkoordination in Verbindung. Von Ihr wird geprüft, ob ggf. auch eine Bewerbung auch aus einem vergleichbaren Studiengang (z. B. Sozialwissenschaften) möglich ist. Zudem wird ein so genannter Einstufungsbescheid erstellt, den Sie dann Ihrer Bewerbungsunterlagen beifügen müssen, die Sie innerhalb der Bewerbungsfrist beim Campus Center einreichen.
Die eigentliche Anerkennung der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt im Anschluss an die Immatrikulation.
Studienbeginn
Der Fachbereich Sozialwissenschaften führt zu Beginn eines jeden Wintersemesters eine Orientierungseinheit für die Studienanfänger und Studienanfängerinnen der Studiengänge des Fachbereichs (Soziologie/Politikwissenschaft/Kriminologie/Journalistik und Kommunikationswissenschaft) durch.
Unter Anleitung von studentischen Tutorinnen und Tutoren werden die Studienanfänger und Studienanfängerinnen in Kleingruppen über den Studienaufbau, die Struktur der WiSo-Fakultät und des Fachbereiches, die Bibliotheken, die Lehrenden und über die Studienorganisation informiert. Abgesehen davon, dass die Orientierungseinheit dazu dient, erste Kontakte unter „Gleichgesinnten“ zu knüpfen und Freundschaften unter den Studienanfängern aufzubauen, wird durch die Teilnahme an der Orientierungseinheit auch die nach der Prüfungsordnung bestehende Verpflichtung, in der Studieneingangsphase an einer Studienfachberatung teilzunehmen, erfüllt.
Beginn eines Studiums im Höheren Fachsemester
Wenn Sie eine Zulassung zur Fortsetzung Ihres Studiums im so genannten Höheren Fachsemester bekommen haben, dann müssen Sie sich für die Anerkennung der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen vor Vorlesungsbeginn (aber erst nach erfolgter Zulassung!) an die für Ihren Studiengang zuständige Studienkoordination wenden.
Weitere nützliche Links für den Studienstart
Nebenfachwechsel
Nebenfachwechsel (Hauptfach Soziologie)
Studierende der Soziologie können während ihres Studiums ihr Nebenfach wechseln. Dies ist möglich bis zum 5. Fachsemester des Hauptachstudiums Soziologie. Dabei muss das Bewerbungsverfahren für die Studienplatzvergabe des gewünschten Fachs durchlaufen werden. Die Bewerbung auf ein neues Nebenfach erfolgt über die Online-Plattform STiNE. Informieren Sie sich, für welche Nebenfachstudiengänge eine Bewerbung möglich ist. Eine Übersicht finden Sie hier:
Folgen Sie bitte der dieser Anleitung für die Bewerbung auf ein neues Nebenfach:
Studienorganisation und -inhalte
Hier finden Sie Informationen zum Aufbau des Bachelorstudiengangs Soziologie: In welche unterschiedlichen Bereiche gliedert sich der Studiengang? Welche Module und welche Lehrveranstaltungen müssen im Laufe des Studiums belegt werden? Wann und in welcher Reihenfolge sollten die Module studiert werden? An welcher Stelle im Studium sind Prüfungen vorgesehen?
Allgemeine Informationen
Hauptfach
Das Studium des Hauptfachs Soziologie umfasst eine Reihe von soziologischen und berufsfeldbezogenen Pflichtmodulen (siehe unten 1.-3. Studienjahr). Detaillierte Informationen zu den Studieninhalten der Module und Veranstaltungen sowie zu den Prüfungsregelungen finden Sie in den Modulbeschreibungen der Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs. Die Regelstudienzeit des Bachleorstudiengangs Soziologie beträgt 6 Semester.
Nebenfach
Der Bachelorstudiengang Soziologie beinhaltet ein Nebenfachstudium im Umfang von i.d.R. 45 Leistungspunkten. Das Nebenfach hat eine eigene Studienordnung, in der die zu absolvierenden Studieninhalte, Module, Veranstaltungen und Prüfungen beschrieben und festgelegt werden. Informationen zum Nebenfachstudium finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Studienbüros.
Wahlbereich
Für den erfoglreichen Abschluss Ihres Studiums müssen im Wahlbereich Veranstaltungen im Umfang von mindestens 14 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen werden. Im Wahlbereich können dafür freigegebene Veranstaltungen anderer Studiengänge und anderer Fakultäten sowie Sprachkurse des Fachsprachenzentrum und der Volkshochschulen und für den Wahlbereich geöffnete Veranstaltungen aus dem Allgemeinen Vorlesungswesen belegt werden. Im Wahlbereich erzielte Prüfungsergebnisse gehen nicht in die Gesamtnote des Studiums ein.
1. Studienjahr
Die nachfolgenden vier Module aus dem Hauptfach Soziologie sollten im ersten Studienjahr belegt werden.
Basismodul 1: Einführung in die Soziologie | ||||
---|---|---|---|---|
FS1 | SEM2 | LV-Typ3 | Prüfungsart4 | LP5 |
1. | WiSe | Grundkurs | unbenotete Essays (SL) | 10 |
2. | SoSe | Vorlesung | benotete Klausur (MP) | 5 |
Basismodul 2: Sozialstruktur und Gesellschaftsanalyse | ||||
---|---|---|---|---|
1. | WiSe | Vorlesung | unbenotete Klausur (SL) | 4 |
2. | SoSe | Seminar | benotete Hausarbeit (MP) | 5 |
Methodenmodul 1: Methoden der empirischen Sozialforschung | ||||
---|---|---|---|---|
1. | WiSe | Vorlesung | unbenotete Klausur (SL) | 4 |
2. | SoSe | Grundkurs | benoteter Projektbericht (MP) | 8 |
Praxismoudl 1: Statistiksoftware | ||||
---|---|---|---|---|
1. | - | - | - | - |
2. | SoSe | Übung | unbenotete Studienleistungen (SL) | 4 |
1 Fachsemester. Semesterzähler nach Studienbeginn gemäß Regelstudienzeit (6 Semester)
2 Sommer - oder Wintersemester. D.h. die jeweiligen Modulbausteine werden immer nur in den jeweiligen Semestern angeboten.
3 Art der Prüfung und Art des Bewertungsschemas (benotet / unbenotet). SL = Studienleistung, MP = Modulprüfung
4 Anzahl der Leistungspunkte (1 LP = 30 h Arbeit)
Da die Module im Hauptfach Soziologie aufeinander aufbauen, sollten sie gemäß der dargestellten Abfolge studiert werden. Die Abfolge wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Modulbausteine sollten, wenn möglich, ebenfalls in der dargestellten Reihenfolge belegt werden. Die Reihenfolge wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben.
2. Studienjahr
Die nachfolgenden sechs Module aus dem Hauptfach Soziologie sollten ab dem zweiten Studienjahr belegt werden.
Aufbaumodul 1: Soziologie Theorie | ||||
---|---|---|---|---|
FS1 | SEM2 | LV-Typ3 | Prüfungsart4 | LP5 |
3. | WiSe | Vorlesung | unbenotete Klausur (SL) | 4 |
4. | SoSe | Seminar | benotete Hausarbeit (MP) | 5 |
Aufbaumodul 2: Soziale Strukturen im historischen Wandel | ||||
---|---|---|---|---|
3. | - | - | - | - |
4. | SoSe | Vorlesung | benotete Klausur (MP) | 5 |
Methodenmodul 2: Quantitative Analyseverfahren | ||||
---|---|---|---|---|
3. | WiSe | Vorlesung | benotete Klausur (MP) | 6 |
4. | - | - | - |
Methodenmodul 3: Qualitative Sozialforschung | ||||
---|---|---|---|---|
3. | WiSe | Seminar (Teil 1) | unbenotete Studienleistung (SL) | 4 |
4. | SoSe | Seminar (Teil 2) | benoteter Projektbericht (MP) | 4 |
Im Methodenmodul Qualitative Sozialforschung wird i.d.R. ein zweisemestriges Seminar belegt, das mit einem Projektbericht abgeschlossen wird. Die Seminare beginnen immer im Wintersemester
Praxismodul 2: Schlüsselqualifikationen / Berufsfeldorientierung | ||||
---|---|---|---|---|
3. | WiSe | Übung | unbenotete Studienleistung (SL) | 4 |
4. | SoSe |
Die Übung im Praxismodul 2 wird im Sommer- und im Wintersemester angeboten. Es wird empfohlen, die Übung im 3. oder im 4. Fachsemester zu absolvieren, sie kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt belegt werden.
Praxismodul 3: Praktikum | ||||
---|---|---|---|---|
3. | WiSe | Praktikum | unbenoteter Praktikumsbericht (SL) | 12 |
4. | SoSe |
Das Praxismodul 3 umfassst ein neunwöchiges Vollzeit-Praktikum. Es wird empfohlen, das Praktikum im Verlauf des zweiten oder dritten Studienjahres zu absolvieren. Ein geeigneter Zeitpunkt ist die vorlesungsfreie Zeit des Sommersemesters; es kann aber auch im Rahmen eines Urlaubssemesters absolviert werden (wenn in dem Semester keine weiteren Veranstaltungen und Prüfungen besucht und abgelegt werden).
1 Fachsemester. Semesterzähler nach Studienbeginn gemäß Regelstudienzeit (6 Semester)
2 Sommer - oder Wintersemester. D.h. die jeweiligen Modulbausteine werden immer nur in den jeweiligen Semestern angeboten.
3 Art der Prüfung und Art des Bewertungsschemas (benotet / unbenotet). SL = Studienleistung, MP = Modulprüfung
4 Anzahl der Leistungspunkte (1 LP = 30 h Arbeit)
Da die Module im Hauptfach Soziologie aufeinander aufbauen, sollten sie gemäß der dargestellten Abfolge studiert werden. Die Abfolge wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Modulbausteine sollten, wenn möglich, ebenfalls in der dargestellten Reihenfolge belegt werden. Die Reihenfolge wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben.
3. Studienjahr
Die nachfolgenden fünf Module aus dem Hauptfach Soziologie sollten ab dem dritten Studienjahr belegt werden.
Vertiefungsmodul 1: Spezielle Soziologien | ||||
---|---|---|---|---|
FS1 | SEM2 | LV-Typ3 | Prüfungsart4 | LP5 |
5. | WiSe | Seminar | benotete Hausarbeit (MP) | 6 |
6. | SoSe |
Vertiefungsmodul 2: Spezielle Soziologien | ||||
---|---|---|---|---|
5. | WiSe | Seminar | benotete Hausarbeit (MP) | 6 |
6. | SoSe |
Vertiefungsmodul 3: Spezielle Soziologien | ||||
---|---|---|---|---|
5. | WiSe | Seminar | benotete Hausarbeit (MP) | 6 |
6. | SoSe |
Vertiefungsmodul 4: Spezielle Soziologien | ||||
---|---|---|---|---|
5. | WiSe | Seminar | benotete Hausarbeit (MP) | 6 |
6. | SoSe |
Die Vertiefungsmodule 1 - 4- und die dazugehörigen Seminare werden sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten. Es können bis zu drei unterschiedliche Module und Seminare in einem Semester belegt werden. Die Seminare können frei, d.h. zu unterschiedlichen Themen aus dem Lehrangebot gewählt werden.
Abschlussmodul: Bachelorarbeit | ||||
---|---|---|---|---|
6. | SoSe | Bachelorarbeit | benotete Arbeit (MP) | 12 |
Die Bachelorarbeit sieht die selbstständige Bearbeitung eines Problems aus dem Gegenstandsbereich der Soziologie nach wissenschaftlichen Methoden vor. Die Bearbeitungsezit beträgt 13 Wochen. Das Thema und der Zeitpunkt, zu dem die Bachelorarbeit begonnen wird, wird mit einer Betreuerin oder einem Betreuer vereinbart.
Weitere Informationen zur Bachelorarbeit
1 Fachsemester. Semesterzähler nach Studienbeginn gemäß Regelstudienzeit (6 Semester)
2 Sommer - oder Wintersemester. D.h. die jeweiligen Modulbausteine werden immer nur in den jeweiligen Semestern angeboten.
3 Art der Prüfung und Art des Bewertungsschemas (benotet / unbenotet). SL = Studienleistung, MP = Modulprüfung
4 Anzahl der Leistungspunkte (1 LP = 30 h Arbeit)
Auslandsstudium
Der Bachelorstudiengang Soziologie bietet seinen Studierenden sehr gute Möglichkeiten, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität zu studieren, um sich dort in einem neuen Kontext mit soziologischen Themen zu befassen, aber auch um vorhandene Sprach- und Fachkenntnisse zu vertiefen und auszubauen, sowie lebenspraktische und berufsqualifizierende Kompetenzen zu erwerben.
Erasmus+
Das bekannteste Programm mit der größten Anzahl an Plätzen ist das ERASMUS-Austauschprogramm der Europäischen Union. Im Rahmen dieses Programms stehen für die Studierenden im Bachelorstudiengang zahlreiche Auslands-Studienplätze an diversen europäischen Universitäten zur Verfügung.
UNIBRAL II
Ferner besteht eine vom Deutschen Akademischen Austauschdienst geförderte Partnerschaft (UNIBRAL II) zwischen den soziologischen Instituten der Universität Hamburg und der Universidade Federal de Pernambuco in Recife, Brasilien. Das Programm besteht seit 2003 und bietet die Möglichkeit zu einem so genannten Double-Degree, d.h. die Austauschstudierenden können im Rahmen eines einjährigen Auslandsstudiums den brasilianischen Abschluss (Diploma) erlangen.
Zentralaustausch der UHH
Darüber hinaus unterhält die Universität Hamburg zahlreiche Partnerschaften im Rahmen der Zentralaustauschprogramme, die von Studierenden für ein Auslandsstudium genutzt werden können. Diese sind vor allem dann interessant, wenn das Auslandsstudium außerhalb von Europa absolviert werden soll.
Planung eines Auslandssemesters
Studierenden wird geraten, sich bereits zu Beginn des Studiums mit der Möglichkeit zu beschäftigen, ein oder zwei Semester des Studiums im Ausland zu absolvieren. Der beste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium im Rahmen des Bachelorstudiengangs Soziologie ist das 5. und/oder das 6. Fachsemester – also nach Abschluss der Pflichtmodule. Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem der genannten Austauschprogramme erfolgt ein Jahr vorher, also im Verlauf des 3. Fachsemesters. Dann finden auch immer die jährlichen Infoveranstaltungen zum Auslandsstudium statt, in denen über die bestehenden Programme und das Bewerbungsprocedere informiert wird.
Bewerbung und Organisation
Studierende, die ein oder zwei Auslandssemester in ihr Studium einbauen wollen, werden in allen Phasen – von der Planung, Beantragung und Durchführung des Auslandsstudiums vom International Office der Fakultät unterstützt. Auf den Webseiten des International Office finden Sie alle Informationen rund um das Auslandsstudium.
Integration des Auslandsstudiums in Ihr Studium
Mit Fragen, wie sich das Auslandsstudium in Ihr Studium integrieren lässt oder welche Leistungen aus Ihrem Auslandssemester für Ihr Studium angerechnet werden können, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination Ihres Studiengangs.
Bachelorarbeit
Stand: 11/2020
Beachten sie bitte auch die Änderungen der Abläufe bei der Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Infos dazu finden Sie in den FAQ zum Coronavirus.
Welche Voraussetzungen müssen vor der Anmeldung erfüllt sein?
Die Zulassung zur Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang Soziologie setzt den Erwerb von 45 Leistungspunkten voraus.
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen, kann eine vorgezogene Anmeldung zur Abschlussarbeit beantragt werden (vgl. FSB zu § 14 Abs. 2). Dies ist vor allem der Fall, wenn Prüfungen zwar schon abgelegt, aber noch nicht bewertet wurden und somit der erforderliche Modulabschluss noch nicht erreicht wird.
Es ist kein Antrag notwendig, wenn Sie Ihre Abschlussarbeit nicht im 6. Fachsemester, sondern in einem späteren Semester schreiben!
Wie finde ich Themen und Betreuer*innen?
Wie finde ich ein Thema und eine Betreuerin bzw. einen Betreuer für meine Abschlussarbeit?
Nach der Abgabe wird Ihre Abschlussarbeit von zwei Personen begutachtet werden: einer Person, mit der Sie das Thema Ihrer Arbeit abgesprochen haben und die die Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt sowie einer Person, die die Arbeit (zweit)begutachten wird.
Um eine Betreuerin oder einen Betreuer zu finden, mit der Sie das Thema der Abschlussarbeit absprechen und festlegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Lehrende und vereinbaren einen persönlichen Sprechstundentermin. Kontaktieren Sie die Lehrenden möglichst frühzeitig – also lange, bevor Sie die Arbeit anmelden wollen. Als mögliche Betreuerinnen und Betreuern für Abschlussarbeiten empfehlen sich besonders Lehrende, bei denen Sie im Laufe Ihres Studiums Lehrveranstaltungen absolviert und Haus- und Projektarbeiten geschrieben haben. Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich bereits vor der Kontaktaufnahme Gedanken über ein mögliches Thema Ihrer Bachelorarbeit gemacht und diese Überlegungen (in der Form einer Gliederung oder eines Exposés) schriftlich zusammenfassen.
Kontaktieren Sie die Person, die Ihre Abschlussarbeit zweitbegutachten soll, also die Zweitgutachterin oder den Zweitgutachter erst, nachdem Sie sich mit der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Häufig empfehlen Ihnen die Betreuerinnen und Betreuer auch mögliche Zweitgutachterinnen und Zweitgutachter. Beachten Sie bitte, dass die beiden Gutachterinnen oder Gutachter nicht zur gleichen Professur gehören, also nicht zum selben Team einer Professur gehören dürfen.
Welche Personen kommen als Betreuerin oder Betreuer und als Zweitgutachterin oder Zweitgutachter in Frage?
Mindestens eine der beiden Personen, die Ihre Abschlussarbeit begutachten, muss zur Gruppe der prüfungsberechtigten Personen im Fachgebiet Soziologie gehören. Hier finden Sie eine Aufstellung all derjenigen Personen, die für Abschlussarbeiten im B.A. und M.A. Soziologie vollumfänglich prüfungsberechtigt sind.
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit von einer Person betreuen oder zweitbegutachten lassen wollen, die nicht zu den Professorinnen oder Professoren des Fachgebiets Ihres Studiengangs gehört, müssen Sie die Übertragung der Prüfungsrechte beim Prüfungsausschussvorsitz beantragen.
Dafür muss die zweite Seite des Antrags Anmeldung der Abschlussarbeit und Antrag Gutachter*innen ausgefüllt werden, sprich der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Gutachter und Gutachterinnen.
Zu den Personen, für die eine Übertragung der Prüfungsrechte für Ihre Abschlussarbeit beantragt werden kann, gehören
- Postdocs und Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachgebiets Soziologie und
- externe Professorinnen und Professoren (also Professorinnen und Professoren, die nicht zum Fachgebiet Ihres Studiengangs gehören).
Weitere Informationen finden Sie im Stichwortverzeichnis unter: Prüfungsberechtigung für Abschlussarbeiten
Wie und wann erfolgt die Anmeldung?
Wie wird die Abschlussarbeit angemeldet?
Die Abschlussarbeit wird durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Antrags Anmeldung Abschlussarbeit und Antrag Gutachter*innen angemeldet. Der vollständig ausgefüllte und von allen Beteiligten Personen unterschriebene Antrag wird im Studienbüro eingereicht, entweder am Helpdesk oder postalisch.
In STiNE müssen Sie keine Anmeldung zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul vornehmen.
Ist während der Abschlussarbeit eine Exmatrikulation oder ein Urlaubssemester möglich?
Nein, Sie müssen solange an der Universität Hamburg immatrikuliert sein, bis die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bewertet worden ist. Wenn dies die Abschlussarbeit sein sollte, dann müssen bis zum Abschluss der Begutachtungen immatrikuliert sein.
Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, sind Sie bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation prüfungsberechtigt und können die Abschlussarbeit anmelden.
Nein, für die Vorbereitung oder das Verfassen der Bachelorarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Sie müssen in Voll- oder in Teilzeit immatrikuliert sein.
Wann kann die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen?
Eine Anmeldung zur Bachelorarbeit ist mit Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (45 LP) jederzeit möglich. Der Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre BA-Arbeit beginnen soll, kann gemeinsam mit der Betreuerin oder dem Betreuer frei festgelegt werden.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit (das Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. Die Anmeldung sollte eine Woche vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.
Ist eine nachträgliche Änderung des Titels möglich?
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen festgelegt. Titeländerungen (auch der Untertitel) sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Es ist möglich, die Bachelorarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind. Dies muss mit den Gutachtern und Gutachterinnen abgesprochen werden.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang Soziologie beträgt 13 Wochen.
Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, informieren Sie sich bitte in der für Ihr Studium gültigen Prüfungsordnung über die Bearbeitungsdauer.
Wie wird das Abgabedatum errechnet und mitgeteilt?
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung, in der Ihnen der Abgabetermin mitgeteilt wird.
Was passiert im Krankheitsfall? Wie kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Bei Krankheit kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beantragt werden. Dazu wird das ärztliche Attest zusammen mit dem Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit beim Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht (am Helpdesk oder postalisch).
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit darf grundsätzlich die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit (d. h. 46 Tage) nicht überschreiten. In einem Fall außergewöhnlicher Härte kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine längere Frist gewähren.
Bei längeren (als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen kann ein formloser und begründeter Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz gestellt werden.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Welche Vorgaben gibt es für die Form und das Layout?
Wie lang muss und darf die Arbeit sein?
Der Umfang der Bachelorarbeit, bei Gruppenarbeiten der individuelle Beitrag, soll in der Regel 40 Textseiten (12.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit der Betreuerin oder dem Betreuer abzustimmen.
Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich des Layouts und der Zitierweise?
Vorgaben zum Layout, zur Zitierweise etc. werden mit der Betreuerin oder dem Betreuer abgesprochen.
In welchen Sprachen kann die Abschlussarbeit verfasst werden?
Die Sprache der Bachelorarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Andere Sprachen müssen in Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer beim Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Wie soll das Titelblatt der Abschlussarbeit aussehen?
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschussvorsitz geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden.Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse des Verfassers sowie die Namen der Erst- und Zweitgutachter*innen angegeben werden.
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite muss eine eidesstattliche Versicherung eingefügt und mit Datum und Unterschrift durch die Kandidatin/den Kandidaten bestätigt werden, am besten in folgendem Wortlaut:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
Wie erfolgen Abgabe und Begutachtung?
Wann muss die Arbeit spätestens abgegeben werden? Was ist eine fristgerechte Abgabe?
Die Bachelorarbeit muss fristgerecht, d.h. spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, entweder im Studienbüro Sozialwissenschaften (gegen Quittung) oder per Post (das Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum) abgegeben werden. Sollte der Abgabetermin auf einen Tag fallen, an dem das Gebäude Allende Platz 1 geschlossen ist, ist der Abgabetermin der nächste unmittelbar folgende Werktag!
Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet.
Wie viele Exemplare der Abschlussarbeit müssen abgegeben werden?
Abgegeben werden müssen drei ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung. Jedes Exemplar ist mit einem beschrifteten Datenträger zu versehen, auf dem die Arbeit in der vorgelegten Fassung gespeichert ist. Der Datenträger (in der Regel eine CD-ROM) sollte in der Arbeit ausreichend befestigt sein (z.B. durch entsprechende Klebetaschen im Umschlag) und die Bachelorarbeit nach Möglichkeit im Microsoft Word- oder PDF-Format enthalten.
Wie lange dauert die Begutachtung der Arbeit?
Die Bewertung der Bachelorarbeit soll von den Gutachterinnen und Gutachtern unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellen Gutachten werden der Studierenden oder dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Wie wird die Gesamtnote der Arbeit gebildet?
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Gutachterinnen und Gutachter vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.).
Wie oft kann die Abschlussarbeit wiederholt werden?
Die Bachelorarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.
Abschluss des Studiums
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfaches UND Ihres Nebenfaches erfolgreich erbracht und bestanden haben.
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit abgegeben haben, wird diese an die Gutachterinnen und Gutachter zur Bewertung weitergeleitet. Sobald die Gutachten erstellt und im Studienbüro eingegangen sind, leiten wir diese, zusammen mit einem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente, in Kopie an Sie weiter. Zu den Zeugnisdokumenten, die Sie am Ende Ihres erfolgreichen Studiums bekommen, gehören (jeweils auf Deutsch und auf Englisch):
- Transcript of Records
- Prüfungszeugnis
- Zeugnisurkunde
- Diploma Supplement
Außerdem finden am Fachbereich Sozialwissenschaften zweimal im Jahr Feiern zur Verabschiedung der Absolventinnen und Absolventen statt (in der Regel jeweils am Ende der Vorlesungszeit), um den erfolgreichen Abschluss des Studiums gemeinsam mit Angehörigen und Lehrenden zu würdigen.
Studienordnung
Die wichtigsten,aktuellen rechtlichen Grundlagen für den Bachelorstudiengang Soziologie sind die so genannten Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Prüfungsordnung (PO):
- Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Soziologie vom 24.04.2019 [PDF]
- PO der Fakultät WISO für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 15.06.2016 [PDF]
- Änderung der PO der Fakultät WISO für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 24.01.2018 [PDF]
Die Regelungen gelten für Studierende, die ihr Studium Wintersemester 2018/19 begonnen haben und rückwirkend auch für Studierende, die Ihr Studium zum Wintersemester 2013/14 begonnen haben.
Ältere Studienordnungen und Fachspezifische Bestimmungen
Studierende, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, informieren sich bitte auf der Seite
Ältere Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Soziologie finden Sie dort unter Fachbereich Sozialwissenschaften/Bachelor/Soziologie. Ältere Prüfungsordnungen für den Bachelorstudiengang Soziologie finden Sie unter Fachbereichsübergreifende Prüfungsordnungen/Bachelor/Bachelor of Arts. Beachten Sie bitte auch die Semesterangaben.
Ansprechpersonen
Programmdirektorin und Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Studienkoordination und Studienfachberatung
Prüfungs- und Lehrveranstaltungsmanagement
Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel
Prüfungsausschuss B.A. und M.A. Soziologie
Prüfungsausschüsse setzten sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden des Studiengangs; Vorsitzende bzw. Vorsitzender ist i.d.R. die Programmdirektion. Prüfungsausschüsse sind v.a. zuständig für die Einhaltung der Fachspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnung des Studiengangs.
Die bzw. der Vorsitzende eines Prüfungsausschusses entscheidet u.a. über Fragen der Anerkennung von Studienleistungen sowie über begründete Ausnahmen hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Amt und Statusgruppe | Name |
Professorin und Vorsitzende | Stefanie Kley |
Professorin | Anita Engels |
Professor | Jürgen Beyer |
Wiss. Mitarbeiterin | Thordis Reimer |
Studierende | Lisa Seliger |
Studierende (stellv.) | Domenica Winkler |
Qualitätszirkel B.A. und M.A. Soziologie
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Studienmanagements. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von einmal pro Semester stattfindenden Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder über das Studium aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung.
Vorsitzende bzw. Vorsitzender der Qualitätszirkel ist i.d.R. die Programmdirektion des Studiengangs.
Statusgruppe | Name |
Professorin (Vorsitz.) | Stefanie Kley |
Professor | Jürgen Beyer |
Professorin | Anita Engels |
Professor | Urs Stäheli |
Professorin | Christine Hentschel |
Professorin | Susanne Krasmann |
Wiss. Mitarbeiter | Paul Borsdorf |
Wiss. Mitarbeiterin | Angela Pohlmann |
Wiss. Mitarbeiterin | Thordis Reimer |
Studierende | Sören Altstaedt |
Studierende | Nadia Abd El Hafez |
Studierende | Lisa Seliger |
Studierende | Domenica Winkler |
Mitarb. Studienbüro | Brigitte Di Maria |
Mitarb. Studienbüro | Jörg Ebrecht |