Bachelor of Arts Soziologie (Hauptfach)
- Abschluss: Bachelor of Arts
- Umfang: 180 ECTS-Leistungspunkte
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Besonderheiten: wählbares Nebenfach im Umfang von 45 ECTS
- Zulassung: nur zum Wintersemester
- Bewerbung: 1. Juni - 15. Juli
- Zulassungsbeschränkt
- Info-Flyer zum Studiengang
Profil
- Vermittlung fachlicher Kernkompetenzen in den Bereichen 'Soziologische Theorie', 'Gesellschaftsanalyse' und 'Methoden der empirischen Sozialforschung' in den ersten beiden Studienjahren
- Anwendungsorientierte Methodenausbildung, die sowohl die quantitativen als auch die qualitativen Verfahren der empirischen Sozialforschung umfasst
- Exemplarische Vertiefung ausgewählter soziologischer Anwendungsfelder im dritten Studienjahr in einem breiten Themenspektrum
- Frei wählbares Nebenfach (im Umfang von 45 LP) aus einem großen Angebot an B.A.-Nebenfachstudiengängen
- Qualifizierung sowohl für eine berufliche Tätigkeit als Soziologin bzw. als Soziologe als auch für ein anschließendes sozialwissenschaftliches Masterstudium
Bewerbung
Bewerbung zum ersten Fachsemester (Studienanfangende)
Eine Bewerbung zum Bachelorstudiengang Soziologie und einem frei wählbaren B.A.-Nebenfachstudiengang ist zu jedem Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist (1. Juni bis 15. Juli) online über das Studien-Infonetz STiNE. Für ausführliche Informationen und Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das Campus Center der Universität Hamburg.
- Link zum Studien-Infonetz STiNE
- Link zum Campus Center
- NC-Wartesemester der letzten Jahre [PDF nicht barrierefrei]
Bewerbung zum höheren Fachsemester (Studienfortsetzung)
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester kommt für Studierende in Frage, die bereits an einer anderen Universität ein soziologisches oder verwandtes Studium begonnen haben und dieses an der Universität Hamburg fortsetzen möchten.
- Bewerbungen sind für das zweite bis fünfte Fachsemester möglich.
- Neben der Abiturnote werden auch die bisher im Studium erzielten Prüfungsergebnisse als Zulassungskriterium berücksichtigt (sofern eine aktuelle Durchschnittsnote nachgewiesen wird).
- Neben der Bewerbung um einen Hauptfachstudienplatz erfolgt eine Bewerbung um einen Studienplatz in einem B.A.-Nebenfachstudiengang.
- Bis zum 15. 7. des Jahres ist eine offizielle Übersicht über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einzureichen (i. d. R. ein Transcript of Records mit aktueller Durchschnittsnote). Ein Nachreichen der Dokumente ist nach Ablauf der genannten Frist nicht möglich!
- Wenn Ihr bisheriger Studiengang hinsichtlich des Namens und des Abschlusses nicht identisch mit dem Zielstudiengang hier an der Universität Hamburg sein sollte, es sich also nicht um einen B.A. Soziologie handeln sollte, aber Ihr bisheriges Studium in seinen Inhalten mit dem Studiengang verwandt sein sollte, dann benötigen Sie einen so genannte Einstufungsbescheid. Dies können Sie unter folgendem Link beantragen:
Alle wichtigen Informationen zu Bewerbungen zum Höheren Fachsemester finden Sie auf den folgenden Webseiten des Campus Centers:
Vor der Bewerbung zum höheren Fachsemester
Vor einer Bewerbung zum Höheren Fachsemester setzen Sie sich bitte per Mail mit der zuständigen Studienkoordination in Verbindung. Von Ihr wird geprüft, ob ggf. auch eine Bewerbung auch aus einem vergleichbaren Studiengang (z. B. Sozialwissenschaften) möglich ist. Zudem wird ein so genannter Einstufungsbescheid erstellt, den Sie dann Ihrer Bewerbungsunterlagen beifügen müssen, die Sie innerhalb der Bewerbungsfrist beim Campus Center einreichen.
Die eigentliche Anerkennung der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt im Anschluss an die Immatrikulation.
Studienbeginn
Der Fachbereich Sozialwissenschaften führt zu Beginn eines jeden Wintersemesters eine Orientierungseinheit für die Studienanfangenden der Studiengänge des Fachbereichs (Soziologie/Politikwissenschaft/Kriminologie/Journalistik und Kommunikationswissenschaft) durch. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Beginn eines Studiums im Höheren Fachsemester
Wenn Sie eine Zulassung zur Fortsetzung Ihres Studiums im so genannten Höheren Fachsemester bekommen haben, dann müssen Sie sich für die Anerkennung der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen vor Vorlesungsbeginn (aber erst nach erfolgter Zulassung!) an die für Ihren Studiengang zuständige Studienkoordination wenden.
Studienplan und -organisation
In dem Studienplan Soziologie Hauptfach finden Sie Informationen zum Aufbau des Bachelorstudiengangs Soziologie: In welche unterschiedlichen Bereiche gliedert sich der Studiengang? Welche Module und welche Lehrveranstaltungen müssen im Laufe des Studiums belegt werden? Wann und in welcher Reihenfolge sollten die Module studiert werden? An welcher Stelle im Studium sind Prüfungen vorgesehen?
- Studienplan Bachelor Soziologie im Hauptfach [PDF nicht barrierefrei]
Orientierungs- und Planungshilfe
- Präsentation für Studienanfangende [PDF nicht barrierefrei]
Nachfolgend finden Sie die Informationen aus dem Studienplan als barrierefreien Fließtext.
Allgemeine Informationen
Hauptfach
Das Studium des Hauptfachs Soziologie umfasst eine Reihe von soziologischen und berufsfeldbezogenen Pflichtmodulen (siehe unten 1.-6. Semester). Dabei sind neun Hauptfachmodule mit insgesamt 101 Leistungspunkten und drei Module im Bereich Allgemein berufsqualifizierende Kompetenzen mit 20 Leistungspunkten vorgesehen. Da die Module im Hauptfach Soziologie aufeinander aufbauen, sollten sie gemäß der dargestellten Abfolge studiert werden. Die Abfolge wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Modulbausteine sollten, wenn möglich, ebenfalls in der dargestellten Reihenfolge belegt werden. Die Reihenfolge wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben.Detaillierte Informationen zu den Studieninhalten der Module und Veranstaltungen sowie zu den Prüfungsregelungen finden Sie in den Modulbeschreibungen der Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs. Die Regelstudienzeit des Bachleorstudiengangs Soziologie beträgt 6 Semester.
- Fachspezifische Bestimmungen [PDF nicht barrierefrei]
Nebenfach
Der Bachelorstudiengang Soziologie beinhaltet ein Nebenfachstudium im Umfang von i.d.R. 45 Leistungspunkten. Das Nebenfach hat eine eigene Studienordnung, in der die zu absolvierenden Studieninhalte, Module, Veranstaltungen und Prüfungen beschrieben und festgelegt werden. Informationen zum Nebenfachstudium finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Studienbüros.
Wahlbereich
Für den erfoglreichen Abschluss Ihres Studiums müssen im Wahlbereich Veranstaltungen im Umfang von mindestens 14 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen werden. Im Wahlbereich können dafür freigegebene Veranstaltungen anderer Studiengänge und anderer Fakultäten sowie Sprachkurse des Fachsprachenzentrum und der Volkshochschulen und für den Wahlbereich geöffnete Veranstaltungen aus dem Allgemeinen Vorlesungswesen belegt werden. Im Wahlbereich erzielte Prüfungsergebnisse gehen nicht in die Gesamtnote des Studiums ein.
1. Semester
Im ersten Semester werden im Hauptfach drei Module begonnen. Dabei sind insgesamt drei Lehrveranstaltungen und ein Tutorium vorgesehen.
- Das Basismodul 1 – Einführung in die Soziologie sieht einen vierstündigen Grundkurs plus Tutorium vor. Diese werden mit einer unbenoteten Studienleistung beendet.
- Das Basismodul 2 – Sozialstruktur und Gesellschaftsanalyse sieht eine Vorlesung vor. Diese wird mit einer unbenoteten Klausur beendet.
- Das Methodenmodul 1 – Methoden der empirischen Sozialforschung sieht eine Vorlesung vor. Diese wird mit einer unbenoteten Klausur beendet.
2. Semester
Im zweiten Semester werden die drei begonnen Hauptfachmodule fortgesetzt und abgeschlossen. Außerdem wird noch ein Modul im Bereich Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen belegt. Dabei sind insgesamt vier Lehrveranstaltungen und ein Tutorium vorgesehen.
- Das Basismodul 1 sieht eine Vorlesung vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine benotete Klausur. Für das gesamte Modul werden 15 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Basismodul 2 sieht ein Seminar vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine benotete Hausarbeit. Für das gesamte Modul werden 9 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Methodenmodul 1 sieht ein Grundkurs mit Tutorium vor. Die Modulabschlussprüfung ist ein benoteter Projektbericht. Für das gesamte Modul werden 12 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Praxismodul 1 - Schlüsselqualifikationen sieht eine Statistiksoftware im Allgemein berufsqualifizierenden-Bereich vor. Die Modulabchlussprüfung ist eine unbenotete Studienleistung. Das Modul wird mit insgesamt 4 Leistungspunkten abgeschlossen.
Nach dem zweiten Semester sollten die Hauptfachmodule Basismodul 1 – Einführung in die Soziologie, Basismodul 2 – Sozialstruktur und Gesellschaftsanalyse und das Methodenmodul 1 – Methoden der empirischen Sozialforschung sowie das Praxismodul 1 - Schlüsselqualifikationen abgeschlossen sein.
3. Semester
Im dritten Semester werden im Hauptfach drei neue Module begonnen. Dabei sind insgesamt drei Lehrveranstaltungen und ein Seminar vorgesehen.
- Das Aufbaumodul 1 – Soziologie Theorie sieht eine Vorlesung vor. Diese wird mit einer unbenoteten Klausur beendet.
- Das Methodenmodul 2 – Quantitative Analyseverfahren sieht eine Vorlesung und ein Tutorium vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine benotete Klausur. Für das gesamte Modul werden 6 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Methodenmodul 3 – Qualitative Sozialforschung sieht ein zweisemestriges Seminar vor. Dies wird im dritten Semester mit einer unbenoteten Studienleistung beendet. Die Seminare beginnen immer im Wintersemester.
- Neben den Hauptfachmodulen wird empfohlen das Praxismodul 2 – Berufliche Orientierung im dritten oder vierten Semester zu belegen. Das Praxismodul 2 sieht eine Übung vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine unbenotete Studienleistung. Das Modul wird mit insgesamt 4 Leistunspunkten abgeschlossen. Die Übung wird sowohl im Wintersemester (drittes Semester) als auch im Sommersemester (viertes Semester) angeboten.
- Ebenso wird empfohlen, das Praxismodul 3 - Berufliche Orientierung 2 im Verlauf des dritten oder vierten Semesters zu belegen. Das Praxismodul 3 sieht ein neunwöchiges Vollzeit-Praktikum vor. Die Modulabschlussprüfung ist ein unbenoteter Praktikumsbericht. Das Modul wird mit insgesamt 12 Leistungspunkten abgeschlossen. Ein geeigneter Zeitpunkt ist die vorlesungsfreie Zeit des Sommersemesters; es kann aber auch im Rahmen eines Urlaubssemesters absolviert werden (wenn in dem Semester keine weiteren Veranstaltungen und Prüfungen besucht und abgelegt werden). Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie unter folgendem Link:
4. Semester
Im vierten Semester wird ein neues Hauptfachmodul angefangen und die im dritten Semester begonnen Module werden fortgesetzt und abgeschlossen. Dafür sind drei Lehrveranstaltungen vorgesehen.
- Das Aufbaumodul 1 – Soziologie Theorie sieht ein Seminar vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine benotete Hausarbeit. Für das gesamte Modul werden 10 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Aufbaumodul 2 – soziale Strukturen im historischen Wandel sieht eine Vorlesung vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine benotete Klausur. Für das gesamte Seminar werden 5 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Methodenmodul 3 – Qualitative Sozialforschung wird mit dem zweiten Teil des Seminares fortgesetzt. Die Modulabschlussprüfung ist ein benoteter Projektbericht. Für das gesamte Modul werden 8 Leistungspunkte angerechnet.
Nach dem vierten Semester sollten das Aufbaumodul 1 und 2, Methodenmodul 2 und 3 sowie Praxismodul 2 und 3 abgeschlossen sein.
5. und 6. Semester
Das fünfte und sechste Semester können im Rahmen des Studienplans zusammengefasst werden, da innerhalb der Vertiefungsmodule 1-4 - Spezielle Soziologien vier Seminare vorgesehen sind, welche jeweils mit einer benoteten Hausarbeit und 6 Leistungspunkten abgeschlossen werden sollen. Die Vertiefungsmodule 1 - 4- und die dazugehörigen Seminare werden sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten. Es können bis zu drei unterschiedliche Module und Seminare in einem Semester belegt werden. Die Seminare können frei, d.h. zu unterschiedlichen Themen aus dem Lehrangebot gewählt werden.
Neben den Seminaren ist im sechsten Semester auch das Abschlussmodul – Bachelorarbeit vorgesehen. Die Bachelorarbeit sieht die selbstständige Bearbeitung eines Problems aus dem Gegenstandsbereich der Soziologie nach wissenschaftlichen Methoden vor. Die Bearbeitungszeit beträgt 13 Wochen. Das Thema und der Zeitpunkt, zu dem die Bachelorarbeit begonnen wird, wird mit einer betreuenden Person vereinbart. Die Arbeit wird benotet und erbringt 12 Leistungspunkte. Nähere Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie unter folgendem Link:
Anmerkungen zum Studienplan
Studiendauer und -verlauf
Der vorgeschlagene Verlauf des Studiums stellt eine exemplarische Version dar. Einige der Module können sowohl zu einem späteren als auch früheren Zeitpunkt begonnen werden. Überschneidungen mit dem Nebenfach setzten an einigen Stellen ein Abweichen von dem exemplarischen Studienplan voraus.
Notenberechnung
Im Bachelorstudiengang Soziologie verlaufen einige Module über zwei Semester. Dabei wird im ersten Teil des Moduls eine Teilleistung erbracht, welche mit der Leistung aus dem zweiten Teil des Moduls zusammengerechnet wird. Die Zusammenrechnung beider Teilleistungen ergibt die Gesamtleistung. Erst durch den Abschluss beider Teile des Moduls wird dieses in STiNE mit den erbrachten Leistungspunkten sichtbar.
Nebenfachwechsel
Nebenfachwechsel (Hauptfach Soziologie)
Studierende der Soziologie können während ihres Studiums ihr Nebenfach wechseln. Dabei muss das Bewerbungsverfahren für die Studienplatzvergabe des gewünschten Fachs durchlaufen werden. Die Bewerbung auf ein neues Nebenfach erfolgt über das Studieninfonetz STiNE. Informieren Sie sich, für welche Nebenfachstudiengänge eine Bewerbung möglich ist. Eine Übersicht finden Sie hier:
Folgen Sie bitte der dieser Anleitung für die Bewerbung auf ein neues Nebenfach:
Pflichtpraktikum
Im Bachelorstudiengang Soziologie müssen alle Studierenden ein neunwöchiges studienbegleitendes Pflichtpraktikum absolvieren. Das Praktikum bietet die Möglichkeit, die im Studium behandelten Theorien und Methoden im Kontext einer beruflichen Praxis zu reflektieren und kann bei der Konkretisierung einer beruflichen Orientierung helfen und so den Übergang in eine Berufstätigkeit erleichtern.
Um das Praktikum in diesem Sinne für das Studium zu nutzen, ist u.a. eine frühzeitige Planung wichtig: diese sollte wenigstens ein halbes Jahr vor dem Praktikumsbeginn beginnen. Zur Vorbereitung des Praktikums zählt dabei nicht nur die Bewerbungsphase, sondern ebenso die Abstimmung des Studien- und Prüfungsplans auf die veranschlagte Dauer des Praktikums.
Alle Informationen zum Praktikum und Ansprechpersonen finden Sie unter folgendem Link:
Auslandsstudium
Der Bachelorstudiengang Soziologie bietet seinen Studierenden sehr gute Möglichkeiten, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität zu studieren, um sich dort in einem neuen Kontext mit soziologischen Themen zu befassen, aber auch um vorhandene Sprach- und Fachkenntnisse zu vertiefen und auszubauen, sowie lebenspraktische und berufsqualifizierende Kompetenzen zu erwerben.
Studierende, die ein oder zwei Auslandssemester in ihr Studium einbauen wollen, werden in allen Phasen – von der Planung, Beantragung und Durchführung des Auslandsstudiums vom International Office der Fakultät unterstützt. Auf den Webseiten des International Office finden Sie alle Informationen rund um das Auslandsstudium.
Zentralaustausch der UHH
Darüber hinaus unterhält die Universität Hamburg zahlreiche Partnerschaften im Rahmen der Zentralaustauschprogramme, die von Studierenden für ein Auslandsstudium genutzt werden können. Diese sind vor allem dann interessant, wenn das Auslandsstudium außerhalb von Europa absolviert werden soll.
Planung eines Auslandssemesters
Studierenden wird geraten, sich bereits zu Beginn des Studiums mit der Möglichkeit zu beschäftigen, ein oder zwei Semester des Studiums im Ausland zu absolvieren. Der beste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium im Rahmen des Bachelorstudiengangs Soziologie ist das 5. und/oder das 6. Fachsemester – also nach Abschluss der Pflichtmodule. Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem der genannten Austauschprogramme erfolgt ein Jahr vorher, also im Verlauf des 3. Fachsemesters. Dann finden auch immer die jährlichen Infoveranstaltungen zum Auslandsstudium statt, in denen über die bestehenden Programme und das Bewerbungsprocedere informiert wird. Mit Fragen, wie sich das Auslandsstudium in Ihr Studium integrieren lässt oder welche Leistungen aus Ihrem Auslandssemester für Ihr Studium angerechnet werden können, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination Ihres Studiengangs.
Abschlussarbeit
Stand: 06/2022
Welche Voraussetzungen müssen vor der Anmeldung erfüllt sein?
Die Zulassung zur Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang Soziologie setzt den Erwerb von 45 Leistungspunkten voraus.
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen, kann eine vorgezogene Anmeldung zur Abschlussarbeit beantragt werden (vgl. FSB zu § 14 Abs. 2). Dies ist vor allem der Fall, wenn Prüfungen zwar schon abgelegt, aber noch nicht bewertet wurden und somit der erforderliche Modulabschluss noch nicht erreicht wird.
Es ist kein Antrag notwendig, wenn Sie Ihre Abschlussarbeit nicht im 6. Fachsemester, sondern in einem späteren Semester schreiben!
Wie finde ich Themen und Betreuende?
Wie finde ich ein Thema und eine betreuende Person für meine Abschlussarbeit?
Nach der Abgabe wird Ihre Abschlussarbeit von zwei Personen begutachtet werden: einer Person, mit der Sie das Thema Ihrer Arbeit abgesprochen haben und die die Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt sowie einer Person, die die Arbeit (zweit)begutachten wird.
Um eine betreuende Person zu finden, mit der Sie das Thema der Abschlussarbeit absprechen und festlegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Lehrende und vereinbaren einen persönlichen Sprechstundentermin. Kontaktieren Sie die Lehrenden möglichst frühzeitig – also lange, bevor Sie die Arbeit anmelden wollen. Als mögliche Betreuende für Abschlussarbeiten empfehlen sich besonders Lehrende, bei denen Sie im Laufe Ihres Studiums Lehrveranstaltungen absolviert und Haus- und Projektarbeiten geschrieben haben. Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich bereits vor der Kontaktaufnahme Gedanken über ein mögliches Thema Ihrer Bachelorarbeit gemacht und diese Überlegungen (in der Form einer Gliederung oder eines Exposés) schriftlich zusammenfassen.
Kontaktieren Sie die Person, die Ihre Abschlussarbeit zweitbegutachten soll, also die zweitprüfende Person erst, nachdem Sie sich mit der erstprüfenden Person über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Häufig empfehlen Ihnen die Betreuenden auch mögliche Zweitprüfende. Beachten Sie bitte, dass die beiden Prüfenden nicht zur gleichen Professur gehören, also nicht zum selben Team einer Professur gehören dürfen.
Welche Personen kommen als Betreuende und als Zweitprüfende in Frage?
Mindestens eine der beiden Personen, die Ihre Abschlussarbeit begutachten, muss zur Gruppe der prüfungsberechtigten Personen im Fachgebiet Soziologie gehören. Unter folgendem Link finden Sie eine Aufstellung all derjenigen Personen, die für Abschlussarbeiten im B.A. und M.A. Soziologie vollumfänglich prüfungsberechtigt sind.
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit von einer Person betreuen oder zweitbegutachten lassen wollen, die nicht zu den Professor:innen des Fachgebiets Ihres Studiengangs gehört, müssen Sie die Übertragung der Prüfungsrechte beim Prüfungsausschussvorsitz beantragen. Dafür muss die zweite Seite des Antrags Anmeldung der Abschlussarbeit und Antrag Prüfende ausgefüllt werden, sprich der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Prüfende.
Zu den Personen, für die eine Übertragung der Prüfungsrechte für Ihre Abschlussarbeit beantragt werden kann, gehören
- Postdocs und Wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets Soziologie und
- externe Professor:innen (also Professor:innen, die nicht zum Fachgebiet Ihres Studiengangs gehören).
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Wie und wann erfolgt die Anmeldung?
Wie wird die Abschlussarbeit angemeldet?
Bitte benutzen sie für die Anmeldung ihrer Abschlussarbeit das folgende Webformular:
In STiNE müssen Sie keine Anmeldung zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul vornehmen.
Ist während der Abschlussarbeit eine Exmatrikulation oder ein Urlaubssemester möglich?
Nein, Sie müssen solange an der Universität Hamburg immatrikuliert sein, bis die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bewertet worden ist. Wenn dies die Abschlussarbeit sein sollte, dann müssen bis zum Abschluss der Begutachtungen immatrikuliert sein.
Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, sind Sie bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation prüfungsberechtigt und können die Abschlussarbeit anmelden.
Nein, für die Vorbereitung oder das Verfassen der Bachelorarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Sie müssen in Voll- oder in Teilzeit immatrikuliert sein.
Wann kann die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen?
Eine Anmeldung zur Bachelorarbeit ist mit Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (45 LP) jederzeit möglich. Der Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre BA-Arbeit beginnen soll, kann gemeinsam mit der betreuenden Person frei festgelegt werden.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit (das Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. Die Anmeldung sollte eine Woche vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.
Ist eine nachträgliche Änderung des Titels möglich?
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen festgelegt. Titeländerungen (auch der Untertitel) sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
In Ausnahmefällen kann eine solche Änderung jedoch beantragt werden.
Sie müssen dafür einen entsprechenden Antrag an die betreuende Person Ihrer Masterarbeit stellen und darin die Notwendigkeit der Änderung begründen. Die betreuenden Person muss dem Antrag zustimmen, den neuen „Titel“ bzw. „Untertitel“ festlegen und das Prüfunngsmanagement sowie den Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Änderung informieren. Der Prüfungsausschussvorsitz genehmigt die Änderung und leitet sie an das Studienbüro Sozialwissenschaften weiter.
Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Es ist möglich, die Bachelorarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind. Dies muss mit den Prüfenden abgesprochen werden.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang Soziologie beträgt 13 Wochen.
Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende!
Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, informieren Sie sich bitte in der für Ihr Studium gültigen Prüfungsordnung über die Bearbeitungsdauer.
Wie wird das Abgabedatum errechnet und mitgeteilt?
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung, in der Ihnen der Abgabetermin mitgeteilt wird.
Was passiert im Krankheitsfall? Wie kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Bei Krankheit kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beantragt werden. Dazu wird das ärztliche Attest zusammen mit dem Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit beim Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht (am Helpdesk oder postalisch).
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit darf grundsätzlich die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit (d. h. 46 Tage) nicht überschreiten. In einem Fall außergewöhnlicher Härte kann der Vorsitz des Prüfungsausschusses eine längere Frist gewähren.
Bei längeren (als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen kann ein formloser und begründeter Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz gestellt werden.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Welche Vorgaben gibt es für die Form und das Layout?
Wie lang muss und darf die Arbeit sein?
Der Umfang der Bachelorarbeit, bei Gruppenarbeiten der individuelle Beitrag, soll in der Regel 40 Textseiten (12.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich des Layouts und der Zitierweise?
Vorgaben zum Layout, zur Zitierweise etc. werden mit der betreuenden Person abgesprochen.
In welchen Sprachen kann die Abschlussarbeit verfasst werden?
Die Sprache der Bachelorarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Andere Sprachen müssen in Absprache mit der betreuenden Person beim Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Wie soll das Titelblatt der Abschlussarbeit aussehen?
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschussvorsitz geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden.Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse der bzw. des Verfassenden sowie die Namen der Erst- und Zweitprüfenden angegeben werden.
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite muss eine eidesstattliche Versicherung eingefügt und mit Datum und Unterschrift durch die Absolvierenden bestätigt werden, am besten in folgendem Wortlaut:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
Wie erfolgen Abgabe und Begutachtung?
Wann muss die Arbeit spätestens abgegeben werden? Was ist eine fristgerechte Abgabe?
Abschlussarbeiten müssen als PDF-Datei per Mail an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüro Sozialwissenschaften geschickt werden!
Nur dann kann der fristgerechte Eingang in STiNE vermerkt werden. Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn sie spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, in elektronischer Form beim Prüfungsmanagement abgegeben wird. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Das Prüfungsmanagement leitet die Datei an die Prüfenden weiter. Bitte beachten Sie: Die PDF-Datei muss die unterschriebene und eingescannte (oder abfotografierte) Eidestattliche Versicherung enthalten.
Wie lange dauert die Begutachtung der Arbeit?
Die Bewertung der Bachelorarbeit soll von den Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellten Gutachten werden der Studierenden oder dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Wie wird die Gesamtnote der Arbeit gebildet?
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.).
Wie oft kann die Abschlussarbeit wiederholt werden?
Die Bachelorarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.
Abschluss des Studiums
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfaches UND Ihres Nebenfaches erfolgreich erbracht und bestanden haben. Sobald die Gutachten erstellt und im Studienbüro eingegangen sind, leiten wir diese, zusammen mit einem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente, in Kopie an Sie weiter. Zu den Zeugnisdokumenten, die Sie am Ende Ihres erfolgreichen Studiums bekommen, gehören (jeweils auf Deutsch und auf Englisch):
- Transcript of Records
- Prüfungszeugnis
- Zeugnisurkunde
- Diploma Supplement
Außerdem finden am Fachbereich Sozialwissenschaften zweimal im Jahr Feiern zur Verabschiedung der Absolvierenden statt (in der Regel jeweils am Ende der Vorlesungszeit), um den erfolgreichen Abschluss des Studiums gemeinsam mit Angehörigen und Lehrenden zu würdigen.
Prüfungsordnung
Die wichtigsten, aktuellen rechtlichen Grundlagen für den Bachelorstudiengang Soziologie sind die so genannten Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Prüfungsordnung (PO):
- Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Soziologie vom 24.04.2019 [PDF nicht barrierefrei]
- PO der Fakultät WISO für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 15.06.2016 [PDF nicht barrierefrei]
Ältere Studienordnungen und Fachspezifische Bestimmungen
Studierende, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, informieren sich bitte auf der Seite
- Prüfungs- und Studienordnungen der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Beachten Sie hinsichtlich der Gültigkeit der Ordnungen bitte die Semesterangaben
Ansprechpersonen
Programmdirektion und Vorsitz des Prüfungsausschusses
Studienkoordination und Studienfachberatung
Prüfungs- und Lehrveranstaltungsmanagement
Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel
Prüfungsausschuss B.A. und M.A. Soziologie
Prüfungsausschüsse setzten sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden des Studiengangs; Vorsitz ist i.d.R. die Programmdirektion. Prüfungsausschüsse sind v.a. zuständig für die Einhaltung der Fachspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnung des Studiengangs.
Der Vorsitzende eines Prüfungsausschusses entscheidet u.a. über Fragen der Anerkennung von Studienleistungen sowie über begründete Ausnahmen hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Amt und Statusgruppe | Name |
Professorin und Vorsitzende | Stefanie Kley |
Professorin | Anita Engels |
Professor | Jürgen Beyer |
Wiss. Mitarbeiterin | Thordis Reimer |
Studierende | Franziska Lipinski |
Studierender (stellv.) | Mayrah Jung |
Qualitätszirkel B.A. und M.A. Soziologie
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und den Mitarbeitenden des zuständigen Studienmanagements. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von einmal pro Semester stattfindenden Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder über das Studium aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung.
Vorsitz der Qualitätszirkel ist i.d.R. die Programmdirektion des Studiengangs.
Statusgruppe | Name |
Professorin (Vorsitz.) | Stefanie Kley |
Professor | Jürgen Beyer |
Professorin | Anita Engels |
Professor | Urs Stäheli |
Professor | Achim Oberg |
Professorin | Christine Hentschel |
Professorin | Susanne Krasmann |
Wiss. Mitarbeiter | Paul Borsdorf |
Wiss. Mitarbeiter | Olaf Kellermeier |
Wiss. Mitarbeiterin | Thordis Reimer |
Studierende | Franziska Lipinski |
Studierende | Mayrah Jung |
Mitarb. Studienbüro | Uzma Mushtaq |
Mitarb. Studienbüro | Dorothea Renger |