Infos zum Pflichtpraktikum im Bachelor
Alle Studierenden in den Bachelorstudiengängen Politikwissenschaft und Soziologie müssen ein neunwöchiges Pflichtpraktikum (= 360 Stunden) absolvieren.
Das Praxismodul Praktikum umfasst das neunwöchige Praktikum und einen (unbenoteten) Praktikumsbericht von 5-10 Seiten. Für die erfolgreiche Durchführung beider Teile erhält man 12 Leistungspunkte.
Die Planung des Praktikums wird von den Studierenden selbst vorgenommen und sollte frühzeitig vor dem gewünschten Startzeitpunkt beginnen.
Alle relevanten Informationen sind in den FAQs zu finden.
Die Abgabe des Praktikumsberichts sowie die Anerkennung von früheren Tätigkeiten als Praktikum ist über folgende Webformulare vorzunehmen:
Was sind die Ziele des Praktikums?
Das Praktikum bietet die Möglichkeit, die im Studium behandelten Theorien und Methoden in der beruflichen Praxis zu erproben und berufsqualifizierende Kompetenzen zu erwerben. Dadurch kann es bei der beruflichen Orientierung helfen und den späteren Übergang in die Berufstätigkeit erleichtern.Die soziologischen bzw. politikwissenschaftlichen Studieninhalte können im Licht der Praxiserfahrung neu bewertet und reflektiert werden. Gewinnbringend für alle ist es, wenn Erfahrungen aus dem Praktikum bei passenden Gelegenheiten in Lehrveranstaltungen eingebracht werden.
In welchen Berufsfeldern kann das Praktikum absolviert werden?
Das Praktikum soll in einem für den soziologischen bzw. politikwissenschaftlichen Studiengang einschlägigen Praxisfeld durchgeführt werden.
Beispiele für einschlägige Praktika für beide Studiengänge
- Planung und Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden;
- parlamentarische Dienste in Bund, Ländern und Gemeinden;
- Parteien, Fraktionen, Interessenorganisationen, Gewerkschaften, NGOs, Kirchen;
- Privatwirtschaft, insbesondere multinationale Unternehmen, Politikberatung;
- europäische und internationale Dienste und Organisationen;
- Medien, Öffentlichkeitsarbeit, PR;
- Personalabteilungen (HR);
- Einrichtungen der politischen Bildung;
- wissenschaftliche Institutionen und universitäre Einrichtungen;
- Markt- und Meinungsforschungsinstitute;
- Stiftungen
Wie lange dauert das Praktikum?
Der Gesamtumfang des Praktikums beträgt mindestens 9 Wochen (=360 Stunden).
Die Praktika können dabei in den folgenden Formen absolviert werden:
- als ein „klassisches“ Vollzeitpraktikum im Umfang von mindestens neun Wochen
- als zwei Vollzeitpraktika im Gesamtumfang von mindestens neun Wochen (mind. vier Wochen pro Stelle)
- als Teilzeitpraktikum (z.B. halbtags, tageweise, bestimmte Stundenanzahl pro Woche) mit einem Gesamtumfang von mindestens 360 Stunden
- als Kombination aus Vollzeit- und Teilzeitpraktika
- als Kombination aus einem klassischen Praktikum und weiteren Tätigkeiten (z.B. einer Werkstudierendentätigkeit)
Wann im Studium ist der beste Zeitpunkt für das Praktikum?
Es empfiehlt sich, das Praktikum erst nach den ersten beiden Semestern zu absolvieren, weil es u.a. die Funktion haben soll, die im Studium erworbenen theoretischen Konzepte einem „Praxistest“ zu unterziehen.
Der Umfang des Praktikums legt nahe, es
- entweder in der vorlesungsfreien Zeit zwischen einem Sommer- und einem Wintersemester zu platzieren oder
- sich ein Semester lang ganz auf das Praktikum zu konzentrieren und es in der Vorlesungszeit zu absolvieren, ohne dass parallel dazu Lehrveranstaltungen besucht werden. In diesem Fall kann (muss aber nicht) ein Urlaubssemester beantragt werden.
Zur besseren Vereinbarkeit von Lehrveranstaltungen und Praktikum ist es möglich, dass Praktikum in zwei oder mehr Teilpraktika aufzuteilen.
Fragen zur Integration des Praktikums in das Studium können mit der Studienkoordination des Studiengangs besprochen werden:
Können Tätigkeiten aus der Zeit vor dem Studium als Praktikum anerkannt werden?
Ja, eine Reihe von Tätigkeiten aus der Zeit vor dem Studium können als Praktikum anerkannt werden. Tätigkeiten, die anerkannt werden können, sind u.a. Berufsausbildungen, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten oder Tätigkeiten in Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Verbänden kommen für eine Anerkennung in Frage. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit in einem der oben genannten einschlägigen Felder stattgefunden hat. Für die Anerkennung ist es nicht relevant, ob die Tätigkeit entlohnt wurde oder nicht.
Die Anerkennung einer Tätigkeit, die vor dem Beginn des Studiums ausgeübt wurde, kann über das folgende Webformular beantragt werden:
Bitte beachten: Nach der Anerkennung der Tätigkeit als Praktikum muss trotzdem noch der Praktikumsbericht erstellt und eingereicht werden!
Kann das Praktikum auch im Ausland durchgeführt werden?
Ja, das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden.
Bei Interesse an einem Auslandspraktikum ist es hilfreich, sich über die zahlreichen Förderprogramme und Unterstützungseinrichtungen (z.B. Erasmus+; Hamburglobal) zu informieren.
Fragen dazu können an das International Office der Fakultät oder an die zentrale Abteilung Internationales gestellt werden:
Wo erhalte ich die Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum, die manche Arbeitgebenden fordern?
Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum
Da Arbeitgebende im Rahmen eines studienbegleitenden Pflichtpraktikums beschäftigte Studierende keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), wird oft verlangt, Bewerbungen um einen Praktikumsplatz eine Bescheinigung beizulegen, dass im jeweiligen Studiengang ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist.
Die Bescheinigung, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums handelt, können Sie mit dem Webformular Antrag Bescheinigungen beim Studienbüro Sozialwissenschaften beantragen.
Welche rechtlichen Aspekte müssen beachtet werden?
Wenn das Praktikum vergütet wird, kann sich das auf die Krankenversicherung als Studierende:r auswirken. Daher ist es ratsam, sich mit Fragen dazu rechtzeitig an die Krankenkasse zu wenden, in der man Mitglied ist.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat ein Beratungsangebot für arbeitende Studierende:
Wie kann ich mich zum Praktikum anmelden?
Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt in STiNE über das Praxismodul Praktikum.
Bitte erst in dem Semester anmelden, in dem der Praktikumsbericht eingereicht wird. Die Anmeldung in STiNE muss sowohl zu der Veranstaltung „Praktikum“ als auch zu der dazugehörigen Prüfung „Praktikumsbericht“ stattfinden.
Die An- oder Abmeldung zum Praktikum und zu der dazugehörigen Prüfung ist jederzeit möglich und kann auf dem üblichen Weg über STiNE vorgenommen werden. Die Anmeldephasen laufen durch, d.h. An- und Abmeldungen sind zu jeder Zeit, auch in der vorlesungsfreien Zeit, ohne negative Konsequenzen möglich.
Was muss beim Praktikumsbericht beachtet werden?
Im Anschluss an das Praktikum muss ein Praktikumsbericht eingereicht werden. Auch wenn eine Tätigkeit aus der Zeit vor dem Studium als Praktikum anerkannt worden ist, muss ein Bericht erstellt werden. Der Bericht soll eine Länge von 5-10 Seiten haben und ist unbenotet (bestanden / nicht-bestanden).
Der Bericht soll folgende Punkte beinhalten:
- eine Kurzbeschreibung des Unternehmens/ der Organisation
- eine Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgaben, die übernommen wurden
- eine kritische Reflexion der Tätigkeiten und Aufgaben sowie des Unternehmens/ der Organisation
- eine Reflexion des Praktikums in Hinblick auf das Studium sowie die berufliche Zukunft
In formaler Hinsicht gelten die gleichen Anforderungen wie bei vergleichbaren Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten).
Zur Orientierung finden sich nachfolgend drei Beispielberichte:
- Beispiel 1 Praktikumsbericht [PDF nicht barrierefrei]
- Beispiel 2 Praktikumsbericht [PDF nicht barrierefrei]
- Beispiel 3 Praktikumsbericht [PDF nicht barrierefrei]
Wie reiche ich den Praktikumsbericht ein?
Die Abgabe des Berichts soll über das folgende Webformular vorgenommen werden:
Der Bericht muss zusammen mit einem Nachweis über das Praktikum (Praktikumsbescheinigung, Arbeits-/Praktikumszeugnis o.ä.) hochgeladen werden.
Bitte überprüfen Sie vor der Abgabe noch einmal die Anmeldung zum Praktikum in STiNE: Die Anmeldung zum Praktikum und zum Praktikumsbericht muss für das Semester erfolgen, in dem der Bericht abgeben wird.
An wen kann ich mich mit Fragen zum Praktikum wenden?
Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Pflichtpraktikum in den Bachelorstudiengängen Politikwissenschaft und Soziologie ist
Für Fragen zum Praktikum benutzen Sie bitte das folgende Webformular:
oder schreiben an: