Antrag Anmeldung Lehrveranstaltung
Voraussetzung für den Antrag auf nachträgliche Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung, ist eine fristgerechte Anmeldung in der ersten Anmeldephase zu der betroffenen Lehrveranstaltung über STiNE.
Am Fachbereich Sozialwissenschaften sind Seminare, Grundkurse und Übungen grundsätzlich teilnahmebeschränkt. Die Präferenzen der Studierenden werden bei der Zuteilung von Plätzen soweit wie möglich berücksichtigt. Dennoch kann es bei der Verteilung der Studierenden auf die Veranstaltungen zu besonderen Härten kommen. Um diese auszugleichen, können Studierende zu Beginn der STiNE-Ummeldephase einen Antrag auf nachträgliche Zulassung zu einer Lehrveranstaltung, einen sog. „Härtefallantrag“ stellen, wenn eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
- Unzumutbarkeit des Termines oder Ortes für behinderte/chronisch kranke Studierende, für Eltern von Kindern unter 12 Jahren und für Studierende, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
- Überschneidung mit anderen Pflichtveranstaltungen
- Sonstige, aus der Lebenssituation der/des Studierenden resultierenden, Härten.
Wenn Sie in der ersten Anmeldephase keinen Platz bekommen haben sollten, dann versuchen Sie am ersten Tag der zweiten Anmeldephase/Ummeldephase unbedingt noch einmal sich anzumelden!
Anträge auf nachträgliche Anmeldung können frühestens mit Beginn der Vorlesungszeit (nicht vorher!) und sollten bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche gestellt werden.
Dieser Antrag gilt für Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Sozialwissenschaften bzw. des Lehramts-Teilstudiengangs Sozialwissenschaften.