B.Ed. Sozialwissenschaften
- Abschluss: Bachelor of Education (B.Ed.)
- Umfang: 180 ECTS-Leistungspunkte
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Bewerbung: 1. Juni - 15. Juli
- Zulassung: nur zum Wintersemester
- Info-Flyer zum Studiengang
Profil
- Vermittlung fachlicher Kernkompetenzen in den Bereichen Soziologie, Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre in den ersten beiden Studienjahren
- Exemplarische Vertiefung ausgewählter soziologischer Anwendungsfelder mit in einem breiten Themenspektrum im Bereich 'Soziale Strukturen'
- Vertiefung politikwissenschaftlicher Theorien im Bereich 'Grundlagen des Regierens in modernen Gesellschaften'
Studienpläne Teilstudiengang Sozialwissenschaften
Nachfolgend finden Sie die Studienpläne für den Bachelor-Teilstudiengang Sozialwissenschaften für Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2020/21. Für ältere Studienpläne wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination.
Sekundarstufe I und II - Stadtteilschulen und Gymnasien (LASek)
1. Fachsemester
Einführung in die Politikwissenschaft
a) Vorlesung (4 LP | Studienleistung)
b) Grundkurs mit Tutorium (6 LP | Hausarbeit)
2. Fachsemester
Grundkurs Soziologie (6 LP | Klausur)
3. Fachsemester
Einführung in die Volkswirtschaftslehre (6 LP | Klausur)
4. Fachsemester
Mikroökonomik oder angewandte Mikroökonomie (6 LP | Klausur)
Wahlschwerpunkt-Seminar (5 LP | Hausarbeit)
Interdisziplinäres Seminar (3 LP | Haus- oder Studienarbeit)
2. bis 4. Fachsemester
Grundlagen des Regierens in modernen Gesellschaften
2 von 3 Vorlesungen:
a) Regieren in politischen Mehrebenensystemen (4 LP | Klausur)
b) Regieren in inter- und transnationalen Institutionen (4 LP | Klausur)
c) Politische Theorie und Ideengeschichte (4 LP | Klausur)
5. Fachsemester
Methoden der empirischen Sozialforschung (4 LP | Test oder Klausur)
Makroökonomik oder angewandte Makroökonomie (6 LP | Klausur)
6. Fachsemester
Soziale Strukturen
a) Vorlesung: Soziale Strukturen im historischen Wandel (6 LP | Klausur)
oder
b) Seminar: Sozialstruktur und Gesellschaftsanalyse (6 LP | Hausarbeit)
→ Studienplan "Sozialwissenschaften LA Sek" als PDF
Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB)
1. Fachsemester
Einführung in die Politikwissenschaft
a) Vorlesung (4 LP | Studienleistung)
b) Grundkurs mit Tutorium (6 LP | Hausarbeit)
2. Fachsemester
Grundkurs Soziologie (6 LP | Klausur)
3. Fachsemester
Einführung in die Volkswirtschaftslehre (6 LP | Klausur)
2. bis 5. Fachsemester
Grundlagen des Regierens in modernen Gesellschaften
2 von 3 Vorlesungen:
a) Regieren in politischen Mehrebenensystemen (4 LP | Klausur)
b) Regieren in inter- und transnationalen Institutionen (4 LP | Klausur)
c) Politische Theorie und Ideengeschichte (4 LP | Klausur)
4. Fachsemester
Soziale Strukturen
a) Vorlesung: Soziale Strukturen im historischen Wandel (6 LP | Klausur)
oder
b) Seminar: Sozialstruktur und Gesellschaftsanalyse (6 LP | Hausarbeit)
5. Fachsemester
Wirtschafts- und Theoriegeschichte (6 LP | Klausur)
→ Studienplan "Sozialwissenschaften LAB" als PDF
Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB) - berufl. Fachrichtg. WiWi
1. Fachsemester
Einführung in die Politikwissenschaft
a) Vorlesung (4 LP | Studienleistung)
b) Grundkurs mit Tutorium (6 LP | Hausarbeit)
2. Fachsemester
Grundkurs Soziologie (6 LP | Klausur)
3. Fachsemester
Wahlpflichtvorlesung angewandte VWL (6 LP | Klausur)
2. bis 5. Fachsemester
Grundlagen des Regierens in modernen Gesellschaften
2 von 3 Vorlesungen:
a) Regieren in politischen Mehrebenensystemen (4 LP | Klausur)
b) Regieren in inter- und transnationalen Institutionen (4 LP | Klausur)
c) Politische Theorie und Ideengeschichte (4 LP | Klausur)
4. Fachsemester
Soziale Strukturen
a) Vorlesung: Soziale Strukturen im historischen Wandel (6 LP | Klausur)
oder
b) Seminar: Sozialstruktur und Gesellschaftsanalyse (6 LP | Hausarbeit)
5. Fachsemester
Wirtschafts- und Theoriegeschichte (6 LP | Klausur)
→ Studienplan "Sozialwissenschaften LAB (berufl. Fachricht. WiWi)" als PDF
Lehramt für Sonderpädagogik (LAS - Sek I)
1. Fachsemester
Einführung in die Politikwissenschaft
a) Vorlesung (4 LP | Studienleistung)
b) Grundkurs mit Tutorium (6 LP | Hausarbeit)
2. Fachsemester
Grundkurs Soziologie (6 LP | Klausur)
3. Fachsemester
Einführung in die Volkswirtschaftslehre (6 LP | Klausur)
2. bis 5. Fachsemester
Grundlagen des Regierens in modernen Gesellschaften
2 von 3 Vorlesungen:
a) Regieren in politischen Mehrebenensystemen (4 LP | Klausur)
b) Regieren in inter- und transnationalen Institutionen (4 LP | Klausur)
c) Politische Theorie und Ideengeschichte (4 LP | Klausur)
4. Fachsemester
Soziale Strukturen
a) Vorlesung: Soziale Strukturen im historischen Wandel (6 LP | Klausur)
oder
b) Seminar: Sozialstruktur und Gesellschaftsanalyse (6 LP | Hausarbeit)
5. Fachsemester
Wirtschafts- und Theoriegeschichte (6 LP | Klausur)
→ Studienplan "Sozialwissenschaften LAS Sek I" als PDF
Lehramt für Sonderpädagogik (LAS - Sek II)
1. Fachsemester
Einführung in die Politikwissenschaft
a) Vorlesung (4 LP | Studienleistung)
b) Grundkurs mit Tutorium (6 LP | Hausarbeit)
Methoden der empirischen Sozialforschung (4 LP | Test oder Klausur)
2. Fachsemester
Grundkurs Soziologie (6 LP | Klausur)
Einführung in die Volkswirtschaftslehre (6 LP | Klausur)
3. Fachsemester
Wirtschafts- und Theoriegeschichte (6 LP | Klausur)
2. bis 5. Fachsemester
Grundlagen des Regierens in modernen Gesellschaften
2 von 3 Vorlesungen:
a) Regieren in politischen Mehrebenensystemen (4 LP | Klausur)
b) Regieren in inter- und transnationalen Institutionen (4 LP | Klausur)
c) Politische Theorie und Ideengeschichte (4 LP | Klausur)
4. Fachsemester
Soziale Strukturen
a) Vorlesung: Soziale Strukturen im historischen Wandel (6 LP | Klausur)
oder
b) Seminar: Sozialstruktur und Gesellschaftsanalyse (6 LP | Hausarbeit)
5. Fachsemester
Wahlschwerpunkt-Seminar (5 LP | Hausarbeit)
→ Studienplan "Sozialwissenschaften LAS Sek II" als PDF
Anerkennung von Studienleistungen
Anerkennungsverfahren
⇒ Informationen zum Anerkennungsverfahren im Master-Teilstudiengang Sozialwissenschaften finden Sie auf einer gesonderten Webseite:
⇒ Informationen zum Anerkennungsverfahren für den "Freien Studienanteil" finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsprüfungen (ZPLA):
Anerkennungsverfahren im B.Ed.-Teilstudiengang Sozialwissenschaften:
1. Tragen Sie bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen, die Ihrer Meinung nach als Äquivalent anerkennt werden könnten, im tabellarischen Studienplan in die Spalte „erbrachte Leistungen“ ein. Das Formular - PDF oder Word - für Ihr Lehramt finden Sie hier:
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LASek – Stadteilschulen und Gymnasien
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAB
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAB, berufliche Fachrichtung WiWi
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAS-Sek I
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAS-Sek II
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
Sie können zu Beginn oder während Ihres Bachelorstudium auch bereits Anerkennungsanträge für das spätere Masterstudium stellen. Bei Fragen zur möglichen Passung bereits erbrachter zu den zu erbringenden Leistungen nehmen Sie bitte Kontakt zur Studienkoordination auf:
2. Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit nachfolgend genannten Anlagen per Post oder per E-Mail an die Adresse der Studienkoordination.
Erforderliche Unterlagen:
- Für jede anzuerkennende Leistung eine Modul- oder Veranstaltungsbeschreibung (bei Modulhandbüchern bitte nur Auszüge, die den Anerkennungsantrag betreffen)
- Kopie des Transcripts o. ä., auf dem die Leistungen ausgewiesen sind, deren Anerkennung beantragt wird
- Beim Abschlussmodul: die komplette Datei der Abschlussarbeit im PDF-Format.
3. Nach Rückmeldung der Studienkoordination können Sie die Anerkennungsanträge per E-Mail und Scan oder als Briefsendung einreichen. Verwenden Sie für die Anträge das entsprechende Formular aus dem online-Formularschrank des ZPLA:
Bitte füllen Sie für jedes Modul ein gesondertes Formular aus. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Seite 1 komplett ausfüllen
- auf Seite 2 oben STiNE-Modulnummer und STiNE-Modulname und in der Tabelle darunter in der linken Spalte den Titel der Veranstaltung, des Moduls oder der Abschlussarbeit, deren bzw. dessen Anerkennung beantragt wird, eintragen (den Rest füllt die Studienkoordination aus)
- Datei ausdrucken und auf Seite 1 unterschreiben
- Antrag per Post oder eingescannt per E-Mail an die Studienkoordination schicken.
4. Vereinbaren Sie nach einer entsprechenden Aufforderung einen Termin mit der Studienkoordination zur Vorlage des Originaltranskripts oder -Zeugnisses bzw. von Leistungsscheinen oder senden Sie beglaubigte Kopien als Briefsendung.
Kontaktdaten der Studienkoordination Teilstudiengang Sozialwissenschaften:
E-Mail: joerg.ebrecht@uni-hamburg.de
Postanschrift: Universität Hamburg, Studienbüro Sozialwissenschaften, Studienkoordination Lehramt, Von-Melle-Park 5 (Aufgang C), 20146 Hamburg.
Das weitere Verfahren: Nach Eingang Ihrer Anträge leitet die Studienkoordination diese an die zuständigen Fachvertretungen der Politikwissenschaft, Soziologie oder VWL weiter. Nach Prüfung der Anträge entscheidet der Dezentrale Prüfungsausschuss für den Teilstudiengang Sozialwissenschaften über die Anerkennung und Anrechnung. Anerkannte Prüfungsleistungen werden in Ihrem STiNE-Leistungskonto eingetragen. Falls Leistungen nicht anerkannt werden können, werden Sie über die Gründe der Nichtanerkennung informiert.
Grundsätze der Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem früheren Studium oder einem Auslandssemester wird in den Prüfungsordnungen für die Bachelor- und für die Master-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg jeweils in § 8 Absatz 1 geregelt. Studien- und Prüfungsleistungen „sind auf Antrag der bzw. des Studierenden anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.“
Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen ist jedoch ausgeschlossen, wenn für das betreffende Modul oder den betreffenden Modulteil bereits ein Prüfungsversuch wahrgenommen wurde. Ferner kann jede Studien- und Prüfungsleistung in einem Lehramtsstudium an der Universität Hamburg nur einmal angerechnet werden. Eine Doppelanrechnung von Leistungen im Bachelor- und im Masterstudium ist nicht möglich.
Bei der Anrechnung müssen laut Prüfungsordnungen (§ 8 Absatz 4) die Noten der angerechneten Leistungen übernommen oder in das Notensystem der Universität Hamburg übertragen werden. Eine Anrechnung unbenoteter Prüfungsleistungen ist möglich. Gegen die Ablehnung eines Anerkennungsantrages kann beim Zentralen Prüfungsausschuss Widerspruch eingelegt werden:
Bewerbung
Bewerbung zum ersten Fachsemester (Studienanfangende)
Eine Bewerbung für ein Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Sozialwissenschaften ist zu jedem Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist (1. Juni bis 15. Juli) online über das Studien-Infonetz STiNE. Für ausführliche Informationen und Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das Campus Center der Universität Hamburg.
Bewerbung zum höheren Fachsemester (Studienfortsetzung)
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester kommt (nur) für Studierende in Frage, die bereits ein Lehramtstudium begonnen haben, das sie an der Universität Hamburg fortsetzen möchten sowie Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, die für das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften anrechenbar sind.
Das Wichtigste im Überblick
- Bewerbungen zum höheren Fachsemester sind für das zweite bis fünfte Fachsemester möglich.
- Im Falle von Zugangsbeschränkungen (Numerus clausus) werden neben der Abiturnote auch die bisher im Studium erzielten Prüfungsergebnisse als Zulassungskriterium berücksichtigt (sofern eine aktuelle Durchschnittsnote nachgewiesen wird).
- Für die Bewerbung für ein höheres Fachsemester sind Bescheinigungen der Fachbereiche der Uni Hamburg erforderlich, aus denen hervorgeht, dass für die Fächer anrechenbare Leistungen vorliegen (sogenannte "Einstufungsbescheinigung"). Es müssen anrechenbare Leistungen für alle Teilstudiengänge, d. h. auch für Erziehungswissenschaft, vorliegen. Die Einstufungsbescheinigungen müssen in der Bewerbung hochgeladen werden.
- Für die Ausstellung einer Einstufungsbescheinigung für den Teilstudiengang Sozialwissenschaften wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienkoordination.
- Die formale Anrechung der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt im Anschluss an die Immatrikulation.
Ausführliche Informationen über die Bewerbung für ein höheres Fachsemester finden Sie auch auf der Webseite des Campus Center der Universität Hamburg.
Studienbeginn
Der Fachbereich Sozialwissenschaften führt zu Beginn eines jeden Wintersemesters eine Orientierungseinheit für die Studienanfangenden der Studiengänge des Fachbereichs (Soziologie/Politikwissenschaft/Kriminologie/Journalistik und Kommunikationswissenschaft/Lehramt) durch. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Beginn eines Studiums im Höheren Fachsemester
Wenn Sie eine Zulassung zur Fortsetzung Ihres Studiums im so genannten Höheren Fachsemester bekommen haben, dann sollten Sie sich für die Anerkennung der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen möglichst vor Vorlesungsbeginn (aber erst nach erfolgter Zulassung) an die für Ihren Teilstudiengang zuständige Studienkoordination wenden.
Auslandsstudium
Lehramtsstudierende haben verschiedene Möglichkeiten, ihr Studium durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen:
- ein oder mehrere Auslandssemester
- Bachelor: Integrierte Schulpraktika im Ausland
- Master: Kernpraktikum im Ausland
- sonstige Praktika (Unterrichten im Ausland)
Weitere Informationen zu diesen Möglichkeiten des Auslandsaufenthaltes und hilfreiche Links finden Sie auf folgenden Seiten:
Abschlussarbeit
Die Abschlussprüfung (Bachelorarbeit) wird vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) administriert. Auf der Webseite des ZPLA finden Sie alle Formulare und Merkblätter, die für die Anmeldung der Bachelorarbeit wichtig bzw. erforderlich sind:
Weitere Informationen zur Abschlussarbeit im Kontext des Teilstudiengangs Sozialwissenschaften (Anmeldung und Liste der Prüfungsberechtigten, Abgabe der Abschlussarbeit) finden Sie auf der Serviceseite des Teilstudiengangs Sozialwissenschaften:
- Anmeldung Abschlussarbeit (Lehramt)
- Abgabe Abschlussarbeit (Lehramt)
Prüfungsordnung
Die wichtigsten, aktuellen rechtlichen Grundlagen für den Bachelor-Teilstudiengang Sozialwissenschaften sind die so genannten Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Prüfungsordnung (PO):
- Prüfungsordnung ab 2020/21 (→ "Fächerübergreifende Prüfungsordnungen" → "Bachelor")
- Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Sozialwissenschaften ab 2020/21 [PDF nicht barrierefrei]
Ältere Studienordnungen und Fachspezifische Bestimmungen
Studierende, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2019/20 begonnen haben, informieren sich bitte auf der folgenden Seite:
Bitte beachten Sie insbesondere die Änderung der PO vom 28. Januar. Danach wird die Zahl der Wiederholungen in Modulprüfungen für alle Lehramtsstudierenden, also auch für Studierende, die ihr Studium vor dem WiSe 2019/20 begonnen haben, von zwei auf drei erhöht. Es gibt mithin für jede Modul- oder Modulteilprüfung insgesamt vier Prüfungsversuche.
Das Modulhandbuch des Bachelor- und Master-Teilstudiengangs Sozialwissenschaften für Studierende, die ihr Studium vor dem WiSe 2019/20 begonnen haben, finden Sie hier:
- Modulhandbuch (Studienbeginn vor dem WiSe 2019/20) [PDF nicht barrierefrei]
Ansprechpersonen
Programmdirektion und Vorsitz des Prüfungsausschusses
Studienkoordination und Studienfachberatung
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA)
Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel
Prüfungsausschuss
Der dezentrale Prüfungsausschuss setzten sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden des Studiengangs. Vorsitz ist in der Regel die Programmdirektion. Der dezentrale Prüfungsausschuss ist v. a. zuständig für die Einhaltung der Fachspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnung des Studiengangs.
Der Vorsitz des dezentralen Prüfungsausschusses entscheidet u. a. über Fragen der Anerkennung von Studienleistungen sowie über begründete Ausnahmen hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Aufgaben des zentralen Prüfungsausschusses sowie die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des ZPLA (Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen):
Dezentraler Prüfungsausschuss für den B.Ed.-Teilstudiengang Sozialwissenschaften (Lehramt)
Gruppe |
Name |
Hochschullehrer und Vorsitzender (Programmdirektion) |
Olaf Asbach |
Hochschullehrer | Jürgen Beyer |
Hochschullehrerin | Elisabeth Allgoewer |
Akademisches Personal | Andreas Busen |
Studierende |
Tim Rohwer |
Studienkoordination (beratend) |
Jörg Ebrecht |
Dezentraler Prüfungsausschuss für den M.Ed.-Teilstudiengang Sozialwissenschaften (Lehramt)
Gruppe | Name |
Hochschullehrer und Vorsitzender (Programmdirektion) |
Olaf Asbach |
Hochschullehrer | Jürgen Beyer |
Hochschullehrerin | Elisabeth Allgoewer |
Akademisches Personal | Andreas Busen |
Studierende |
Tabea Mahler |
Studienkoordination (beratend) |
Jörg Ebrecht |
Qualitätszirkel
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und den Mitarbeitenden des zuständigen Studienmanagements. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von einmal pro Semester stattfindenden Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder über das Studium aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung.
Vorsitz der Qualitätszirkel ist i.d.R. die Programmdirektion des Studiengangs.
Gruppe |
Name |
Hochschullehrer und (Programmdirektion) |
Olaf Asbach |
Hochschullehrerin | Elisabeth Allgoewer |
Hochschullehrer (Fachdidaktik) | N.N. |
Akademisches Personal | Andreas Busen |
Akademisches Personal | Carsten Heinze |
Akademisches Personal (Fachdidaktik) | Hinrich Kindler |
Studierende | |
Studierende | |
Studierende | |
Studienkoordination | Jörg Ebrecht |