Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit
Bei Krankheit kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beantragt werden. Anträge sollten unverzüglich und mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) gestellt werden. Die dem Antrag beigefügten Nachweise (in der Regel ärztliche Atteste) müssen einen besonderen Härtefall belegen und auch Auskunft über die Dauer geben.
Die Anträge werden schnellstmöglich vom Studienbüro bearbeitet. Der neue Abgabetermin wird Ihnen mitgeteilt.
Beachten Sie, dass die Verlängerung der Bearbeitungszeit die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit nicht überschreiten darf. In einem Fall außergewöhnlicher Härte kann der Prüfungsausschussvorsitz jedoch eine längere Frist gewähren. Bei einer längeren oder bei mehrmaligen Erkrankungen kann ein formloser und begründeter Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz gestellt werden.