Antrag Wahlbereichsleistung
Einen Antrag auf Erfassung von Leistungen im Wahlbereich können Sie stellen, wenn Sie während Ihres Studiums Leistungen erbracht haben, die im Wahlbereich angerechnet werden können und die nicht in dem Studien-Infonetz STiNE erfasst sind, sondern für die Papier-Bescheinigungen ausgestellt werden. Dies gilt z.b. in den Bachelorstudiengängen Soziologie und Politikwissenschaften für Sprachkurse der Volkshochschule.
Die Leistungen werden durch Bescheinigungen nachgewiesen, die gemeinsam mit dem Antrag abgeschickt werden und die die folgenden Informationen nachweisen:
- Name und Matrikelnummer der/des Studierenden
- Semester, Titel und Art (z.B. Vorlesung, Seminar) der Lehrveranstaltung/des Moduls
- Anzahl der Leistungspunkte
- Name und Stempel des Instituts/Fachbereichs/Studiengangs
- Unterschrift der/des Lehrenden
Als positiver Bescheid gilt die Eintragung der Leistungen in Ihrem STINE-Leistungskonto. Eine separate Antwort auf den Antrag ergeht nur im Falle der Ablehnung.
Wenn die Anerkennungen das Nebenfach B.A. Soziologie oder B.A. Politikwissenschaft betreffen, müssen Sie den Bescheid im Studienbüro Ihres Hauptfaches abgeben, damit die Leistungen in STiNE eingetragen werden können.