Master of Arts Politikwissenschaft
- Abschluss: Master of Arts
- Umfang: 120 ECTS-Leistungspunkte
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Zulassung: nur zum Wintersemester
- Achtung - geänderte Bewerbungsfrist: 1. Mai - 15. Juni
- Unterrichtssprache: Deutsch, teilweise Englisch
- Zulassungsbeschränkt
Profil und Spezialisierungen
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft ist ein konsekutiver, forschungsorientierter Masterstudiengang in zwei Spezialisierungen:
- Vergleichende und Regionalstudien (VRS)
- Internationale Politische Theorie (IPT)
Er wird in Kooperation mit dem German Institute of Global and Area Studies (GIGA), der Fakultät für Rechtswissenschaft und dem Masterstudiengang Soziologie angeboten und verbindet die inner- und außeruniversitären Stärken der Hamburger Politikwissenschaft in Vergleichender Regierungslehre, Internationaler Politik, Regionalstudien und Politischer Theorie.
Im Fokus stehen in beiden Spezialisierungen komplexe Problemstellungen des Regierens innerhalb (regional, subnational, national) wie "jenseits" von Staaten (supra-, trans- und internationale Ebene), welche von den Studierenden theoretisch, empirisch und praxisorientiert bearbeitet werden.
Ein Forschungsmodul bietet den Studierenden Raum für individuelle Forschung unter qualifizierter Anleitung von Professor:innen.
Spezialisierung Vergleichende und Regionalstudien (VRS)
In der Spezialisierung Vergleichende und Regionalstudien liegt der Schwerpunkt auf Fragestellungen des Vergleichs politischer Systeme, die von den Studierenden unter Hinzuziehung regionenspezifischer Expertise theoretisch und empirisch bearbeitet werden. Der Vergleich schließt auch die Auseinandersetzung mit supranationalen Strukturen und ihren regionenspezifischen Besonderheiten ein.
Spezialisierung Internationale Politische Theorie (IPT)
In der Spezialisierung Internationale Politische Theorie liegt der Schwerpunkt auf Fragestellungen der Internationalen Politik und der Politischen Theorie. Im Zentrum steht die theoretische und historische Analyse, Erklärung und normative Bewertung grenzüberschreitender politischer Prozesse und Institutionen.
Bewerbung
An dieser Stelle informieren wir Sie über die Zugangsvoraussetzungen sowie über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Politikwissenschaft. Bitte nehmen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam zur Kenntnis und berücksichtigen diese bei Ihrer Bewerbung! Nutzen Sie bitte auch hier genannten weiterführenden Informationsangebote und wenden sich bei Fragen an die angegebenen Ansprechpersonen (siehe 7. Ansprechpersonen und weitere Informationen). Die Informationen auf dieser Webseite finden Sie inhaltsgleich unter "Das Wichtigste zum Download" in einer PDF-Datei.
Das Wichtigste zum Downlowd
Informationen zur Bewerbung:
- Bewerbungsinformation M.A. Politikwissenschaft [PDF] Stand 31. Mai 2023
- Checkliste [PDF] zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und der Vollständigkeit Ihrer Bewerbung
Informationen zum Masterstudiengang Politikwissenschaft:
- Studienplan seit WiSe 2014/15 [PDF nicht barrierefrei]
- Muster-Studienverlaufspläne [PDF nicht barrierefrei] für die Wahl der Spezialisierung bei Studienbeginn und für die Wahl der Spezialisierung nach dem 1. Semester
- Fachspezische Bestimmungen vom 07. Dezember 2016 [PDF]
1. Kurzbeschreibung des Masterstudiengangs Politikwissenschaft
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft ist ein konsekutiver, forschungsorientierter Masterstudiengang mit den beiden Spezialisierungen: Vergleichende und Regionalstudien (VRS) und Internationale Politische Theorie (IPT).
Ziel des Studiengangs ist es, die Studierenden für eine anspruchsvolle Berufstätigkeit als Politikwissenschaftler:in in Wissenschaft, Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu qualifizieren.
Der Studiengang gliedert sich wie folgt:
- Pflichtmodule des Kerncurriculums Politikwissenschaft (36 LP)
- Spezialisierung VRS oder Spezialisierung IPT (jeweils 30 LP)
- Wahlpflichtbereich: Forschungsmodul und Wahlbereich, alternativ Auslandssemester (30 LP)
- Abschlussmodul (24 LP)
Der Fokus des Studiengangs liegt in beiden Spezialisierungen auf komplexen Problem- und Fragestellungen des Regierens auf subnationaler, nationaler, regionaler sowie trans-, inter- und supranationaler Ebene, welche von den Studierenden theoretisch, empirisch und praxisorientiert bearbeitet werden.
In der Spezialisierung VRS liegt der Schwerpunkt auf Fragestellungen des Vergleiches politischer Systeme, die von den Studierenden unter Hinzuziehung regionenspezifischer Expertise theoretisch und empirisch bearbeitet werden. Der Vergleich schließt auch die Auseinandersetzung mit supranationalen Strukturen und ihren regionenspezifischen Besonderheiten ein.
In der Spezialisierung IPT liegt der Schwerpunkt auf Fragestellungen der Internationalen Politik und der Politischen Theorie. Im Zentrum steht die theoretische und historische Analyse, Erklärung und normative Bewertung grenzüberschreitender politischer Prozesse und Institutionen.
2. Zugangsvoraussetzungen
Für den konsekutiven Masterstudiengang M.A. Politikwissenschaft mit seinen Spezialisierungen Vergleichende und Regionalstudien und Internationale Politische Theorie bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
a) Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Politikwissenschaft oder in einem Studiengang mit politikwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Schwerpunkten. Dies bedeutet, dass mindestens 45 Leistungspunkte/ECTS in politik-/ sozialwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen erworben worden sein müssen.
b) Bestätigung der Bewerbenden, dass sie bzw. er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, um sich an englischsprachigen Lehrveranstaltungen aktiv beteiligen, englischsprachige Fachliteratur verstehen und wissenschaftliche Beiträge in mündlicher und schriftlicher Form (einschließlich Prüfungen) erbringen zu können.
c) Nachweis von Kenntnissen
- in den Methoden der empirischen Sozialforschung von mindestens 12 Leistungspunkten/ECTS und
- im Bereich der Politischen Theorie und im Bereich der Internationalen Beziehungen von insgesamt mindestens 15 Leistungspunkten/ECTS
durch ein Transcript of Records.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Frequently Asked Questions:
1. Ich habe ein nicht-politikwissenschaftliches bzw. nicht-sozialwissenschaftliches Hauptfach studiert. Ist eine Bewerbung trotzdem möglich?
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht Politikwissenschaft, Soziologie oder Sozialwissenschaften als Hauptfach studiert haben. Die geforderten Zugangsvoraussetzungen a) und c) können auch (ganz oder zum Teil) im Rahmen eines Nebenfachs, Wahl- oder Optionalbereichs o.ä. erworben sein. Sie sollten in diesem Fall im Bewerbungsschreiben darauf eingehen, dass und in welcher Form sie die geforderten Kenntnisse nachweisen können.
2. Ist für den Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache die Teilnahme an einem Sprachtest erforderlich?
Die Teilnahme an einem Sprachtest ist nicht erforderlich. Im Rahmen der Online-Bewerbung müssen Sie jedoch in Form einer Selbsteinschätzung versichern, dass Sie über die erwartete Sprachkompetenz verfügen. Bitte beachten Sie, dass im Masterstudiengang Politikwissenschaft auch Pflichtmodule in englischer Sprache stattfinden werden und die intensive Auseinandersetzung mit anspruchsvoller englischsprachlicher Literatur für ein sozialwissenschaftliches Studium ebenso unabdingbar ist wie die Fähigkeit, wissenschaftliche Beiträge (mündlich und schriftlich) in englischer Sprache formulieren zu können.
Sofern Sie über Fremdsprachenzertifikate verfügen, empfehlen wir Ihnen, diese als Belege Ihrer Bewerbung beizufügen.
3. Welche Kenntnisse in den Methoden der empirischen Sozialforschung sollen nachgewiesen werden?
Vorgegeben ist nur, dass Sie Methodenkenntnisse im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten nachweisen. Es ist nicht festgelegt, in welchen Erhebungsverfahren (standardisiert, offen etc.) und in welchen Auswertungsverfahren (statistisch, mengentheoretisch, hermeneutisch-interpretativ) Sie Kenntnisse besitzen.
4. Ich muss 15 Leistungspunkte für Politische Theorie und Internationale Beziehungen nachweisen. Gibt es ein bestimmtes Verhältnis, in dem diese beiden Bereiche zueinander stehen müssen?
Nein, es gibt kein vorgegebenes Mischungsverhältnis für die beiden Bereiche. Es ist u.E. von Vorteil, wenn sich die Leistungspunkte eher gleichmäßig auf beide Bereiche verteilen. Sie können sich aber auch dann bewerben, wenn die Leistungspunkte nur aus dem einen oder dem anderen Bereich kommen, solange die Gesamtpunktzahl von 15 Leistungspunkten erreicht wird.
5. Können fehlende Zugangsvoraussetzungen aus dem Bachelorstudium noch parallel zum Masterstudium Politikwissenschaft erworben werden?
Fehlende Zugangsvoraussetzungen können nicht nachträglich erworben werden. Dies schließt die Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften aus. Die Satzung lässt lediglich eine Ausnahme zu: Da das Zeugnis Ihres Erststudiums noch bis zum 31. März des Folgejahres nachgereicht werden kann, ist es unter Umständen möglich, Pflicht- oder Wahlpflichtmodule des Bachelorstudiums noch im Wintersemester (erstes Mastersemester) abzuschließen, falls diese im Sommersemester vor dem Masterstudium nicht abgeschlossen werden konnten.
Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit zur Kompensation fehlender Zugangsvoraussetzungen. Insbesondere ist es damit nicht möglich, Zugangsvoraussetzungen, die Sie in Ihrem Erststudium nicht oder nicht vollständig erwerben konnten (z. B. Kenntnisse in Methoden der empirischen Sozialforschung), im ersten Semester des Masterstudiums nachzuholen.
3. Hinweise für Bewerber:innen mit ausländischem Studienabschluss
3.1. Zeugnisanerkennung für im Ausland erworbene Studienabschlüsse
Für Bewerber:innen, die ihren ersten Studienabschluss im Ausland erworben haben, erfolgt die Zeugnisanerkennung eines im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses im Rahmen des Bewerbungsverfahrens an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
3.2. Übersetzung fremdsprachlicher Dokumente
Falls Ihr Studienabschlusszeugnis und Ihr Transcript of Records nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte (zusätzlich zu Kopien der Originale) Übersetzungen eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin in deutscher oder englischer Sprache bei.
3.3. Deutschkenntnisse
Alle Bewerber:innen, die ihr Erststudium nicht an einer deutschsprachigen Hochschule abgeschlossen haben, müssen zur Einschreibung (noch nicht zur Bewerbung) ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Bewerber:innen, die zwar einen ausländischen Hochschulabschluss haben, aber trotzdem ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, können als Nachweis auch die Hochschulzugangsberechtigung (also z.B. das Abiturzeugnis) einreichen.
Dieses Deutschzertifikat ist zur Immatrikulation einzureichen. Eine Übersicht aller von der Universität Hamburg anerkannten Deutschzertifikate finden Sie unter www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse.
4. Bewerbung
4.1. Online-Bewerbung
Während der Bewerbungsfrist füllen Sie die Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Hamburg aus.
Legen Sie sich bitte einen Bewerbungsaccount an, geben Sie Ihre Daten online ein und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen in der Online-Bewerbung hoch. Vergessen Sie nach dem Ausfüllen der Online-Bewerbung und dem Hochladen der Dokumente nicht, Ihre Bewerbung elektronisch abzusenden.
Das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang ist ein Online-Verfahren. Das bedeu-tet, dass Sie keine Dokumente in Papierform oder per E-Mail bei der Universität Hamburg einreichen müssen. Die Auswahl basiert allein auf den Informationen, die Sie online bereit-stellen und den Dokumenten, die Sie online hochladen.
Sollten Sie zusätzlich einen Sonderantrag (z.B. Härtefallantrag) stellen, so muss dieser in-klusive der erforderlichen Nachweise gesondert innerhalb der Bewerbungsfrist über die Online-Bewerbung eingereicht werden. Das Antragsformular finden Sie in der Online-Bewerbung. Sie laden die Unterlagen zum Sonderantrag innerhalb des separaten Formulars hoch, eine Zusendung per Post ist auch hier nicht erforderlich! Weitere Informationen zum Sonderantrag finden Sie unter: www.uni-hamburg.de/sonderantrag und www.uni-hamburg.de/info-master.
Frequently Asked Questions:
1. Kann ich meine Bewerbung auch vor oder nach der Bewerbungsfrist durchführen?
Sowohl vor Beginn als auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist eine Bewerbung nicht möglich. Das Online-Portal steht nur innerhalb der Bewerbungsfrist zur Verfügung. Bewerbungen, die nicht über das Online-Portal eingereicht werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Kann ich mich auch für mehrere Masterstudiengänge an der Universität Hamburg bewerben?
Sie können sich pro Bewerbungszeitraum nur für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg bewerben.
3. Wie bewerbe ich mich online?
Sie finden die Online-Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist vom 01. Juni bis 15. Juli unter dem oben genannten Link. Sofern Sie bereits über eine STiNE-Kennung verfügen, weil Sie an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, nutzen Sie diese bitte für Ihre Online-Bewerbung. Wenn Sie noch nicht an der Universität Hamburg immatrikuliert sind und sich bewerben wollen, fordern Sie die Zugangsdaten bitte wie in der Begrüßung der Online-Bewerbung beschrieben an, Sie erhalten Ihre Daten danach per E-Mail zugeschickt.
Nachdem Sie per E-Mail eine Zugangskennung erhalten haben, können Sie mit der Online-Bewerbung beginnen. Zunächst werden Sie nach verschiedenen Daten gefragt, die die Zuordnung in das richtige Bewerbungsverfahren sicherstellen sollen. Bitte geben Sie in der Maske „Im Studienangebot suchen“ das Fach „Politikwissenschaft“ und die Abschlussart „Master“ ein. Klicken Sie im Suchergebnis auf „Bewerben“.
Sie gelangen so zum Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Bitte lesen Sie zunächst die Einleitung aufmerksam und bestätigen Sie dies. Anschließend werden die für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten erfragt.
Bitte füllen Sie insbesondere den Abschnitt „Vorkenntnisse – Politikwissenschaft“ genau aus, da dort die Zugangsvoraussetzungen abgefragt werden, und laden Sie Ihre Bewerbungsunterladen im Abschnitt „Politikwissenschaft – Dokumentenupload“ hoch. Sie können Ihre Bewerbung jederzeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Bei allen Fragen, die die Online-Bewerbung direkt betreffen, erreichen Sie das Team für Zulassungsangelegenheiten der Universität Hamburg über das Kontaktformular des Campus-Centers.
4. Welche Note muss ich im „Vorkenntnisse – Politikwissenschaft“ als politik- bzw. sozialwissenschaftliche Fachnote angeben?
Anzugeben ist die Note des Faches Politikwissenschaft bzw. Ihres Sozialwissenschaftlichen Faches. Bei der Kombination von Politikwissenschaft mit einem anderen sozialwissenschaftlichen Fach ist die Fachnote Politikwissenschaft anzugeben. Wenn eine politikwissenschaftliche Bachelorarbeit nicht Teil der politik- bzw. sozialwissenschaftlichen Fachnote ist (sondern gesondert ausgewiesen wird), ist die Gesamtnote anzugeben. Wenn keine politikwissenschaftliche Fach- oder Schwerpunktnote ausgewiesen wird, ist die Gesamtnote anzugeben.
Es muss immer eine auf dem Zeugnis oder Transcript of Records ausgewiesene Note oder eine vom Prüfungsamt bzw. Studienbüro bestätigte Note angegeben werden. Selbst errechnete Noten werden nicht akzeptiert.
5. Wie schicke ich die Online-Bewerbung ab?
Es genügt nicht, die Online-Bewerbung zu speichern. Nutzen Sie bitte zum elektronischen Abschicken der Bewerbung den Button „Vollständigkeit prüfen“, den Sie am Fußende jeder Seite der Online-Bewerbung finden. Sie gelangen über diesen Button in die Übersicht aller ausgefüllten und ggf. noch nicht gefüllten Felder und können danach, sobald alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, die Online-Bewerbung abschicken. Ein entsprechender Button steht Ihnen erst zur Verfügung, wenn alle Felder ausgefüllt sind.
Als Bestätigung der elektronisch abgeschickten Bewerbung erhalten Sie eine E-Mail an die im Verfahren genannte E-Mail-Anschrift bzw. Ihre Uni-Mail-Anschrift. Wir empfehlen, diese E-Mail zu evtl. Bestätigungszwecken aufzuheben.
4.2. Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen müssen bzw. sollen im Rahmen der Online-Bewerbung im Abschnitt „Politikwissenschaft – Dokumentenupload“ hochgeladen werden.
- Schriftliche Begründung der Studienwahl und der angestrebten Spezialisierung im Umfang von maximal zwei Seiten in deutscher Sprache. Bitte gehen Sie in Ihrem Motivationsschreiben auf folgende Fragen ein:
- Warum möchten Sie den Masterstudiengang Politikwissenschaft absolvieren?
- Für welche Spezialisierung interessieren Sie sich vorrangig? Bitte begründen Sie dieses Interesse kurz.
- Welche politikwissenschaftlich relevanten Kenntnisse und Erfahrungen (z.B. Praktika, Publikationen, Abschlussarbeit, Tätigkeit als studentische Hilfskraft, Tutorium, Projektarbeit, andere Aktivitäten) bringen Sie mit?
- Über welche besonderen Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung, der Internationalen Beziehungen und der Politischen Theorie verfügen Sie? Wie haben Sie diese Kenntnisse erworben?
- Über welche Kenntnisse der englischen Sprache verfügen Sie? Wie haben Sie diese erworben oder verbessert? Über welche weiteren Sprachkenntnisse verfügen Sie?
- Was versprechen Sie sich von dem Studiengang für Ihre persönliche und berufliche Zukunft?
- Nachweis des erfolgten oder bevorstehenden ersten Hochschulabschlusses.
- falls Ihr Studium bereits abgeschlossen ist: Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses (mit ausgewiesener Endnote)
- falls Ihr Studium noch nicht abgeschlossen ist: Bescheinigung über den bevorstehenden Studienabschluss, d.h. Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamts, dass aufgrund Ihres bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass der Abschluss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. (Das Abschlusszeugnis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachzureichen.)
- Transcript of Records mit ausgewiesener aktueller Durchschnittsnote. Das Transcript of Records muss insbesondere folgende Informationen enthalten: Titel der in Ihrem bisherigen Studium absolvierten Module und Lehrveranstaltungen, er-zielte Prüfungsergebnisse und Leistungspunkte sowie die aktuelle Durchschnittsnote (GPA, Grade Point Average). Sofern keine aktuelle Durchschnittsnote ausgewiesen ist, ist diese vom Prüfungsamt/der Prüfungsverwaltung des jeweiligen Studiengangs zu errechnen und zu bestätigen.
- Sofern das Transcript of Records keinen Aufschluss über die Kenntnisse in den Methoden der empirischen Sozialforschung, in der Politischen Theorie bzw. in den Internationalen Beziehungen zulässt, sind zusätzlich entsprechend aussagekräftige Bescheinigungen beizufügen (z.B. Veranstaltungskommentare aus dem Vorlesungsverzeichnis, Vorlesungspläne der Lehrenden).
- Es wird empfohlen, dem Motivationsschreiben aussagekräftige Anlagen (z. B. Zertifikate, Arbeitszeugnisse usw.) als Belege für die Darstellung anzufügen.
- tabellarischer Lebenslauf.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, ist zusätzlich eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.
Frequently Asked Questions:
1. Ist eine Bewerbung möglich, obwohl mir noch kein Zeugnis über meinen ersten Hochschulabschluss vorliegt oder Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse ausstehen?
Sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt oder Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse ausstehen, kann die Auswahlkommission eine Bewerbung im Verfahren dennoch berücksichtigen, sofern durch eine formlose Bescheinigung des für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschusses oder des Prüfungsamtes/der Prüfungsverwaltung glaubhaft gemacht wird, dass der Studienabschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums nachgewiesen werden kann. Auf dieser Grundlage kann die Auswahlkommission eine vorläufige Zulassung aussprechen. Die Zulassung wird jedoch unwirksam, wenn der erst Hochschulabschluss nicht rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums nachgewiesen werden kann.
2. Was ist ein Transcript of Records?
Ein Transcript of Records ist eine vom Prüfungsamt/der Prüfungsverwaltung ausgestellte offizielle Übersicht aller von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen („Leistungskonto“). Das Transcript of Records muss insbesondere folgende Informationen enthalten: Titel der in Ihrem bisherigen Studium absolvierten Module und Lehrveranstaltungen, erzielte Prüfungsergebnisse und Leistungspunkte sowie die aktuelle Durchschnittsnote (GPA, Grade Point Average).
3. Ist es möglich, einzelne Bewerbungsunterlagen nachzureichen?
Grundsätzlich müssen alle Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht werden. Sollte das Abschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden können, kann die Auswahlkommission auf der Grundlage der ersatzweise einzureichenden Nachweise eine vorläufige Zulassung aussprechen. In diesem Fall muss das Abschlusszeugnis jedoch spätestens bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums vorgelegt werden.
5. Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Übersteigt die Zahl der Bewerber:innen die Zahl der verfügbaren Plätze im Masterstudiengang, ist eine Auswahl erforderlich. Das Auswahlverfahren ist durch Beschluss des Fakultätsrats Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vom 26. Januar 2022 geregelt:
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber:innen, die die besonderen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Politikwissenschaft im erforderlichen Umfang erfüllen, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien, für die entsprechende Nachweise bei der Bewerbung fristgerecht einzureichen sind:
a) Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Fach Politikwissenschaft oder im politikwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt bzw. Durchschnittsnote im Fach Politikwissenschaft oder im politikwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt zum Zeitpunkt der Bewerbung;
b) Schriftliche Begründung der Studienwahl und der angestrebten Spezialisierung sowie Darlegung der Erfahrungen in der Anwendung fachlicher Kenntnisse (Praktikum, Tätigkeit als studentische Hilfskraft, Tutorium, Abschlussarbeit, Projektarbeit, Auslandserfahrung) anhand eines vorgegebenen Fragebogens im Umfang von maximal zwei Seiten in deutscher Sprache. Die Einstufung der Begründung erfolgt nach vorab festgelegten Benotungsrichtlinien auf der Basis der Notenskala der Prüfungsordnung.
Für die Bildung der Gesamtnote wird das Kriterium a) mit 51 %, das Kriterium b) mit 49 % gewichtet. Daraus wird eine Gesamtnote gebildet
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der Auswahlsatzung des Studiengangs.
Frequently Asked Questions:
1. Welchen NC hatte der Studiengang im vergangenen Jahr?
Da sich das Bewerberranking aus drei Faktoren zusammensetzt, von deren die Bachelornote nur einer (wenn auch der wichtigste) ist, kann es keinen NC geben. Denn eine „schwächere“ Bachelornote kann z. B. durch ein „besseres" Motivationsschreiben ausgeglichen werden und zu einem Rangplatz führen, der eine Zulassung bedeutet. Umgekehrt führt eine „bessere“ Bachelornote ggf. nicht zu einer Zulassung, wenn die beiden anderen Faktoren „schwächer“ sind.
6. Zulassung und Immatrikulation
Nach Prüfung Ihrer Bewerbung wird Ihnen ein Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid in Ihrem STiNE-Account unter dem Menüpunkt „Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Termine finden Sie in unter www.uni-hamburg.de/online-bewerbung. Bitte achten Sie selbständig auf diesen Termin und kontrollieren Sie auch nach einer Ablehnung für den Fall eines Nachrückverfahrens regelmäßig (mindestens wöchentlich) Ihren STiNE-Account.
In Ihrem Zulassungsbescheid wird die Frist genannt, innerhalb der Sie sich einschreiben müssen, indem Sie die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen beim Team Bewerbung und Zulassung einreichen.
Informationen zur Einschreibung finden Sie unter www.uni-hamburg.de/mastereinschreibung.
Frequently Asked Questions:
1. Ich habe den offiziellen Zulassungsbescheid nicht rechtzeitig gesehen und daher die Immatrikulationsfrist versäumt? Kann ich dennoch mit dem Masterstudium beginnen?
Sofern Sie Ihren Studienplatz nicht rechtzeitig angenommen und alle dafür notwendigen Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, verfällt der Platz und wird an bisher nicht berücksichtigte Bewerber:innen weitergegeben. Sie sollten daher sicherstellen, dass Sie während des gesamten Verfahrens per E-Mail zuverlässig erreichbar sind und Ihren Bewerbungsaccount im Studien-Infonetz STiNE regelmäßig auf den Eingang wichtiger Nachrichten überprüfen.
7. Ansprechpersonen und weitere Informationen
Studienangebot M.A. Politikwissenschaft und studiengangsspezifisches Auswahlverfahren
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Webseite der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Webseite des Studienbüros Sozialwissenschaften
Studienangebot der Universität Hamburg, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, Support bei der Nutzung des STiNE-Portals
Studienbeginn
Der Fachbereich Sozialwissenschaften führt zu Beginn eines jeden Wintersemesters eine Orientierungseinheit für die Studienanfangenden der Studiengänge des Fachbereichs (Soziologie/Politikwissenschaft/Kriminologie/Journalistik und Kommunikationswissenschaft) durch. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Studienplan und -organisation
In dem Studienplan Politikwissenschaft Hauptfach finden Sie Informationen zum Aufbau des Masterstudiengangs Politikwissenschaft: In welche unterschiedlichen Bereiche gliedert sich der Studiengang? Welche Module und welche Lehrveranstaltungen müssen im Laufe des Studiums belegt werden? Wann und in welcher Reihenfolge sollten die Module studiert werden? An welcher Stelle im Studium sind Prüfungen vorgesehen?
- Studienplan M.A. Politikwissenschaft [PDF nicht barrierefrei]
Orientierungs- und Planungshilfen
- Übersicht für die individuelle Studienplanung [PDF nicht barrierefrei] - In diesen Plan können Sie die Lehrveranstaltungen eintragen, die Sie zu Semesterbeginn wählen. So behalten Sie den Überblick über Ihre bereits belegten Lehrveranstaltungen und abgelegten Prüfungen und die noch ausstehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
- Musterverlaufspläne [PDF nicht barrierefrei] - für die Wahl der Spezialisierung bei Studienbeginn und für die Wahl der Spezialisierung nach dem 1. Semester
- Turnusgemäßes Lehrangebot im M.A. Politikwissenschaft [PDF nicht barrierefrei]
- Studiengangspräsentation in der Orientierungseinheit [PDF nicht barrierefrei] (mit Audioerläuterungen zum Studienplan)
- Studienhandbuch [PDF nicht barrierefrei]
Nachfolgend finden Sie die Informationen aus dem Studienplan als barrierefreien Fließtext.
Auslandsstudium
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, ein Semester an einer ausländischen Universität zu studieren, um sich dort in einem neuen Kontext mit politikwissenschaftlichen Themen zu befassen, aber auch um vorhandene Sprach- und Fachkenntnisse zu vertiefen und auszubauen, sowie lebenspraktische und berufsqualifizierende Kompetenzen zu erwerben.
Für Studierende kann der Auslandsaufenthalt auf zwei Wegen im Studium integriert werden.
- Modul Auslandssemester: Vor Beginn des Auslandsaufenthalts werden in einem Learning Agreement Studien- und Prüfungsleistungen vereinbart, die zusammen als 30 LP für das Modul Auslandssemester angerechnet werden. Das Modul Auslandssemester ersetzt das Forschungsmodul (18 LP) und den freien Wahlbereich (12 LP). Es ist regelhaft für das 3. Semester vorgesehen.
- herkömmliche Anrechnung der Leistungen aus dem Auslandsaufenthalt: Die im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistung werden gemäß § 8 der M.A.-Prüfungsordnung für inhaltlich geeignete und noch nicht abgeschlossene Module des Mastercurriculums angerechnet. Es müssen nicht zwingend 30 LP im Auslandsstudium erworben werden und die Anrechnung kann auch für Module bzw. Lehrveranstaltungen außerhalb des Forschungsmoduls und des freien Wahlbereichs erfolgen.
Studierende, die ein oder zwei Auslandssemester in ihr Studium einbauen wollen, werden in allen Phasen – von der Planung, Beantragung und Durchführung des Auslandsstudiums vom International Office der Fakultät unterstützt. Auf den Webseiten des International Office finden Sie alle Informationen rund um das Auslandsstudium.
Zentralaustausch der UHH
Darüber hinaus unterhält die Universität Hamburg zahlreiche Partnerschaften im Rahmen der Zentralaustauschprogramme, die von Studierenden für ein Auslandsstudium genutzt werden können. Diese sind vor allem dann interessant, wenn das Auslandsstudium außerhalb von Europa absolviert werden soll.
Planung eines Auslandssemesters
Der beste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium ist das 3. und/oder das 4. Fachsemester. Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem der Austauschprogramme erfolgt ein Jahr vorher, also bereits im Verlauf des 1. Fachsemesters. Mit Fragen, wie sich das Auslandsstudium in Ihr Studium integrieren lässt oder welche Leistungen aus Ihrem Auslandssemester für Ihr Studium angerechnet werden können, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination Ihres Studiengangs.
Abschlussarbeit
Stand: 09/2022
Welche Voraussetzungen müssen vor der Anmeldung erfüllt sein?
Die Zulassung zur Masterarbeit setzt nicht das Erreichen einer bestimmten Zahl von Leistungspunkten voraus.
Wie finde ich Themen und Betreuende?
Wie finde ich ein Thema und eine betreuende Person für meine Abschlussarbeit?
Nach der Abgabe wird Ihre Abschlussarbeit von zwei Personen begutachtet werden: einer Person, mit der Sie das Thema Ihrer Arbeit abgesprochen haben und die die Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt sowie einer Person, die die Arbeit (zweit)begutachten wird.
Um eine betreuende Person zu finden, mit der Sie das Thema der Abschlussarbeit absprechen und festlegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Lehrende und vereinbaren einen persönlichen Sprechstundentermin. Kontaktieren Sie die Lehrenden möglichst frühzeitig – also lange, bevor Sie die Arbeit anmelden wollen. Als mögliche Betreuende für Abschlussarbeiten empfehlen sich besonders Lehrende, bei denen Sie im Laufe Ihres Studiums Lehrveranstaltungen absolviert und Haus- und Projektarbeiten geschrieben haben.
Das Thema muss als Exposé ausgearbeitet werden, das mit der betreuenden Person abzustimmen ist.
Kontaktieren Sie die Person, die Ihre Abschlussarbeit zweitbegutachten soll, also die zweitprüfende Person erst, nachdem Sie sich mit der erstprüfenden Person über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Häufig empfehlen Ihnen die Betreuenden auch mögliche Zweitprüfende.
Für die Zweitprüfenden können Sie einen Vorschlag machen. Der Prüfungsausschussvorsitz behält sich allerdings vor, eine andere zweitprüfende Person einzusetzen, insbesondere wenn die Zweitprüfenden bereits durch andere Gutachten stark ausgelastet ist.
Welche Personen kommen als Betreuende und als Zweitprüfende in Frage?
Grundsätzlich gilt, dass Hochschullehrende sowie habilitierte Mitglieder der Hochschule (Professor:innen, Juniorprofessor:innen, Privatdozierende, habilitierte Mitarbeitende) in allen Prüfungen ihres Fachgebiets prüfen können.
Mindestens eine der beiden Personen, die Ihre Abschlussarbeit begutachten, muss ein/e Professor:in des Fachgebiets Ihres Studiengangs sein!
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit von einer Person betreuen oder zweibegutachten lassen wollen, die nicht zu den Professor:innen des Fachgebiets Ihres Studiengangs gehört, müssen Sie die Übertragung der Prüfungsrechte beim Prüfungsausschussvorsitz beantragen. Dafür muss die zweite Seite des Anmeldeformulars ausgefüllt werden, sprich der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Prüfende.
Zu den Personen, für die eine Übertragung der Prüfungsrechte für Ihre Abschlussarbeit beantragt werden kann, gehören
- Postdocs und Wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets und
- externe Professor:innen (also Professor:innen, die nicht zum Fachgebiet Ihres Studiengangs gehören).
Beachten Sie, dass die beiden Prüfenden nicht zur gleichen Professur gehören, also nicht zum selben Team einer Professur gehören dürfen.
Eine Aufstellung der für Abschlussarbeiten prüfungsberechtigten Personen finden Sie unter folgendem Link:
Wie und wann erfolgt die Anmeldung?
Wie wird die Abschlussarbeit angemeldet?
Bitte benutzen sie für die Anmeldung ihrer Abschlussarbeit das folgende Webformular:
Das Thema (= Titel) der Masterarbeit wird auf dem Anmeldebogen vermerkt.
In STiNE müssen Sie keine Anmeldung zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul vornehmen.
Ist während der Abschlussarbeit eine Exmatrikulation oder ein Urlaubssemester möglich?
Nein, Sie müssen solange an der Universität Hamburg immatrikuliert sein, bis die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bewertet worden ist. Wenn dies die Abschlussarbeit sein sollte, dann müssen bis zum Abschluss der Begutachtungen immatrikuliert sein.
Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, sind Sie bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation prüfungsberechtigt und können die Abschlussarbeit anmelden.
Nein, für die Vorbereitung oder das Verfassen der Abschlussarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Sie müssen in Voll- oder in Teilzeit immatrikuliert sein.
Wann kann die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen?
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist jederzeit möglich. Der Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre Abschlussarbeit beginnen soll, kann gemeinsam mit der betreuenden Person frei festgelegt werden.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Abschlussarbeit (das Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. Die Anmeldung sollte eine Woche vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.
Ist eine nachträgliche Änderung des Titels möglich?
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen festgelegt. Titeländerungen (auch der Untertitel) sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
In Ausnahmefällen kann eine solche Änderung jedoch beantragt werden.
Sie müssen dafür einen entsprechenden Antrag an die betreuende Person Ihrer Masterarbeit stellen und darin die Notwendigkeit der Änderung begründen. Die betreuenden Person muss dem Antrag zustimmen, den neuen „Titel“ bzw. „Untertitel“ festlegen und das Prüfunngsmanagement sowie den Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Änderung informieren. Der Prüfungsausschussvorsitz genehmigt die Änderung und leitet sie an das Studienbüro Sozialwissenschaften weiter.
Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Es ist möglich, die Abschlussarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind. Dies muss mit den Prüfenden abgesprochen werden.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit im Masterstudiengang Politikwissenschaft beträgt sechs Monate (183 Tage).
Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende!
Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, informieren Sie sich bitte in der für Ihr Studium gültigen Prüfungsordnung über die Bearbeitungsdauer.
Wie wird das Abgabedatum errechnet und mitgeteilt?
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung, in der Ihnen der Abgabetermin mitgeteilt wird.
Was passiert im Krankheitsfall? Wie kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Bei Krankheit kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beantragt werden. Dazu wird das ärztliche Attest zusammen mit dem Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit beim Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht (am Helpdesk oder postalisch).
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit darf grundsätzlich die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit (d. h. 46 Tage) nicht überschreiten. In einem Fall außergewöhnlicher Härte kann der Vorsitz des Prüfungsausschusses eine längere Frist gewähren.
Bei längeren (als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen kann ein formloser und begründeter Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz gestellt werden.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Welche Vorgaben gibt es für die Form und das Layout?
Wie lang muss und darf die Arbeit sein?
Der Umfang der Masterarbeit, bzw. bei Gruppenarbeiten der einzelnen Beiträge zur Arbeit, soll in der Regel 60 bis 80 Textseiten (etwa 18.000 bis 24.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich des Layouts und der Zitierweise?
Vorgaben zum Layout, Zitierweise, usw. macht die betreuende Person. Bitte sprechen Sie mit ihr bzw. ihm rechtzeitig darüber.
In welchen Sprachen kann die Abschlussarbeit verfasst werden?
Die Sprache der Abschlussarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Andere Sprachen müssen in Absprache mit der betreuenden Person beim Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Wie soll das Titelblatt der Abschlussarbeit aussehen?
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschussvorsitz geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden. Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse der oder des Verfassers sowie die Namen der Erst- und Zweitprüfenden angegeben werden.
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite muss eine eidesstattliche Versicherung eingefügt und mit Datum und Unterschrift durch die Absolvierenden bestätigt werden, am besten in folgendem Wortlaut:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
Wie erfolgen Abgabe und Begutachtung?
Wann muss die Arbeit spätestens abgegeben werden? Was ist eine fristgerechte Abgabe?
Abschlussarbeiten müssen als PDF-Datei per Mail an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüro Sozialwissenschaften geschickt werden! Ein Ausdrucken ist nicht mehr erforderlich.
Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn sie spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, in elektronischer Form per Mail beim Prüfungsmanagement eingereicht wird. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Das Prüfungsmanagement leitet die Datei an die Prüfenden weiter. Bitte beachten Sie: Die PDF-Datei muss die unterschriebene und eingescannte (oder abfotografierte) Eidestattliche Versicherung enthalten.
Wie lange dauert die Begutachtung der Arbeit?
Die Bewertung der Abschlussarbeit soll von den Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellten Gutachten werden der oder dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Wie wird die Gesamtnote der Arbeit gebildet?
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.).
Wie oft kann die Abschlussarbeit wiederholt werden?
Die Abschlussarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.
Abschluss des Studiums
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfaches UND Ihres Nebenfaches erfolgreich erbracht und bestanden haben. Sobald die Gutachten erstellt und im Studienbüro eingegangen sind, leiten wir diese, zusammen mit einem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente, in Kopie an Sie weiter. Zu den Zeugnisdokumenten, die Sie am Ende Ihres erfolgreichen Studiums bekommen, gehören (jeweils auf Deutsch und auf Englisch):
- Transcript of Records
- Prüfungszeugnis
- Zeugnisurkunde
- Diploma Supplement
Außerdem finden am Fachbereich Sozialwissenschaften zweimal im Jahr Feiern zur Verabschiedung der Absolvierenden statt (in der Regel jeweils am Ende der Vorlesungszeit), um den erfolgreichen Abschluss des Studiums gemeinsam mit Angehörigen und Lehrenden zu würdigen.
Prüfungsordnung
Die wichtigsten, aktuellen rechtlichen Grundlagen für den Masterstudiengang Soziologie sind die so genannten Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Prüfungsordnung (PO):
- FSB für den Masterstudiengang Politikwissenschaft vom 07.12.2016 [PDF nicht barrierefrei]
- PO der Fakultät WiSo für Master of Arts Studiengänge vom 15.6.2016 [PDF nicht barrierefrei]
Ältere Studienordnungen und Fachspezifische Bestimmungen
Studierende, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, informieren sich bitte auf der Seite
- Prüfungs- und Studienordnungen der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Beachten Sie hinsichtlich der Gültigkeit der Ordnungen bitte die Semesterangaben
Ansprechpersonen
Programmdirektion und Vorsitz des Prüfungsausschusses
Verantwortlicher der Spezialisierung Vergleichende und Regionalstudien (VRS)
Verantwortlicher der Spezialisierung Internationale Politische Theorie (IPT)
Studienkoordination und Studienfachberatung
Prüfungs- und Lehrveranstaltungsmanagement
Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel
Prüfungsausschuss B.A. und M.A. Politikwissenschaft
Prüfungsausschüsse setzten sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden des Studiengangs; Vorsitz ist i.d.R. die Programmdirektion. Prüfungsausschüsse sind v.a. zuständig für die Einhaltung der Fachspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnung des Studiengangs.
Der Vorsitz eines Prüfungsausschusses entscheidet u.a. über Fragen der Anerkennung von Studienleistungen sowie über begründete Ausnahmen hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Amt und Statusgruppe | Name |
Professor und Vorsitzender | Kai-Uwe Schnapp |
Professor | Max Schaub |
Professor | Peter Niesen |
Wiss. Mitarbeiter | Andreas Busen |
Studierende | Carolin Reichert |
Studierender (stellv.) | Lars André Kaufmann |
Qualitätszirkel B.A. und M.A. Politikwissenschaft
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und den Mitarbeitenden des zuständigen Studienmanagements. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von einmal pro Semester stattfindenden Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder über das Studium aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung.
Vorsitz der Qualitätszirkel ist i.d.R. die Programmdirektion des Studiengangs.
Statusgruppe | Name |
Professor (Vorsitz.) | Kai-Uwe Schnapp |
Professor | Peter Niesen |
Professor | Max Schaub |
Professor | Olaf Asbach |
Wiss. Mitarbeiter | Andreas Busen |
Studierende | Su Stolzenburg |
Studierender | Lars André Kaufmann |
Studierende | Carolin Reichert |
Mitarbeiter Studienbüro | Ihno Goldenstein |