Master of Arts Politikwissenschaft
- Abschluss: Master of Arts
- Umfang: 120 ECTS-Leistungspunkte
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Unterrichtssprache: Deutsch, teilweise Englisch
- Der Studiengang läuft aus. Keine Neuzulassungen mehr möglich.
- Nachfolgestudiengang ist der M.A. Political Science.
Profil und Spezialisierungen
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft ist ein konsekutiver, forschungsorientierter Masterstudiengang in zwei Spezialisierungen:
- Vergleichende und Regionalstudien (VRS)
- Internationale Politische Theorie (IPT)
Er wird in Kooperation mit dem German Institute of Global and Area Studies (GIGA), der Fakultät für Rechtswissenschaft und dem Masterstudiengang Soziologie angeboten und verbindet die inner- und außeruniversitären Stärken der Hamburger Politikwissenschaft in Vergleichender Regierungslehre, Internationaler Politik, Regionalstudien und Politischer Theorie.
Im Fokus stehen in beiden Spezialisierungen komplexe Problemstellungen des Regierens innerhalb (regional, subnational, national) wie "jenseits" von Staaten (supra-, trans- und internationale Ebene), welche von den Studierenden theoretisch, empirisch und praxisorientiert bearbeitet werden.
Ein Forschungsmodul bietet den Studierenden Raum für individuelle Forschung unter qualifizierter Anleitung von Professor:innen.
Spezialisierung Vergleichende und Regionalstudien (VRS)
In der Spezialisierung Vergleichende und Regionalstudien liegt der Schwerpunkt auf Fragestellungen des Vergleichs politischer Systeme, die von den Studierenden unter Hinzuziehung regionenspezifischer Expertise theoretisch und empirisch bearbeitet werden. Der Vergleich schließt auch die Auseinandersetzung mit supranationalen Strukturen und ihren regionenspezifischen Besonderheiten ein.
Spezialisierung Internationale Politische Theorie (IPT)
In der Spezialisierung Internationale Politische Theorie liegt der Schwerpunkt auf Fragestellungen der Internationalen Politik und der Politischen Theorie. Im Zentrum steht die theoretische und historische Analyse, Erklärung und normative Bewertung grenzüberschreitender politischer Prozesse und Institutionen.
Studienplan und -organisation
In dem Studienplan Politikwissenschaft Hauptfach finden Sie Informationen zum Aufbau des Masterstudiengangs Politikwissenschaft: In welche unterschiedlichen Bereiche gliedert sich der Studiengang? Welche Module und welche Lehrveranstaltungen müssen im Laufe des Studiums belegt werden? Wann und in welcher Reihenfolge sollten die Module studiert werden? An welcher Stelle im Studium sind Prüfungen vorgesehen?
- Studienplan M.A. Politikwissenschaft [PDF nicht barrierefrei]
Orientierungs- und Planungshilfen
- Übersicht für die individuelle Studienplanung [PDF nicht barrierefrei] - In diesen Plan können Sie die Lehrveranstaltungen eintragen, die Sie zu Semesterbeginn wählen. So behalten Sie den Überblick über Ihre bereits belegten Lehrveranstaltungen und abgelegten Prüfungen und die noch ausstehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
- Musterverlaufspläne [PDF nicht barrierefrei] - für die Wahl der Spezialisierung bei Studienbeginn und für die Wahl der Spezialisierung nach dem 1. Semester
- Turnusgemäßes Lehrangebot im M.A. Politikwissenschaft [PDF nicht barrierefrei]
- Studiengangspräsentation in der Orientierungseinheit [PDF nicht barrierefrei] (mit Audioerläuterungen zum Studienplan)
- Studienhandbuch [PDF nicht barrierefrei]
Nachfolgend finden Sie die Informationen aus dem Studienplan als barrierefreien Fließtext.
Auslandsstudium
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, ein Semester an einer ausländischen Universität zu studieren, um sich dort in einem neuen Kontext mit politikwissenschaftlichen Themen zu befassen, aber auch um vorhandene Sprach- und Fachkenntnisse zu vertiefen und auszubauen, sowie lebenspraktische und berufsqualifizierende Kompetenzen zu erwerben.
Für Studierende kann der Auslandsaufenthalt auf zwei Wegen im Studium integriert werden.
- Modul Auslandssemester: Vor Beginn des Auslandsaufenthalts werden in einem Learning Agreement Studien- und Prüfungsleistungen vereinbart, die zusammen als 30 LP für das Modul Auslandssemester angerechnet werden. Das Modul Auslandssemester ersetzt das Forschungsmodul (18 LP) und den freien Wahlbereich (12 LP). Es ist regelhaft für das 3. Semester vorgesehen.
- herkömmliche Anrechnung der Leistungen aus dem Auslandsaufenthalt: Die im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistung werden gemäß § 8 der M.A.-Prüfungsordnung für inhaltlich geeignete und noch nicht abgeschlossene Module des Mastercurriculums angerechnet. Es müssen nicht zwingend 30 LP im Auslandsstudium erworben werden und die Anrechnung kann auch für Module bzw. Lehrveranstaltungen außerhalb des Forschungsmoduls und des freien Wahlbereichs erfolgen.
Studierende, die ein oder zwei Auslandssemester in ihr Studium einbauen wollen, werden in allen Phasen – von der Planung, Beantragung und Durchführung des Auslandsstudiums vom International Office der Fakultät unterstützt. Auf den Webseiten des International Office finden Sie alle Informationen rund um das Auslandsstudium.
Zentralaustausch der UHH
Darüber hinaus unterhält die Universität Hamburg zahlreiche Partnerschaften im Rahmen der Zentralaustauschprogramme, die von Studierenden für ein Auslandsstudium genutzt werden können. Diese sind vor allem dann interessant, wenn das Auslandsstudium außerhalb von Europa absolviert werden soll.
Planung eines Auslandssemesters
Der beste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium ist das 3. und/oder das 4. Fachsemester. Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem der Austauschprogramme erfolgt ein Jahr vorher, also bereits im Verlauf des 1. Fachsemesters. Mit Fragen, wie sich das Auslandsstudium in Ihr Studium integrieren lässt oder welche Leistungen aus Ihrem Auslandssemester für Ihr Studium angerechnet werden können, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination Ihres Studiengangs.
Abschlussarbeit
Stand: 09/2022
Welche Voraussetzungen müssen vor der Anmeldung erfüllt sein?
Die Zulassung zur Masterarbeit setzt nicht das Erreichen einer bestimmten Zahl von Leistungspunkten voraus.
Wie finde ich Themen und Betreuende?
Wie finde ich ein Thema und eine betreuende Person für meine Abschlussarbeit?
Nach der Abgabe wird Ihre Abschlussarbeit von zwei Personen begutachtet werden: einer Person, mit der Sie das Thema Ihrer Arbeit abgesprochen haben und die die Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt sowie einer Person, die die Arbeit (zweit)begutachten wird.
Um eine betreuende Person zu finden, mit der Sie das Thema der Abschlussarbeit absprechen und festlegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Lehrende und vereinbaren einen persönlichen Sprechstundentermin. Kontaktieren Sie die Lehrenden möglichst frühzeitig – also lange, bevor Sie die Arbeit anmelden wollen. Als mögliche Betreuende für Abschlussarbeiten empfehlen sich besonders Lehrende, bei denen Sie im Laufe Ihres Studiums Lehrveranstaltungen absolviert und Haus- und Projektarbeiten geschrieben haben.
Das Thema muss als Exposé ausgearbeitet werden, das mit der betreuenden Person abzustimmen ist.
Kontaktieren Sie die Person, die Ihre Abschlussarbeit zweitbegutachten soll, also die zweitprüfende Person erst, nachdem Sie sich mit der erstprüfenden Person über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Häufig empfehlen Ihnen die Betreuenden auch mögliche Zweitprüfende.
Für die Zweitprüfenden können Sie einen Vorschlag machen. Der Prüfungsausschussvorsitz behält sich allerdings vor, eine andere zweitprüfende Person einzusetzen, insbesondere wenn die Zweitprüfenden bereits durch andere Gutachten stark ausgelastet ist.
Welche Personen kommen als Betreuende und als Zweitprüfende in Frage?
Grundsätzlich gilt, dass Hochschullehrende sowie habilitierte Mitglieder der Hochschule (Professor:innen, Juniorprofessor:innen, Privatdozierende, habilitierte Mitarbeitende) in allen Prüfungen ihres Fachgebiets prüfen können.
Mindestens eine der beiden Personen, die Ihre Abschlussarbeit begutachten, muss ein/e Professor:in des Fachgebiets Ihres Studiengangs sein!
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit von einer Person betreuen oder zweibegutachten lassen wollen, die nicht zu den Professor:innen des Fachgebiets Ihres Studiengangs gehört, müssen Sie die Übertragung der Prüfungsrechte beim Prüfungsausschussvorsitz beantragen. Dafür muss die zweite Seite des Anmeldeformulars ausgefüllt werden, sprich der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Prüfende.
Zu den Personen, für die eine Übertragung der Prüfungsrechte für Ihre Abschlussarbeit beantragt werden kann, gehören
- Postdocs und Wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets und
- externe Professor:innen (also Professor:innen, die nicht zum Fachgebiet Ihres Studiengangs gehören).
Beachten Sie, dass die beiden Prüfenden nicht zur gleichen Professur gehören, also nicht zum selben Team einer Professur gehören dürfen.
Eine Aufstellung der für Abschlussarbeiten prüfungsberechtigten Personen finden Sie unter folgendem Link:
Wie und wann erfolgt die Anmeldung?
Wie wird die Abschlussarbeit angemeldet?
Bitte benutzen sie für die Anmeldung ihrer Abschlussarbeit das folgende Webformular:
Das Thema (= Titel) der Masterarbeit wird auf dem Anmeldebogen vermerkt.
In STiNE müssen Sie keine Anmeldung zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul vornehmen.
Ist während der Abschlussarbeit eine Exmatrikulation oder ein Urlaubssemester möglich?
Nein, Sie müssen solange an der Universität Hamburg immatrikuliert sein, bis die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bewertet worden ist. Wenn dies die Abschlussarbeit sein sollte, dann müssen bis zum Abschluss der Begutachtungen immatrikuliert sein.
Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, sind Sie bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation prüfungsberechtigt und können die Abschlussarbeit anmelden.
Nein, für die Vorbereitung oder das Verfassen der Abschlussarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Sie müssen in Voll- oder in Teilzeit immatrikuliert sein.
Wann kann die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen?
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist jederzeit möglich. Der Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre Abschlussarbeit beginnen soll, kann gemeinsam mit der betreuenden Person frei festgelegt werden.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Abschlussarbeit (das Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. Die Anmeldung sollte eine Woche vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.
Ist eine nachträgliche Änderung des Titels möglich?
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen festgelegt. Titeländerungen (auch der Untertitel) sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
In Ausnahmefällen kann eine solche Änderung jedoch beantragt werden.
Sie müssen dafür einen entsprechenden Antrag an die betreuende Person Ihrer Masterarbeit stellen und darin die Notwendigkeit der Änderung begründen. Die betreuenden Person muss dem Antrag zustimmen, den neuen „Titel“ bzw. „Untertitel“ festlegen und das Prüfunngsmanagement sowie den Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Änderung informieren. Der Prüfungsausschussvorsitz genehmigt die Änderung und leitet sie an das Studienbüro Sozialwissenschaften weiter.
Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Es ist möglich, die Abschlussarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind. Dies muss mit den Prüfenden abgesprochen werden.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit im Masterstudiengang Politikwissenschaft beträgt sechs Monate (183 Tage).
Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende!
Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, informieren Sie sich bitte in der für Ihr Studium gültigen Prüfungsordnung über die Bearbeitungsdauer.
Wie wird das Abgabedatum errechnet und mitgeteilt?
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung, in der Ihnen der Abgabetermin mitgeteilt wird.
Was passiert im Krankheitsfall? Wie kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Bei Krankheit kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beantragt werden. Dazu wird das ärztliche Attest zusammen mit dem Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit beim Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht (am Helpdesk oder postalisch).
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit darf grundsätzlich die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit (d. h. 92 Tage) nicht überschreiten. In einem Fall außergewöhnlicher Härte kann der Vorsitz des Prüfungsausschusses eine längere Frist gewähren.
Bei längeren (als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen kann ein formloser und begründeter Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz gestellt werden.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Welche Vorgaben gibt es für die Form und das Layout?
Wie lang muss und darf die Arbeit sein?
Der Umfang der Masterarbeit, bzw. bei Gruppenarbeiten der einzelnen Beiträge zur Arbeit, soll in der Regel 60 bis 80 Textseiten (etwa 18.000 bis 24.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich des Layouts und der Zitierweise?
Vorgaben zum Layout, Zitierweise, usw. macht die betreuende Person. Bitte sprechen Sie mit ihr bzw. ihm rechtzeitig darüber.
In welchen Sprachen kann die Abschlussarbeit verfasst werden?
Die Sprache der Abschlussarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Andere Sprachen müssen in Absprache mit der betreuenden Person beim Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Wie soll das Titelblatt der Abschlussarbeit aussehen?
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschussvorsitz geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden. Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse der oder des Verfassers sowie die Namen der Erst- und Zweitprüfenden angegeben werden.
Eidesstattliche Versicherung
Gemeinsam mit Ihrer Abschlussarbeit, die Sie als PDF-Datei beim zuständigen Prüfungsmanagement per Mail einreichen, müssen Sie die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten einreichen. Die Eigenständigkeitserklärung soll in die PDF-Datei der Abschlussarbeit als letzte Seite mit aufgenommen werden.
Wie erfolgen Abgabe und Begutachtung?
Wann muss die Arbeit spätestens abgegeben werden? Was ist eine fristgerechte Abgabe?
Abschlussarbeiten müssen als PDF-Datei per Mail an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüro Sozialwissenschaften geschickt werden! Ein Ausdrucken ist nicht mehr erforderlich.
Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn sie spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, in elektronischer Form per Mail beim Prüfungsmanagement eingereicht wird. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Das Prüfungsmanagement leitet die Datei an die Prüfenden weiter. Bitte beachten Sie: Die PDF-Datei muss die unterschriebene und eingescannte (oder abfotografierte) Eidestattliche Versicherung enthalten.
Wie lange dauert die Begutachtung der Arbeit?
Die Bewertung der Abschlussarbeit soll von den Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellten Gutachten werden der oder dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Wie wird die Gesamtnote der Arbeit gebildet?
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.).
Wie oft kann die Abschlussarbeit wiederholt werden?
Die Abschlussarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.
Abschluss des Studiums
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfaches UND Ihres Nebenfaches erfolgreich erbracht und bestanden haben. Sobald die Gutachten erstellt und im Studienbüro eingegangen sind, leiten wir diese, zusammen mit einem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente, in Kopie an Sie weiter. Zu den Zeugnisdokumenten, die Sie am Ende Ihres erfolgreichen Studiums bekommen, gehören (jeweils auf Deutsch und auf Englisch):
- Transcript of Records
- Prüfungszeugnis
- Zeugnisurkunde
- Diploma Supplement
Außerdem finden am Fachbereich Sozialwissenschaften zweimal im Jahr Feiern zur Verabschiedung der Absolvierenden statt (in der Regel jeweils am Ende der Vorlesungszeit), um den erfolgreichen Abschluss des Studiums gemeinsam mit Angehörigen und Lehrenden zu würdigen.
Prüfungsordnung
Die wichtigsten, aktuellen rechtlichen Grundlagen für den Masterstudiengang Politikwissenschaft sind die so genannten Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Prüfungsordnung (PO):
- FSB für den Masterstudiengang Politikwissenschaft vom 07.12.2016 [PDF nicht barrierefrei]
- PO der Fakultät WiSo für Master of Arts Studiengänge vom 15.6.2016 [PDF nicht barrierefrei]
Ältere Studienordnungen und Fachspezifische Bestimmungen
Studierende, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, informieren sich bitte auf der Seite
- Prüfungs- und Studienordnungen der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Beachten Sie hinsichtlich der Gültigkeit der Ordnungen bitte die Semesterangaben
Ansprechpersonen
Programmdirektion und Vorsitz des Prüfungsausschusses
Verantwortliche der Spezialisierung Vergleichende und Regionalstudien (VRS)
Verantwortlicher der Spezialisierung Internationale Politische Theorie (IPT)
Studienkoordination und Studienfachberatung
Prüfungs- und Lehrveranstaltungsmanagement
Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel
Prüfungsausschuss B.A. und M.A. Politikwissenschaft
Prüfungsausschüsse setzten sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden des Studiengangs; Vorsitz ist i.d.R. die Programmdirektion. Prüfungsausschüsse sind v.a. zuständig für die Einhaltung der Fachspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnung des Studiengangs.
Der Vorsitz eines Prüfungsausschusses entscheidet u.a. über Fragen der Anerkennung von Studienleistungen sowie über begründete Ausnahmen hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
| Amt und Statusgruppe | Name |
| Professorin und Vorsitzende | Vera Tröger |
| Professor | Max Schaub |
| Professor | Peter Niesen |
| Wiss. Mitarbeiter | Andreas Busen |
| Studierende | Hannah Steiner |
| Studierender (stellv.) | Lars Kaufmann |
Qualitätszirkel B.A. und M.A. Politikwissenschaft
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und den Mitarbeitenden des zuständigen Studienmanagements. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von einmal pro Semester stattfindenden Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder über das Studium aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung.
Vorsitz der Qualitätszirkel ist i.d.R. die Programmdirektion des Studiengangs.
| Statusgruppe | Name |
| Professorin (Vorsitz.) | Vera Tröger |
| Professor | Peter Niesen |
| Professor | Max Schaub |
| Professor | Olaf Asbach |
| Wiss. Mitarbeiter | Andreas Busen |
| Studierende | Angélique Brückel |
| Studierender | Lars Kaufmann |
| Studierende | Jette Ihl |
| Mitarbeiter Studienbüro | Ihno Goldenstein |