B.A.-Hauptfachstudiengang Politikwissenschaft
- Abschluss: Bachelor of Arts
- Umfang: 180 ECTS-Leistungspunkte
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Besonderheiten: Der Studiengang wird ohne Nebenfach studiert (Mono-Studiengang).
- Zulassung: nur zum Wintersemester
- Bewerbung: 1. Juni - 15. Juli
Profil
- Hoher politikwissenschaftlicher Hauptfachanteil (75%)
- Vermittlung grundlegender Fachkenntnisse, Methoden und Theorien der Politikwissenschaft
- Erwerb eines fundierten Wissens über politische Institutionen, Politikfelder und politische Prozesse auf der kommunalen, nationalen, regionalen sowie der trans- und internationalen Ebene
- Zuspitzung der Studieninhalte auf die Themenkomplexe 'Regieren in politischen Mehrebenensystemen', 'Regieren in inter- und transnationalen Institutionen' sowie 'Politische Theorien und Ideengeschichte'
- Individuelle Schwerpunktbildung durch Wahlpflichtseminare und ein vielfältiges Lehrveranstaltungsangebot
- Interdisziplinäre Anschlussfähigkeit durch einen freien Wahlbereich
- Vermittlung der Kompetenz, politische und soziale Zusammenhänge des Regierens zu erkennen und Problemstellungen durch die Anwendung politikwissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden systematisch zu bearbeiten
- Qualifizierung für eine Berufstätigkeit in Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie für die Fortsetzung der wissenschaftlichen Laufbahn in einem Masterstudiengang
Für einen ersten Einblick in die Ziele, Struktur und Schwerpunkte des B.A. Politikwissenschaft schauen Sie bitte in den Studiengangsflyer (PDF).
Bewerbung
Bewerbung zum ersten Fachsemester (Studienanfängerin oder Studienanfänger)
Eine Bewerbung zum Bachelorstudiengang Politikwissenschaft ist zu jedem Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist (1. Juni bis 15. Juli) online über das Studien-Infonetz STiNE. Für ausführliche Informationen und Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das CampusCenter der Universität Hamburg.
Bewerbung zum höheren Fachsemester (Studienfortsetzung/Hochschulwechsel)
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester kommt für Studierende in Frage, die bereits an einer anderen Universität ein politikwissenschaftliches oder verwandtes Studium begonnen haben und dieses an der Universität Hamburg fortsetzen möchten. Eine Bewerbung ist zu jedem Wintersemester möglich; die Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist (1. Juni bis 15. Juli) online über das Studien-Infonetz STiNE.
- Bewerbungen sind für das zweite bis fünfte Fachsemester möglich.
- Neben der Abiturnote werden auch die bisher im Studium erzielten Prüfungsergebnisse als Zulassungskriterium berücksichtigt (sofern eine aktuelle Durchschnittsnote nachgewiesen wird).
- Bis zum 15. Juli des Jahres müssen Sie eine offizielle Übersicht über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einreichen (i. d. R. ein Transcript of Records mit aktueller Durchschnittsnote). Ein Nachreichen der Dokumente ist nach Ablauf der genannten Frist nicht möglich!
- Ggf. ist eine Bewerbung auch aus einem vergleichbaren Studiengang (z. B. Sozialwissenschaften) möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zwecks Prüfung der Unterlagen rechtzeitig vor bzw. innerhalb des Bewerbungszeitraums an den zuständigen Studienkoordinator.
- die Anerkennung der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt im Anschluss an die Immatrikulation. BItte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit vor Vorlesungsbeginn an den zuständigen Studienkoordinator.
Ausführliche Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für höhere Fachsemester werden vom Team Bewerbung und Zulassung der Universität Hamburg bereitgestellt.
Studienbeginn
Info-Veranstaltung: Einführung in den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft (online)
In der Orientierungswoche bietet das Studienbüro eine eine zentrale Informationsveranstaltung zur Einführung in das Studium des B.A. Politikwissenschaft an. Die Veranstaltung findet online als ZOOM-Sitzung statt. Eine Einladung mit den Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail. Die Veranstaltung findet statt am
- Dienstag, 27. Oktober 2020 von 10:00 bis 12:00 Uhr (ZOOM-Meeting)
Die wichtigsten Informationen zum Einstieg in das Politikwissenschaftsstudium finden Sie hier
Die Präsentation enthält u.a. eine Übersicht über den Studiengang (Studienplan auf Folie 9, mit Audiopräsentation) sowie Informationen zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen (Teilnahme, Anmeldung und Wiederholungsmöglichkeiten). Sie finden dort auch eine Vorstellung des 1. Studienjahrs (Folie 10, mit Audiopräsentation), eine Auflistung der Lehrveranstaltungen im ersten Fachsemester (Folie 11) und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihr Studium.
Hilfe beim Einstieg in das Studium der Politikwissenschaft
Hier finden Sie einige Videos, die für Ihr Studium im B.A. Politikwissenschaft hilfreich sein können.
- Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen im B.A. Politikwissenschaft - Teil 1: Die Struktur des Anmeldebaums
- Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen im B.A. Politikwissenschaft - Teil 2: Anmeldung zu Veranstaltungen in Modulen, Wahl der Prüfungstermine, Anmeldegruppen, Status meiner Anmeldungen (am Beispiel des Basismoduls 1: ab 0:10 Anmeldung zum Modul, ab 0:49 Modulbausteine unterscheiden, ab 1:10 Anmeldung zur Vorlesung mit zwei Prüfungsterminen, ab 3:28 Anmeldung zu Grundkursen in einer Anmeldegruppe, ab 6:21 Kontrolle über den Menüpunkt 'Status meiner Anmeldungen')
Öffentliche Sprechstunde (online)
In der Orientierungswoche bietet das Studienbüro eine öffentliche Online-Sprechstunde statt, in der Fragen zur Einführung in den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft behandelt werden. Die Sprechstunde findet online als ZOOM-Sitzung statt. Eine Einladung mit den Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail. Die Sprechstunde findet statt am
- Donnerstag, 29. Oktober 2020 von 10:00 bis 12:00 Uhr (ZOOM-Meeting)
Fragen für die Online-Sprechstunde
Damit in der Online-Sprechstunde möglichst viele Fragen behandelt werden können, sollten Sie Ihre Frage(n) wenn möglich vorab per Mail stellen. Die eingehenden Fragen können dann gebündelt und die Antworten vorbereitet werden. Fragen, die die Einführung in die Studiengang betreffen, stellen Sie bitte mit dem
- Webformular Fragen zum Studienbeginn
Allgemeine Informationen zum Studienanfang
- Anmeldung UHH-Benutzerverwaltung deutsch / englisch
- Studieninformationsnetz STiNE deutsch / englisch
- Einrichtung einer E-Mail-Weiterleitung deutsch / englisch
- Einloggen in das WLAN der Uni Hamburg deutsch / englisch
- Services des Regionalen Rechenzentrums (RRZ) deutsch / englisch
- OpenOLAT - Kurze Einführung für Studierende (Paul Borsdorf)
- Mehr Videos aus dem Studier- und Medienkompetenz online (SUMO)
- Campusrundgang 2020 [Video]
Studienorganisation
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Informationen für Ihr Studium, z.B. den Studienplan und das Studienhandbuch. Welche der Informationen für Ihr Studium relevant sind, hängt von dem Startsemester Ihres Studiums im B.A. Politikwissenschaft an der Universität Hamburg ab. Beachten Sie, dass neben den so genannten Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) auch die B.A.-Prüfungsordnung wichtige Regelungen für Ihr Studium enthält; sie gilt für alle Fassungen der FSB.
Studienbeginn zum WiSe 2013/14 und später
Grundlagen:
- Studienplan (PDF)
- Studienhandbuch (PDF) mit Prüfungsordnung und Fachspezifischen Bestimmungen
- Fachspezische Bestimmungen (PDF)
Orientierungs- und Planungshilfen:
- Präsentation für Studienanfängerinnen und -anfänger: Studienbeginn und Studienstruktur (PDF)
- Präsentation (für das 2. Semester): Das zweite Studienjahr
- Präsentation (für das 4. Semester): Abschluss der Aufbauphase und Vertiefungsphase
- Präsentation (für das 6. Semester): Studienabschluss und Masterbewerbung (PDF)
Studienbeginn zwischen WiSe 2010/11 und WiSe 2012/13
- Studienplan (PDF)
- Studienhandbuch (PDF) mit Fachspezifischen Bestimmungen*
- Fachspezifische Bestimmungen (PDF)
- Präsentation: Studienabschluss und Masterbewerbung (PDF)
*Die in diesem Studienhandbuch abgedruckte Prüfungsordnung wurde zum Wintersemester 2013/14 geändert. Die geänderte Prüfungsordnung finden Sie unten auf dieser Seite unter 'Prüfungsordnung und Änderungen'.
Studienbeginn zwischen WiSe 2008/09 und WiSe 2009/10
- Studienplan (PDF)*
- Studienführer (PDF)*
- Fachspezische Bestimmungen (PDF)*
- Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen ab WiSe 2010/11 (PDF)*
*Die Änderung ab WiSe 2010/11 betrifft die Wahl des Prüfungstermins, die Anwesenheit in Vorlesungen, die Vertiefungsphase und den freien Wahlbereich. Daher sind die Angaben zu den Modulen der Vertiefungsphase im Studienplan, im Studienführer und in den Fachspezifischen Bestimmungen überholt.
Studienbeginn zwischen WiSe 2005/06 und WiSe 2007/08
- Studienplan (PDF)
- Studienführer (PDF)
- Fachspezifische Bestimmungen (PDF)
- Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen ab WiSe 2010/11 (PDF)*
*Die Änderung ab WiSe 2010/11 betrifft die Wahl des Prüfungstermins, die Anwesenheit in Vorlesungen und den freien Wahlbereich.
Prüfungsordnung und Änderungen
- B.A.-Prüfungsordnung der Fakultät WiSo 2016 (PDF)
- Änderung der B.A.-Prüfungsordnung der Fakultät WiSo (PDF), betrifft § 16 Abs. 3 (Mutterschutz und Elternzeit)
alte Prüfungsordnungen:
Auslandsstudium
Der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft bietet seinen Studierenden sehr gute Möglichkeiten, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität zu studieren, um sich dort in einem neuen Kontext mit politikwissenschaftlichen Themen zu befassen, aber auch um vorhandene Sprach- und Fachkenntnisse zu vertiefen und auszubauen, sowie lebenspraktische und berufsqualifizierende Kompetenzen zu erwerben.
Das bekannteste Programm mit der größten Anzahl an Plätzen ist das ERASMUS+-Austauschprogramm der Europäischen Union. Im Rahmen dieses Programms stehen für die Studierenden im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft zahlreiche Auslands-Studienplätze an diversen europäischen Universitäten zur Verfügung.
Daneben unterhält die Universität Hamburg zahlreiche Partnerschaften, die von Studierenden für ein Auslandsstudium genutzt werden können. Diese sind vor allem dann interessant, wenn das Auslandsstudium außerhalb von Europa absolviert werden soll.
Studierenden wird geraten, sich bereits zu Beginn des Studiums mit der Möglichkeit zu beschäftigen, ein oder zwei Semester des Studiums im Ausland zu absolvieren. Der beste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium im Rahmen des Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft ist i. d. R. das 5. und/oder das 6. Fachsemester. Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem der genannten Austauschprogramme erfolgt ca. ein Jahr vorher, also i.d. R. im Verlauf des 3. Fachsemesters. Dann finden auch immer die jährlichen Infoveranstaltungen zum Auslandsstudium statt, in denen über die bestehenden Programme und das Bewerbungsprocedere informiert wird.
Studierende, die ein oder zwei Auslandssemester in ihr Studium einbauen wollen, werden in allen Phasen – von der Planung, Beantragung und Durchführung des Auslandsstudiums bis zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen – betreut und unterstützt. Neben dem Studienbüro Sozialwissenschaften können Sie sich an die folgenden Einrichtungen und Ansprechpartner/innen wenden:
- International Office der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (organisatorische Unterstützung insbesondere beim ERASMUS+-Programm, Hilfe bei Formalitäten)
- Abteilung Internationales der Universität Hamburg (Informationen zu Austauschprogrammen der Universität - insbesondere außerhalb des ERASMUS-Raums - und Finanzierungsmöglichkeiten)
Abschlussarbeit
Stand: 11/2020
Beachten sie bitte auch die Änderungen der Abläufe bei der Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Infos dazu finden Sie bei den FAQ zu den Auswirkungen des Coronavirus am FB Sozialwissenschaften.
Welche Voraussetzungen müssen vor der Anmeldung erfüllt sein?
Für Studierende, die zum Wintersemester 2013/14 zugelassen worden sind, setzt die Zulassung zur Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft den Erwerb von 45 Leistungspunkten voraus.
Studierende, die vorher zum Studium zugelassen worden sind, informieren sich bitte in den jeweiligen Studienordnungen.
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen, kann eine vorgezogene Anmeldung zur Abschlussarbeit beantragt werden (vgl. FSB zu § 14 Abs. 2). Dies ist vor allem der Fall, wenn Prüfungen zwar schon abgelegt, aber noch nicht bewertet wurden und somit der erforderliche Modulabschluss noch nicht erreicht wird.
Es ist kein Antrag notwendig, wenn Sie Ihre Abschlussarbeit nicht im 6. Fachsemester, sondern in einem späteren Semester schreiben!
Wie finde ich Themen und Betreuer*innen?
Wie finde ich ein Thema und eine Betreuerin bzw. einen Betreuer für meine Abschlussarbeit?
Nach der Abgabe wird Ihre Abschlussarbeit von zwei Personen begutachtet werden: einer Person, mit der Sie das Thema Ihrer Arbeit abgesprochen haben und die die Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt sowie einer Person, die die Arbeit (zweit)begutachten wird.
Um eine Betreuerin oder einen Betreuer zu finden, mit der Sie das Thema der Abschlussarbeit absprechen und festlegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Lehrende und vereinbaren einen persönlichen Sprechstundentermin. Kontaktieren Sie die Lehrenden möglichst frühzeitig – also lange, bevor Sie die Arbeit anmelden wollen. Als mögliche Betreuerinnen und Betreuern für Abschlussarbeiten empfehlen sich besonders Lehrende, bei denen Sie im Laufe Ihres Studiums Lehrveranstaltungen absolviert und Haus- und Projektarbeiten geschrieben haben. Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich bereits vor der Kontaktaufnahme Gedanken über ein mögliches Thema Ihrer Bachelorarbeit gemacht und diese Überlegungen (in der Form einer Gliederung oder eines Exposés) schriftlich zusammenfassen.
Kontaktieren Sie die Person, die Ihre Abschlussarbeit zweitbegutachten soll, also die Zweitgutachterin oder den Zweitgutachter erst, nachdem Sie sich mit der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Häufig empfehlen Ihnen die Betreuerinnen und Betreuer auch mögliche Zweitgutachterinnen und Zweitgutachter.
Für die Zweitgutachterin bzw. den Zweitgutachter können Sie einen Vorschlag machen. Der Prüfungsausschussvorsitzende behält sich allerdings vor, eine andere Zweitgutachterin oder einen anderen Zweitgutachter einzusetzen, insbesondere wenn die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter bereits durch andere Gutachten stark ausgelastet ist.
Wer kommt als Betreuerin oder Betreuer und als Zweitgutachterin oder Zweitgutachter in Frage?
Grundsätzlich gilt, dass Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie habilitierte Mitglieder der Hochschule (Professorinnen/Professoren, Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren, Privatdozentinnen/Privatdozenten, habilitierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) in allen Prüfungen ihres Fachgebiets prüfen können.
Mindestens eine der beiden Personen, die Ihre Abschlussarbeit begutachten, muss eine Professorin oder ein Professor des Fachgebiets Ihres Studiengangs sein! Beachten Sie auch, dass die beiden Gutachterinnen oder Gutachter nicht zur gleichen Professur gehören, also nicht zum selben Team einer Professur gehören dürfen.
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit von einer Person betreuen oder zweibegutachten lassen wollen, die nicht zu den Professorinnen oder Professoren des Fachgebiets Ihres Studiengangs gehört, müssen Sie die Übertragung der Prüfungsrechte beim Prüfungsausschussvorsitz beantragen. Dafür muss die zweite Seite des Antrags Anmeldung der Abschlussarbeit und Antrag Gutachter*innen ausgefüllt werden, sprich der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Gutachter und Gutachterinnen.
Zu den Personen, für die eine Übertragung der Prüfungsrechte für Ihre Abschlussarbeit beantragt werden kann, gehören
- Lehrende anderer Fachgebiete des Fachbereichs Sozialwissenschaften
- Lehrende oder anderer Fachbereiche der Universität Hamburg
- Lehrende anderer Hochschulen
- wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachgebiets Politikwissenschaft
- wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GIGA
- Professorinnen und Professoren des GIGA (als Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter)
Eine Aufstellung der für Abschlussarbeiten prüfungsberechtigten Personen finden Sie unter Prüfungsberechtigung für Abschlussarbeiten
Wie und wann erfolgt die Anmeldung?
Wie wird die Abschlussarbeit angemeldet?
Die Abschlussarbeit wird durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars Antrag Anmeldung Abschlussarbeit und Antrag Gutachter*innen angemeldet. Der vollständig ausgefüllte und von allen Beteiligten Personen unterschriebene Antrag wird im Studienbüro eingereicht, entweder am Helpdesk oder postalisch.
In STiNE müssen Sie keine Anmeldung zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul vornehmen.
Ist während der Abschlussarbeit eine Exmatrikulation oder ein Urlaubssemester möglich?
Nein, Sie müssen solange an der Universität Hamburg immatrikuliert sein, bis die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bewertet worden ist. Wenn dies die Abschlussarbeit sein sollte, dann müssen bis zum Abschluss der Begutachtungen immatrikuliert sein.
Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, sind Sie bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation prüfungsberechtigt und können die Abschlussarbeit anmelden.
Nein, für die Vorbereitung oder das Verfassen der Bachelorarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Sie müssen in Voll- oder in Teilzeit immatrikuliert sein.
Wann kann die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen?
Eine Anmeldung zur Bachelorarbeit ist mit Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen jederzeit möglich. Sie können den Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre Bachelorarbeit beginnen soll, frei wählen, indem Sie das Datum auf dem Anmeldeformular eintragen.
Dies gilt nach Beschluss des Prüfungsausschusses auch für Studierende, die ihr Studium zum WiSe 2009/10 oder früher begonnen haben.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit (das Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. Die Anmeldung sollte eine Woche vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.
Ist eine nachträgliche Änderung des Titels möglich?
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen festgelegt. Titeländerungen (auch der Untertitel) sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Es ist möglich, die Bachelorarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind. Dies muss mit den Gutachtern und Gutachterinnen abgesprochen werden.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft beträgt 3 Monate bzw. 13 Wochen.
Wie wird das Abgabedatum errechnet und mitgeteilt?
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung, in der Ihnen der Abgabetermin mitgeteilt wird.
Was passiert im Krankheitsfall? Wie kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Bei Krankheit kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beantragt werden. Dazu wird das ärztliche Attest zusammen mit dem Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit beim Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht (am Helpdesk oder postalisch).
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit darf grundsätzlich die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit (d. h. 46 Tage) nicht überschreiten. In einem Fall außergewöhnlicher Härte kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine längere Frist gewähren.
Bei längeren (als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen kann ein formloser und begründeter Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz gestellt werden.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Welche Vorgaben gibt es für die Form und das Layout?
Wie lang muss und darf die Arbeit sein?
Der Umfang der Bachelorarbeit, bei Gruppenarbeiten der individuelle Beitrag, soll in der Regel 60 Textseiten (18.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit der Betreuerin oder dem Betreuer abzustimmen.
Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich des Layouts und der Zitierweise?
Vorgaben zum Layout, zur Zitierweise etc. werden mit der Betreuerin oder dem Betreuer abgesprochen.
In welchen Sprachen kann die Abschlussarbeit verfasst werden?
Die Sprache der Bachelorarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Andere Sprachen müssen in Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer beim Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Wie soll das Titelblatt der Abschlussarbeit aussehen?
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschussvorsitz geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden.Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse des Verfassers sowie die Namen der Erst- und Zweitgutachter*innen angegeben werden.
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite muss eine eidesstattliche Versicherung eingefügt und mit Datum und Unterschrift durch die Kandidatin/den Kandidaten bestätigt werden, am besten in folgendem Wortlaut:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
Wie erfolgen Abgabe und Begutachtung?
Wann muss die Arbeit spätestens abgegeben werden? Was ist eine fristgerechte Abgabe?
Die Bachelorarbeit muss fristgerecht, d.h. spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, entweder im Studienbüro Sozialwissenschaften (gegen Quittung) oder per Post (das Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum) abgegeben werden. Sollte der Abgabetermin auf einen Tag fallen, an dem das Gebäude Allende Platz 1 geschlossen ist, ist der Abgabetermin der nächste unmittelbar folgende Werktag!
Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet.
Wie viele Exemplare der Abschlussarbeit müssen abgegeben werden?
Abgegeben werden müssen drei ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung. Jedes Exemplar ist mit einem beschrifteten Datenträger zu versehen, auf dem die Arbeit in der vorgelegten Fassung gespeichert ist. Der Datenträger (in der Regel eine CD-ROM) sollte in der Arbeit ausreichend befestigt sein (z.B. durch entsprechende Klebetaschen im Umschlag) und die Bachelorarbeit nach Möglichkeit im Microsoft Word- oder PDF-Format enthalten.
Wie lange dauert die Begutachtung der Arbeit?
Die Bewertung der Bachelorarbeit soll von den Gutachterinnen und Gutachtern unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellen Gutachten werden der Studierenden oder dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Wie wird die Gesamtnote der Arbeit gebildet?
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Gutachterinnen und Gutachter vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.).
Wie oft kann die Abschlussarbeit wiederholt werden?
Die Bachelorarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.
Abschluss des Studiums
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen inklusive dem ABK-Bereich und dem freien Wahlbereich erfolgreich erbracht und bestanden haben.
Für Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2013/14 ist dabei in der Regel die Bachelorarbeit die letzte, das Studium abschließende Prüfung. Studierende mit Studienbeginn bis WiSe 2012/13 müssen nach der Bachelorarbeit noch eine mündliche Prüfung ablegen (Verteidigung der Bachelorarbeit).
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit abgegeben haben, wird diese an die Gutachterinnen bzw. Gutachter zur Bewertung weitergeleitet. Sobald die Gutachten erstellt und im Studienbüro eingegangen sind, leiten wir diese, zusammen mit einem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente, in Kopie an Sie weiter. Zu den Zeugnisdokumenten, die Sie am Ende Ihres erfolgreichen Studiums bekommen, gehören (jeweils auf Deutsch und auf Englisch):
- Transcript of Records
- Prüfungszeugnis
- Zeugnisurkunde
- Diploma Supplement
Außerdem finden am Fachbereich Sozialwissenschaften zweimal im Jahr Feiern zur Verabschiedung der Absolventinnen und Absolventen statt (in der Regel jeweils am Ende der Vorlesungszeit), um den erfolgreichen Abschluss des Studiums gemeinsam mit Angehörigen und Lehrenden zu würdigen.
Ansprechpersonen
Programmdirektor und Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Prof. Dr. Kai-Uwe Schnapp
Allendeplatz 1
D-20146 Hamburg
Zimmer 201
Telefon: 040/42838-5964
Mail: kai-uwe.schnapp[at]wiso.uni-hamburg.de
Studienkoordination und Studienfachberatung
Ihno Goldenstein
Allendeplatz 1
D-20146 Hamburg
Zimmer 202
Tel: 040/42838-3820
Mail: ihno.goldenstein[at]uni-hamburg.de
Prüfungs- und Lehrveranstaltungsmanagement
Claudia Bestmann-Wiedenroth
Von-Melle-Park 5
D-20146 Hamburg
Zimmer 2001 (Aufgang A)
Tel: 040/42838-8394
Mail: claudia.bestmann-wiedenroth[at]uni-hamburg.de
Praktikumsbeauftragte
Dr. Pamela Kerschke-Risch
Von-Melle-Park 9
D-20146 Hamburg
Raum A409 (Aufgang A)
Tel: 040/42838-4362
Mail: pamela.kersche-risch[at]uni-hamburg.de
Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel
Prüfungsausschuss B.A. und M.A. Politikwissenschaft
Prüfungsausschüsse setzten sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden des Studiengangs; Vorsitzende bzw. Vorsitzender ist i.d.R. die Programmdirektion. Prüfungsausschüsse sind v.a. zuständig für die Einhaltung der Fachspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnung des Studiengangs.
Die bzw. der Vorsitzende eines Prüfungsausschusses entscheidet u.a. über Fragen der Anerkennung von Studienleistungen sowie über begründete Ausnahmen hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Amt und Statusgruppe | Name |
Professor und Vorsitzender | Kai-Uwe Schnapp |
Professorin | Elvira Rosert |
Professor | Peter Niesen |
Wiss. Mitarbeiterin | Kim Henningsen |
Studierende | Carolin Reichert |
Studierender (stellv.) | Lennart Riebe |
Qualitätszirkel B.A. und M.A. Politikwissenschaft
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Studienmanagements. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von einmal pro Semester stattfindenden Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder über das Studium aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung.
Vorsitzende bzw. Vorsitzender der Qualitätszirkel ist i.d.R. die Programmdirektion des Studiengangs.
Statusgruppe | Name |
Professor (Vorsitz.) | Kai-Uwe Schnapp |
Professor | Peter Niesen |
Professorin | Elvira Rosert |
Professor | Olaf Asbach |
Wiss. Mitarbeiterin | Svenja Ahlhaus |
Wiss. Mitarbeiter | Patrick Samtlebe |
Studierender | N.N. |
Studierende | Laura Six |
Studierende | Carmen Puchinger |
Studierende | Carolin Reichert |
Mitarb. Studienbüro | Ihno Goldenstein |