Bachelor of Arts Politikwissenschaft (Hauptfach)
- Abschluss: Bachelor of Arts
- Umfang: 180 ECTS-Leistungspunkte
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Besonderheiten: Der Studiengang wird ohne Nebenfach studiert (Mono-Studiengang)
- Zulassung: nur zum Wintersemester
- Bewerbung: 1. Juni - 15. Juli
- Zulassungsbeschränkt
- Info-Fyler zum Studiengang
Profil
- Hoher politikwissenschaftlicher Hauptfachanteil (75%)
- Vermittlung grundlegender Fachkenntnisse, Methoden und Theorien der Politikwissenschaft
- Erwerb eines fundierten Wissens über politische Institutionen, Politikfelder und politische Prozesse auf der kommunalen, nationalen, regionalen sowie der trans- und internationalen Ebene
- Zuspitzung der Studieninhalte auf die Themenkomplexe 'Regieren in politischen Mehrebenensystemen', 'Regieren in inter- und transnationalen Institutionen' sowie 'Politische Theorien und Ideengeschichte'
- Individuelle Schwerpunktbildung durch Wahlpflichtseminare und ein vielfältiges Lehrveranstaltungsangebot
- Interdisziplinäre Anschlussfähigkeit durch einen freien Wahlbereich
- Vermittlung der Kompetenz, politische und soziale Zusammenhänge des Regierens zu erkennen und Problemstellungen durch die Anwendung politikwissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden systematisch zu bearbeiten
- Qualifizierung für eine Berufstätigkeit in Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie für die Fortsetzung der wissenschaftlichen Laufbahn in einem Masterstudiengang
Bewerbung
Bewerbung zum ersten Fachsemester (Studienanfangende)
Eine Bewerbung zum Bachelorstudiengang Politikwissenschaft ist zu jedem Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist (1. Juni bis 15. Juli) online über das Studien-Infonetz STiNE. Für ausführliche Informationen und Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das Campus Center der Universität Hamburg.
- Link zum Studien-Infonetz STiNE
- Link zum Campus Center
- NC-Wartesemester der letzten Jahre [PDF nicht barrierefrei]
Bewerbung zum höheren Fachsemester (Studienfortsetzung)
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester kommt für Studierende in Frage, die bereits an einer anderen Universität ein politikwissenschaftliches oder verwandtes Studium begonnen haben und dieses an der Universität Hamburg fortsetzen möchten.
- Bewerbungen sind für das zweite bis fünfte Fachsemester möglich.
- Neben der Abiturnote werden auch die bisher im Studium erzielten Prüfungsergebnisse als Zulassungskriterium berücksichtigt (sofern eine aktuelle Durchschnittsnote nachgewiesen wird).
- Bis zum 15. 7. des Jahres müssen Sie eine offizielle Übersicht über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einreichen (i. d. R. ein Transcript of Records mit aktueller Durchschnittsnote). Ein Nachreichen der Dokumente ist nach Ablauf der genannten Frist nicht möglich!
- Wenn Ihr bisheriger Studiengang hinsichtlich des Namens und des Abschlusses nicht identisch mit dem Zielstudiengang hier an der Universität Hamburg sein sollte, es sich also nicht um einen B.A. Soziologie handeln sollte, aber Ihr bisheriges Studium in seinen Inhalten mit dem Studiengang verwandt sein sollte, dann benötigen Sie einen so genannte Einstufungsbescheid. Dies können Sie unter folgendem Link beantragen:
Alle wichtigen Informationen zu Bewerbungen zum Höheren Fachsemester finden Sie auf den folgenden Webseiten des Campus Centers:
Vor der Bewerbung zum höheren Fachsemester
Vor einer Bewerbung zum Höheren Fachsemester setzen Sie sich bitte per Mail mit der zuständigen Studienkoordination in Verbindung. Von Ihr wird geprüft, ob ggf. auch eine Bewerbung auch aus einem vergleichbaren Studiengang (z. B. Sozialwissenschaften) möglich ist. Zudem wird ein so genannter Einstufungsbescheid erstellt, den Sie dann Ihrer Bewerbungsunterlagen beifügen müssen, die Sie innerhalb der Bewerbungsfrist beim Campus Center einreichen.
Die eigentliche Anerkennung der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt im Anschluss an die Immatrikulation.
Studienbeginn
Der Fachbereich Sozialwissenschaften führt zu Beginn eines jeden Wintersemesters eine Orientierungseinheit für die Studienanfangenden der Studiengänge des Fachbereichs (Soziologie/Politikwissenschaft/Kriminologie/Journalistik und Kommunikationswissenschaft) durch. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Beginn eines Studiums im Höheren Fachsemester
Wenn Sie eine Zulassung zur Fortsetzung Ihres Studiums im so genannten Höheren Fachsemester bekommen haben, dann müssen Sie sich für die Anerkennung der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen vor Vorlesungsbeginn (aber erst nach erfolgter Zulassung!) an die für Ihren Studiengang zuständige Studienkoordination wenden.
Hilfe beim Einstieg in das Studium der Politikwissenschaft
Hier finden Sie einige Videos, die für Ihr Studium im B.A. Politikwissenschaft hilfreich sein können.
- Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen im B.A. Politikwissenschaft - Teil 1: Die Struktur des Anmeldebaums
- Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen im B.A. Politikwissenschaft - Teil 2: Anmeldung zu Veranstaltungen in Modulen, Wahl der Prüfungstermine, Anmeldegruppen, Status meiner Anmeldungen (am Beispiel des Basismoduls 1: ab 0:10 Anmeldung zum Modul, ab 0:49 Modulbausteine unterscheiden, ab 1:10 Anmeldung zur Vorlesung mit zwei Prüfungsterminen, ab 3:28 Anmeldung zu Grundkursen in einer Anmeldegruppe, ab 6:21 Kontrolle über den Menüpunkt 'Status meiner Anmeldungen')
Öffentliche Sprechstunde (online)
In der Orientierungswoche bietet das Studienbüro eine öffentliche Online-Sprechstunde statt, in der Fragen zur Einführung in den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft behandelt werden. Die Sprechstunde findet online als ZOOM-Sitzung statt. Eine Einladung mit den Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail. Die Sprechstunde findet statt am
- Donnerstag, 12. Oktober 2023 von 9:00 bis 10:00 Uhr (ZOOM-Meeting)
Fragen für die Online-Sprechstunde
Damit in der Online-Sprechstunde möglichst viele Fragen behandelt werden können, sollten Sie Ihre Frage(n) wenn möglich vorab per Mail stellen. Die eingehenden Fragen können dann gebündelt und die Antworten vorbereitet werden. Fragen, die die Einführung in die Studiengang betreffen, stellen Sie bitte mit dem
- Webformular Fragen zum Studienbeginn
Allgemeine Informationen zum Studienanfang
- Anmeldung UHH-Benutzerverwaltung deutsch / englisch
- Studieninformationsnetz STiNE deutsch / englisch
- Einrichtung einer E-Mail-Weiterleitung deutsch / englisch
- Einloggen in das WLAN der Uni Hamburg deutsch / englisch
- Services des Regionalen Rechenzentrums (RRZ) deutsch / englisch
- OpenOLAT - Kurze Einführung für Studierende (Paul Borsdorf)
- Mehr Videos aus dem Studier- und Medienkompetenz online (SUMO)
- Campusrundgang 2020 [Video]
Studienplan und -organisation (Studienbeginn ab 2024)
Im Studienplan Politikwissenschaft Hauptfach finden Sie Informationen zum Aufbau des Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft: In welche unterschiedlichen Bereiche gliedert sich der Studiengang? Welche Module und welche Lehrveranstaltungen müssen im Laufe des Studiums belegt werden? Wann und in welcher Reihenfolge sollten die Module studiert werden? An welcher Stelle im Studium sind Prüfungen vorgesehen?
- Studienverlaufsplan Bachelor Politikwissenschaft im Hauptfach [PDF, nicht barrierefrei]
Nachfolgend finden Sie die Informationen aus dem Studienplan als barrierefreien Fließtext.
Allgemeine Informationen
Das Bachelorstudium Politikwissenschaft besteht aus dem Hauptfachs Politikwissenschaft mit 137 Leistungspunkten, dem Ergänzungsbereich mit 25 Leistungspunkten und dem Freien Wahlbereich mit 18 Leistungspunkten. Die Regelstudienzeit des Bachleorstudiengangs Politikwissenschaft ist 6 Semester.
Hauptfach
Das Hauptfach Politikwissenschaft umfasst zwölf Pflichtmodule in drei Studienphasen:
Die Einführungsphase umfasst fünf Module:
- Einführungsmodul Einführung in die Politikwissenschaft (EM PW) im 1. Fachsemester
- Basismodul Politische Theorie und Ideengeschichte (BM PT) im 1. Fachsemester
- Basismodul Methoden (BM M) im 1. und 2. Fachsemester
- Basismodul Comparative Politics (BM CP) im 2. Fachsemester
- Basismodul Internationale Beziehungen (BM IB) im 2. Fachsemester
Die Aufbauphase umfasst vier Module:
- Aufbaumodul Methoden (AM M) im 1. und 3. Fachsemester
- Aufbaumodul Comparative Politics (AM CP) im 3. und 4. Fachsemester
- Aufbaumodul Internationale Beziehungen (AM IB) im 3. und 4. Fachsemester
- Aufbaumodul Politische Theorie und Ideengeschichte (AM PT) im 3. und 4. Fachsemester
Die Vertiefungsphase umfasst drei Module :
- Vertiefungsmodul Methoden (VM M) im 4. und 5. Fachsemester
- Vertiefungsmodul Politikwissenschaft (VM PW) im 5. und 6. Fachsemester
- Abschlussmodul (Bachelorarbeit) im 6. Fachsemester
Da die Module im Hauptfach Politikwissenschaft aufeinander aufbauen, sollten sie gemäß der dargestellten Abfolge studiert werden. Die Abfolge wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Modulbausteine sollten, wenn möglich, ebenfalls in der dargestellten Reihenfolge belegt werden. Die Reihenfolge wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Detaillierte Informationen zu den Studieninhalten der Module und Veranstaltungen sowie zu den Prüfungsregelungen finden Sie in den Modulbeschreibungen der Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs.
- Fachspezifische Bestimmungen [PDF, nicht barrierefrei]
Ergänzungsbereich
Der Ergänzungsbereich umfasst drei Pflichtmodule und einen Wahlpflichtanteil.
Die Pflichtmodule sind:
- Einführungsmodul Volkswirtschaftslehre (EM VWL)
- Völkerrecht (VR)
- Praxismodul Schlüsselqualifikationen (PM SQ)
Im Wahlpflichtanteil wird entweder das Praxismodul Praktikum belegt, das aus einem neunwöchigen Berufspraktikum besteht. Oder im Rahmen einer fachlichen Ergänzung werden drei Seminare aus dem Lehrangebot der Aufbaumodule Comparative Politics, Internationale Beziehungen und Politische Theorie und Ideengeschichte belegt.
Die Module und Lehrveranstaltungen des Ergänzungsbereichs können in freier Reihenfolge vom 2. bis zum 6. Fachsemester belegt werden.
Freier Wahlbereich
Für den erfoglreichen Abschluss Ihres Studiums müssen im Freien Wahlbereich Veranstaltungen im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen werden. Im Wahlbereich können dafür freigegebene Veranstaltungen anderer Studiengänge und anderer Fakultäten sowie Sprachkurse des Sprachenzentrums und der Allgemeinsprachen und für den Wahlbereich geöffnete Veranstaltungen aus dem Allgemeinen Vorlesungswesen belegt werden. Im Wahlbereich erzielte Noten gehen nicht in die Gesamtnote des Studiums ein.
Studienplan und -organisation (Studienbeginn 2013-2023)
In dem Studienplan Politikwissenschaft Hauptfach finden Sie Informationen zum Aufbau des Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft: In welche unterschiedlichen Bereiche gliedert sich der Studiengang? Welche Module und welche Lehrveranstaltungen müssen im Laufe des Studiums belegt werden? Wann und in welcher Reihenfolge sollten die Module studiert werden? An welcher Stelle im Studium sind Prüfungen vorgesehen?
- Studienplan Bachelor Politikwissenschaft im Hauptfach [PDF nicht barrierefrei]
Orientierungs- und Planungshilfen
- Studienhandbuch [PDF nicht barrierefrei]
- Präsentation für Studienanfänger:innen: Studienbeginn und Studienstruktur [PDF nicht barrierefrei]
- Präsentation (für das 2. Semester): Das zweite Studienjahr [PDF]
- Präsentation (für das 4. Semester): Abschluss der Aufbauphase und Vertiefungsphase [PDF]
- Präsentation (für das 6. Semester): Studienabschluss und Masterbewerbung [PDF]
Nachfolgend finden Sie die Informationen aus dem Studienplan als barrierefreien Fließtext.
Allgemeine Informationen
Hauptfach
Das Studium des Hauptfachs Politikwissenschaft umfasst eine Reihe von politikwissenschaftlichen und berufsfeldbezogenen Pflichtmodulen (siehe unten 1.-6. Semester). Dabei sind elf Hauptfachmodule mit insgesamt 138 Leistungspunkten und drei Module im Bereich Allgemein berufsqualifizierende Kompetenzen mit 20 Leistungspunkten vorgesehen. Da die Module im Hauptfach Politikwissenschaft aufeinander aufbauen, sollten sie gemäß der dargestellten Abfolge studiert werden. Die Abfolge wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Modulbausteine sollten, wenn möglich, ebenfalls in der dargestellten Reihenfolge belegt werden. Die Reihenfolge wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Detaillierte Informationen zu den Studieninhalten der Module und Veranstaltungen sowie zu den Prüfungsregelungen finden Sie in den Modulbeschreibungen der Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs. Die Regelstudienzeit des Bachleorstudiengangs Politikwissenschaft beträgt 6 Semester.
- Fachspezifische Bestimmungen [PDF nicht barrierefrei]
Wahlbereich
Für den erfoglreichen Abschluss Ihres Studiums müssen im Wahlbereich Veranstaltungen im Umfang von mindestens 22 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen werden. Im Wahlbereich können dafür freigegebene Veranstaltungen anderer Studiengänge und anderer Fakultäten sowie Sprachkurse des Fachsprachenzentrum und der Volkshochschulen und für den Wahlbereich geöffnete Veranstaltungen aus dem Allgemeinen Vorlesungswesen belegt werden. Im Wahlbereich erzielte Prüfungsergebnisse gehen nicht in die Gesamtnote des Studiums ein.
1. Semester
Im ersten Semester werden im Hauptfach drei Module begonnen. Außerdem wird noch ein Modul im Bereich Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen belegt. Dabei sind insgesamt sechs Lehrveranstaltungen und ein Tutorium vorgesehen.
- Das Basismodul 1 – Einführung in die Politikwissenschaft sieht eine Vorlesung sowie einen Grundkurs plus Tutorium vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine Studienleistung sowie eine Hausarbeit. Das Modul wird mit insgesamt 12 Leistungspunkten abgeschlossen.
- Das Basismodul 2 – Politische Theorien und Ideengeschichte sieht eine Vorlesung und einen Lektürekurs vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine Textanalyse im Rahmen des Lektürekurses sowie eine Studienleistung in der Vorlesung. Das Modul wird mit insgesamt 10 Leistungspunkten abgeschlossen.
- Das Methodenmodul 1 – Methoden der empirischen Sozialforschung sieht eine Vorlesung vor. Diese wird mit einer Studienleistung beendet.
- Das Praxismodul 1 - Statistiksoftware sieht eine Übung im Allgemein berufsqualifizierenden-Bereich vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine Klausur oder Hausarbeit. Das Modul wird mit insgesamt 4 Leistungspunkten abgeschlossen.
Nach dem ersten Semester sollten die Hauptfachmodule Basismodul 1 – Einführung in die Politikwissenschaft, Basismodul 2 – Politische Theorien und Ideengeschichte und das Praxismodul 1 – Statistiksoftware abgeschlossen sein.
2. Semester
Im zweiten Semester wird das begonnene Hauptfachmodul fortgesetzt und abgeschlossen und zwei weitere Module begonnen. Außerdem wird noch ein Modul im Bereich Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen belegt. Dabei sind insgesamt sechs Lehrveranstaltungen und ein Tutorium vorgesehen.
- Das Basismodul 3 - Regieren in politischen Mehrebenensystemen sieht eine Vorlesung und einen Lektürekurs vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine Textanalyse im Rahmen des Lektürekurses sowie eine Studienleistung in der Vorlesung. Für das gesamte Modul werden 10 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Basismodul 4 - Regieren in inter- und transnationalen Institutionen sieht eine Vorlesung und einen Lektürekurs vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine Textanalyse im Rahmen des Lektürekurses sowie eine Studienleistung in der Vorlesung. Für das gesamte Modul werden 10 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Methodenmodul 1 sieht ein Grundkurs mit Tutorium vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine Projektarbeit. Für das gesamte Modul werden 12 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Praxismodul 2 - Schlüsselqualifikationen/Berufliche Orientierung Praxismodul 2 sieht eine Übung vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine Studienleistung. Das Modul wird mit insgesamt 4 Leistungspunkten abgeschlossen.
Nach dem zweiten Semester sollten die Hauptfachmodule Basismodul 3 – Regieren in politischen Mehrebenensystemen, Basismodul 4 –Regieren in inter- und transnationalen Institutionen, Methodenmodul 1 – Methoden der empirischen Sozialforschung und Praxismodul 2 - Schlüsselqualifikationen/Berufliche Orientierung abgeschlossen sein.
3. Semester
Im dritten Semester werden im Hauptfach vier neue Module begonnen. Dabei sind insgesamt vier Lehrveranstaltungen und ein Tutorium vorgesehen.
- Das Aufbaumodul 1 – Regieren in politischen Mehrebenensystemen sieht ein Seminar vor. Das Modul wird im vierten Semester mit einem weiteren Seminar fortgesetzt. Die Modulabschlussprüfung kann in einem der beiden Seminare erfolgen und findet in Form einer Hausarbeit statt.
- Das Aufbaumodul 2 – Regieren in inter- und transnationalen Institutionen sieht ein Seminar vor. Das Modul wird im vierten Semester mit einem weiteren Seminar fortgesetzt. Die Modulabschlussprüfung kann in einem der beiden Seminare erfolgen und findet in Form einer Hausarbeit statt.
- Das Aufbaumodul 3 – Politische Theorie und Ideengeschichte sieht ein Seminar vor. Das Modul wird im vierten Semester mit einem weiteren Seminar fortgesetzt. Die Modulabschlussprüfung kann in einem der beiden Seminare erfolgen und findet in Form einer Hausarbeit statt.
- Das Methodenmodul 2 - Quantitative Analyseverfahren sieht eine Vorlesung und ein Tutorium vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine Klausur oder Hausarbeit. Für das gesamte Modul werden 6 Leistungspunkte angerechnet.
- Neben den Hauptfachmodulen wird empfohlen, das Praxismodul 3 - Berufliche Orientierung 2 im Verlauf des dritten oder vierten Semesters zu belegen. Das Praxismodul 3 sieht ein neunwöchiges Vollzeit-Praktikum vor. Die Modulabschlussprüfung ist ein unbenoteter Praktikumsbericht. Das Modul wird mit insgesamt 12 Leistungspunkten abgeschlossen. Ein geeigneter Zeitpunkt ist die vorlesungsfreie Zeit des Sommersemesters; es kann aber auch im Rahmen eines Urlaubssemesters absolviert werden (wenn in dem Semester keine weiteren Veranstaltungen und Prüfungen besucht und abgelegt werden). Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie unter folgendem Link:
Nach dem dritten Semester sollte das Methodenmodul 2 - Quantitative Analyseverfahren abgeschlossen sein.
4. Semester
Im vierten Semester werden die im dritten Semester begonnen Module fortgesetzt und abgeschlossen. Dafür sind drei Lehrveranstaltungen vorgesehen.
- Das Aufbaumodul 1 – Regieren in politischen Mehrebenensystemen sieht ein Seminar vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine Hausarbeit. Für das gesamte Modul werden 12 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Aufbaumodul 2 – Regieren in inter- und transnationalen Institutionen sieht ein Seminar vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine Hausarbeit. Für das gesamte Modul werden 12 Leistungspunkte angerechnet.
- Das Aufbaumodul 3 – Politische Theorie und Ideengeschichte sieht ein Seminar vor. Die Modulabschlussprüfung ist eine Hausarbeit. Für das gesamte Modul werden 12 Leistungspunkte angerechnet.
Nach dem vierten Semester sollten das Aufbaumodul 1 – Regieren in politischen Mehrebenensystemen, Aufbaumodul 2 – Regieren in inter- und transnationalen Institutionen und Aufbaumodul 3 – Politische Theorie und Ideengeschichte abgeschlossen sein.
5. und 6. Semester
Das fünfte und sechste Semester können im Rahmen des Studienplans zusammengefasst werden, da innerhalb des Vertiefungsmoduls eine bestimmte Anzahl an Seminaren vorgesehen ist. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Regieren in politischen Mehrebenensystemen, Regieren in inter- und transnationalen Institutionen sowie politische Theorie und Ideengeschichte. Das Modul soll insgesamt mit 30 Leistungspunkten abgeschlossen werden. Dabei gibt es einsemestrige Vertiefungsseminare, welche mit 6 Leistungspunkten beendet werden, sowie zweisemestrige Projektseminare, welche mit 12 Leistungspunkten beendet werden. Um die 30 Leistungspunkte des Moduls zu erreichen gibt es verschiedene Kombinationsmöglichkeiten:
- Es werden fünf einsemestrige Seminare (à 6 Leistungspunkte) gewählt.
- Es wird ein zweisemestriges Projektseminar (à 12 Leistungspunkte) sowie drei einsemestrige Seminare (à 6 Leistungspunkte) gewählt.
- Es werden zwei zweisemestrige Projektseminare (à 12 Leistungspunkte) sowie ein einsemestriges Seminar (à 6 Leistungspunkte) gewählt.
Die einsemestrigen Seminare werden sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten. Die zweisemestrigen Projektseminare beginnen immer im Wintersemester. Es können bis zu fünf unterschiedliche Seminare in einem Semester belegt werden. Die Seminare können frei, d.h. zu unterschiedlichen Themen aus dem Lehrangebot gewählt werden.
Neben den Seminaren ist im sechsten Semester auch das Abschlussmodul – Bachelorarbeit vorgesehen. Die Bachelorarbeit sieht die selbstständige Bearbeitung eines Problems aus dem Gegenstandsbereich der Soziologie nach wissenschaftlichen Methoden vor. Die Bearbeitungszeit beträgt 13 Wochen. Das Thema und der Zeitpunkt, zu dem die Bachelorarbeit begonnen wird, wird mit einer betreuenden Person vereinbart. Die Arbeit wird benotet und erbringt 12 Leistungspunkte. Nähere Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie unter folgendem Link:
Anmerkungen zum Studienplan
Studiendauer und -verlauf
Der vorgeschlagene Verlauf des Studiums stellt eine exemplarische Version dar. Einige der Module können sowohl zu einem späteren als auch früheren Zeitpunkt begonnen werden.
Notenberechnung
Im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft verlaufen einige Module über zwei Semester. Dabei wird im ersten Teil des Moduls eine Teilleistung erbracht, welche mit der Leistung aus dem zweiten Teil des Moduls zusammengerechnet wird. Die Zusammenrechnung beider Teilleistungen ergibt die Gesamtleistung. Erst durch den Abschluss beider Teile des Moduls wird dieses in STiNE mit den erbrachten Leistungspunkten sichtbar.
Pflichtpraktikum
Im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft müssen alle Studierenden ein neunwöchiges studienbegleitendes Pflichtpraktikum absolvieren. Das Praktikum bietet die Möglichkeit, die im Studium behandelten Theorien und Methoden im Kontext einer beruflichen Praxis zu reflektieren und kann bei der Konkretisierung einer beruflichen Orientierung helfen und so den Übergang in eine Berufstätigkeit erleichtern.
Um das Praktikum in diesem Sinne für das Studium zu nutzen, ist u.a. eine frühzeitige Planung wichtig: diese sollte wenigstens ein halbes Jahr vor dem Praktikumsbeginn beginnen. Zur Vorbereitung des Praktikums zählt dabei nicht nur die Bewerbungsphase, sondern ebenso die Abstimmung des Studien- und Prüfungsplans auf die veranschlagte Dauer des Praktikums.
Alle Informationen zum Praktikum und Ansprechpersonen finden Sie unter folgendem Link:
Auslandsstudium
Der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft bietet seinen Studierenden sehr gute Möglichkeiten, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität zu studieren, um sich dort in einem neuen Kontext mit politikwissenschaftlichen Themen zu befassen, aber auch um vorhandene Sprach- und Fachkenntnisse zu vertiefen und auszubauen, sowie lebenspraktische und berufsqualifizierende Kompetenzen zu erwerben.
Studierende, die ein oder zwei Auslandssemester in ihr Studium einbauen wollen, werden in allen Phasen – von der Planung, Beantragung und Durchführung des Auslandsstudiums vom International Office der Fakultät unterstützt. Auf den Webseiten des International Office finden Sie alle Informationen rund um das Auslandsstudium.
Zentralaustauch der UHH
Darüber hinaus unterhält die Universität Hamburg zahlreiche Partnerschaften im Rahmen der Zentralaustauschprogramme, die von Studierenden für ein Auslandsstudium genutzt werden können. Diese sind vor allem dann interessant, wenn das Auslandsstudium außerhalb von Europa absolviert werden soll.
Planung eines Auslandssemesters
Studierenden wird geraten, sich bereits zu Beginn des Studiums mit der Möglichkeit zu beschäftigen, ein oder zwei Semester des Studiums im Ausland zu absolvieren. Der beste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium im Rahmen des Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft ist das 5. und/oder das 6. Fachsemester – also nach Abschluss der Pflichtmodule. Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem der genannten Austauschprogramme erfolgt ein Jahr vorher, also im Verlauf des 3. Fachsemesters. Dann finden auch immer die jährlichen Infoveranstaltungen zum Auslandsstudium statt, in denen über die bestehenden Programme und das Bewerbungsprocedere informiert wird. Mit Fragen, wie sich das Auslandsstudium in Ihr Studium integrieren lässt oder welche Leistungen aus Ihrem Auslandssemester für Ihr Studium angerechnet werden können, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination Ihres Studiengangs.
Abschlussarbeit
Stand: 06/2022
Welche Voraussetzungen müssen vor der Anmeldung erfüllt sein?
Die Zulassung zur Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft setzt den Erwerb von 45 Leistungspunkten voraus.
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen, kann eine vorgezogene Anmeldung zur Abschlussarbeit beantragt werden (vgl. FSB zu § 14 Abs. 2). Dies ist vor allem der Fall, wenn Prüfungen zwar schon abgelegt, aber noch nicht bewertet wurden und somit der erforderliche Modulabschluss noch nicht erreicht wird.
Es ist kein Antrag notwendig, wenn Sie Ihre Abschlussarbeit nicht im 6. Fachsemester, sondern in einem späteren Semester schreiben!
Wie finde ich Themen und Betreuende?
Wie finde ich ein Thema und eine betreuende Person für meine Abschlussarbeit?
Nach der Abgabe wird Ihre Abschlussarbeit von zwei Personen begutachtet werden: einer Person, mit der Sie das Thema Ihrer Arbeit abgesprochen haben und die die Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt sowie einer Person, die die Arbeit (zweit)begutachten wird.
Um eine betreuende Person zu finden, mit der Sie das Thema der Abschlussarbeit absprechen und festlegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Lehrende und vereinbaren einen persönlichen Sprechstundentermin. Kontaktieren Sie die Lehrenden möglichst frühzeitig – also lange, bevor Sie die Arbeit anmelden wollen. Als mögliche Betreuende für Abschlussarbeiten empfehlen sich besonders Lehrende, bei denen Sie im Laufe Ihres Studiums Lehrveranstaltungen absolviert und Haus- und Projektarbeiten geschrieben haben. Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich bereits vor der Kontaktaufnahme Gedanken über ein mögliches Thema Ihrer Bachelorarbeit gemacht und diese Überlegungen (in der Form einer Gliederung oder eines Exposés) schriftlich zusammenfassen.
Kontaktieren Sie die Person, die Ihre Abschlussarbeit zweitbegutachten soll, also die zweitprüfende Person erst, nachdem Sie sich mit der erstprüfenden Person über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Häufig empfehlen Ihnen die Betreuenden auch mögliche Zweitprüfende.
Für die Zweitprüfenden können Sie einen Vorschlag machen. Der Prüfungsausschussvorsitz behält sich allerdings vor, eine andere zweitprüfende Person einzusetzen, insbesondere wenn die Zweitprüfenden bereits durch andere Gutachten stark ausgelastet sind.
Welche Personen kommen als Betreuende und als Zweitprüfende in Frage?
Grundsätzlich gilt, dass Hochschullehrende sowie habilitierte Mitglieder der Hochschule (Professor:innen, Juniorprofessor:innen, Privatdozierende, habilitierte Mitarbeitende) in allen Prüfungen ihres Fachgebiets prüfen können.
Mindestens eine der beiden Personen, die Ihre Abschlussarbeit begutachten, muss ein/e Professor:in des Fachgebiets Ihres Studiengangs sein! Beachten Sie auch, dass die beiden Prüfenden nicht zur gleichen Professur gehören, also nicht zum selben Team einer Professur gehören dürfen.
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit von einer Person betreuen oder zweitprüfen lassen wollen, die nicht zu den Professor:innen des Fachgebiets Ihres Studiengangs gehört, müssen Sie die Übertragung der Prüfungsrechte beim Prüfungsausschussvorsitz beantragen. Dafür muss die zweite Seite des Antrags Anmeldung der Abschlussarbeit und Antrag Prüfende ausgefüllt werden, sprich der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Prüfende.
Zu den Personen, für die eine Übertragung der Prüfungsrechte für Ihre Abschlussarbeit beantragt werden kann, gehören
- Lehrende anderer Fachgebiete des Fachbereichs Sozialwissenschaften
- Lehrende oder anderer Fachbereiche der Universität Hamburg
- Lehrende anderer Hochschulen
- wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets Politikwissenschaft
- wissenschaftliche Mitarbeitende des GIGA
- Professor:innen des GIGA (als Zweitprüfende)
Eine Aufstellung der für Abschlussarbeiten prüfungsberechtigten Personen finden Sie unter folgendem Link:
Wie und wann erfolgt die Anmeldung?
Wie wird die Abschlussarbeit angemeldet?
Bitte benutzen Sie für die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit das folgende Webformular:
In STiNE müssen Sie keine Anmeldung zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul vornehmen.
Ist während der Abschlussarbeit eine Exmatrikulation oder ein Urlaubssemester möglich?
Nein, Sie müssen solange an der Universität Hamburg immatrikuliert sein, bis die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bewertet worden ist. Wenn dies die Abschlussarbeit sein sollte, dann müssen bis zum Abschluss der Begutachtungen immatrikuliert sein.
Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, sind Sie bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation prüfungsberechtigt und können die Abschlussarbeit anmelden.
Nein, für die Vorbereitung oder das Verfassen der Bachelorarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Sie müssen in Voll- oder in Teilzeit immatrikuliert sein.
Wann kann die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen?
Eine Anmeldung zur Bachelorarbeit ist mit Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen jederzeit möglich. Sie können den Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre Bachelorarbeit beginnen soll, frei wählen, indem Sie das Datum auf dem Anmeldeformular eintragen.
Dies gilt nach Beschluss des Prüfungsausschusses auch für Studierende, die ihr Studium zum WiSe 2009/10 oder früher begonnen haben.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit (das Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. Die Anmeldung sollte eine Woche vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.
Ist eine nachträgliche Änderung des Titels möglich?
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen festgelegt. Titeländerungen (auch der Untertitel) sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
In Ausnahmefällen kann eine solche Änderung jedoch beantragt werden.
Sie müssen dafür einen entsprechenden Antrag an die betreuende Person Ihrer Masterarbeit stellen und darin die Notwendigkeit der Änderung begründen. Die betreuenden Person muss dem Antrag zustimmen, den neuen „Titel“ bzw. „Untertitel“ festlegen und das Prüfunngsmanagement sowie den Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Änderung informieren. Der Prüfungsausschussvorsitz genehmigt die Änderung und leitet sie an das Studienbüro Sozialwissenschaften weiter.
Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Es ist möglich, die Bachelorarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind. Dies muss mit den Prüfenden abgesprochen werden.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft beträgt 3 Monate bzw. 13 Wochen.
Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende!
Wie wird das Abgabedatum errechnet und mitgeteilt?
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung, in der Ihnen der Abgabetermin mitgeteilt wird.
Was passiert im Krankheitsfall? Wie kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Bei Krankheit kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beantragt werden. Dazu wird das ärztliche Attest zusammen mit dem Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit beim Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht (am Helpdesk oder postalisch).
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit darf grundsätzlich die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit (d. h. 46 Tage) nicht überschreiten. In einem Fall außergewöhnlicher Härte kann der Vorsitz des Prüfungsausschusses eine längere Frist gewähren.
Bei längeren (als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen kann ein formloser und begründeter Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz gestellt werden.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Welche Vorgaben gibt es für die Form und das Layout?
Wie lang muss und darf die Arbeit sein?
Der Umfang der Bachelorarbeit, bei Gruppenarbeiten der individuelle Beitrag, soll in der Regel 40 Textseiten (ca. 12.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit der Betreuenden abzustimmen.
Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich des Layouts und der Zitierweise?
Vorgaben zum Layout, zur Zitierweise etc. werden mit der betreuenden Person abgesprochen.
In welchen Sprachen kann die Abschlussarbeit verfasst werden?
Die Sprache der Bachelorarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Andere Sprachen müssen in Absprache mit der betreuenden Person beim Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Wie soll das Titelblatt der Abschlussarbeit aussehen?
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschussvorsitz geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden.Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse der oder des Verfassenden sowie die Namen der Erst- und Zweitprüfenden angegeben werden.
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite muss eine eidesstattliche Versicherung eingefügt und mit Datum und Unterschrift durch die Absolvierenden bestätigt werden, am besten in folgendem Wortlaut:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
Wie erfolgen Abgabe und Begutachtung?
Wann muss die Arbeit spätestens abgegeben werden? Was ist eine fristgerechte Abgabe?
Abschlussarbeiten müssen als PDF-Datei per Mail an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüro Sozialwissenschaften geschickt werden! Ein Ausdrucken ist nicht mehr erforderlich.
Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn sie spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, in elektronischer Form per Mail beim Prüfungsmanagement eingereicht wird. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Das Prüfungsmanagement leitet die Datei an die Prüfenden weiter. Bitte beachten Sie: Die PDF-Datei muss die unterschriebene und eingescannte (oder abfotografierte) Eidestattliche Versicherung enthalten.
Wie lange dauert die Begutachtung der Arbeit?
Die Bewertung der Bachelorarbeit soll von den Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellten Gutachten werden der Studierenden oder dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Wie wird die Gesamtnote der Arbeit gebildet?
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.).
Wie oft kann die Abschlussarbeit wiederholt werden?
Die Bachelorarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.
Abschluss des Studiums
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfaches UND Ihres Nebenfaches erfolgreich erbracht und bestanden haben. Sobald die Gutachten erstellt und im Studienbüro eingegangen sind, leiten wir diese, zusammen mit einem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente, in Kopie an Sie weiter. Zu den Zeugnisdokumenten, die Sie am Ende Ihres erfolgreichen Studiums bekommen, gehören (jeweils auf Deutsch und auf Englisch):
- Transcript of Records
- Prüfungszeugnis
- Zeugnisurkunde
- Diploma Supplement
Außerdem finden am Fachbereich Sozialwissenschaften zweimal im Jahr Feiern zur Verabschiedung der Absolvierenden statt (in der Regel jeweils am Ende der Vorlesungszeit), um den erfolgreichen Abschluss des Studiums gemeinsam mit Angehörigen und Lehrenden zu würdigen.
Prüfungsordnung
Die wichtigsten, aktuellen rechtlichen Grundlagen für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft sind die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Prüfungsordnung (PO):
- Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft vom 07.12.2016 [PDF, nicht barrierefrei] für Studierende, die ihr Studium zwischen 2013 und 2023 begonnen haben
- Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft (Entwurf vom 11.06.2024) [PDF, nicht barrierefrei] für Studierende, die ihr Studium 2024 beginnen
- Prüfungsordnung der Fakultät WiSo für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 15.06.2016 [PDF, nicht barrierefrei]
Ältere Prüfungsordnungen und Fachspezifische Bestimmungen
Studierende, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, informieren sich bitte auf der Seite
Ältere Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft finden Sie dort unter Fachbereich Sozialwissenschaften/Bachelor/Politikwissenschaft. Ältere Prüfungsordnungen für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft finden Sie unter Fachbereichsübergreifende Prüfungsordnungen/Bachelor/Bachelor of Arts. Beachten Sie bitte auch die Semesterangaben.
Ansprechpersonen
Programmdirektion und Vorsitz des Prüfungsausschusses
Studienkoordination und Studienfachberatung
Prüfungs- und Lehrveranstaltungsmanagement
Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel
Prüfungsausschuss B.A. und M.A. Politikwissenschaft
Prüfungsausschüsse setzten sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden des Studiengangs; Vorsitzende:r ist i.d.R. die Programmdirektion. Prüfungsausschüsse sind v.a. zuständig für die Einhaltung der Fachspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnung des Studiengangs.
Der Vorsitz eines Prüfungsausschusses entscheidet u.a. über Fragen der Anerkennung von Studienleistungen sowie über begründete Ausnahmen hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Amt und Statusgruppe | Name |
Professor und Vorsitzender | Kai-Uwe Schnapp |
Professorin | Elvira Rosert |
Professor | Peter Niesen |
Wiss. Mitarbeiter | Andreas Busen |
Studierende | Su Stolzenburg |
Studierender (stellv.) | Carolin Reichert |
Qualitätszirkel B.A. und M.A. Politikwissenschaft
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und den Mitarbeitenden des zuständigen Studienmanagements. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von einmal pro Semester stattfindenden Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder über das Studium aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung.
Vorsitzende:r der Qualitätszirkel ist i.d.R. die Programmdirektion des Studiengangs.
Statusgruppe | Name |
Professor (Vorsitz.) | Kai-Uwe Schnapp |
Professor | Peter Niesen |
Professorin | Elvira Rosert |
Professor | Olaf Asbach |
Wiss. Mitarbeiter | Andreas Busen |
Studierende | Su Stolzenburg |
Studierender | Lars Kaufmann |
Studierende | Lore-Marie Junghans |
Studierende | Carolin Reichert |
Mitarbeiter Studienbüro | Ihno Goldenstein |