Antrag Anmeldung Abschlussarbeit
Hinweis: Die nachfolgenden Informationen gelten für alle Studierenden am Fachbereich Sozialwissenschaften mit Ausnahme der Lehramtsstudierenden im Teilstudiengang Sozialwissenschaften. Für die Lehramtsstudierenden gelten bezüglich der Anmeldung der Abschlussarbeit andere Regelungen und Zuständigkeiten. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Abschlussarbeiten: Soziologie, Politikwissenschaft, Internationale Kriminologie, Journalistik und Kommunikationswissenschaft
Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt mithilfe des Anmeldeformulars und, sofern notwendig, auch das Formular zur Übertragung der Prüfungsrechte:
- Antragsformular Anmeldung Abschlussarbeit [barrierefreie PDF]
Vor dem Anmelden der Abschlussarbeit
Sie nehmen bitte auf eigene Initiative hin Kontakt zur Betreuerin oder zum Betreuer und im Anschluss zur Zweitgutachterin oder zum Zweitgutachter auf und besprechen die Abschlussarbeit (in der Politikwissenschaft können sich Studierende eine Zweitgutachterin bzw. einen Zweitgutachter auch zuweisen lassen).
Sie informieren Sie sich über die spezifischen Regularien zur Abschlussarbeit auf der Webseite Ihres Studiengangs: Studiengangseiten
Sie informieren sich, ob eine der beiden betreuenden oder begutachtenden Personen nicht zur Gruppe der prüfungsberechtigten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie habilitierten Mitglieder der Hochschule des jeweiligen Fachgebiets gehören:
Sollte eine der beiden Personen nicht zur Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie habilitierten Mitglieder der Hochschule des jeweiligen Fachgebiets gehören, muss zusätzlich noch die Übertragung der Prüfungsrechte beantragt werden, d.h. die Seite 2 des Anmeldeformulars muss ausgefüllt werden. Eine Liste aller prüfungsberechtigten Personen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Versand des Anmeldeformulars
Das vollständig ausgefüllte Formular wird als angehängte PDF-Datei per Mail an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüro Sozialwissenschaften versandt. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Die Mail muss die folgende Formulierung enthalten: „Hiermit bestätige ich, dass die im beigefügten Formular eingetragenen Angaben zur Abschlussarbeit (Titel und Beginn der Bearbeitungszeit) mit der Betreuerin oder dem Betreuer sowie Zweitgutachterin oder Zweitgutachter so abgesprochen wurden.“
- Die Mail muss aus dem UHH-Mailkonto versandt werden (@studium.uni-hamburg.de). Mails von privaten Konten können nicht bearbeitet werden.
- Die Betreuerin oder der Betreuer der Arbeit muss in Kopie (CC) gesetzt werden und dies erkennbar, d.h. nicht in Blindkopie (BCC).
- Die Zweitgutachterin oder der Zweigutachter muss ebenfalls in Kopie gesetzt werden. (In der Politikwissenschaft können sich Studierende eine Zweitgutachterin bzw. einen Zweitgutachter auch zuweisen lassen.)
- Hier finden Sie die für Ihren Studiengang zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsmanagement: Mitarbeitende des Studienbüros Sozialwissenschaften
Hinweis: Die beim Versand eingefügten Mailadressen fungieren als Willenserklärungen. Die Studierende oder der Studierende meldet die Abschlussarbeit durch den Versand der PDF-Datei des Anmeldeformulars verbindlich an, die Betreuerin oder der Betreuer erklärt sich verbindlich bereit, die Arbeit zu begutachten und die Zweitgutachterin oder der Zweitgutachter erklärt sich ebenfalls verbindlich bereit die Arbeit zu begutachten.
Genehmigung und Zulassung zur Abschlussarbeit
Sobald das Anmeldeformular im zuständigen Prüfungsmanagement eingegangen ist, wird es wie folgt weiterverarbeitet:
- Weiterleitung der Mail an die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse (PAV)
Die Mail mit der angehängten PDF-Datei des Anmeldeformulars wird vom Prüfungsmanagement an die zuständigen PAV mit der Bitte um Bearbeitung versandt. Dabei werden die Betreuerin oder der Betreuer sowie die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter in CC gesetzt. - Genehmigung der Anmeldung durch die PAV
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende genehmigt die Anmeldung der Abschlussarbeit durch eine formlose Mail an das Prüfungsmanagement. Dabei werden die Betreuerin oder der Betreuer sowie die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter in CC gesetzt. (In der Politikwissenschaft wird mit der Mail ggf. auch die Zuweisung von Zweitgutachten kommuniziert.) - Eintragung der Anmeldung in STiNE und Versand des Zulassungsschreibens
Das Prüfungsmanagement trägt die Daten zur Abschlussarbeit in STiNE ein und verschickt per Mail ein Zulassungsschreiben an die Studierende oder den Studierenden: Ihre Abschlussarbeit ist angemeldet!
Abgabe der Abschlussarbeit
Abschlussarbeiten müssen als PDF-Datei per Mail an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüro Sozialwissenschaften geschickt werden!
Nur dann kann der fristgerechte Eingang in STiNE vermerkt werden. Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn sie spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, in elektronischer Form beim Prüfungsmanagement eingereicht wird. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Das Prüfungsmanagement leitet die Datei an die Prüfenden weiter. Bitte beachten Sie: Die PDF-Datei muss die unterschriebene und eingescannte (oder abfotografierte) Eidestattliche Versicherung enthalten.
Die Abgabe eines ausgedruckten Exemplars der Abschlussarbeit im Studienbüro ist nicht mehr erforderlich!