Abschlussarbeit im Unterrichtsfach Sozialwissenschaften
Gemäß § 13 Absatz 1 der Prüfungsordnung (Änderung vom 5. April 2022) kann die Abschlussarbeit in jedem Teilstudiengang oder interdisziplinär geschrieben werden.
Das Abschlussmodul im Bachelor-Teilstudiengang Sozialwissenschaften besteht nur aus der Bachelorarbeit (kein Kolloquium, keine mündliche Prüfung). Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate.
Das Abschlussmodul im Master-Teilstudiengang Sozialwissenschaften besteht aus der Masterarbeit und (für vor 2023 Immatrikulierte) einer mündlichen Prüfung. (Zur mündlichen Prüfung siehe PO § 13 Absatz 14) Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt fünf Monate.