Bachelorarbeit
Alle Informationen über das Abschlussmodul und die Anmeldung zur Bachelorarbeit in den Lehramtsstudiengängen finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA) unter
Masterarbeit
Alle Informationen über das Abschlussmodul und die Anmeldung zur Masterarbeit in den Lehramtsstudiengängen finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA) unter
Prüfungsberechtigt für Abschlussarbeiten
Eine Person der beiden Prüfenden der Bachelorarbeit muss aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen bzw. habilitiert sein. Beide müssen für einen der Programmbereiche des Teilstudiengangs Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, VWL) prüfungsberechtigt sein. Hier finden Sie Listen der Hochschullehrenden aus den drei am Studiengang "Sozialwissenschaften" beteiligten Fachbereiche (FB):
Wenn eine der betreuenden Personen aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeitenden stammen soll, muss ein gesonderter Antrag an den dezentralen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dieser Antrag ist Bestandteil des "Antrags auf Zulassung zur Anfertigung der Bachelorarbeit" bzw. "der Masterarbeit". Sie finden das entsprechende Formular auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts (ZPLA):
Das ausgefüllte Formular leitet die erstprüfende Person oder gegebenenfalls - wenn die Mitwirkung einer Wissenschaftlichen Hilfskraft vom dezentralen Prüfungsausschuss genehmigt werden muss - über das Studienbüro Sozialwissenschaften an das ZPLA weiter. Die Anschrift des ZPLA lautet: Bogenallee 11, 20144 Hamburg.