Anerkennung von Studienleistungen
Die nachfolgenden Informationen gelten nur für die Teilstudiengänge Sozialwissenschaften (Bachelor und Master).
Die Anerkennung von Leistungen im Bereich der Erziehungswissenschaften, im Bereich des Freien Studienanteils und im Bereich Ihres anderen Unterrichtsfaches wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen.
Vorbemerkung: Für die Anrechnung von Studienleistungen gilt, dass gleiche oder vergleichbare (=äquivalente) Leistungen angerechnet werden können. Maßgeblich für die Überprüfung einer hinreichenden Äquivalenz sind die in den Modulbeschreibungen festgehaltenen Inhalte und Qualifikationsziele.
Die Studienkoordination Ihres Studiengangs ist Ihre zentralen Ansprechpersonen in allen Fragen zur ‚Anerkennung von Leistungen'