Während des Semesters
Materialbereitsstellung, Kommunikation und Digitalisierung der Lehre
Um in STiNE Nachrichten an Studierende zu versenden oder Lehr-/Lernmaterialien auf dem Server zu hinterlegen, müssen Sie in STiNE den Menüpunkt "Veranstaltungen" und dort die Veranstaltung auswählen, auf die sich die Aktion beziehen soll. Zum Versenden von Nachrichten wählen Sie den Menüpunkt „Teilnehmer“ aus, wo Sie wiederum den Menüpunkt „Neue Nachricht“ finden. Wollen Sie Nachrichten versenden, müssen Sie im unten angezeigten Fenster die Adressaten auswählen und die Nachricht analog zu einer E-Mail verfassen. Sie übermitteln die Nachricht mithilfe der Funktion „Senden“. Beim Schließen des Fensters oder der Nutzung der Funktion „Schließen“ ohne vorheriges Senden wird die Nachricht verworfen.
Um den Studierenden Lehr-/Lernmaterialien zur Verfügung zu stellen, können Sie unter dem Menüpunkt „Material“ die Funktion „Neu“ nutzen. Auf dem Folgebildschirm müssen Sie die Beschreibungsfelder ausfüllen und anschließend „Datei hochladen“ auswählen. Im sich öffnenden Fenster durchsuchen Sie Ihren PC nach der Datei, die Sie zur Verfügung stellen möchten und klicken nach der Auswahl auf „Upload starten“. Warten Sie, bis in dem Fenster die Nachricht „Upload erfolgreich“ angezeigt wird. Zum Veröffentlichen des Materials klicken Sie nun im Ausgangsfenster auf „Speichern“. Ohne diese Auswahl wird das Material nicht veröffentlicht, sondern vom Server gelöscht.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
- STiNE-Anleitungen
- >Service >Anleitungen >Upload Unterrichtsmaterial
Zahlreiche Informationen zu Möglichkeiten der Digitalisierung der Lehre, zu e-Learning-Plattformen wie OpenOLAT oder CommSy und zu den Dienstleistungen des WiSo-eLearning-Büros finden Sie unter:
Anwesenheit
Mit Ausnahme von Vorlesungen gilt gem. § 5 der Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) grundsätzlich für alle Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht. Es steht den Lehrenden jedoch frei, die Studierenden von der Anwesenheitspflicht zu entbinden bzw. auf Anwesenheitskontrollen zu verzichten.
Die Anwesenheitspflicht ist erfüllt, wenn Studierende nicht mehr als 15 % der Lehrveranstaltung versäumen. Wenn Studierende mehr als 15 % einer Veranstaltung versäumen und dies nicht zu vertreten haben (z. B. wegen Erkrankung), kann die Teilnahme an der abschließenden Modulprüfung von der Erfüllung der Auflage abhängig gemacht werden, dass zusätzliche Studienleistungen erbracht werden, die die Nachholung des versäumten Lehrstoffs dokumentieren sollen (§ 9 Abs. 2 PO). Die Krankschreibung oder andere Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass die Studierende bzw. der Studierende die Fehlstunden nicht zu vertreten hat, sind der Lehrkraft vorzulegen.
Studienleistungen
In den Bachelor- und Masterstudiengängen wird zwischen benoteten Prüfungs- und unbenoteten Studienleistungen unterschieden (§ 13 PO). Das Ergebnis der Prüfungsleistung geht in die Modulnote ein. Studienleistungen sind kleine unbenotete Aufgaben, die lehrveranstaltungsbegleitend zu erbringen sind. Ihre erfolgreiche Absolvierung ist Voraussetzung für die Berechtigung zur Teilnahme an der Modulprüfung. Mögliche Studienleistungen sind: Protokoll von Lehrveranstaltungen, Erstellen von annotierten Literaturlisten, Kurzreferate, Verfassen von Essays, Exzerpten oder Rezensionen o. ä. (Liste siehe FSB zu § 13 Abs. 1).
Beispiel: Die Erbringung der Studienleistung „Referat“ ist Voraussetzung, um an der Modulprüfung „Hausarbeit“ teilnehmen zu können.
Achtung: Besonderheit in den Aufbaumodulen des B.A. Politikwissenschaft und verschiedenen Modulen im M.A. Politikwissenschaft
In diesen Modulen, die aus jeweils zwei Veranstaltungen bestehen, können Studierende wählen, in welchem Seminar sie die Modulprüfung absolvieren möchten. Das bedeutet, dass die Studierenden in beiden Seminaren eine Studienleistung und zusätzlich in einem Seminar eine Prüfungsleistung erbringen. Die Bewertungen der Studienleistungen und der Prüfungsleistungen müssen in STiNE in getrennten Listen eingetragen werden.
Prüfungsanforderungen (Prüfungs- und Studienleistungsarten, -umfänge und -termine) einer Lehrveranstaltung müssen verbindlich vor Beginn der Lehrveranstaltungsanmeldungsphase bekanntgegeben werden. Auch die regelmäßige Teilnahme an einer Veranstaltung kann eine Studienleistung sein.
Leistungsanforderungen im Freien Wahlbereich
Veranstaltungen des Fachbereichs Sozialwissenschaften können nach entsprechender Öffnung auch von Studierenden anderer Fachbereiche und Fakultäten im sog. „Freien Wahlbereich“ (oder "Studium Generale", im "Freien Studienanteil" oder als "Extracurriculare Veranstaltung") besucht und absolviert werden. Grundsätzlich gelten bei den Studien- und Prüfungsleistungen die Regelungen des anbietenden Fachbereichs, wie sie in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen vorgegeben und über den Veranstaltungskommentar in STiNE bekannt gegeben werden.
Dies bedeutet: Die Leistungsanforderungen einer Lehrveranstaltung gelten grundsätzlich für alle teilnehmenden Studierenden gleichermaßen, also auch für Wahlbereichsstudierende. - Einzige Ausnahme: eine Lehrveranstaltung ist für ein Modul eines anderen Studiengangs geöffnet, das abweichende Leistungen vorsieht und für die es eine entsprechende Prüfungsliste gibt.
Es ist also weder zulässig, dass Studierende in einem 6-LP-Seminar einen „Wahlbereichsschein“ über weniger oder mehr Leistungspunkte bekommen, noch dass die Leistungen abweichend (bestanden/nicht bestanden anstatt benotet) bewertet werden.
Achtung: In den Aufbaumodulen des B.A. Politikwissenschaft und den Seminaren des M.A. Politikwissenschaft müssen Studierende im Wahlbereich nur die Studienleistungen erbringen. Die für Hauptfachstudierende ebenfalls mögliche Prüfung können Wahlbereichsstudierende nicht erbringen.
Raumanfragen während der Vorlesungszeit
Wenn Sie für einen Einzeltermin einen Seminarraum oder - wenn das Gebäude Allendeplatz 1 wieder zugänglich ist - einen der Fachbereichsräume (250, 409, 419) buchen wollen (z. B. für Besprechungen mit Arbeitsgruppen, öffentliche Veranstaltungen), dann stellen Sie bitte eine „Raumanfrage“ in Ihrem STiNE-Account (Menüpunkt „Lehre“ > "Raumanfrage").
Lehrevaluation
Lehrende können ihre Lehrveranstaltung in der 6. oder 7. Vorlesungswoche durch eine kurze "Zwischenevaluation" und/oder ab der 9. Vorlesungswoche durch eine "Abschlussevaluation" mittels standardisierter Online-Befragung von den teilnehmenden Studierenden evaluieren lassen. Die Befragung kann in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden. Die Teilnahme an der Lehrveranstaltungsevaluation ist für Lehrende und Studierende freiwillig, die Ergebnisse (ein maschinell erzeugter PDF-Bericht) werden den betreffenden Lehrenden – und nur ihnen – per E-Mail zugesendet. Eine Diskussion der Ergebnisse mit den Studierenden im Rahmen der Lehrveranstaltung ist erwünscht.
Die Einladung zur Nutzung der Möglichkeit der Online-Evaluation wird an die in STiNE hinterlegte E-Mail-Adresse sowie über einen WiSo-Outlookverteiler an alle Lehrenden und Lehrbeauftragten des betreffenden Semesters verschickt. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
Beamer, Rechner, VGA-Kabel
Alle Seminarräume im Allendeplatz 1 - außer 101 und 102 (Anm.: AP 1 ist derzeit geschlossen) - sowie die Seminarräume in VMP 5 (WiWi-Gebäude) und VMP 9 sind mit Beamer und Anschlüssen für Notebooks ausgestattet. Eine Ausleihe von Notebooks bei der WiSo-IT ist nicht mehr möglich.
Es wird empfohlen, dass Lehrende vor der ersten Sitzung ihrer Lehrveranstaltung die technische Ausstattung und deren Funktionalität in den Seminarräumen überprüfen und die Möglichkeit der Ausleihe von Verbindungskabeln (HDMI, VGA usw.) in der zuständigen Pförtnerloge erfragen.
Die Funktionsfähigkeit der Medientechnik in den Hörsälen, Seminar- und Besprechungsräumen soll durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet werden. Sollte es dennoch zu Anwendungsproblemen oder Störungen kommen, wenden Sie sich bitte an die folgenden Stellen:
Beamer, Smartboard und Sympodien
Vorort-Service bei Anwendungsproblemen: Regionales Rechenzentrum, Service-Desk im VMP 9 Aufgang A, 5. Etage, Tel. 43838-6184
Für Störungsmeldungen verwenden Sie bitte das entsprechende Webformular im KUS-Portal:
Overheadprojektoren
Vorort-Service bei Anwendungsproblemen, defekten Lampen, Folienbedarf etc.: VMP 5, Loge im Foyer, Tel. 42838-5611
Für Störungsmeldungen verwenden Sie bitte das entsprechende Webformular im KUS-Portal:
Weitere Informationen rund um das Thema Medientechnik und Veranstaltungssupport sind auf der Webseite des Medienkompetenzzentrums des Regionalen Rechenzentrums (RRZ) abrufbar: