Zum Semesterende
Abmeldungen von Prüfungen
Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung ist mit der Anmeldung zu einer Prüfung verbunden. Studierende können sich jedoch im Laufe des Semesters in STiNE von einer Prüfung wieder abmelden – wenn sie folgende für den Fachbereich Sozialwissenschaften geltenden Abmeldefristen beachten:
- die Abmeldung von einer Klausurprüfung ist möglich bis 3 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin (jeweils bis 23:59 Uhr)
- die Abmeldung von einer Hausarbeit, Projektarbeit u. ä. ist möglich bis zum letzten Tag der Vorlesungezeit (jeweils bis 23:59 Uhr)
Nach Ablauf dieser Fristen ist die Prüfungsanmeldung verbindlich. Eine spätere Abmeldung ist nicht mehr möglich!
Prüfungslisten
Um eine Prüfungsliste z. B. für Klausuren zu erstellen, klicken Sie in der linken Menüleiste Ihres STiNE-Portals auf den Menüpunkt „Prüfungen“. Hier erhalten Sie nun eine Aufstellung aller Ihrer Lehrveranstaltungen inkl. Prüfungsform.
Klicken Sie bitte auf die von Ihnen gewünschte Prüfung (z. B. „Hausarbeit“) und dann auf „Teilnehmerliste drucken“. Auf der folgenden Seite erhalten Sie eine Auflistung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die für diese Prüfungsform angemeldet sind. Klicken Sie auch hier bei Bedarf auf „Drucken“.
Sollten Sie einen Studierenden nicht in Ihrer Prüfungsliste auffinden können, wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsmanagement.
Prüfungsart Hausarbeit (und andere schriftliche Ausarbeitungen)
Abgabe der Hausarbeiten und ähnlichen Prüfungsleistungen
Studierende müssen ihre Hausarbeit zum festgesetzten Prüfungstermin im Studienbüro (Helpdesk oder Briefkasten) oder direkt bei der bzw. dem Lehrenden abgeben (es gilt die Ansage der/des Lehrenden).
Bei Hausarbeiten und ähnlichen Prüfungsleistungen wird ab dem SoSe 2017 jeweils nur ein Prüfungstermin angeboten. Dieser Termin (Abgabefrist) ist im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis unter „Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen“ einzutragen.
Wenn Studierende aus Krankheits- oder anderen, nicht zu vertretenden Gründen einen oder mehrere Abgabetermine für Hausarbeiten etc. nicht einhalten können, dann wird ihnen empfohlen, dies zunächst der bzw. dem jeweiligen Lehrenden mitzuteilen und mit ihr bzw. ihm eine Verlängerung der Prüfungsfrist, also einen späteren Abgabetermin für die Hausarbeit zu vereinbaren. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Fristverlängerung beim Prüfungsausschuss mithilfe eines Härtefallformulars beantragt werden (Abgabe im Studienbüro/Helpdesk).
Im Studienbüro abgegebene Hausarbeiten werden, versehen mit einem Eingangsstempel, täglich (Mo-Fr) an die Lehrenden weitergeleitet (Postfächer in Raum 220*).
* Hinweis für Lehrbeauftragte: Für Lehrbeauftragte wird im Studienbüro (R. 145) ein Postfach angelegt, wenn sie bzw. er nicht von einem Sekretariat postalisch betreut wird. Die abgegebenen Hausarbeiten können Lehrbeauftragte während der Öffnungszeiten des Helpdesk (Mo-Fr: 11 bis 15 Uhr) im Studienbüro abholen.
Benotungsfristen
Haus- oder Projektarbeiten müssen gemäß § 15 Abs. 1 der Prüfungsordnung innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Prüfungstermin bewertet werden.
Vorrangige Prüfungsbewertung für internationale Studierende
Erasmus-Studierende und andere ausländische Gaststudierende legen Ihrer Hausarbeit o.Ä. den Vordruck "Prüfungsbewertung mit Priorität" bei. Mit diesem Schein ist die Bitte an die Dozentin bzw. den Dozenten verbunden, die Prüfungsleistungen zeitlich vorrangig zu bewerten und die Hausarbeit bzw. die Klausur zusammen mit dem ausgefüllten roten Schein im Studienbüro (Helpdesk) abzugeben. Das Studienbüro kann dann die Note in STiNE eingeben und für die Erasmus-/Gaststudierenden zügig ein Transcript erstellen.
Plagiats-Software
Die Universität Hamburg stellt ihren Lehrenden eine Software zur Plagiatsprüfung zur Verfügung.
Prüfungsart Klausur
Prüfungstermin
Für jede Klausur müssen zwei Termine angeboten werden. Die Studierenden können wahlweise den 1. oder 2. Prüfungstermin wahrnehmen.
Klausurheft und Mantelbogen für Multiple-Choice-Klausuren
Vom Studienbüro Sozialwissenschaften wird Klausurpapier in gehefteter Form (Klausurheft, 14 Seiten A 4 liniert, 1 Deckblatt, 1 Rückseite) zur Verfügung gestellt. Für das Studienbüro hat die Verwendung dieser Hefte den Vorteil, dass das Deckblatt alle Kategorien/Daten enthält, die für die Prüfungsverwaltung benötigt werden. Bitte schreiben Sie die Note nicht (oder nicht nur) auf das perforierte Deckblatt, das später als Empfangsbestätigung genutzt wird, sondern direkt unter die Arbeit. Für Multiple-Choice-Klausuren wird vom Studienbüro als „Deckblatt“ ein A3-Mantelbogen zur Verfügung gestellt.
Die Klausurhefte/Mantelbögen können zu den Öffnungszeiten (Mo-Fr: 11-15 Uhr) am Helpdesk des Studienbüros abgeholt werden.
Benotungsfristen
Klausuren müssen gemäß § 15 Abs. 1 der Prüfungsordnung innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Prüfungstermin bewertet werden.
Korrekturassistentinnen / Korrekturassistenten
Bei verfügbaren Haushaltsmitteln (bitte in der Geschäftsstelle erfragen!) können fortgeschrittene Studierende unter bestimmten Bedingungen für die Vor-Korrektur von Klausuren nach einem von der bzw. dem Lehrenden vorgegebenen Bewertungsschema eingesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass Korrekturassistentinnen bzw. Korrekturassistenten erst nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Vor-Korrektur von Klausuren betraut werden dürfen! Weitere Informationen und Formulare siehe hier im KUS-Portal.
Noteneingabe und Ausdrucken der Prüfungsliste
Die Eingabe der Noten erfolgt im STiNE-Portal unter dem Menüpunkt „Prüfungen“. Dort können Sie jeweils die Prüfung auswählen, für die Sie Noten eingeben müssen. Bei der Noteneingabe ist zwischen einerseits Note, andererseits Abwesenheit von der Prüfung/Veranstaltung zu unterscheiden.
Wenn Studierende bei einer Prüfung nicht anwesend waren, müssen Sie in der Spalte „Abwesend“ einen Haken setzen. In STiNE wird dann nach dem Speichern bei den betreffenden Studierenden eine 5,0 und „fehlt“ angezeigt. (Wird kein Haken gesetzt und eine Note eingetragen, füllt STiNE automatisch die Spalte „Abwesend“ mit „nein“ aus.)
Wichtig: Bitte bei allen Studierenden, die zu einer Prüfung angemeldet sind, einen Eintrag in der Prüfungsliste in STiNE vornehmen! Eine der beiden folgenden Einträge muss für jede Prüfungsteilnehmer bzw. jeden Prüfungsteilnehmer vorgenommen werden:
- die Note bzw. ein „bestanden/nicht bestanden“ (je nach Bewertungssystem) oder
- „abwesend“.
„Abwesend“ bedeutet, dass eine Studentin bzw. ein Student trotz Anmeldung nicht an einer Klausurprüfung teilgenommen oder eine Haus- oder Projektarbeit nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgegeben hat. In diesem Fall wird nach dem Speichern bei der/dem betreffenden Studierenden eine 5,0 bzw. ein „n“ angezeigt.
Wenn eine Arbeit nach Ablauf der Frist und Freigabe der Noten eingereicht wird und Sie diese Arbeit aus Härtefallgründen noch annehmen möchten, können Sie die Note nicht mehr selbst in STiNE eintragen. Teilen Sie in diesem Fall die Note bitte dem Prüfungsmanagement des Studienbüros mit, damit dort die Eintragung vorgenommen wird.
Das System lässt in der Regel Noten nach dem Schema der B.A./M.A.-Prüfungsordnung zu (1,0; 1,3; 1,7; 2,0 usw. bis 4,0 für bestandene Prüfungen bzw. 5,0). Ausnahme: In einigen Veranstaltungen wird lediglich „bestanden/nicht bestanden“ bewertet.
Beenden Sie die Eingabe nach dem Eintragen der Noten mit „Speichern“.
Nach der Eingabe der Noten müssen diese noch von Ihnen in STiNE freigegeben werden, damit sie für die Studierenden in der Übersicht „Prüfungsergebnisse“ sichtbar werden. Sie können die Noten für alle Prüfungsteilnehmer/innen zusammen, aber auch für einzelne Studierende, z. B. jeweils nach Korrektur einer Hausarbeit, freigeben. Dazu gehen Sie in STiNE, nachdem Sie die Note eingetragen haben, oben auf den roten Button „Freigeben“. Es erscheint eine Ansicht mit allen benoteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Nun können Sie für einzelne Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer ein Häkchen setzen und diese dann mit dem Button „Markierte freigeben“ freigeben.
Für die endgültige Notenfreigabe ist die Eingabe einer iTAN erforderlich. Nach der Freigabe können die Noten von Ihnen nicht mehr geändert bzw. korrigiert werden.
Hier finden Sie eine ausführliche
- Anleitung zur Noteneingabe
>Service >Anleitungen >Prüfungen verwalten
Notenliste ausdrucken
Die Notenliste sollten Sie ausdrucken und zu Ihren Unterlagen nehmen. Eine Abgabe im Studienbüro ist nicht erforderlich.
Notenkorrektur
Nach der Freigabe können die Noten von Ihnen in STiNE nicht mehr geändert bzw. korrigiert werden. Nachträgliche Korrekturen können nur noch durch das Studienbüro ausgeführt werden, hierzu ist eine schriftliche Mitteilung (E-Mail reicht aus) an das zuständige Prüfungsmanagement zu senden.
Abschlussprüfungen und Prüfungsberechtigung
Gutachterin bzw. Gutachter einer Abschlussarbeit kann grundsätzlich jede bzw. jeder Lehrende des Fachgebiets des jeweiligen Studiengangs sein. Hier können Sie sich über die rechtlichen Grundlagen der Abschlussarbeiten in den jeweiligen Studiengängen des Fachbereichs Sozialwissenschaften informieren:
Der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs kann auf Antrag andere Betreuerinnen und Betreuer zulassen, z. B. solche, die keine Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer sind oder externe Lehrende, also Lehrende anderer Fakultäten der Universität Hamburg oder anderer Universitäten. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können im Einzelfall nach Genehmigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss als Prüferin oder Prüfer in Abschlussprüfungen zugelassen werden, wenn sich das Thema einer Abschlussarbeit auf den Lehrstoff einzelner Lehrveranstaltungen bzw. der dazugehörigen Module bezieht. Lehrbauftragte können gunrdsätzlich nicht als GUtachter*innen für Abschlussarbeiten fungieren.
Änderung des Titels der Abschlussarbeit
Nach der Anmeldung zur Abschlussarbeit können Änderungen und Ergänzungen (z. B. im Sinne von „Untertiteln“) grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. In besonderen Fällen kann der jeweilige Prüfungsausschuss jedoch auf Antrag des Studierenden (Einreichung über die Prüferin/den Prüfer) Ausnahmen zulassen. Ein solcher Antrag sollte von der Prüferin/dem Prüfer per E-Mail direkt an den Prüfungsausschussvorsitzenden und in Kopie an die/den Studierenden und das Studienbüro (Prüfungsmanagement) gesendet werden. Jede Änderung des Titels (auch des sog. „Untertitels“!) muss im Studienbüro aktenkundig gemacht werden. Nur so ist gewährleistet, dass später auf dem Abschlusszeugnis der korrekte Titel der Abschlussarbeit erscheint.
Ausgabe von Prüfungsunterlagen an Studierende
Im Fachbereich Sozialwissenschaften ist es möglich und üblich, dass die kommentierten und benoteten Prüfungsunterlagen am Helpdesk des Studienbüros an die Studierenden zurückgegeben werden. Bitte beachten Sie bei der Weitergabe der korrigierten Prüfungsunterlagen an den Helpdesk Folgendes:
- Die benoteten und kommentierten Hausarbeiten oder Klausuren für jeden Prüfungstermin komplett zurückgegeben (keine Teillieferungen)
- Hausarbeiten bzw. Klausuren nach Nachnamen der Studierenden alphabetisch sortieren.
Bitte schreiben Sie den Studierenden nicht gleich nach Weitergabe der Unterlagen an das Studienbüro, dass die Klausuren/Hausarbeiten nun dort abgeholt werden können. Wir brauchen oftmals ein oder zwei Tage, um die Arbeiten in die Ausgabemappen einzusortieren (für jede/n B.A./M.A.-Studierende/n wird am Helpdesk eine Ausgabemappe angelegt). Weisen Sie Ihre Studierenden bitte auf die nachfolgende Service-Seite des Studienbüros hin, damit sie nicht vergeblich zu uns kommen:
Ausgabe von Prüfungsunterlagen an Studierende
Im Fachbereich Sozialwissenschaften ist es möglich und üblich, dass die kommentierten und benoteten Prüfungsunterlagen am Helpdesk des Studienbüros an die Studierenden zurückgegeben werden. Bitte beachten Sie bei der Weitergabe der korrigierten Prüfungsunterlagen an den Helpdesk Folgendes:
- Die benoteten und kommentierten Hausarbeiten oder Klausuren für jeden Prüfungstermin komplett zurückgegeben (keine Teillieferungen)
- Hausarbeiten bzw. Klausuren nach Nachnamen der Studierenden alphabetisch sortieren.
Bitte schreiben Sie den Studierenden nicht gleich nach Weitergabe der Unterlagen an das Studienbüro, dass die Klausuren/Hausarbeiten nun dort abgeholt werden können. Wir brauchen oftmals ein oder zwei Tage, um die Arbeiten in die Ausgabemappen einzusortieren (für jede/n B.A./M.A.-Studierende/n wird am Helpdesk eine Ausgabemappe angelegt). Weisen Sie Ihre Studierenden bitte auf die nachfolgende Service-Seite des Studienbüros hin, damit sie nicht vergeblich zu uns kommen:
Umgang mit Täuschungsversuchen in Prüfungen
Zu der Frage, wie Lehrende oder das Aufsichtspersonal in Klausuren vorgehen können, wenn ein Täuschungsversuch vermutet wird, hat das universitäre Referat für Qualität und Recht (Ref. 31) eine sog. „Handreichung“ erstellt: