Zum Semesterende
Abmeldung von Prüfungen
Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung ist mit der Anmeldung zu einer Prüfung verbunden ("implizite Prüfungsanmeldung"). Studierende können sich jedoch im Laufe des Semesters in STiNE von einer Prüfung wieder abmelden – wenn sie folgende für den Fachbereich Sozialwissenschaften geltenden Abmeldefristen beachten:
- die Abmeldung von Präsenz-Klausurprüfungen oder einem Take-Home Exam (THE) ist möglich bis 72 Stunden vor dem Prüfungstermin; bei THE-Prüfungen ist der "Prüfungstermin" der Zeitpunkt der Ausgabe der Aufgaben an die Studierenden
- die Abmeldung von einer Hausarbeit, Projektarbeit u. ä. ist möglich bis zum letzten Tag der Vorlesungszeit (jeweils bis 23:59 Uhr)
Nach Ablauf dieser Fristen ist die Prüfungsanmeldung verbindlich. Eine spätere Abmeldung ist nicht mehr möglich.
Prüfungslisten
Um eine Prüfungsliste z. B. für Klausuren zu erstellen, klicken Sie in der linken Menüleiste Ihres STiNE-Portals auf den Menüpunkt „Prüfungen“. Hier erhalten Sie eine Aufstellung aller Ihrer Lehrveranstaltungen inkl. Prüfungsform.
Klicken Sie bitte auf die von Ihnen gewünschte Prüfung (z. B. „Hausarbeit“) und dann auf „Teilnehmerliste drucken“. Auf der nun angezeigten Seite erhalten Sie eine Auflistung aller Teilnehmenden, die für diese Prüfungsform angemeldet sind. Klicken Sie bei Bedarf auf „Drucken“.
Sollten Sie einen Studierenden nicht in Ihrer Prüfungsliste auffinden können, wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsmanagement.
Prüfungsart Hausarbeit (und andere schriftliche Ausarbeitungen)
Abgabe von Haus- oder Projektarbeiten, Essays etc.
Studierende schicken die Hausarbeiten i.d.R. als PDF per E-Mail direkt an die Lehrenden. Möchten Lehrende die schriftlichen Arbeiten in Papierform erhalten, müssten sie in der Kommentierung ihrer Lehrveranstaltung eine eigene Adresse angeben.
Bei Haus- oder Projektarbeiten und Essays wird jeweils nur ein Prüfungstermin angeboten. Dieser Termin (die Abgabefrist) ist im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis unter „Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen“ einzutragen.
Wenn Studierende aus Krankheits- oder anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen den Abgabetermin für eine schriftliche Arbeit nicht einhalten können, wird ihnen empfohlen, dies zunächst der jeweiligen Lehrkraft mitzuteilen und mit ihr eine Verlängerung der Prüfungsfrist, also einen späteren Abgabetermin, für die Hausarbeit zu vereinbaren. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Fristverlängerung beim Prüfungsausschuss mithilfe des Formulars "Fristverlängerung Hausarbeit" beantragt werden.
Benotungsfristen
Haus- oder Projektarbeiten müssen gemäß § 15 Abs. 1 der Prüfungsordnung innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Prüfungstermin bewertet werden.
Vorrangige Prüfungsbewertung für internationale Studierende
Damit das Studienbüro zügig ein Transcript erstellen kann, werden die Lehrenden gebeten, die Prüfungsleistung von Erasmus- und anderen internationalen Studierenden zeitlich vorrangig zu bewerten.
Plagiats-Software
Die Universität Hamburg stellt ihren Lehrenden eine Software zur Plagiatsprüfung zur Verfügung:
Nutzung von gKI und Plagiatsprüfung
Einsatz von gKI bei studienbegleitenden Prüfungen (Hausarbeiten u.Ä.)
Für studienbegleitende Prüfungen (Hausarbeiten, Projektarbeiten, Take-Home Exams u.Ä.) wird eine klare Regelung zum Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz (gKI) empfohlen. Der Umgang mit gKI und die Regelungen sollten von den Prüfenden bereits zu Beginn der Lehrveranstaltung angesprochen und vorgestellt werden.
In der Kommunikation mit Studierenden ist es wichtig, zu verdeutlichen, dass eine Prüfung immer eine eigenständige Leistung darstellen muss. Daher sollten Sie als Prüfer:in mit ihnen in den Austausch darüber gehen, was eine eigenständige Prüfungsleistung ausmacht.
Prüfende können gKI-Tools im Rahmen von Prüfungen als Hilfsmittel entweder a) verbieten oder b) nur bestimmte gKI-Tools zulassen oder c) gKI-Tools generell zulassen.
Wenn die Nutzung von gKI im Rahmen von studiengleitenden Prüfungen von den Prüfungen zugelassen wird, wird die Nutzung einer entsprechend angepassten Eigenständigkeitserklärung empfohlen, die von den Studierenden gemeinsam mit der Prüfungsleistung eingereicht wird.
- Eigenständigkeitserklärung für Studienbegleitende Prüfungen [barrierefreie PDF]
Die vollständigen Empfehlungen der AG für digitale Lehre und Prüfungen der WiSo-Fakultät finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass von den in den Dateien augeführten Empfehlungen mit Beschlusss der Programmdirektionen an der Fakutät WiSo nur 'Option A' genutzt werden sollte:
- Empfehlungen für den Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz in Lehre und Prüfungen an der WiSo [PDF, barrierefrei]
Recommendations for dealing with generative AI in teaching and examinations at the Faculty of Business, Economics and Social Sciences [PDF, barrier-free]
Plagiats-Software
Die Universität Hamburg stellt ihren Lehrenden eine Software zur Plagiatsprüfung zur Verfügung:
Prüfungsart Klausur
Prüfungstermin
Für jede Klausur müssen zwei Termine angeboten werden. Die Studierenden können wahlweise den 1. oder 2. Prüfungstermin wahrnehmen.
Klausurheft und Mantelbogen für Multiple-Choice-Klausuren
Vom Studienbüro Sozialwissenschaften wird für Präsenzprüfungen Klausurpapier in gehefteter Form (Klausurheft, 14 Seiten A 4 liniert, 1 Deckblatt, 1 Rückseite) zur Verfügung gestellt. Bitte schreiben Sie die Note nicht (oder nicht nur) auf das perforierte Deckblatt, das - bei Ausgabe der benoteten Klausur durch die Lehrenden oder am Helpdesk des Studienbüros - als Empfangsbestätigung genutzt wird, sondern direkt unter die Arbeit. Für Multiple-Choice-Klausuren wird vom Studienbüro als „Deckblatt“ ein A3-Mantelbogen zur Verfügung gestellt.
Für die Aushändigung der Klausurhefte/Mantelbögen vereinbaren Sie bitte frühzeitig einen Termin mit der für den Studiengang zuständigen Studienkoordination.
Benotungsfristen
Klausuren müssen gemäß § 15 Abs. 1 der Prüfungsordnung innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Prüfungstermin bewertet werden.
Korrekturassistenz
Bei verfügbaren Haushaltsmitteln (bitte in der Geschäftsstelle erfragen!) können fortgeschrittene Studierende unter bestimmten Bedingungen für die Vor-Korrektur von Klausuren nach einem von der Lehrkraft vorgegebenen Bewertungsschema eingesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass Korrekturassistent:innen erst nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Vor-Korrektur von Klausuren betraut werden dürfen! Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter folgendem Link
Take-Home Exam
Ein Take-Home Exam besteht aus der schriftlichen Bearbeitung einer vorgegebenen Fragestellung, die von den Studierenden in Heimarbeit unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln innerhalb einer kurzen Bearbeitungszeit erfolgt.
Die Dauer der Bearbeitung kann einen Rahmen von 60 bis 240 Minuten umfassen. Die konkrete Dauer der Bearbeitung wird vor Beginn der Lehrveranstaltung von der bzw. dem Prüfenden bekannt gegeben. Die Prüfenden können ferner eine Vorgabe für den Umfang der schriftlichen Ausarbeitung festlegen.
Die Aufgaben für das Take-Home Exam werden persönlich oder in elektronischer Form ausgegeben. Der Ausgabe- und Abgabezeitpunkt wird den Studierenden vorher bekanntgegeben. Der zeitliche Rahmen zwischen Ausgabe- und Abgabezeitpunkt kann länger als die festgelegte Dauer der Bearbeitung sein. Bei der Abgabe versichern die Studierenden, dass sie die Leistung eigenständig und unter Nutzung keiner anderen als der angegebenen Hilfsmittel verfasst haben.
Auf dem E-Learning-Portal der UHH finden Sie weitere Informationen zur Prüfungsart Take-Home Exam sowie Hinweise und Anleitungen zur technischen Umsetzung von Take-Home Exams z.B. in OpenOLAT.
Noteneingabe und Ausdrucken der Prüfungsliste
Die Eingabe der Noten erfolgt im STiNE-Portal unter dem Menüpunkt „Prüfungen“. Dort können Sie jeweils die Prüfung auswählen, für die Sie Noten eingeben müssen. Bei der Noteneingabe ist zwischen einerseits Note, andererseits Abwesenheit von der Prüfung/Veranstaltung zu unterscheiden.
Wenn Studierende bei einer Prüfung, zu der sie sich angemeldet hatten, nicht anwesend waren, müssen Sie in der Spalte „Abwesend“ einen Haken setzen. In STiNE wird dann nach dem Speichern bei den betreffenden Studierenden eine "5,0" bzw. "n" (nicht bestanden) und „fehlt“ angezeigt.
Bitte bei allen Studierenden, die zu einer Prüfung angemeldet sind, einen Eintrag in der Prüfungsliste in STiNE vornehmen! Eine der beiden folgenden Einträge muss also für jeden Prüfungsteilnehmenden vorgenommen werden:
- die Note bzw. ein „bestanden/nicht bestanden“ (je nach Bewertungssystem) oder
- „Abwesend“.
Wenn eine Arbeit erst nach Ablauf der Frist und Freigabe der Noten eingereicht wird und Sie dennoch diese Arbeit aus Härtefallgründen annehmen möchten, können Sie dies tun, aber Sie können dann die Note nicht mehr selbst in STiNE eintragen. Teilen Sie in diesem Fall die Note bitte dem Prüfungsmanagement des Studienbüros mit, damit dort die Eintragung vorgenommen wird.
Das System lässt in der Regel Noten nach dem Schema der B.A./M.A.-Prüfungsordnung zu (1,0; 1,3; 1,7; 2,0 usw. bis 4,0 für bestandene Prüfungen bzw. 5,0). Ausnahme: In einigen Veranstaltungen wird lediglich „bestanden/nicht bestanden“ bewertet.
Beenden Sie die Eingabe nach dem Eintragen der Noten mit „Speichern“.
Nach der Eingabe der Noten müssen diese noch von Ihnen in STiNE freigegeben werden, damit sie für die Studierenden in der Übersicht „Prüfungsergebnisse“ sichtbar werden. Sie können die Noten für alle Prüfungsteilnehmenden zusammen, aber auch für einzelne Studierende, z. B. jeweils nach Korrektur einer Hausarbeit, freigeben. Dazu gehen Sie in STiNE, nachdem Sie die Note eingetragen haben, oben auf den roten Button „Freigeben“. Es erscheint eine Ansicht mit allen benoteten Teilnehmenden. Nun können Sie für einzelne Teilnehmende ein Häkchen setzen und die Benotung dann mit dem Button „Markierte freigeben“ freigeben.
Für die endgültige Notenfreigabe ist die Eingabe einer iTAN erforderlich. Nach der Freigabe können die Noten von Ihnen nicht mehr geändert bzw. korrigiert werden.
Hier finden Sie eine ausführliche
- Anleitung zur Noteneingabe
- >Service >Anleitungen >Prüfungen verwalten
Notenliste ausdrucken
Die Notenliste sollten Sie ausdrucken und zu Ihren Unterlagen nehmen. Eine Abgabe im Studienbüro ist nicht erforderlich.
Notenkorrektur
Nach der Freigabe können die Noten von Ihnen in STiNE nicht mehr geändert bzw. korrigiert werden. Nachträgliche Korrekturen können nur noch durch das Studienbüro ausgeführt werden. Hierzu ist eine schriftliche Mitteilung (E-Mail reicht aus) an das zuständige Prüfungsmanagement zu senden.
Ausgabe von Klausuren an Studierende
Klausuren, die in Papierform vorliegen, können über das Studienbüro Sozialwissenschaften ausgegeben werden. Ob Klausuren im Studienbüro ausgegeben werden, muss in der Kommentierung der Lehrveranstaltung (Hinweise zu den Prüfungen) in STiNE angegeben werden.
Bei der Weitergabe der Klausuren an das Studienbüro (per Post oder nach Terminabsprache) zur Ausgabe an die Studierenden beachten Sie bitte Folgendes:
- Die benoteten Klausuren sind für jeden Prüfungstermin komplett einzureichen (keine Teillieferungen)
- Klausuren sind nach Nachnamen der Studierenden alphabetisch zu sortieren.
Bitte schreiben Sie den Studierenden nicht gleich nach Weitergabe der Unterlagen an das Studienbüro, dass die Klausuren nun im Studienbüro abgeholt werden können. Weisen Sie Ihre Studierenden bitte auf die nachfolgende Service-Seite des Studienbüros hin, damit sie nicht vergeblich zu uns kommen:
Abschlussprüfungen und Prüfungsberechtigung
Prüfende einer Abschlussarbeit kann grundsätzlich jede Lehrkraft des Fachgebiets des jeweiligen Studiengangs sein. Die rechtlichen Grundlagen und fachspezifischen Bestimmungen für die Abschlussprüfung entnehmen Sie bitte der Webseite des jeweiligen Studiengangs:
Der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs kann auf Antrag Betreuende zulassen, die keine Hochschullehrenden sind, oder externe Lehrende, also Lehrende anderer Fakultäten der Universität Hamburg oder anderer Universitäten. Wissenschaftliche Mitarbeitende können im Einzelfall nach Genehmigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss als Prüfende in Abschlussprüfungen zugelassen werden, wenn sich das Thema einer Abschlussarbeit auf den Lehrstoff einzelner Lehrveranstaltungen bzw. der dazugehörigen Module bezieht. Lehrbeauftragte können grundsätzlich nicht als Prüfende für Abschlussarbeiten fungieren.
Änderung des Titels der Abschlussarbeit
Nach der Anmeldung zur Abschlussarbeit können Änderungen und Ergänzungen (z. B. im Sinne von „Untertiteln“) grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. In besonderen Fällen kann der jeweilige Prüfungsausschuss jedoch auf Antrag der Studierenden (Einreichung über die Prüfenden) Ausnahmen zulassen. Ein solcher Antrag soll zur Genehmigung durch die bzw. den Vorsitzende:n des Prüfungsausschusses (PAV) von der bzw. dem Studierenden nach Rücksprache mit den Prüfenden per E-Mail direkt an das zuständige Prüfungsmanagement gesendet werden (Einverständnis der Prüfenden anbei). Die bzw. der PAV schickt die Genehmigung oder ggf. Ablehnung per E-Mail an die bzw. den Studierende:n, das Prüfungsmanagement und die Prüfenden.
Jede Änderung des Titels (auch des sog. „Untertitels“) muss im Studienbüro aktenkundig gemacht werden. Nur so ist gewährleistet, dass später auf dem Abschlusszeugnis der korrekte Titel der Abschlussarbeit erscheint.
Umgang mit Täuschungsversuchen in Prüfungen
Zu der Frage, wie Lehrende oder das Aufsichtspersonal in Klausuren vorgehen können, wenn ein Täuschungsversuch vermutet wird, hat das universitäre Referat für Qualität und Recht (Ref. 31) eine sog. „Handreichung“ erstellt: