Zu Beginn des Semesters
Nutzung von STiNE
Für die Arbeit mit STiNE benötigen Sie eine Kennung, ein Passwort und eine TAN-Liste (Transaktionsnummern). Ihre Zugangsdaten für STiNE erhalten Sie vom Regionalen Rechenzentrum per Post an Ihre Dienstadresse. Für die Erst-Beantragung wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienkoordination.
Bei Lehrbeauftragten ist der STiNE-Zugang automatisch bis zum Ende des Folgesemesters aktiv.
Über das Webportal von STiNE können Sie als Lehrkraft verschiedene administrative Aufgaben erledigen. Hierzu ist keine Installation auf Ihrem Arbeitsplatzrechner erforderlich, Sie benötigen lediglich einen internetfähigen Rechner, auf dem ein aktueller Browser installiert ist.
Bitte melden Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort auf der STiNE-Startseite an. Bei der ersten Anmeldung werden Sie aufgefordert, ein eigenes Passwort zu vergeben und eine Sicherheitsfrage zu definieren. Nach der Anmeldung finden Sie die Startseite vor. Die für Sie relevanten Funktionen finden Sie unter dem Menüpunkt „Lehre“.
Sollten Ihnen Ihre Unterlagen einmal abhandenkommen, werden Ihnen gegen Vorlage Ihres Personalausweises im Rechenzentrum der Universität Hamburg in der Schlüterstraße 70 Ersatzunterlagen ausgehändigt.
Bei technischen Fragen sowie bei Problemen mit Ihren Zugangsdaten und dem Login wenden Sie sich bitte an den STiNE-Support des Regionalen Rechenzentrums:
Links rund um STiNE:
- STiNE-Startseite
- Dort Links zu "FAQ", "Service" > Anleitungen usw.
Eingaben im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis (online)
STiNE bietet Ihnen als Lehrkraft die Möglichkeit, Ihre Lehrveranstaltung zu kommentieren und somit ergänzende Informationen für die Studierenden bereitzustellen. Präzise und vollständige Angaben in der Kommentierung tragen dazu bei, die Zahl der Nachfragen von Studierenden zu reduzieren. Hierzu wählen Sie zunächst in der oberen Menüleiste „Lehre“ und dann in der Menüleiste auf der linken Seite im Bildschirm den Punkt „Veranstaltungen“ aus, wählen aus Ihren Veranstaltungen des entsprechenden Semesters die zu beschreibende Veranstaltung und klicken im erscheinenden Bildschirm in der Mitte auf den Menüpunkt „Veranstaltungsbeschreibung“.
Auf der folgenden Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihre Veranstaltung in Kurzform zu beschreiben sowie ergänzende Informationen zum Lernziel, dem Vorgehen, der Literatur und Hinweise zu den Prüfungen (bei Hausarbeiten z. B.: Umfang, Abgabetermin) hinzuzufügen. Zudem muss der "Abgabeort" angegeben werden. Eine Abgabe von Haus- und Projektarbeiten oder Essays im Studienbüro ist bis auf Weiteres nicht möglich. Es gibt daher nur zwei Möglichkeiten: (a) Einsendung per E-Mail und PDF-Anhang an die Adresse der bzw. des Lehrenden oder (b) Zusendung an die Büroadresse der bzw. des Lehrenden.
Bitte geben Sie die jeweiligen Texte ohne Sonderzeichen ein, da diese von STiNE nicht unterstützt werden und zu einer fehlerhaften Anzeige des Kommentars führen.
Bitte beachten Sie ferner, dass die meisten Studierenden ihre STiNE-Sprache auf Deutsch eingestellt haben und so auch nur die deutsche Beschreibung lesen können. Nutzen Sie für unsere Erasmus-Studierenden aber auch gerne die Möglichkeit, diese Informationen in Englisch bereitzustellen. Sollte Ihre Veranstaltung auf Englisch gehalten und daher auch in Englisch angekündigt werden, kopieren Sie Ihre englischsprachige Ankündigung bitte aus o. g. Gründen auch in die „deutsche“ Ankündigung.
Sofern Sie längere Texte verfassen, empfehlen wir dringend diese vorzuformulieren und dann in STiNE in die entsprechenden Felder hinein zu kopieren, da es ansonsten während des Eintippens zu einem Timeout kommen kann und die Einträge verloren gehen.
Sobald Sie Ihre Eingaben beendet haben, speichern Sie diese Informationen bitte über den Menüpunkt „Speichern“. Ihre eingegebene Beschreibung muss vom Studienbüro veröffentlicht werden, da sie ansonsten von den Studierenden nicht gelesen werden kann. In der Regel veröffentlicht das Studienbüro die Kommentierungen eine Woche vor Beginn der ersten Anmeldephase.
Tutorien
Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) einiger Studiengänge sehen für bestimmte Veranstaltungen Tutorien vor. Für die Rekrutierung von Tutor:innen, die nach Möglichkeit bereits in der Vorlesungszeit des vorausgehenden Semesters erfolgen sollte, sind die jeweiligen Lehrenden verantwortlich. Tutorien, die in den FSB vorgesehen sind, werden aus dem Etat des Fachbereiches finanziert. Bitte informieren Sie oder Ihr Sekretariat sich hierfür vorab bei der Geschäftsstelle über das derzeitige Prozedere und die notwendigen Daten und Unterlagen. Bitte reichen Sie dann Ihre Tutorien mit Antrag und Unterlagen mindestens 7 Wochen vor Vertragsbeginn (Der Vertrag beginnt in i.d.R. am 01.04. oder 01.10. eines Jahres.) bei der Geschäftsstelle ein.
Sollen für bestimmte Zwecke semesterweise weitere Tutorien eingerichtet werden, muss ein Finanzierungsantrag an den Fachbereichsvorstand gestellt werden.
Räume für Tutorien
Für die Tutorien werden in der Semesterplanung in ausreichendem Umfang Seminar- und Kleingruppenräume reserviert. Die Tutor:innen wenden sich bitte telefonisch an die Studienkoordination des jeweiligen Studiengangs.
Lehrende, in deren Veranstaltung Tutorien vorgesehen sind, erhalten vor Semesterbeginn rechtzeitig eine E-Mail des Studienbüros zur Weiterleitung an die Tutor:innen mit weiteren Informationen zum Ablauf der Raumvergabe.
Semestertermine und Fristen
Die Semestertermine finden Sie hier:
Die An- bzw. Abmeldung von Prüfungen in Form einer Haus- oder Projektarbeit können Studierende bis zum letzten Tag der Vorlesungszeit vornehmen.
Die An- bzw. Abmeldung bei Klausurprüfungen (Präsenzprüfung oder Take-Home Exam) ist bis 72 Stunden vor dem Prüfungstermin möglich.
Teilnehmerlisten und Mindestgruppengrößen
Um nach dem Ende der Ummelde-/Korrekturphase (= nach der 2. Vorlesungswoche) eine Teilnahmeliste Ihrer Veranstaltung zu erhalten, rufen Sie in STiNE Ihre Veranstaltung auf und klicken auf „Teilnehmer“. Bitte beachten Sie, dass in der angezeigten Liste alle angemeldeten Teilnehmenden erscheinen, auch die, die sich bereits von der Prüfung abgemeldet haben. Diese Liste kann also nicht als Prüfungsliste genutzt werden.
Sollten sich bis zum Ende der Anmeldephase* weniger als 10 Teilnehmende angemeldet haben (bei Lehraufträgen weniger als 5, bei 2-semestrigen Lehrveranstaltungen weniger als 15), gilt die Veranstaltung zunächst als „vom Dekanat nicht genehmigt“, es sei denn, es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung ohne Wahlmöglichkeiten. Letztere kann auch bei einer Teilnehmerzahl zwischen 5 bis 9 stattfinden. (* Im Wintersemester läuft die Anmeldephase bei Veranstaltungen, die auch für Erstsemesterstudierende geöffnet sind, länger, in der Regel bis zum Donnerstag vor Beginn der Vorlesungszeit.)
Sollte die Mindestteilnehmerzahl in der Anmeldephase nicht erreicht und Nachmeldungen in der Ummelde-/Korrekturphase nicht zu erwarten sein, stimmt die Programmdirektion mit Ihnen und ggf. den Modulverantwortlichen eine Absage der Veranstaltung ab. Die Lehrkraft kann zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob sie die Veranstaltung in jedem Fall, also auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, dann aber ohne Deputatsanrechnung, abhalten möchte (Dekanatsbeschluss vom 25. 06. 2013).
Teilnahmebeschränkungen in Seminaren und Übungen
Seminare sind am Fachbereich Sozialwissenschaften aus hochschuldidaktischen Gründen grundsätzlich teilnahmebeschränkt. Die Zuweisung von Plätzen in Seminaren erfolgt nach vorab festgelegten und mit der Programmdirektion abgestimmten Kriterien. Es ist nicht in die Verfügung der einzelnen Lehrenden gestellt, von diesen Vorgaben abzuweichen, da Abweichungen notwendig Einfluss auf didaktische Formen und Betreuungsdichten in anderen Lehrveranstaltungen haben.
Bei der Zuteilung von Seminarplätzen kann es jedoch zu besonderen Härten kommen wie z. B.:
- Zeiten oder Wochenpläne, die für behinderte oder chronisch kranke Studierende oder für Eltern nicht zumutbar sind
- Zuweisung einer Veranstaltung, die sich mit einer anderen Pflichtveranstaltung zeitlich überschneidet
- sonstige aus der Lebenssituation der/des Studierenden resultierende Härten.
Studierende können in diesen Fällen im Studienbüro einen "Antrag auf nachträgliche Zulassung zu einer Lehrveranstaltung" (sog. Härtefallantrag) stellen und damit die nachträgliche Zulassung zu einer Lehrveranstaltung beantragen. Härtefallanträge müssen von den Studierenden bis zum Ende der Ummelde-/Korrekturphase gestellt werden. Die Entscheidung über die eingehenden Anträge liegt in der Zuständigkeit der Prüfungsausschussvorsitzenden. Dabei gilt, dass durch nachträgliche Zulassungen zu Seminaren die Gruppengrößen aller alternativen Veranstaltungen um nicht mehr als 30 % von der ursprünglichen Gruppengröße abweichen sollen.
Wir möchten nachdrücklich darauf verweisen, dass die Entscheidung über die Genehmigung von Härtefallanträgen nicht durch die einzelnen Lehrenden erfolgt und nicht von der Bereitschaft der einzelnen Lehrperson abhängig ist, weitere Studierende in einen Kurs aufzunehmen. Eine solche Handhabung der Seminarplatzvergabe führt zu Bedrängungssituationen einzelner Lehrender, in der Regel zu einer Verschlechterung der Lehr- und Betreuungssituation, zu einer ungleichen Prüfungsbelastung und schließlich gegebenenfalls auch dazu, dass an anderer Stelle Seminare mit weniger als 10 Teilnehmenden nach Semesterbeginn aus dem Studienprogramm gestrichen werden müssen.