Infos zum Pflichtpraktikum im Bachelor
In den Bachelorstudiengängen Politikwissenschaft und Soziologie müssen alle Studierenden ein neunwöchiges studienbegleitendes Pflichtpraktikum absolvieren. Das Praktikum bietet die Möglichkeit, die im Studium behandelten Theorien und Methoden im Kontext einer beruflichen Praxis zu reflektieren und kann bei der Konkretisierung einer beruflichen Orientierung helfen und so den Übergang in eine Berufstätigkeit erleichtern.
Um das Praktikum in diesem Sinne für das Studium zu nutzen, ist u.a. eine frühzeitige Planung wichtig: Diese sollte wenigstens ein halbes Jahr vor dem Praktikumsbeginn beginnen. Zur Vorbereitung des Praktikums zählt dabei nicht nur die Bewerbungsphase, sondern ebenso die Abstimmung des Studien- und Prüfungsplans auf die veranschlagte Dauer des Praktikums.
Für Fragen zum Praktikum, für die Anerkennung von früheren Tätigkeiten als Praktikum und für Informationen zur Erstellung und zur Abgabe des Praktikumsberichts finden Sie Informationen auf folgenden Webseiten:
Was ist das Ziel des studienbegleitenden Praktikums?
- Berufsvorbereitung und Verknüpfung wissenschaftlicher und berufspraktischer Ausbildungsinhalte;
- Vermittlung allgemeiner berufsqualifizierender Kompetenzen und fachbezogener Schlüsselqualifikationen;
- Reflexion theoretischer Konzepte und im Studium erworbener Kompetenzen in der Praxis;
- Weiterentwicklung der persönlichen Qualifikation in politikwissenschaftlich und soziologisch einschlägigen Praxisfeldern;
- Unterstützung bei der Konkretisierung einer beruflichen Orientierung sowie Erleichterung des Übergangs in einen Beruf;
- Kenntnis grundlegender betrieblicher Strukturen sowie von Problemfeldern und Anforderungen im betrieblichen Alltag.
In welchen Berufsfeldern kann das Praktikum absolviert werden?
Das Praktikum dient der Berufsvorbereitung und der Verknüpfung wissenschaftlicher und berufspraktischer Ausbildungsinhalte. Damit ein Praktikum das Studium sinnvoll ergänzen kann, sollte es in einem für den Studiengang einschlägigen Praxisfeld durchgeführt werden und dort einer soziologischen bzw. politikwissenschaftlich einschlägigen Tätigkeit entsprechen.
Beispiele für einschlägige Praktika
(die Felder für Soziologie- und Politikstudierende überschneiden sich)
- Planung und Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden;
- parlamentarische Dienste in Bund, Ländern und Gemeinden;
- Parteien, Fraktionen, Interessenorganisationen, Gewerkschaften, NGOs, Kirchen;
- Privatwirtschaft, insbesondere multinationale Unternehmen, Politikberatung;
- europäische und internationale Dienste und Organisationen;
- Medien, Öffentlichkeitsarbeit, PR;
- Personalabteilungen (HR);
- Einrichtungen der politischen Bildung;
- wissenschaftliche Institutionen und universitäre Einrichtungen;
- Markt- und Meinungsforschungsinstitute;
- Stiftungen.
Was geht nicht? Was doch?
- Gastronomie: Kellner:innentätigkeit, aber möglich sind: PR-Tätigkeiten oder Personalentwicklung z.B. für große Gastronomietriebe / Ketten
- Verkauf im Einzelhandel, aber möglich sind: PR-Tätigkeiten, Personalentwicklung oder Marktanalysen z.B. für große Modeketten, Onlinehandel
- Flyer-/ Werbematerialienverteilung für NGOs, Parteien etc., aber möglich sind: Kampagnen(mit)entwicklung, Konzeptentwicklung, Analysen etc.
Wie lange dauert das Praktikum?
Der Gesamtumfang eines Praktikums im Bachelor Politikwissenschaft und Bachelor Soziologie beträgt mindestens 9 Wochen (=360 Stunden).
Die Praktika können dabei in den folgenden Formen absolviert werden:
- als ein"klassisches“ Vollzeitpraktikum im Umfang von mindestens neun Wochen
- als zwei Vollzeitpraktika im Gesamtumfang von mindestens neun Wochen
- als Teilzeitpraktika (z.B. halbtags, tageweise, bestimmte Stundenanzahl pro Woche)
- als Kombinationen aus Vollzeit- und Teilzeitpraktika
- als Kombinationen aus einem klassischen Praktikum und weiteren Tätigkeiten (z.B. einer Werkstudierendentätigkeit, Tätigkeiten in den Bereichen Medien, PR, Sozialforschungseinrichtungen, Parteien, Gewerkschaften, Verbände, Institutionen, Behörden, NGO)
Wann im Studium ist der beste Zeitpunkt für das Praktikum?
Da in beiden Bachelorstudiengängen das Praktikum u.a. die Funktion haben soll, die im Studium erworbenen theoretischen Konzepte einem ‚Praxistest‘ auszusetzen, empfiehlt es sich das Praktikum erst im Anschluss an die beiden ersten Semester, also frühestens beim Übergang vom zweiten zum dritten Fachsemester zu absolvieren.
Die Dauer des Praktikums (360 h) legt nahe, das Praktikum
- entweder in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Sommer und dem Wintersemester zu platzieren oder
- sich ein ganzes Semester lang ganz auf das Praktikum zu konzentrieren und es in der Vorlesungszeit zu absolvieren ohne dass parallel dazu Lehrveranstaltungen besucht werden. In diesem Fall kann (aber muss nicht) ein Urlaubssemester beantragt werden.
- Zur besseren Vereinbarkeit von Lehrveranstaltungen und Praktikum kann zudem überlegt werden, dass Praktikum in zwei oder mehrere Teilpraktika aufzuteilen.
Darüber hinaus sollten die Auswirkungen des Praktikums auf Prüfungen und die Vorbereitung darauf (Klausurvorbereitung; Anfertigen von Hausarbeiten) bedacht werden (um dann Hausarbeiten o.Ä. veranstaltungsbegleitend und nicht, wie üblich nach der letzten Sitzung zu erstellen).
Mit Fragen zur Integration des Praktikums in Ihr Studium wenden Sie sich am besten an die Studienkoordination Ihres Studiengangs
Kann ich mir Tätigkeiten aus der Zeit vor meinem Studium anrechnen lassen?
Tätigkeiten, die im Rahmen der Bachelorstudiengänge Politikwissenschaft und Soziologie als Praktika anerkannt werden können, sind Berufsausbildungen sowie ein so genanntes Freiwilliges Soziales Jahr und ein so genanntes Ökologisches Jahr.
In Frage für eine Anerkennung kommen aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten oder Tätigkeiten in Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Verbänden. Ob andere berufliche Haupt- oder Nebentätigkeiten, die Sie vor Ihrem Studium ausgeübt haben, anerkannt werden können, klären Sie bitte über das folgende Webformula:
Wenn Sie die Anerkennung einer Tätigkeit, die Sie vor dem Beginn Ihres Studiums ausgeübt haben, beantragen möchten, dann benutzen Sie bitte das folgende Webformular:
Beachten Sie bitte, dass nach der Anerkennung der Tätigkeit noch der Praktikumsbericht erstellt und abgegeben werden muss.
Kann das Praktikum auch im Ausland durchgeführt werden?
Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden.
Ein Auslandspraktikum kann den Erwerb von Praxiserfahrung mit der Auffrischung oder Erweiterung von Sprachkenntnissen kombinieren. Zudem können Soft Skills wie Flexibilität und interkulturelle Kompetenz erworben werden. In manchen Berufsfeldern stellen Auslandspraktika eine ‚Zusatzqualifikation‘ im Lebenslauf dar.
Wenn Sie sich für ein Auslandspraktikum interessieren, dann sollten Sie sich auch über die zahlreichen Förderprogramme und Unterstützungseinrichtungen informieren (Erasmus+; hamburgglobal;). Sie können sich dabei an das International Office der Fakultät oder an die zentrale Abteilung Internationales wenden.
Welche rechtlichen Aspekte müssen beachtet werden?
Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum
Da Arbeitgebende im Rahmen eines studienbegleitenden Pflichtpraktikums beschäftigte Studierende keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), wird oft verlangt, Bewerbungen um einen Praktikumsplatz eine Bescheinigung beizulegen, dass im jeweiligen Studiengang ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist.
Die Bescheinigung, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums handelt, können Sie mit dem Webformular Antrag Bescheinigungen beim Studienbüro Sozialwissenschaften beantragen.
Wo finde ich Informationen zu rechtlichen Aspekten eines Praktikums (Unfallversicherung, Entlohnung)?
Ob sich für Sie als Praktikant:in hinsichtlich Ihrer Krankenversicherung als Studierende während des Praktikums etwas ändert, hängt von mehreren Umständen ab. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Vergütung des Praktikums. Dies kann Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung haben, weshalb Sie sich mit Fragen dazu bei Ihrer Krankenkasse informieren sollten.
Infos zur Höhe einer möglichen Entlohnung finden Sie unter folgendem Link:
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat ein eigenes Beratungsangebot für arbeitende Studierende:
Wie kann ich mich zum Praktikum anmelden?
Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt in STiNE
Bitte melden Sie sich in dem Semester, in dem Sie den Praktikumsbericht abgeben (NICHT in dem Semester, in dem Sie das Praktikum absolvieren) in STiNE zu der Veranstaltung 'Praktikum' und zu der dazugehörigen Prüfung 'Praktikumsbericht' an.
Die An- oder Abmeldung zum Praktikum und zur dazugehörigen Prüfung 'Projektbericht' ist jederzeit möglich und kann auf dem üblichen Weg über STiNE vorgenommen werden: siehe auch Anmeldungen zu Veranstaltungen / Anmeldungen zu Prüfungen. Wenn Sie sich zum Praktikumsbericht angemeldet haben, den Bericht aber in dem Semester der Anmeldung nicht abgeben können, melden Sie sich bitte einfach wieder ab. Die Anmeldephasen laufen durch, d.h. An- und Abmeldungen sind zu jeder Zeit, auch in der vorlesungsfreien Zeit möglich.
Was muss beim Praktikumsbericht beachtet werden?
Im Anschluss an das Praktikum oder im Anschluss an die Anerkennung einer Tätigkeit aus der Zeit vor Ihrem Studium als Praktikum muss ein Praktikumsbericht abgegeben werden.
Hinweise zur Anfertigung eines Praktikumsberichts
Eine besonders gute Möglichkeit, einen Praktikumsbericht zu erstellen, bietet die Ethnographie. Sie kann sich den Methoden von unterschiedlichen (Berufs)Felder anpassen. Sie macht Fremdes vertraut und hinterfragt Selbstverständliches und ermöglicht so ein Verstehen eines Feldes und dort vorherrschenden alltäglichen Praktiken.
In der Broschüre Praktikumsreflexion als ethnografische Studie finden Sie eine kurze Beschreibung des allgemeinen ethnographischen Vorgehens, der ethnographischen Beobachtung von Berufstätigkeiten (Studies of (our) Work), sowie zwei kleine Übungsaufgaben und weiterführende Literaturhinweise. Die Übungsaufgaben sind nur für Sie gedacht. Sie sollen Ihnen ggf. bei der Reflexion helfen und sollen nicht abgegeben bzw. eingereicht werden.
- Broschüre Praktikumsreflexion als ethnografische Studie [PDF nicht barriefrei]
Neben einer wissenschaftlich angeleiteten Beschreibung und Reflexion der praktischen Tätigkeiten Ihres Praktikums z.B. mithilfe der Ethnographie, sollte der Bericht zudem die folgenden Aspekte behandeln:
- eine Kurzbeschreibung des Unternehmens oder der Organisation
- eine kritische Reflexion der Tätigkeiten, Aufgaben und der Organisation.
Lassen sich Zusammenhänge herstellen zwischen Lehrveranstaltungen Ihres Studiums und Ihrem Praktikum? - eine Reflexion des Praktikums hinsichtlich Ihrer beruflichen Zukunft.
Der Bericht sollte eine Länge von 5-10 Seiten haben. In formaler Hinsicht gelten die gleichen Anforderungen wie bei vergleichbaren Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten). Zur Orientierung finden sich nachfolgend verschiedene Beispielberichte.
- Beispiel 1 Praktikumsbericht [PDF nicht barrierefrei]
- Beispiel 2 Praktikumsbericht [PDF nicht barrierefrei]
- Beispiel 3 Praktikumsbericht [PDF nicht barrierefrei]
An wen kann ich mich mit Fragen zum Praktikum wenden?
Ansprechparterin für alle Fragen rund um das Pflichtpraktikum in den Bachelorstudiengängen Soziologie und Politikwissenschaft ist
Fragen zum Praktikum
Für Fragen zum Praktikum benutzen Sie bitte das folgende Webformular: