Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Lehrveranstaltungen (An- und Abmeldung)
Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen am Fachbereich Sozialwissenschaften ist eine fristgerechte und erfolgreiche Anmeldung über das Studien-Infonetz STiNE.
Die Anmeldung für teilnahmebeschränkte Lehrveranstaltungen muss innerhalb von Anmeldephasen durchgeführt werden. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden nach festgelegten Regeln vergeben, welche die Studierbarkeit aller Studiengänge gewährleisten sollen.
In jedem Semester gibt es mehrere aufeinander folgende Anmeldephasen, in denen eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen möglich ist:
(Erste) Anmeldephase
Die Anmeldephase ist die erste und wichtigste Möglichkeit für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen. Eine spätere Anmeldung ist nur noch unter Einschränkungen möglich. D.h. alle Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen sollten unbedingt bereits in der (ersten) Anmeldephase vorgenommen werden.
Die Platzvergabe erfolgt nach Ende der Anmeldephase nach dem Prioritätsprinzip; d.h. der Zeitpunkt der Anmeldung während der Anmeldephase spielt für die Chancen bei der Platzvergabe keine Rolle. Bis zum Ende der Anmeldephase werden fristgerechte Anmeldungen im Studien-Infonetz STiNE mit dem Status „schwebend” aufgeführt. Die zur Verfügung stehenden Lehrveranstaltungsplätze werden in der Regel innerhalb von einem Tag nach dem Ende der Anmeldephase vergeben. Im Anschluss daran kann der endgültige Status („akzeptiert” oder „abgelehnt”) über STiNE abgefragt werden.
Nachmeldephase
Die Nachmeldephase kann genutzt werden, um sich zu Lehrveranstaltungen anzumelden, in denen es nach der (ersten) Anmeldephase noch freie Plätze gibt. Unbedingt genutzt werden sollte die Nachmeldephase von Studierenden, die es versäumt haben, sich in der (ersten) Anmeldephase anzumelden.
Die Platzvergabe erfolgt auch in der Nachmeldephase nach dem Prioritätsprinzip; d.h. der Zeitpunkt der Anmeldung während der Nachmeldephase spielt für die Chancen bei der Platzvergabe keine Rolle.
Erstsemesteranmeldephase
Erstsemesteranmeldephasen gibt es am Fachbereich Sozialwissenschaften nur im Wintersemester. Im Rahmen der Erstsemesteranmeldephase sollen sich die Erstsemesterstudierenden, nachdem sie sich im Rahmen der Orientierungswoche über ihr Studium informiert haben, zu den Erstsemesterveranstaltungen anmelden.
Die Erstsemesteranmeldephase gilt auch für einige polyvalente Veranstaltungen, die nicht exklsuiv für Erstsemesterstudierende angeboten, aber für Erstsemesterstudierende geöffnet sind. Bitte informieren Sie sich über die jeweils geltende Anmeldephase in STiNE.
Die Platzvergabe erfolgt auch in der Nachmelphase nach dem Prioritätsprinzip; d.h. der Zeitpunkt der Anmeldung während der Nachmeldephase spielt für die Chancen bei der Platzvergabe keine Rolle.
Ummelde- und Korrekturphase
In der Ummelde- und Korrekturphase können nur Anmeldungen zu Veranstaltungen vorgenommen werden, in denen es freie Plätze gibt. Gleichzeitig können akzeptierte Anmeldungen wieder abgemeldet, also zurückgenommen werden. Studierende, die einen zugeteilten Seminarplatz nicht annehmen wollen, sollten sich abmelden, damit der Seminarplatz anschließend von anderen Studierenden gebucht werden kann.
Aktuelle Termine der Anmeldephasen
Anmeldungen zu Veranstaltungen sind nur innerhalb der oben genannten Phasen möglich. Die aktuellen Fristen der Phasen finden Sie auf der STiNE-Webseite
Nachträgliche Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Seminare und Grundkurse sind grundsätzlich teilnahmebeschränkt. Die Präferenzen der Studierenden werden bei der Zuteilung von Plätzen in Seminaren und Grundkursen soweit wie möglich berücksichtigt. Dennoch kann es bei der Verteilung der Studierenden auf die Veranstaltungen zu besonderen Härten kommen. Um diese auszugleichen, können Studierende zu Beginn der STiNE-Ummeldephase, die stets in den ersten zwei Wochen der Vorlesungszeit liegt, einen Antrag auf nachträgliche Zulassung, einen sogenannten „Härtefallantrag“ stellen, wenn eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
- Unzumutbarkeit des Termines oder Ortes für behinderte oder chronisch kranke Studierende, für Eltern von Kindern unter 14 Jahren und für Studierende, die eine pflegebedürftige angehörige Person betreuen
- Überschneidung mit anderen Pflichtveranstaltungen
- Sonstige aus der Lebenssituation der oder des Studierenden resultierende Härten.
Voraussetzungen der Antragstellung
Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags ist eine fristgerechte Anmeldung in der ersten Anmeldephase zu der betroffenen Lehrveranstaltung über STiNE.
Wenn Sie in der ersten Anmeldephase keinen Platz bekommen haben sollten, versuchen Sie am ersten Tag der zweiten Anmeldephase (Ummeldephase) unbedingt noch einmal sich anzumelden! Nur wenn keine freien Plätze vorhanden sind, können Härtefallanträge mit Beginn der Ummeldephase gestellt werden.
Anträge auf nachträgliche Anmeldung können frühestens mit Beginn der Vorlesungszeit (nicht vorher!) und sollten bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche gestellt werden.
Antragstellung
Sofern es zu der Lehrveranstaltung parallele Lehrangebote gibt, geben Sie bitte zwei weitere alternative nachgeordnete Anmeldewünsche an.
Geben Sie bitte ebenfalls an, von welcher Veranstaltung Sie - im Falle der positiven Entscheidung Ihres Antrags - wieder abgemeldet werden möchten. Die Abmeldung von der zugewiesenen Veranstaltung erfolgt automatisch, wenn die Zulassung zur Wunsch-Veranstaltung erfolgt ist.
Für die Antragstellung benutzen Sie bitte das folgende Webformular:
Prüfungen (An- und Abmeldung)
Allgemeine Hinweise zur Anmeldung und Wahl der Prüfungstermine
- Studierende haben insgesamt drei Prüfungsversuche (Lehramt: vier) um eine, laut Studienordnung vorgesehene, Modulprüfung oder Modulteilprüfung zu bestehen.
- Die Prüfungsversuche sind i. d. R. abhängig vom Besuch einer Lehrveranstaltung. D. h. wenn Sie die Prüfung im Rahmen einer Lehrveranstaltung ablegen möchten, müssen Sie die für diese Lehrveranstaltung geltenden Prüfungstermine beachten.
- Die Option "Termin in einem späteren Semester", die Sie bei der Anmeldung in Ihrem StiNE-Account wählen können, entspricht einer Abmeldung von der Prüfung.
- Prüfungen, zu denen nach dem Ende der An-/Ab-/Ummeldefrist eine Anmeldung vorliegt, werden mit 5,0 bewertet, sofern an der Prüfung nicht teilgenommen und kein Härtefall geltend gemacht wird.
Klausur oder Take Home-Exam (zwei Prüfungstermine): Anmeldung, Abmeldung und Wahl der Prüfungstermine
- Beide Prüfungstermine werden über STiNE zur Auswahl gestellt, so dass die Anmeldung explizit für einen der beiden Termine erfolgen muss.
- Eine An-/Ab-/Ummeldung ist bis 72 Stunden vor dem jeweiligen Klausurtermin (Präsenzklausur oder Take Home-Exam) über STiNE möglich.
- Erfolgt die Anmeldung nur zum 2. Termin, besteht - sofern die Prüfung nicht bestanden wird oder nicht wahrgenommen wird bzw. werden kann - im aktuellen Semester keine Wiederholungsmöglichkeit.
Hausarbeiten (ein Prüfungstermin): Anmeldung und Abmeldung von der Prüfung
- Bei Hausarbeiten, Projektarbeiten, Textanalysen und vergleichbaren Prüfungsleistungen (mit einem Bearbeitungszeitraum von mehreren Tagen bzw. Wochen) gibt es nur einen Prüfungstermin, nur einen Abgabetermin für die Prüfungsleistungen. Eine Auswahl zwischen erstem und zweiten Termin ist hier nicht möglich. Möglich ist nur eine Anmeldung zu dem Prüfungstermin oder eine Abmeldung von der Prüfung - ohne Terminwahl.
- Eine Wiederholung von mit 'nicht ausreichend' (5,0) bewerteten Hausarbeiten, Projektarbeiten und vergleichbaren Prüfungsleistungen ist nur möglich im Rahmen einer neu zu absolvierenden Lehrveranstaltung.
- Wenn Sie ein Seminar nicht mit einer Prüfungsleistung (Haus- oder Projektarbeit oder Ähnlichem) abschließen möchten, müssen Sie sich unbedingt von der Prüfung abmelden. Bitte beachten Sie dabei die Abmeldefrist, die für Studiengänge des Fachbereichs Sozialwissenschaften jeweils am letzten Tag der Vorlesungszeit (nicht am letzten Tag des Semesters!) um 23:59 endet.
- Die Regelungen zur Abgabe von Hausarbeiten oder ähnlichen Prüfungsleistungen entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Versäumnisse von Klausuren
Wird eine angemeldete Prüfung nicht wahrgenommen, gilt die Prüfung als 'nicht bestanden' — es sei denn, es werden besondere Gründe für die Nichtteilnahme an einer Prüfung oder die Fristüberschreitung geltend gemacht (z.B. Krankheit oder andere wichtige, nicht von der oder dem Studierenden zu vertretenden Gründen).
Klausurversäumnis
Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen, nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen, einen oder mehrere Klausurtermine versäumen und eine Abmeldung nicht mehr möglich ist, können Sie eine Annullierung des Prüfungsversuchs beantragen. Benutzen Sie dafür bitte folgendes Webfomular und fügen Sie dem Antrag den Nachweis für die Gründe Ihrer Nichtteilnahme an der Prüfung bei (z. B. das ärztliche Attest.)
Achtung: Lehramtsstudierende verwenden bitte unbedingt das Formular des ZPLA (Formular 5) und schicken dieses an die ZPLA-Adresse (Bogenallee 11, 20144 Hamburg).
Verlängerungen der Bearbeitungszeit für Hausarbeiten/Projektberichte/etc.
Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen einen oder mehrere Abgabetermine für Hausarbeite, Projektberichte etc. nicht einhalten können, dann empfehlen wir Ihnen, dies zunächst dem oder der jeweiligen Lehrenden mitzuteilen und mit ihm oder ihr eine Verlängerung der Prüfungsfrist, sprich einen späteren Abgabetermin für Ihre Hausarbeit zu vereinbaren.
Sollte eine Einigung mit dem oder der Lehrenden nicht möglich sein (z. B., weil er oder sie nicht erreichbar ist), dann können Sie die Fristverlängerung auch direkt beim Prüfungsausschuss beantragen. In diesem Fall benutzen Sie für den Antrag bitte das folgende Webformular und fügen Sie unbedingt den Nachweis für die Gründe Ihrer Nichtteilnahme an der Prüfung bei (z.B. das ärztliche Attest).
Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten
Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen einen oder mehrere Abgabetermine für Hausarbeite, Projektberichte etc. nicht einhalten können, dann empfehlen wir Ihnen, dies zunächst dem oder der jeweiligen Lehrenden mitzuteilen und mit ihm oder ihr eine Verlängerung der Prüfungsfrist, sprich einen späteren Abgabetermin für Ihre Hausarbeit zu vereinbaren.
Sollte eine Einigung mit dem oder der Lehrenden nicht möglich sein (z. B., weil er oder sie nicht erreichbar ist), dann können Sie die Fristverlängerung auch direkt beim Prüfungsausschuss beantragen. In diesem Fall benutzen Sie für den Antrag bitte das folgende Webformular und fügen Sie unbedingt den Nachweis für die Gründe Ihrer Nichtteilnahme an der Prüfung bei (z.B. das ärztliche Attest).
Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten
Die Bearbeitungsdauer von Abschlussarbeiten kann nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes verlängert werden. Bitte stellen Sie den Antrag mit dem folgenden Webformular zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. ärztlichem Attest).
Wenn Ihr Antrag positiv beschieden wird, ist der neue Abgabetermin in Ihrem STiNE-Account sichtbar. Ein Bescheid wird nicht erstellt.
Die Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge definieren unterschiedliche maximal mögliche Verlängerungen der Bearbeitungszeiten (i.d.R. die Hälfte der regulären Bearbeitungszeit). Informieren Sie sich bei Bedarf bitte in den für Ihr Studium geltenden Fachspezifischen Bestimmungen auf den Studiengangsseiten.
Darüber hinaus gehende Verlängerungen müssen durch einen formlosen (d. h. selbst geschriebenen und begründeten) Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz gesondert beantragt werden. Der Antrag kann nur in Fällen einer besonderen Härte, die die Kandidat:innen nicht zu vertreten hat, gewährt werden. Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen per Bescheid mitgeteilt.
Abgabe und Ausgabe von Prüfungsleistungen
Abgabe von Prüfungsleistungen
Hausarbeiten oder Verschriftlichungen von Referaten und vergleichbare Prüfungsleistungen sind fristgerecht entweder in elektronischer Form, d.h. per Mail als angehängte PDF-Datei oder in Papierform, bei den jeweiligen Dozierenden abzugeben. In welcher Form die Prüfungsleistung abgegeben werden muss, entnehmen Sie bitte der STiNE-Kommentierung der jeweiligen Lehrveranstaltung (siehe: Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen). Eine Abgabe von Hausarbeiten, Verschriftlichung von Referaten oder vergleichbaren Prüfungsleistungen beim Studienbüro Sozialwissenschaften ist grundsätzlich nicht möglich.
Das Ende der Bearbeitungszeit der Prüfungsleistung, gleichbedeutend mit dem Abgabetermin, entnehmen Sie bitte ebenfalls der Kommentierung der jeweiligen Lehrveranstaltung im Studien-Infonetz STiNE. Die aktuellen Kontakdaten der Lehrenden finden Sie unter dem folgenden Link:
Ausgabe von Prüfungsleistungen
Hausarbeiten oder Verschriftlichungen von Referaten und vergleichbare Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Dozierenden ausgegeben. In welcher Form dies geschieht (per Mail, Sprechstunde, Sekretariat) entnehmen Sie bitte der STiNE-Kommentierung der jeweiligen Lehrveranstaltung (siehe: Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen).
Klausuren, die in Papierform vorliegen, können über das Studienbüro Sozialwissenschaften ausgegeben werden. Ob Klausuren im Studienbüro ausgegeben werden, wird in der Kommentierung der Lehrveranstaltung (Hinweise zu den Prüfungen) in STiNE angegeben.