Anerkennung von Studienleistungen
Bei der Anerkennung von Studienleistungen geht es um die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule in einem vorherigen Studium oder im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht wurden.
Daneben gibt es noch Anerkennungen von Leistungen, die an der Universität Hamburg erbracht wurden, und die für den Freien Wahlbereich Ihres Studiums angerechnet werden sollen.
Anerkennungen von Studienleistungen sind in den Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge geregelt und fallen in die Verantwortung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses. Die Bearbeitung der Anerkennungsanträge erfolgt durch die für Ihren Studiengang zuständige Studienkoordination.