Anerkennung/Anrechnung von Studienleistungen
Bei der Anerkennung von Studienleistungen geht es um die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule in einem vorherigen Studium oder im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht wurden.
ACHTUNG: Beachten Sie bitte eine Besonderheit bei der Anerkennung von Studienleistungen, die an der Universität Hamburg erbracht wurden und die für den Freien Wahlbereich Ihres Studiums angerechnet werden sollen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
Die Anerkennung von Leistungen geschieht auf der Basis der Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge und steht in der Verantwortung des jeweilig zuständigen Prüfungsausschusses. Die Prüfung der Anerkennungsanträge orientiert sich an dem Grundsatz, dass Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule oder im Rahmen eines anderen Studiums erbracht worden sind, anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen (Hamburgisches Hochschulgesetz, § 40).
Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt in 3 Schritten.
1. Beratungsgespräch
Vor Einreichen des Antrags vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Studienkoordination Ihres Studiengangs (per Mail). Die Studienkoordination Ihres Studiengangs sind Ihre zentralen Ansprechpersonen in allen Fragen zur ‚Anerkennung von Leistungen':
Bitte machen Sie sich vor Antragstellung Gedanken, welche Module bzw. Teilmodule Sie sich anerkennen lassen wollen. Die Modulbeschreibungen Ihres Studiengangs sind in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen zu finden:
Nach der Kontaktaufnahme wird das weitere Vorgehen mit der Studienkoordination Ihres Studiengangs abgestimmt. Ist im weiteren Verlauf ein Beratungsgespräch vorgesehen, bringen Sie bitte zu dem Termin mit der Studienkoordination die folgenden Unterlagen mit:
- Transcript of Records (im Original)
- Learning Agreement (nur bei Auslandssemester)
- ggf. Kurs- und/oder Modulbeschreibungen (z.B. Auszug aus dem Modulhandbuch, Studienplan, Literaturlisten, Sitzungsplan, Prüfungsunterlagen, etc.)
Zum Abschluss des Beratungsgespräches erhalten Sie ein Beratungsprotokoll, in dem die besprochenen Anerkennungen festgehalten sind.
2. Antragstellung
Das elektronische Antragsformular finden Sie in Ihrem STiNE-Account unter dem Menüpunkt Studium/Studiumsverwaltung/Anträge. Dort wählen Sie bitte das Formular V Fak. WiSo - Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus, indem Sie auf Start klicken.
Bitte halten Sie sich bei Ihren Eintragungen strikt an die Angaben aus dem Beratungsprotokoll und an die Vereinbarungen mit Ihrer Studienkoordination!
Sie füllen das elektronische Antragsformular anhand des Beratungsprotokolls vollständig aus, schicken es elektronisch ab, drucken es aus, unterschreiben es und schicken es an das Studienbüro Sozialwissenschaften.
3. Bearbeitung und Bescheid
Der Antrag wird durch den Vorsitz des zuständigen Prüfungsausschusses beschieden. Sobald der Bescheid erstellt ist, werden Sie per Mail informiert, dass der Bescheid in Ihrem STiNE-Account für Sie verfügbar ist. Die Eintragung der anerkannten Leistungen in Ihr Studienleistungskonto erfolgt zeitnah.
Bei Anerkennungen für das Bachelor-Nebenfach Soziologie oder Politikwissenschaft müssen Sie den Bescheid im Studienbüro Ihres Hauptfaches einreichen, damit die Eintragungen in STiNE vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass E-Mails im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nur an Ihre offizielle Hamburger-Studiums-Mail-Adresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de) versendet werden!