Für Abschlussarbeiten gilt, dass gKI-Tools nur in einem Umfang verwendet werden dürfen, der vorher mit der Betreuerin bwz. dem Betreuer der jeweiligen Abschlussarbeit vereinbart wurde. Dabei gilt grundsätzlich, dass gKI, wenn überhaupt, lediglich als Hilfsmittel genutzt werden darf; der gestalterische Einfluss der Studierenden muss überwiegen.
Neben den Vereinbarungen zur Nutzung von gKI gelten auch weiterhin die Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis, wie z.B. der korrekte Umgang mit Daten, Quellen und Material und der korrekte Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer.
Vereinbarung der Nutzung von gKI mit Anmeldung der Abschlussarbeit
Vor Beginn der Bearbeitung der Abschlussarbeit muss eine Abstimmung zur Nutzung von gKI-Systemen zwischen Studierenden und der Betreuerin bwz. dem Betreuer ihrer Abschlussarbeit erfolgen. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird im Anmeldeformular in den Vereinbarungen zur Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz (gKI) in der Abschlussarbeit festgehalten:
In dem Anmeldeformular bestimmen die Betreuerin bwz. der Betreuer den Umfang und die Bereiche der Nutzung von gKI in der Abschlussarbeit. Sie können den Einsatz von gKI grundsätzlich untersagen oder deren Nutzung zur Erstellung bestimmter Teile der Abschlussarbeit erlauben (z.B. für Ideenfindung, die Erstellung der Gliederung oder zur Entwicklung von Software-Quelltexten/Programm-Code).
Bestätigung durch Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten
Zusammen mit der Abschlussarbeit reichen die Studierenden eine Eigenständigkeitserklärung ein, in der sie u.a. die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen zur Nutzung von gKI versichern.