Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten
Eidesstattliche Versicherung für Abschlussarbeiten, die vor dem 1.2.2025 angemeldet wurden:
Als letzte Seite Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor und Master) müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung einfügen und mit Datum und Unterschrift (im Original, nicht kopiert!) bestätigen, am Besten in folgendem Wortlaut:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht.“
Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten, die ab dem 1.2.2025 angemeldet werden:
Gemeinsam mit Ihrer Abschlussarbeit, die Sie als PDF-Datei beim zuständigen Prüfungsmanagement per Mail einreichen, müssen Sie die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten einreichen. Die Eigenständigkeitserklärung soll in die PDF-Datei der Abschlussarbeit als letzte Seite mit aufgenommen werden.
Die Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten besteht aus drei Teilen:
- der Eidesstattlichen Versicherung,
- den Erläuterungen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (gKI) und
- Ihrer Unterschrift
In der Eidesstattlichen Versichrung bestätigen Sie u.a., dass die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurde. Im zweiten Teil zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz versichern Sie, dass Sie die im Anmeldeformular Ihrer Abschlussarbeit festgehaltenen Vereinbarungen zur Nutzung von gKI eingehalten haben. Am Ende wird die Eigenständigkeitserklärung von Ihnen unterschrieben.