Eigenständigkeitserklärung für studienbegleitende Prüfungen
Lehrende sollten den Umgang mit gKI in Ihren Lehrveranstaltungen ansprechen und die von ihnen festgelegten Regelungen für Studien- und Prüfungsleistungen vorstellen. Als Prüfungsberechtigte legen die Lehrenden den Umfang und ggf. die Bereiche fest, in denen gKI für die Erstellung der Studien- und Prüfungsleistungen genutzt werden darf. Sie können den Einsatz von gKI grundsätzlich untersagen oder deren Nutzung zur Erstellung studienbegleitenden Prüfungen erlauben.
Die Eigenständigkeitserklärung ist nur für die Nutzung im Kontext von Prüfungen an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vorgesehen. Mit Fragen zum Gebrauch der Eigenständigkeitserklärung wenden sich Studierende bitte an die jeweiligen Prüfenden.