Promotionsverfahren und Graduate School
In der Graduate School (GS) werden die Promotionsprozesse der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften koordiniert, gefördert und unterstützt. Die GS ist zuständig für den gesamten Betreuungsprozess, der mit einem Promotionsverfahren verbunden ist. Sie bietet ein Gerüst, in dem die Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät strukturiert gefördert und in ein Forschungsmilieu integriert werden.
Zulassung zum Promotionsverfahren
Eine Zulassung zum Promotionsverfahren an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist möglich, wenn eine Professorin oder ein Professor der Fakultät bereit ist, das Promotionsvorhaben zu betreuen. In der Regel ist dies die Professorin oder der Professor, bei der bzw. dem Sie beschäftigt sind. Sobald eine schriftliche Betreuungszusage vorliegt, kann eine Zulassung zum Promotionsverfahren in der Graduate School beantragt werden. Diese Betreuungsvereinbarung ist vom Promotionsstudierenden selbstständig zu organisieren.
Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren müssen online über Docata, dem Online-Tool für Promovierende der Universität Hamburg eingereicht werden. Bitte registrieren Sie sich dazu in Docata.
Mitgliedschaft in der Graduate School und Immatrikulation
Sobald der Promotionsunterausschuss Ihrem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stattgegeben hat, werden Sie automatisch Mitglied der Graduate School. Beachten Sie aber bitte, dass Sie sich nach erfolgter Zulassung zum Promotionsverfahren noch als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent der Universität Hamburg immatrikulieren müssen. Die Immatrikulation ist gemäß § 4 Abs. 5 der Promotionsordnung vom 18. Januar 2017 verpflichtend und erfolgt über das Campus Center der Uni Hamburg.
Promotionsstudiengang
Die Graduate School bietet ein strukturiertes Doktorandenprogramm im Rahmen des Promotionsstudiengangs der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an. Dabei können alle Doktorandinnen und Doktoranden der Graduate School Kurse aus einem umfangreichen Kursprogramm auswählen. In jedem Jahr werden Kurse im Umfang von mindestens 50 Semesterwochenstunden (SWS) angeboten. Das Programm gliedert sich in die folgenden Themengebiete:
- Theorien der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Forschungsmethoden und
- Schlüsselkompetenzen.
Im Rahmen des Promotionsstudiengangs sind von den Doktorandinnen und Doktoranden der Graduate School Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten zu absolvieren. In der Regel entspricht eine Lehrveranstaltung im Umfang von einer Semesterwochenstunde zwei Leistungspunkten. Die Regelstudiendauer für den Promotionsstudiengang beträgt drei Jahre bzw. sechs Semester.
Finanzielle Förderung
In den letzten Jahren stellte das Dekanat Mittel für die finanzielle Unterstützung von Doktorandinnen und Doktoranden der WISO-Fakultät bereit. Fördergelder können bei der Graduate School beantragt werden für:
- die Teilnahme an wissenschaftlichen (Online-)Konferenzen
- die Teilnahme an (Online-)Summer Schools und (Online-)Workshops
- Feld- und Forschungsaufenthalte
- direkte Forschungsförderung (Anschaffung von Datensätzen, Übernahme von Transkriptionskosten)
- das Proofreading-Lektorat englischsprachiger Texte.
Der maximale Förderbetrag pro Doktorand:in lag zuletzt bei 750 Euro jährlich.
Weiterführende Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier (Doktorandenförderung).