Lehrdeputat - Wie viel Lehre muss ich machen?
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die aus Landesmitteln (über „Etatstellen“) beschäftigt werden, haben eine Lehrverpflichtung. Die Lehrverpflichtung richtet sich nach der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) und beträgt an der WiSo-Fakultät i.d.R.:
- 4 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) bei Promovierenden
- 5 LVS bei Postdocs
- 9 LVS bei Wiss. Mitarbeiter:innen nach §28(3)-Sonstige
- 16 LVS bei Wiss. Mitarbeiter:innen für Lehraufgaben (nach 28(3)-maL, auch WiMi-maL, WiMi-Le genannt)
Bei Teilzeitstellen erfolgt eine anteilige Festlegung. Ihre individuelle Lehrverpflichtung ist in Ihrer Funktionsbeschreibung, die mit Ihrem Arbeitsvertrag ausgestellt wurde, festgelegt. Die Lehrverpflichtung startet anteilig im Monat Ihres Arbeitsbeginns und nicht erst zum Semesterbeginn.
Durch einen „nicht semesterkonformen“ Start Ihres Dienstbeginns oder aus anderen Gründen kann es dazu kommen, dass Sie mal mehr und mal weniger Deputat (durch Lehre oder auch durch die Mitwirkung als Prüfer:in an Qualifikationsarbeiten) erbringen als festgelegt. Dies ist teilweise unvermeidlich (z.B. Dienstbeginn), teilweise im Sinne der optimalen Lehrabdeckung erwünscht und ggf. ist es für Ihre individuelle Planung hilfreich (z.B. weniger/keine Lehre bei Auslandsaufenthalt oder anderweitigen „Hocharbeitsphasen“ Ihrer Qualifikationsarbeit). Ein sog. „intertemporaler Lehrausgleich“ ist möglich, wobei darauf geachtet werden sollte, dass Ihr Deputatskonto zum Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses ausgeglichen ist. Ein paar „Spielregeln“ zum Umgang mit hohem Über- und Unterdeputat sind in einer Sammlung von Dekanatsbeschlüssen rund um das Thema Lehre nachzulesen, die regelmäßig aktualisiert und allen Fakultätsmitgliedern per Mail zur Verfügung gestellt wird. Hier können Sie auch die Anrechnungsfaktoren für die Betreuung von Abschlussarbeiten nachlesen. In der Regel haben die Professuren dieses Thema jedoch gut im Blick und binden Ihre Mitarbeiter:innen entsprechend der Lehrverpflichtung ein.
Deputatsmeldung
Regelmäßig zum Ende eines Semesters werden Sie um Ihre „Deputatsmeldung“ gebeten. Hierüber melden Sie die von Ihnen durchgeführte Lehre und betreuten Abschlussarbeiten. Hierüber erhalten Sie dann auch einen Überblick über Ihr Deputatskonto.
Beschäftigung über Drittmittel
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die über Drittmittel beschäftigt werden, haben i.d.R. keine Lehrverpflichtung. Wenn Sie dennoch Interesse daran haben, Lehrerfahrung zu sammeln, kommt eventuell in Frage, dass Sie einen (vergüteten) Lehrauftrag an Ihrem Fachbereich übernehmen können. Sprechen Sie bei Interesse mit Ihrer vorgesetzten Professur und/oder der Programmdirektion des Studiengangs, in dem Sie sich eine Mitwirkung vorstellen können, darüber.
Wie so oft gibt es Ausnahmen von der Regel. In einzelnen Fällen erbringen z.B. auch drittmittelfinanzierte Mitarbeiter:innen Lehre, z.B. wenn der:die Drittmittelgeber:in dies ausdrücklich festlegt. Oder die Lehrverpflichtung wird aufgrund besonderer Aufgaben, die für den Fachbereich übernommen werden, herabgesetzt. Diese Fälle müssen jedoch individuell betrachtet und mit Zustimmung des Fachbereichs im Dekanat als sog. Sonder-Funktionsbeschreibung beschlossen werden.