Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten
Die Beschwerdestelle ist für Sie da, wenn Sie für Ihre Beschwerde in Prüfungsangelegenheiten keine passende Ansprechperson finden. In diesen Fällen bemüht sie sich darum, dass Ihre Beschwerde an die richtige Adresse gelangt und dort zur Kenntnis genommen wird.
Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Beschwerdestelle wenden?
Die Beschwerdestelle steht Ihnen zur Beratung und Vermittlung bei Konfliktfällen im Zusammenhang mit Prüfungen im Studium zur Verfügung. Sie arbeitet unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Die Beschwerdestelle ergänzt die vorhandenen Möglichkeiten, Beschwerde bzw. Widerspruch gegen den Ablauf oder das Ergebnis einer Prüfung einzulegen. Sie soll nicht an deren Stelle treten und sie wird auch nicht als Revisionsinstanz tätig. Das heißt, die Beschwerdestelle kann nicht selbst in das Prüfungsverfahren eingreifen oder die Bewertungen von Prüfungsleistungen ändern (lassen).
Bei Beschwerden über die Prüfungsdurchführung oder über Prüfungsergebnisse sollten Sie immer zuerst mit der verantwortlichen Lehrperson bzw. der Prüferin oder dem Prüfer sprechen. Führt dieses Gespräch zu keiner Einigung, können Sie Widerspruch beim zuständigen Prüfungsausschuss einlegen.
Nur über einen solchen beim Prüfungsausschuss eingelegten Widerspruch kann eine rechtliche Überprüfung und ggf. Korrektur der angefochtenen Entscheidung veranlasst werden.
Wer die beziehungsweise der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Ihres Studiengangs ist, erfahren Sie über die Webseite Ihres Studienbüros:
Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?
Beschwerden werden vertraulich behandelt, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
Nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens werden alle personenbezogenen Daten gelöscht.
Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Beschwerdestelle
Die „Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten“ der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist eine Einrichtung gemäß § 66 Abs. 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Die Funktion der Ombudsperson nimmt die bzw. der jeweils amtierende Prodekan:in für Studium und Lehre wahr.