Informationen zu Lehraufträgen am FB Sozialwissenschaften
Stand 04/2024
Nachfolgend finden Sie Informationen für Programmdirektionen und Modulverantwortliche (zur Vergabe von Lehraufträgen und Auswahl von Lehrbeauftragten sowie rechtlichen Grundlagen) und Informationen für Lehrbeauftragte (zu Ansprechpersonen und den administrativen Serviceleistungen).
Informationen für Programmdirektionen und Modulverantwortliche
Voraussetzungen für die Vergabe von Lehraufträgen
Lehraufträge (LA) kommen nur dann zum Einsatz, wenn das laut Studienordnung vorgesehene Lehrangebot durch hauptberufliche Lehrpersonen im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung nicht erbracht werden kann. Lehraufträge werden i.d.R. für ein Semester erteilt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Erteilung von Lehraufträgen finden sich in der
Notwendige Qualifikation
Lehrauftragnehmer*innen in den Bachelorprogrammen müssen mindestens über einen Master- bzw. äquivalenten Hochschulabschluss verfügen. Der Abschluss muss spätestens bis zum Vertragsantritt nachgewiesen werden.
Lehrauftragnehmer*innen in Masterprogrammen müssen promoviert sein Falls Lehrbeauftragte nicht promoviert sind und im Master lehren sollen, braucht es eine formlose Begründung, die per Mail über die Geschäftsstelle an das Dekanat zur Entscheidung eingereicht werden muss.
Umfang der Lehraufträge
Lehrauftragnehmer*innen sollten pro Semester maximal 4 LVS lehren.
Sollen an eine Person Lehraufträge von mehr als insgesamt 4 LVS (entspricht 56 Lehrveranstaltungsstunden pro Semester) vergeben werden, so ist vor Erteilung der Lehraufträge ein Ausnahmeantrag zu stellen. Diese Regelung gilt für Lehraufträge der gesamten Universität (also ggf. weitere Fachgebiete, Fachbereiche und sogar andere Fakultäten berücksichtigen).
- Ausnahmeantrag [Word-Datei, im KUS-Portal]
Vergütung
Die Vergütung von Lehraufträgen erfolgt auf Grundlage der „Verwaltungsanordnung über die Vergütung der Lehrbeauftragten sowie über die Erstattung der Reisekosten für Lehrbeauftragte und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler an den hamburgischen Hochschulen“.
Derzeit liegt die Vergütung an der WiSo-Fakultät bei in der Regel 60,-€ pro SWS, also 1.680€ bei einem LA über 2 SWS (3.360€ bei 4 SWS) im ganzen Semester.
Benötigte Daten
Für die Vergabe eines Lehrauftrags werden folgenden Daten benötigt, die vom Studienbüro bei den Lehrbeauftragten abgefragt werden:
- Studiengang
- Anrede (Herr/Frau/divers)
- Titel
- Name
- Vorname
- Lehrveranstaltungs-Art
- Titel der Lehrveranstaltung
- SWS
- Email-Adresse
- Telefonnummer
- Adresse
- Geburtsdatum
Informationen für Lehrbeauftragte
Ansprechpersonen
Mit inhaltlichen Fragen zu den Lehrveranstaltungen wenden sich Lehrbeauftragte bitte an die jeweiligen Modul- oder Bereichsverantwortlichen.
Mit Fragen zur Organisation und Durchführung der Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden des Fachgebiets im Studienbüro Sozialwissenschaften.
Mit Fragen zur Vertragsausstellung …… wenden Sie sich bitte per Mail an das Team Lehraufträge der WiSo-Fakultät
- lehraufträge.wiso@uni-hamburg.de
Mit technischen Problemen (Zugang zu STiNE, TAN-Liste, Mailkonto etc.) wenden Sie sich bitte per Mail an die Mitarbeitenden des Regionalen Rechenzentrums
- rrz-serviceline@uni-hamburg.de
Aufnahme der Lehrveranstaltung ins Lehrangebot
Die Erfassung der Eckdaten (Titel, präferierte Termine) Ihrer geplanten Lehrveranstaltung(en) erfolgt mithilfe eines Webformulars:
Die zuständigen Mitarbeitenden des Studienbüro Sozialwissenschaften klären mit Ihnen alle organisatorischen Fragen rund um Ihre geplante Lehrveranstaltung(en).
Vertragsabwicklung
Sie erhalten erste Verwaltungsinformationen zu ihrem Lehrauftrag von Team Lehraufträge der WiSo-Fakultät. Sie werden aufgefordert Informationen (über eine web-Anwendung Sharepoint Personalbogen) und Unterlagen für die Vertragsausstellung einzureichen. Gleichzeitig wird für Sie eine Kennung und eine UHH-Emailadresse eingerichtet.
Mit Fragen zur Vertragsabwicklung wenden Sie sich bitte per Mail an das Team Lehraufträge der WiSo-Fakultät.
- Team Lehraufträge( lehrauftraege.wiso"AT"uni-hamburg.de) [Mailadresse]
Nebentätigkeit?
Lehrbeauftragte, die sich zum Zeitpunkt des Lehrauftrags in einem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst (insb. UHH) befinden, müssen die Nebentätigkeit anzeigen. Die Anzeige muss über die Vorgesetzte/n und Geschäftsstelle des Fachbereichs eingereicht werden. Eine Genehmigung erfolgt über die Personalabteilung der Universität. Der Lehrauftrag kann erst nach der Genehmigung erteilt werden.
- Anzeige Nebentätigkeit [Word-Datei, im KUS-Portal]
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um die Ausstellung einer Nebentätigkeitsbescheinigung!
Vergütung
Die Lehrauftragsvergütung regelt die Vereinbarung über die Gewährung einer Lehrauftragsvergütung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Derzeit liegt die Vergütung bei 1.680€ bei einem LA über 2 SWS (3.360€ bei 4 SWS). Eine Höhervergütung ist in sehr besonderen Einzelfällen möglich (und genehmigungspflichtig durch: FB-Spreche/rin, Verwaltungsleiter/in).
I.d.R. werden bei Lehraufträgen keine Reisekosten erstattet. Ausnahmen müssen bereits vor der Vertragserstellung geklärt sein.
I.d.R. wird „Titellehre“ (§17-Profs und PDs) nicht vergütet.
Die Vergütung wird nach Eingang der Durchführungsbescheinigung (geht Ihnen nach Ende der Vorlesungszeit zu) zeitnah ausgezahlt. Bitte zeichnen Sie zeitnah die Durchführungsbescheinigung, damit Sie ihr Geld bekommen.
Die Einnahmen aus Lehraufträgen sind steuerpflichtig (es gibt einen Freibetrag) deswegen braucht es für die Erteilung des Lehrauftrages die Angaben zum zuständigen Finanzamt und der Steuernummer.
Auf die Auszahlung kann verzichtet werden (unentgeltliche Lehraufträge). Die Vergütung kann nicht an eine andere Person/Institution erfolgen (keine Rechnungstellung).
STiNE-Zugang, Uni-Mail
Benutzerkennenung
Sie benötigen für das Studien-Infonetz STINE, WLAN und für andere technische Systeme eine Benutzerkennung (B-Kennung, im Format Bxx1234). Sollte für Sie eine solche Kennung bisher noch nicht vorliegen, wird diese vom Team Lehraufträge im Zuge der Lehrauftragserstellung für Sie beantragt. Sie erhalten dann vom Rechenzentrum der UHH ein entsprechendes Schreiben mit Angaben zu Ihrer B-Kennung.
STiNE-Zugang für Lehrbeauftragte
Die STiNE-Benutzerkennungen (B-Kennungen) für Lehrbeauftragte werden im Prozess der Lehrauftragserstellung automatisch generiert. Dies wird durch das Team Lehraufträge angestoßen. Der STiNE-Zugang bleibt zwei Semester aktiv – endet also am letzten Tag des Semesters, das Ihrer Lehrveranstaltung folgt.
Emailadresse
Mit ihrer sog. B-Kennung erhalten sie Zugang zur UHH-Emailadresse. Bitte nutzten Sie zur UHH internen Kommunikation, also mit den Studierenden und dem Team LA-Management ausschließlich diese Emailadresse. Bitte rufen Sie regelmäßig das Konto ab. Die Mailadresse bleibt zwei Semester aktiv – endet also am letzten Tag des Semesters, das Ihrer Lehrveranstaltung folgt.
Mittel zur Unterstützung von Lehre
Der Fachbereich Sozialwissenschaften unterstützt kreative, innovative Lehre insbesondere durch die finanzielle Förderung von Exkursionen und Gastreferent:innen. Falls Sie in die Veranstaltungen Gäste einladen wollen oder eine Exkursion anbieten wollen, gibt es die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung. Bitte beachten Sie insbesondere die Antragsfristen und Regelsätze.
Lehrveranstaltungs-Evaluation
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Lehrveranstaltung(en) von den teilnehmenden Studierenden evaluieren zu lassen. Die Ergebnisse der Online-Evaluation werden nur den Lehrenden zugesandt, andere Personen oder Stellen werden nicht informiert.
Eine individuelle Anmeldung zur Zwischen- und/oder Abschlussevaluation ist nicht erforderlich. Die Losungen zur Teilnahme an der Lehrveranstaltungsevaluation werden Ihnen automatisch zugesandt. Sie müssten diese Losungen dann im Verlauf der Lehrveranstaltung nur an die Teilnehmer:innen Ihrer Veranstaltung(en) weiterleiten. Die Teilnahme ist für Sie und für die Studierenden freiwillig.
Die Evaluation erfolgt mithilfe eines vom Fachbereichsrat beschlossenen Fragebogen. Studierende, die sich an der Online-Evaluation beteiligen möchten, können jeweils zwischen der deutschen und der englischen Version wählen.