Abgabe von Abschlussarbeiten
Abschlussarbeiten müssen als PDF-Datei per Mail an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüro Sozialwissenschaften geschickt werden!
Nur dann kann der fristgerechte Eingang in STiNE vermerkt werden. Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn sie spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, in elektronischer Form beim Prüfungsmanagement eingereicht wird. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Das Prüfungsmanagement leitet die Datei an die Prüfenden weiter. Bitte beachten Sie: Die PDF-Datei muss die unterschriebene und eingescannte (oder abfotografierte) Eidestattliche Versicherung enthalten.
Bitte hängen Sie Ihrer Mail an das Studienbüro auch das empirische Datenmaterial Ihrer Masterarbeit (den sog. Anhang) an. Sollte dieser Anhang eine Dateigröße haben, die als Mail-Attachement technisch nicht akzeptiert wird, oder handelt es sich um ein Dateiformat, das nicht textlich als PDF abgebildet werden kann, komprimieren Sie die gesammelten Dateien bitte mit einem Zipping-Tool und hängen Sie die so erzeugte Datei Ihrer Abgabe-Mail an. Inhalte von Forschungsinterviews sind in aller Regel vertraulich. Um dem nach der DSGVO gebotenen Datenschutz Genüge zu tun, empfiehlt es sich, die ZIP-Datei, in der alle Inhalte verschlüsselt enthalten sind, mit einem Passwort zu versehen. Dieses Passwort übermitteln Sie bitte nicht an das Studienbüro, sondern in einer separaten Mail an Ihre Prüfenden.
Die Abgabe eines ausgedruckten Exemplars der Abschlussarbeit im Studienbüro ist nicht mehr erforderlich!
Die Bewertung der Abschlussarbeit soll von den Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellten Gutachten werden der Studierenden oder dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.). Bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) kann die Abschlussarbeit einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.