Abgabe von Abschlussarbeiten
Abschlussarbeiten sollen als PDF-Datei an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüro Sozialwissenschaften geschickt werden. Nur dann kann der fristgerechte Eingang in STiNE vermerkt werden. Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht, wenn diese spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, in elektronischer Form beim Prüfungsmanagement abgegeben wird. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Das Prüfungsmanagement leitet die Datei an die Prüfenden weiter. Bitte beachten Sie: Die PDF-Datei muss die unterschriebene und eingescannte (oder abfotografierte) Eidestattliche Versicherung enthalten.
- Mitarbeitende des Studienbüros Sozialwissenschaften
- Eidesstattliche Versicherung [PDF nicht barrierefrei]
Ein gebundenes Exemplar, das mit der elektronischen Version textidentisch sein muss, ist mitsamt elektronischen Datenträger zu einem späteren Zeitpunkt beim Studienbüro Sozialwissenschaften abzugeben oder postalisch dorthin zu senden. Der Datenträger (in der Regel eine CD-ROM oder USB-Stick) sollte in der Arbeit ausreichend befestigt sein (z.B. durch entsprechende Klebetaschen im Umschlag) und die Abschlussarbeit nach Möglichkeit im Microsoft Word- oder PDF-Format enthalten.
Die Zeugnisunterlagen werden erst dann ausgehändigt, wenn auch die gebundene Version inkl. Datenträger vorliegt. Auch eine Bescheinigung über einen erfolgreichen Abschluss des Studiums kann erst ausgestellt werden, wenn die gebundene Version inkl. Datenträger vorliegt.
Die Bewertung der Abschlussarbeit soll von den Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellten Gutachten werden der Studierenden oder dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.). Bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) kann die Abschlussarbeit einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.