Anerkennung von Praktika
Eine Reihe von Tätigkeiten aus der Zeit vor Ihrem Studium können in den Bachelorstudiengängen Soziologie oder Politikwissenschaft als Pflichtpraktikum anerkannt werden. Bevor Sie den Antrag stellen, informieren Sie sich bitte über die Tätigkeiten, die in Ihrem Studiengang für eine Anerkennung als Pflichtpraktikum in Frage kommen unter folgendem Link:
Beachten Sie bitte: den Antrag auf Anerkennung müssen Sie nur für eine Tätigkeit aus der Zeit VOR Ihrem Studium stellen. Ob studienbegleitende Tätigkeiten als Praktikum angerechnet werden können, klären Sie bitte durch eine Anfragen mit dem Webformular Anfrage zum Praktikum.