Mutterschutzregelungen für schwangere und stillende Studierende
Seit Anfang des Jahres 2018 gilt in Deutschland ein neues Mutterschutzgesetz, das erstmalig auch Anwendung auf schwangere und stillende Studierende findet. Ziel des Gesetzes ist die verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Person und ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Person über ihre Erwerbstätigkeit bzw. ihre Ausbildung oder ihr Studium andererseits.
Neu ist, dass außer den erwerbstätigen schwangeren und stillenden Personen nun auch Schüler:innen, Studierende und Praktikant:innen in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, soweit die jeweilige Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt und das Praktikum im Rahmen der schulischen und hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegeben ist.
Mitteilung der Schwangerschaft oder Stillzeit
Damit die Universität die notwendigen Schritte für Ihren Mutterschutz unternehmen kann, ist sie darauf angewiesen, dass Sie als schwangere oder stillende Studierende die Universität Hamburg über ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit informieren. Selbstverständlich unterliegen alle Mitarbeitenden der Verschwiegenheitspflicht. Informationen werden nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen weitergegeben.
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Meldung einer Schwangerschaft oder Stillzeit ist das Studienbüro Ihres Hauptfaches. Im Studienbüro Sozialwissenschaften wenden Sie sich hierfür an Dorothea Renger.
Als schwangere Studierende teilen Sie dem Studienbüro Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mit, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind und weisen die Schwangerschaft durch ein ärztliches Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungspflegenden nach.
Die Ansprechparterinnen werden mit Ihnen gemeinsam die Regelungen des Mutterschutzes besprechen und eine so genannte Gefährdungsbeurteilung erstellen. Dafür werden Sie gemeinsam mit Ihnen Ihre Studienbedingungen im betroffenen Zeitraum prüfen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Sie und Ihr ungeborenes Kind vor bestimmten Gefahrenpotenzialen zu schützen.
Wenn Sie stillen, teilen Sie dies ebenfalls dem Studienbüro Ihres Hauptfaches bzw. dem ZPLA so früh wie möglich mit. Wenn Sie Ihr Kind im Gebäude Allendeplatz 1 stillen möchten, dann wenden Sie sich zu den Sprechzeiten (dienstags 11-14 und donnerstags 12-15 Uhr) an den Helpdesk des Studienbüros oder außerhalb der Sprechzeiten bitte an das Servicepersonal in der Pförtnerloge im Erdgeschoss, damit Ihnen der dafür vorgesehene Raum aufgeschlossen werden kann.
Die Universität Hamburg hat in einer Handreichung für schwangere und stillende Studentinnen alle wesentlichen Informationen aufbereitet.
- Handreichung Mutterschutz [PDF nicht barrierefrei]
Die Universität Hamburg hält darüber hinaus ein umfassendes Angebot zur Information und Beratung rund um die Themen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie vor. Einen Überblick finden Sie auf der Homepage des Campus-Centers.