Die Anwendung des AGG in der betrieblichen Praxis
Das Projekt „Die Anwendung des AGG in der betrieblichen Praxis“ untersucht die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in betrieblichen Strukturen.
Das AGG ist seit dem 14.8.2006 in Kraft. Es hat zum Ziel, Diskriminierungen aus Gründen der zugeschriebenen „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern.
Um ein neues Gesetz beurteilen zu können, sollte die konkrete betriebliche Umsetzung im Tagesgeschäft untersucht werden. Im Rahmen einer abgeschlossenen Studie sind 41 Unternehmen im Großraum Hamburg zur betrieblichen Umsetzung und Beurteilung des AGG befragt worden. Nachfolgeuntersuchungen sind geplant.