Master Peace and Security Studies
- Abschluss: Master of Arts
- Umfang: 120 ECTS-Leistungspunkte / 60 ECTS-Leistungspunkte
- Regelstudienzeit: 4 Semester / 2 Semester
- Zulassung: nur zum Wintersemester
- Achtung - geänderte Bewerbungsfrist: 15. Februar - 31. März
- Unterrichtssprache: Deutsch, teilweise Englisch
- Zulassungsbeschränkt
Profil
Arbeiten für den Frieden: ob in der Wissenschaft oder in der Praxis – der Masterstudiengang Peace and Security Studies (M.A.) bietet dafür die Grundlage.
Der Masterstudiengang richtet sich an Hochschulabsolvent:innen, die bereits mindestens einen Abschluss erworben haben (Zulassungsvoraussetzung: 180 ECTS). Studierende, die 240 ECTS mitbringen, können eine Verkürzung des Studiums auf zwei Semester beantragen.
Das Studium vermittelt grundlegende Kenntnisse über Themen, Theorien und Methoden friedens- und sicherheitspolitischer Forschung und führt in die Grundlagen der praxisorientierten Bearbeitung ein. In den Seminaren setzen Sie sich außerdem mit entsprechenden Problemlagen und möglichen Handlungsoptionen auseinander. Sie lernen Instrumente zur Bearbeitung dieser Herausforderungen kennen sowie deren normative Bewertung aus friedenswissenschaftlicher Perspektive.
Der Master of Arts in Peace and Security Studies verbindet forschungs- mit praxisorientiertem Lernen und ist interdisziplinär ausgerichtet: vermittelt werden Wissen und Kompetenzen an den Schnittstellen zwischen Sozial-, Rechts- und Geisteswissenschaften, sowie Naturwissenschaften und Ethik. Ermöglicht wird dies durch eine enge Kooperation mit anderen akademischen Einrichtungen aus dem In- und Ausland, die eine thematische Nähe zur Arbeit des IFSH haben. Dieser Kooperationsverbund bietet thematisch vielfältige Seminare, interessante Praktikumsplätze und einen Austausch mit Wissenschaftler:innen und Lehrenden unterschiedlicher Fachdisziplinen.
Die Vielfalt des Programms spiegelt sich auch in der fachlichen Diversität der Studierenden wider: Es sind Sozialwissenschaftler:innen, aber bspw. auch Ingenieur:innen, Pädagog:innen oder Jurist:innen, teils mit Berufserfahrung. Dies alles macht unsere Absolvent:innen zu gefragten Fachkräften in Wissenschaft, Politik, zivilgesellschaftlicher Praxis sowie in privatwirtschaftlichen Unternehmen.
Bewerbung
Onlinebewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist (15.2.-31.3.)
Eine Bewerbung zum Masterstudiengang Peace and Security Studies ist zu jedem Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt online innerhalb der Bewerbungsfrist (15. Februar - 31. März).
Während der Bewerbungsfrist füllen Sie die Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Hamburg aus:
Legen Sie sich bitte einen Bewerbungsaccount an, geben Sie Ihre Daten ein und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen in der Online-Bewerbung hoch. Vergessen Sie nach dem Ausfüllen der Online-Bewerbung und dem Hochladen der Dokumente nicht, Ihre Bewerbung elektronisch abzusenden.
Das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang ist ein Online-Verfahren. Das bedeutet, dass Sie keine Dokumente in Papierform oder per E-Mail bei der Universität Hamburg einreichen müssen. Die Auswahl basiert allein auf den Informationen, die Sie online bereitstellen und den Dokumenten, die Sie online hochladen.
Studieninteressierten wird dringend empfohlen, sich frühzeitig über das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zu informieren. Hinweise zum Bewerbungsverfahren und eine Liste der Dokumente, die im Online-Portal hochgeladen werden müssen, finden Sie auf der
sowie in den
Zugangsvoraussetzungen
Für den konsekutiven Masterstudiengang M.A. Peace and Security Studies bestehen die folgenden Zugangsvoraussetzungen:
- Es ist ein Nachweis über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder über einen gleichwertigen Abschluss an einer Hochschule mit mindestens 180 Leistungspunkten notwendig.
- Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihr Erststudium nicht in einem deutschsprachigen Studiengang an einer deutschsprachigen Hochschule abgeschlossen haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache als Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Hamburg gemäß § 3 der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (Universitäts-Zulassungssatzung – UniZS) in der jeweils geltenden Fassung nachweisen. Bewerber und Bewerberinnen, die zwar einen ausländischen Hochschulabschluss haben, aber trotzdem ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, können als Nachweis auch die Hochschulzugangsberechtigung (also z.B. das Abiturzeugnis) einreichen.
- Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache.
- Motivationsschreiben von maximal 8000 Zeichen (auf Deutsch oder Englisch), welches die Motivation und Eignung für das Studium anhand konkret benannter Interessen und Erfahrungen schildert und zudem darlegt.
- Tabellarischer Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch)
- Nachweis(e) über auf dem inhaltlichen Feld des Studiengangs einschlägige Berufstätigkeit/Praktika und/oder ehrenamtliches Engagement.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der
- Prüfungsordnung des Studiengangs [PDF, nicht barrierefrei]
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerbenden, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
- Ergebnis des Hochschulabschlusses bzw. Hochschulabschlüsse
- praktische Erfahrungen aus Berufstätigkeit, Praktika oder ehrenamtlichem Engagement,
- besondere Eignung bzw. Motivation für den Studiengang anhand des Motivationsschreibens und des Lebenslaufs
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der
- Auswahlsatzung des Studiengangs [PDF, nicht barrierefrei]
Studienbeginn
Studienplan und -organisation
Der Masterstudiengang Peace and Security Studies dauert regulär vier Semester und beginnt jeweils zum Wintersemester. Studierende, die bei Zulassung bereits über 240 ECTS verfügen, können auf Antrag das Studium auf zwei Semester verkürzen. Nach erfolgreichem Abschluss erwerben die Studierenden den akademischen Grad des Master of Arts (M.A.). Der Studiengang wird in Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg und führenden wissenschaftlichen und sicherheitspolitischen Einrichtungen im Rahmen des „Kooperationsverbundes Friedensforschung und Sicherheitspolitik (KoFrieS)“ durchgeführt.
Das Studium beginnt mit einer Orientierungseinheit. Daran schließen sich die Grundlagenmodule „Grundlagen und Methoden der Friedens- und Sicherheitsforschung“ und „Normative Fragen in der Friedens- und Sicherheitsforschung“ an. Die Bausteine „Security Studies“ und „Interdisziplinäre Perspektiven auf Sicherheit und Frieden“ stellen die Kernmodule des Studiengangs dar. Im „Praxismodul“ erwerben die Studierende berufsspezifische Qualifikationen und Kenntnisse über mögliche Berufsfelder mit ihren jeweiligen Anforderungen. Zum Studium gehört ein Praktikum, das auch in einem der Partnerinstitute absolviert werden kann. Den Abschluss bildet die Masterarbeit.
Orientierungs- und Planungshilfe
Im Studienplan Master Peace and Security Studies finden Sie Informationen zum Aufbau des Studiengangs: In welche unterschiedlichen Bereiche gliedert sich der Studiengang? Welche Module und welche Lehrveranstaltungen müssen im Laufe des Studiums belegt werden? Wann und in welcher Reihenfolge sollten die Module studiert werden? An welcher Stelle im Studium sind Prüfungen vorgesehen?
- Studienplan (4 Semster) Master Peace and Security Studies [PDF, nicht barrierefrei]
- Studienplan (2 Semster) Master Peace and Security Studies [PDF, nicht barrierefrei]
Auslandsstudium
Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Masterstudiengangs Peace and Security Studies ist derzeit nur über den Zentralaustausch der Universität Hamburg möglich. Zudem gibt es die Möglichkeit über ERASMUS+ eine Förderung für Prakitka im Ausland zu beantragen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Zentralaustauschprogramm
- ERASMUS+
Ansprechpartnerin ERASMUS+:
Helena Scharffenberg
erasmus.praktikum@uni-hamburg.de
Abschlussarbeit
Stand: 03/2025
Welche Voraussetzungen müssen vor der Anmeldung erfüllt sein?
Die Arbeit kann jederzeit angemeldet werden, selbst wenn noch nicht alle anderen Module abgeschlossen sind.
Wie finde ich Themen und Betreuende?
Wie finde ich ein Thema und eine betreuende Person für meine Abschlussarbeit?
Nach der Abgabe wird Ihre Abschlussarbeit von zwei Personen begutachtet werden: einer Person, mit der Sie das Thema Ihrer Arbeit abgesprochen haben und die die Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt sowie einer Person, die die Arbeit (zweit)begutachten wird.
Um eine betreuende Person zu finden, mit der Sie das Thema der Abschlussarbeit absprechen und festlegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Lehrende und vereinbaren einen persönlichen Sprechstundentermin. Kontaktieren Sie die Lehrenden möglichst frühzeitig – also lange, bevor Sie die Arbeit anmelden wollen.
Als mögliche betreuende Person für Abschlussarbeiten empfehlen sich besonders Lehrende, bei denen Sie im Laufe Ihres Studiums Lehrveranstaltungen absolviert und Haus- und Projektarbeiten geschrieben haben. Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich bereits vor der Kontaktaufnahme Gedanken über ein mögliches Thema Ihrer Abschlussarbeit gemacht und diese Überlegungen (in der Form einer Gliederung oder eines Exposés) schriftlich zusammenfassen.
Nachdem Sie mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer das Thema und dessen Bearbeitung besprochen haben, legen Sie gemeinsam einen Titel der Arbeit und den Beginn der Bearbeitungszeit fest und tragen diese Angaben in das Anmeldeformular ein (Seite 1).
Besprechen Sie die Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz (gKI) in der Abschlussarbeit und tragen Sie die getroffenen Vereinbarungen in das Anmeldeformular ein (Seite 2).
Kontaktieren Sie die Person, die Ihre Abschlussarbeit zweitbegutachten soll, also die zweitprüfende Person am besten erst, nachdem Sie sich mit der erstprüfenden Person über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Häufig empfehlen Ihnen die Betreuenden auch mögliche Zweitprüfende.
Welche Personen kommen als Betreuende und als Zweitprüfende in Frage?
Grundsätzlich zulässig sind alle Lehrenden des Studiengangs sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kooperierenden Institute und beteiligten Fakultäten. Mindestens einer der Betreuenden muss aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer stammen bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein. Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss kann durch Beschluss weitere Personen in den Kreis der Prüfenden aufnehmen.
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit von einer Person betreuen oder zweitbegutachten lassen wollen, die nicht zu den Lehrenden des Fachgebiets Ihres Studiengangs gehört, müssen Sie die Übertragung der Prüfungsrechte beim Prüfungsausschussvorsitz beantragen. Dafür muss die dritte Seite des Antrags Anmeldung der Abschlussarbeit und Antrag Prüfende ausgefüllt werden, sprich der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Prüfende.
Bitte klären Sie unbedingt im Vorfeld mit der Studiengangskoordination (Dr. Anne Menzel), ob das Gutachter:innen-Team grundsätzlich zulässig ist und beantragt werden muss oder nicht. Die endgültige Entscheidung trifft der Prüfungsausschussvorsitz.
Zu den Personen, für die eine Übertragung der Prüfungsrechte für Ihre Abschlussarbeit beantragt werden kann, gehören Postdocs und Wissenschaftliche Mitarbeitende (die mindestens promoviert sind, also einen Dr.-Titel haben) und externe Professor:innen, die nicht zu den Lehrenden Ihres Studiengangs gehören.
Wie und wann erfolgt die Anmeldung?
Wie wird die Abschlussarbeit angemeldet?
Bitte benutzen sie für die Anmeldung ihrer Abschlussarbeit das folgende Webformular:
In STiNE müssen Sie keine Anmeldung zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul vornehmen.
Ist während der Abschlussarbeit eine Exmatrikulation oder ein Urlaubssemester möglich?
Nein, Sie müssen solange an der Universität Hamburg immatrikuliert sein, bis die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums bewertet worden ist. Wenn dies die Abschlussarbeit sein sollte, dann müssen bis zum Abschluss der Begutachtungen immatrikuliert sein.
Nein, für die Vorbereitung oder das Verfassen der Abschlussarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Sie müssen in Voll- oder in Teilzeit immatrikuliert sein.
Wann kann die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen?
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist jederzeit möglich. Der Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre Abschlussarbeit beginnen soll, kann gemeinsam mit der betreuenden Person frei festgelegt werden.
Die Bearbeitungsfrist beginnt mit der Anmeldung des Themas.
Ist eine nachträgliche Änderung des Titels möglich?
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen festgelegt. Titeländerungen (auch der Untertitel) sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
In Ausnahmefällen kann eine solche Änderung jedoch beantragt werden.
Sie müssen dafür einen entsprechenden Antrag an die betreuende Person Ihrer Masterarbeit stellen und darin die Notwendigkeit der Änderung begründen. Die betreuenden Person muss dem Antrag zustimmen, den neuen „Titel“ bzw. „Untertitel“ festlegen und das Prüfunngsmanagement sowie den Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Änderung informieren. Der Prüfungsausschussvorsitz genehmigt die Änderung und leitet sie an das Studienbüro Sozialwissenschaften weiter.
Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Es ist möglich, die Abschlussarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind. Dies muss mit den Prüfenden abgesprochen werden. (Vgl. Prüfungsordnung vom 31.01.2024, § 17 Abs. 8).
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit im M.A. Peace and Security Studies beträgt sechs Monate (183 Tage) für die viersemestrige Programmvariante und viereinhalb Monate (140 Tage) für die zweisemestrige Programmvariante
Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende.
Wie wird das Abgabedatum errechnet und mitgeteilt?
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung, in der Ihnen der Abgabetermin mitgeteilt wird.
Was passiert im Krankheitsfall? Wie kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Bei Krankheit kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit um maximal 4 Wochen beantragt werden. Dazu wird das ärztliche Attest zusammen mit dem Antrag Fristverlängerung Abschlussarbeit beim Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht (am Helpdesk oder postalisch).
Welche Vorgaben gibt es für die Form und das Layout?
Wie lang muss und darf die Arbeit sein?
Der Umfang der Masterarbeit, bei Gruppenarbeiten der individuelle Beitrag, soll in der Regel soll bei einem viersemestrigen Studium etwa 18.000 bis 24.000 Wörter ohne Verzeichnisse betragen. Abweichungen sind mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abzustimmen. Bei einem zweisemestrigen Studium soll der Umfang etwa 15.000 bis 18.000 Wörter ohne Verzeichnisse betragen.
Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich des Layouts und der Zitierweise?
Vorgaben zum Layout, zur Zitierweise etc. werden mit der betreuenden Person abgesprochen.
In welchen Sprachen kann die Abschlussarbeit verfasst werden?
Die Sprache der Abschlussarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Andere Sprachen müssen in Absprache mit der betreuenden Person beim Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Wie soll das Titelblatt der Abschlussarbeit aussehen?
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschussvorsitz geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden. Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse der oder des Verfassers sowie die Namen der Erst- und Zweitprüfenden angegeben werden.
Eigenständigkeitserklärung und Eidesstattliche Versicherung
Gemeinsam mit Ihrer Abschlussarbeit, die Sie als PDF-Datei beim zuständigen Prüfungsmanagement per Mail einreichen, müssen Sie die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten einreichen. Die Eigenständigkeitserklärung soll in die PDF-Datei der Abschlussarbeit als letzte Seite mit aufgenommen werden.
Wie erfolgen Abgabe und Begutachtung?
Wann muss die Arbeit spätestens abgegeben werden? Was ist eine fristgerechte Abgabe?
Abschlussarbeiten müssen als PDF-Datei per Mail an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüro Sozialwissenschaften geschickt werden! Die ausgedruckte Version geht an die Studiengangskoordination am IFSH, entweder per Post oder persönlich.
Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn sie spätestens an dem Tag, der Ihnen nach Ihrer Anmeldung vom Studienbüro als Abgabedatum mitgeteilt wurde, in elektronischer Form per Mail beim Prüfungsmanagement eingereicht wird. Das gedruckte Exemplar muss spätestens vor Ausstellung der Abschlussdokumente vorliegen.
Eine nicht fristgerecht eingereichte Abschlussarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Das Prüfungsmanagement leitet die Datei an die Prüfenden weiter. Bitte beachten Sie: Die PDF-Datei muss die unterschriebene und eingescannte (oder abfotografierte) Eidestattliche Versicherung enthalten.
Wie lange dauert die Begutachtung der Arbeit?
Die Bewertung der Abschlussarbeit soll von den Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Die erstellten Gutachten werden der Studierenden oder dem Studierenden vom Studienbüro zugeschickt.
Wie wird die Gesamtnote der Arbeit gebildet?
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten. Die Endnote ist eine ‚Modulnote‘ gemäß Rahmenprüfungsordnung (1,0; 1,3; 1,7 etc.).
Wie oft kann die Abschlussarbeit wiederholt werden?
Die Abschlussarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses beantragt werden (vgl. Prüfungsordnung vom 31.01.2024 § 18 Abs.3). Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch einen Entscheid des Prüfungsausschusses möglich.
Abschluss des Studiums
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht und bestanden haben. Sobald die Gutachten erstellt und im Studienbüro eingegangen sind, leiten wir diese, zusammen mit einem Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente, in Kopie an Sie weiter. Zu den Zeugnisdokumenten, die Sie am Ende Ihres erfolgreichen Studiums bekommen, gehören (jeweils auf Deutsch und auf Englisch):
- Transcript of Records
- Prüfungszeugnis
- Zeugnisurkunde
- Diploma Supplement
Prüfungsordnung
Die wichtigsten, aktuellen rechtlichen Grundlagen für den Masterstudiengang Peace and Securits Studies ist die Prüfungsordnung (PO):
- Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Peace and Security Studies (ab WiSE 24/25) vom 31.1.2024 [PDF nicht barrierefrei]
- Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Peace and Security Studies (Praktikumsdauer) vom 29.1.2025 [PDF nicht barrierefrei]
- Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Peace and Security Studies vom 29.10.2025 [PDF nicht barrierefrei]