Fördermöglichkeiten
Fördermaßnahmen der WiSo Gleichstellung
Bei den Fördermaßnahmen ist die Zielgruppe des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere auf der Ebene der Postdocs und Juniorprofessorinnen, besonderes Anliegen der Fakultät. Eine weitere Zielgruppe betrifft im Rahmen des Diversity Managements wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die nach Familienzeit oder Pflege von Angehörigen an die UHH zurückkehren.
Die jährliche Auslobung des Genderförderfonds fördert geschlechterunabhängig herausragende Projekte in Forschung und Lehre mit Genderbezug. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln und der Zahl und Qualität der Anträge.
Der jährlich vergebene Genderpreis zeichnet Abschlussarbeiten mit einem Genderbezug aus (jeweils eine Bachelor- und Masterarbeit sowie eine Dissertation).
Genderförderfonds
Ausschreibung Genderförderfonds 2019
Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, herausragende Projekte im Bereich der Gleichstellung in Forschung und Lehre zu unterstützen und zu fördern. Zu diesem Zweck wird für das Jahr 20189 ein Genderförderfonds in Höhe von 5.000 Euro bereitgestellt. Aus diesen Mitteln sollen Projekte und Vorhaben gefördert werden, die der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. dem Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Forschung, Lehre und Studium dienen.
Eine Bewerbung ist möglich bis zum 01. Juni 2019.
Ausschreibung Genderförderfonds 2018
Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, herausragende Projekte im Bereich der Gleichstellung in Forschung und Lehre zu unterstützen und zu fördern. Zu diesem Zweck wird für das Jahr 2018 ein Genderförderfonds in Höhe von 5.000 Euro bereitgestellt. Aus diesen Mitteln sollen Projekte und Vorhaben gefördert werden, die der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. dem Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Forschung, Lehre und Studium dienen.
Eine Bewerbung ist möglich bis zum 01. Juni 2018.
Einzelheiten finden Sie hier.
Ausschreibung Genderförderfonds 2017
Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, herausragende Projekte im Bereich der Gleichstellung in Forschung und Lehre zu unterstützen und zu fördern. Zu diesem Zweck wird für das Jahr 2017 ein Genderförderfonds in Höhe von 5.000 Euro bereitgestellt. Aus diesen Mitteln sollen Projekte und Vorhaben gefördert werden, die der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. dem Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Forschung, Lehre und Studium dienen.
Eine Bewerbung ist möglich bis zum 01. Juli 2017.
Einzelheiten finden Sie hier.
Ausschreibung Genderförderfonds 2016
Genderförderfonds 2016
der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
– Ausschreibung –
Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, herausragende Projekte im Bereich der Gleichstellung in Forschung und Lehre zu unterstützen und zu fördern. Zu diesem Zweck wird für das Jahr 2016 ein Genderförderfonds in Höhe von 5.000 Euro bereitgestellt. Aus diesen Mitteln sollen Projekte und Vorhaben gefördert werden, die der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. dem Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Forschung, Lehre und Studium dienen.
Förderungswürdig sind:
- Wissenschaftliche Projekte und Studien zu Genderthemen sowie zur Gleichstellung,
- Lehrveranstaltungen zu Genderthemen sowie zur Gleichstellung,
- Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienverantwortung.
Die Projekte bzw. Vorhaben müssen innerhalb des Zeitraums 1. September 2016 bis 31. August 2017 an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften durchgeführt oder begonnen werden und einen eindeutigen genderspezifischen Bezug aufweisen.
Antragsberechtigt sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät.
Die Anträge sollen folgende Informationen enthalten:
- Verantwortlich durchführende Person(en) sowie evtl. Mitwirkende des jeweiligen Projektes bzw. Vorhabens,
- Darstellung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes bzw. Vorhabens im Kontext der oben genannten Förderkriterien,
- Zeitraum des Vorhabens,
- Bei wissenschaftlichen Projekten: Skizze der vorliegenden Ergebnisse (max. eine Seite); bei Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienverantwortung: Arbeitsstand und Ergebnisse (max. eine Seite),
- Detaillierter Kostenplan (ggf. mit Darlegung zu Bemühungen um anderweitige Mitteleinwerbung),
- Zeit- und Arbeitsplan.
Auswahl:
Die Entscheidung über die Auswahl der Preisträger/innen trifft die Dekanin der Fakultät auf Vorschlag einer Auswahljury, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät sowie jeweils einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten oder einem stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten aus jedem der drei Fachbereiche der Fakultät.
Mittelverwendung:
Eine Auszahlung des Preisgeldes kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Das Preisgeld verbleibt im Finanzkreislauf der Universität Hamburg und kann z. B. für die Finanzierung von studentischen Hilfskräften im Hinblick auf das Projekt oder die Beschaffung von Literatur für den Arbeitsbereich verwendet werden. Soweit die Mittel den Finanzkreislauf der Universität Hamburg verlassen, muss nachgewiesen werden, welcher Nutzen konkret für die Universität Hamburg resultiert (z. B. bei Verwendung des Preisgeldes für den Besuch von Kongressen). Druckkostenzuschüsse können nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsschluss ist der 10. Oktober 2016.
Bei Interesse richten Sie bitte Ihren Antrag an:
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Prof. Dr. Daniela Rastetter
Von-Melle-Park 9
20146 Hamburg
E-Mail: gleichstellung"AT"wiso.uni-hamburg.de
Ausschreibung Genderförderfonds 2015
Genderförderfonds 2015
der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
– Ausschreibung –
Die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, herausragende Projekte im Bereich der Gleichstellung in Forschung und Lehre zu unterstützen und zu fördern. Zu diesem Zweck wird für das Jahr 2015 ein Genderförderfonds in Höhe von 10.000 Euro bereitgestellt. Aus diesen Mitteln sollen Projekte und Vorhaben gefördert werden, die der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. dem Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Forschung, Lehre und Studium dienen.
Förderungswürdig sind:
- Wissenschaftliche Projekte und Studien zu Genderthemen sowie zur Gleichstellung,
- Lehrveranstaltungen zu Genderthemen sowie zur Gleichstellung,
- Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienverantwortung.
Die Projekte bzw. Vorhaben müssen innerhalb des Zeitraums 1. September 2015 bis 31. August 2016 an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften durchgeführt oder begonnen werden und einen eindeutigen genderspezifischen Bezug aufweisen.
Antragsberechtigt sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät.
Die Anträge sollen folgende Informationen enthalten:
- Verantwortlich durchführende Person(en) sowie evtl. Mitwirkende des jeweiligen Projektes bzw. Vorhabens,
- Darstellung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes bzw. Vorhabens im Kontext der oben genannten Förderkriterien,
- Zeitraum des Vorhabens,
- Bei wissenschaftlichen Projekten: Skizze der vorliegenden Ergebnisse (max. eine Seite); bei Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienverantwortung: Arbeitsstand und Ergebnisse (max. eine Seite),
- Detaillierter Kostenplan (ggf. mit Darlegung zu Bemühungen um anderweitige Mitteleinwerbung),
- Zeit- und Arbeitsplan.
Auswahl:
Die Entscheidung über die Auswahl der Preisträger/innen trifft die Dekanin der Fakultät auf Vorschlag einer Auswahljury, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät sowie jeweils einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten oder einem stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten aus jedem der drei Fachbereiche der Fakultät.
Mittelverwendung:
Eine Auszahlung des Preisgeldes kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Das Preisgeld verbleibt im Finanzkreislauf der Universität Hamburg und kann z. B. für die Finanzierung von studentischen Hilfskräften im Hinblick auf das Projekt oder die Beschaffung von Literatur für den Arbeitsbereich verwendet werden. Soweit die Mittel den Finanzkreislauf der Universität Hamburg verlassen, muss nachgewiesen werden, welcher Nutzen konkret für die Universität Hamburg resultiert (z. B. bei Verwendung des Preisgeldes für den Besuch von Kongressen). Druckkostenzuschüsse können nicht berücksichtigt werden.
Bei Interesse richten Sie bitte Ihren Antrag an:
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Prof. Dr. Daniela Rastetter
Von-Melle-Park 9
20146 Hamburg
E-Mail: gleichstellung"AT"wiso.uni-hamburg.de
Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2015.
Ausschreibung Genderförderfonds 2014
Genderförderfonds 2014
der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
– Ausschreibung –
Die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, herausragende Projekte im Bereich der Gleichstellung in Forschung und Lehre zu unterstützen und zu fördern. Zu diesem Zweck wird für das Jahr 2014 ein Genderförderfonds in Höhe von 10.000 Euro bereitgestellt. Aus diesen Mitteln sollen Projekte und Vorhaben gefördert werden, die der Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. dem Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Forschung, Lehre und Studium dienen.
Förderungswürdig sind:
- Wissenschaftliche Projekte und Studien zu Genderthemen sowie zur Gleichstellung,
- Lehrveranstaltungen zu Genderthemen sowie zur Gleichstellung,
- Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienverantwortung.
Die Projekte bzw. Vorhaben müssen innerhalb des Zeitraums 1. September 2014 bis 31. August 2015 an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften durchgeführt oder begonnen werden und einen eindeutigen genderspezifischen Bezug aufweisen.
Antragsberechtigt sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät.
Die Anträge sollen folgende Informationen enthalten:
- Verantwortlich durchführende Person(en) sowie evtl. Mitwirkende des jeweiligen Projektes bzw. Vorhabens,
- Darstellung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes bzw. Vorhabens im Kontext der oben genannten Förderkriterien,
- Zeitraum des Vorhabens,
- Bei wissenschaftlichen Projekten: Skizze der vorliegenden Ergebnisse (max. eine Seite); bei Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienverantwortung: Arbeitsstand und Ergebnisse (max. eine Seite),
- Detaillierter Kostenplan (ggf. mit Darlegung zu Bemühungen um anderweitige Mitteleinwerbung),
- Zeit- und Arbeitsplan.
Auswahl:
Die Entscheidung über die Auswahl der Preisträger/innen trifft die Dekanin der Fakultät auf Vorschlag einer Auswahljury, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät sowie jeweils einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten oder einem stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten aus jedem der drei Fachbereiche der Fakultät.
Mittelverwendung:
Eine Auszahlung des Preisgeldes kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Das Preisgeld verbleibt im Finanzkreislauf der Universität Hamburg und kann z. B. für die Finanzierung von studentischen Hilfskräften im Hinblick auf das Projekt oder die Beschaffung von Literatur für den Arbeitsbereich verwendet werden. Soweit die Mittel den Finanzkreislauf der Universität Hamburg verlassen, muss nachgewiesen werden, welcher Nutzen konkret für die Universität Hamburg resultiert (z. B. bei Verwendung des Preisgeldes für den Besuch von Kongressen). Druckkostenzuschüsse können nicht berücksichtigt werden.
Bei Interesse richten Sie bitte Ihren Antrag an:
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Prof. Dr. Daniela Rastetter
Von-Melle-Park 9
20146 Hamburg
E-Mail: gleichstellung@wiso.uni-hamburg.de
Bewerbungsschluss ist der 31. August 2014.
Genderpreis
Ausschreibung Genderpreis 2019
Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, durch die Vergabe von Genderpreisen Studienabsolvent*innen und Doktorand*innen auszuzeichnen, die sich in ihrer Abschlussarbeit bzw. Dissertation mit Genderthemen beschäftigt haben. Für das Jahr 2019 werden drei Preise zur Verfügung gestellt:
- für eine Dissertation mit einem Preisgeld in Höhe von 600,- Euro
- für je eine Master- und Bachelorarbeit mit einem Preisgeld in Höhe von 200,- Euro (Buchgutschein)
Die Preise werden verliehen für herausragende Abschlussarbeiten und Dissertationen, die innerhalb des Zeitraums 02.Juni 2018 bis 01. Juni 2019 fertig gestellt werden.
Ausschreibung Genderpreis 2018
Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, durch die Vergabe von Genderpreisen Studienabsolvent/innen und Doktorand/innen auszuzeichnen, die sich in ihrer Abschlussarbeit bzw. Dissertation mit Genderthemen beschäftigt haben. Für das Jahr 2018 werden drei Preise zur Verfügung gestellt:
für eine Dissertation mit einem Preisgeld in Höhe von 600,- Euro
für je eine Master- und Bachelorarbeit mit einem Preisgeld in Höhe von 200,- Euro (Buchgutschein)
Die Preise werden verliehen für herausragende Abschlussarbeiten und Dissertationen, die innerhalb des Zeitraums 01.Juli 2017 bis 01. Juni 2018 fertig gestellt werden.
Einzelheiten finden Sie hier.
Ausschreibung Genderpreis 2017
Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, durch die Vergabe von Genderpreisen Studienabsolvent/innen und Doktorand/innen auszuzeichnen, die sich in ihrer Abschlussarbeit bzw. Dissertation mit Genderthemen beschäftigt haben. Für das Jahr 2017 werden drei Preise zur Verfügung gestellt:
- für eine Dissertation mit einem Preisgeld in Höhe von 600,- Euro
- für je eine Master- und Bachelorarbeit mit einem Preisgeld in Höhe von 200,- Euro (Buchgutschein)
Die Preise werden verliehen für herausragende Abschlussarbeiten und Dissertationen, die innerhalb des Zeitraums 01. Oktober 2016 bis 01. Juli 2017 fertig gestellt werden.
Einzelheiten finden Sie hier.
Ausschreibung Genderpreis 2016
Genderpreis 2016
der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
– Ausschreibung –
Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, durch die Vergabe von Genderpreisen Studienabsolvent/innen und Doktorand/innen auszuzeichnen, die sich in ihrer Abschlussarbeit bzw. Dissertation mit Genderthemen beschäftigt haben. Für das Jahr 2016 werden drei Preise zur Verfügung gestellt:
- für eine Dissertation mit einem Preisgeld in Höhe von 600,- Euro
- für je eine Master- und Bachelorarbeit mit einem Preisgeld in Höhe von 200,- Euro (Buchgutschein)
Die Preise werden verliehen für herausragende Abschlussarbeiten und Dissertationen, die innerhalb des Zeitraums 01. Oktober 2015 bis 30. September 2016 fertig gestellt werden.
Antragsberechtigt sind:
- Studienabsolvent/innen, die ihre Abschlussarbeit an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geschrieben und die Note „sehr gut“ erhalten haben sowie deren Gutachterinnen und Gutachter. Die Arbeit muss innerhalb der Bewerbungsfrist fertig gestellt worden sein und die Gutachten müssen vorliegen.
- Doktorand/innen, die ihre Dissertation an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geschrieben und mit der Note „summa cum laude“ abgeschlossen haben sowie deren Gutachterinnen und Gutachter. Die Arbeit muss innerhalb der Bewerbungsfrist fertig gestellt worden sein und die Gutachten müssen vorliegen.
Auswahl und Mittelverwendung
- Auswahl: Die Entscheidung über die Auswahl der Preisträger/innen trifft die Dekanin der Fakultät auf Vorschlag des Gleichstellungsteams.
- Mittelverwendung: Eine Auszahlung des Preisgeldes kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Die Preisvergabe erfolgt über Buchgutscheine (B.A./M.A.) bzw. im Wege der Auslagenerstattung und/oder eines Zuschusses für Druckkosten wissenschaftlicher Arbeiten, Teilnahme an Tagungen, Kongressen u.Ä. (Dissertation)
Bewerbungsschluss der der 10. Oktober 2016
Bei Interesse richten Sie bitte Ihre Bewerbung (mit Ihrem Abschlusszeugnis, einem Exemplar der Abschlussarbeit bzw. Dissertation, den jeweiligen Gutachten sowie einem tabellarischen Lebenslauf) an:
Prof. Dr. Daniela Rastetter
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
E-Mail: gleichstellung@wiso.uni-hamburg.de
Ausschreibung Genderpreis 2015
Genderpreis 2015
der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
– Ausschreibung –
Die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, durch die Vergabe von Genderpreisen Studienabsolvent/innen und Doktorand/innen auszuzeichnen, die sich in ihrer Abschlussarbeit bzw. Dissertation mit Genderthemen beschäftigt haben. Für das Jahr 2015 werden drei Preise zur Verfügung gestellt:
- für eine Dissertation mit einem Preisgeld in Höhe von 600,- Euro
- für je eine Master- und Bachelorarbeit mit einem Preisgeld in Höhe von 200,- Euro (Buchgutschein)
Antragsberechtigt sind
Die Preise werden verliehen für herausragende Abschlussarbeiten und Dissertationen, die innerhalb des Zeitraums 01. Oktober 2014 bis 30. September 2015 fertig gestellt werden.
- Studienabsolvent/innen, die ihre Abschlussarbeit an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geschrieben und die Note „sehr gut“ erhalten haben sowie deren Gutachterinnen und Gutachter. Die Arbeit muss innerhalb der Bewerbungsfrist fertig gestellt worden sein und die Gutachten müssen vorliegen.
- Doktorand/innen, die ihre Dissertation an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geschrieben und mit der Note „summa cum laude“ abgeschlossen haben sowie deren Gutachterinnen und Gutachter. Die Arbeit muss innerhalb der Bewerbungsfrist fertig gestellt worden sein und die Gutachten müssen vorliegen.
Interessent/innen bewerben sich schriftlich mit ihrem Abschlusszeugnis, einem Exemplar der Abschlussarbeit bzw. Dissertation, den jeweiligen Gutachten sowie einem tabellarischen Lebenslauf bei der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät.
Auswahl: Die Entscheidung über die Auswahl der Preisträger/innen trifft die Dekanin der Fakultät auf Vorschlag einer Auswahljury, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät sowie jeweils einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten oder einem stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten aus jedem der drei Fachbereiche der Fakultät.
Mittelverwendung: Eine Auszahlung des Preisgeldes kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Die Preisvergabe erfolgt über Buchgutscheine (B.A./M.A.) bzw. im Wege der Auslagenerstattung und/oder eines Zuschusses z.B. für Druckkosten wissenschaftlicher Arbeiten, Tagungen/Reisekosten, studentische Hilfskräfte u. ä. (Dissertation). Bitte beziehen Sie bereits in Ihre Bewerbung die intendierte Mittelverwendung mit ein.
Bei Interesse richten Sie bitte Ihren Antrag an:
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Prof. Dr. Daniela Rastetter
Von-Melle-Park 9
20146 Hamburg
E-Mail: gleichstellung@wiso.uni-hamburg.de
Ausschreibung Genderpreis 2014
Genderpreis 2014
der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
– Ausschreibung –
Die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, durch die Vergabe von Genderpreisen Studienabsolvent/innen und Doktorand/innen auszuzeichnen, die sich in ihrer Abschlussarbeit bzw. Dissertation mit Genderthemen beschäftigt haben. Für das Jahr 2014 werden zwei Preise in Höhe von jeweils 500 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Preise werden verliehen für herausragende Abschlussarbeiten und Dissertationen, die innerhalb des Zeitraums 1. September 2013 bis 31. August 2014 fertig gestellt werden.
Antragsberechtigt sind
- Studienabsolvent/innen, die ihre Abschlussarbeit an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geschrieben und die Note „sehr gut“ erhalten haben sowie deren Gutachterinnen und Gutachter. Die Arbeit muss innerhalb der Bewerbungsfrist fertig gestellt worden sein und die Gutachten müssen vorliegen.
- Doktorand/innen, die ihre Dissertation an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geschrieben und mit der Note „summa cum laude“ abgeschlossen haben sowie deren Gutachterinnen und Gutachter. Die Arbeit muss innerhalb der Bewerbungsfrist fertig gestellt worden sein und die Gutachten müssen vorliegen.
Interessentinnen bewerben sich schriftlich mit ihrem Abschlusszeugnis, einem Exemplar der Abschlussarbeit bzw. Dissertation, den jeweiligen Gutachten sowie einem tabellarischen Lebenslauf bei der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät.
Auswahl:
Die Entscheidung über die Auswahl der Preisträgerinnen trifft die Dekanin der Fakultät auf Vorschlag einer Auswahljury, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät sowie jeweils einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten oder einem stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten aus jedem der drei Fachbereiche der Fakultät.
Mittelverwendung:
Eine Auszahlung des Preisgeldes kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Die Preisvergabe erfolgt im Wege der Auslagenerstattung und/oder eines Zuschusses für Druckkosten wissenschaftlicher Arbeiten, Teilnahme an Tagungen, Kongressen u. ä., sofern diese geeignet sind, Lehre und/oder Forschung der Universität Hamburg zu fördern bzw. bekannt zu machen. An der Universität Hamburg beschäftigte Preisträgerinnen haben darüber hinaus die Möglichkeit, mit dem Preisgeld die Ausstattung ihres Arbeitsbereichs zu verbessern, z. B. durch zusätzliche studentische Hilfskräfte und/oder Anschaffung von Arbeitsmaterialien. Bitte beziehen Sie bereits in Ihre Bewerbung die intendierte Mittelverwendung mit ein.
Bei Interesse richten Sie bitte Ihren Antrag an:
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Prof. Dr. Daniela Rastetter
Von-Melle-Park 9
20146 Hamburg
E-Mail: gleichstellung@wiso.uni-hamburg.de
Bewerbungsschluss ist der 31. August 2014.
Weitere Fördermöglichkeiten
Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, durch die Vergabe von Förderungen
- Frauen in der Post-Doc-Phase zu unterstützen (Förderung von Dienstreisen sowie Lektoraten, Gesamtfördersumme: 5000,00 Euro).
- Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Eltern- oder Pflegezeit den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern (in Form von Hilfskraftstunden, auf sechs Monate begrenzt, Gesamtfördersumme: 5000,00 Euro).
- Die Chancen von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit nicht-deutscher Muttersprache zu verbessern durch finanzielle Unterstützung deutschsprachiger Lektorate (Gesamtfördersumme 1000,00 Euro).
- Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen etc. zu ermöglichen, indem Kinderbetreuung während der Veranstaltung gefördert wird (die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Gleichstellungsmittel).
Einzelheiten finden Sie hier.
Förderkriterien
I Förderungen für wissenschaftliche Mitarbeiter_innen
1. Familiäre Care-Aufgaben
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, erhalten wissenschaftliche Mitarbeiter_innen mit familiären Care-Aufgaben (im Haushalt lebende Kinder bis 6 Jahren oder zu pflegende Angehörige) 5 Std./Woche für max. 6 Monate Unterstützung durch studentische Mitarbeiter_innen. Der Fonds umfasst insgesamt 5000,00 Euro. Das Gleichstellungsteam der Fakultät prüft die Bewerbungen und entscheidet über den Umfang der Förderung.
Antragsberechtigt sind alle wissenschaflichen Mitarbeiter_innen (§ 28 HmbHG) der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Die Bewerbung sollte enthalten:
- Ein Bewerbungsschreiben mit Begründung des Bedarfs und Angaben über den Umfang der benötigten Stunden an studentischer Mitarbeit
- Bei Kinderbetreuung: Angaben über Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder sowie die Betreuungssituation
- Bei Angehörigenpflege: Angaben über den Umfang der Pflegetätigkeit (unabhängig davon, ob die zu pflegende Person mit der antragstellenden Person im gleichen Haushalt lebt oder nicht) sowie eine Bescheinigung des Hausarztes, die die Notwendigkeit der Pflege belegt.
- Einen Nachweis über die Beschäftigung nach § 28 HmbHG an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
2. Lektorate für wissenschaftliche Mitarbeiter_innen mit nicht-deutscher Muttersprache
Um wissenschaftliche Mitarbeiter_innen mit nicht-deutscher Muttersprache in ihrer Publikationstätigkeit zu unterstützen, fördert die Gleichstellung der Fakultät deutschsprachige Lektorate eigener Texte, die zur Veröffentlichung eingereicht werden sollen, im Gesamtumfang von 1000,00 Euro. Besonders gefördert werden Lektorate für Texte in den Forschungsschwerpunkten der Fakultät (Klimaforschung, Nachhaltigkeit, Globalisierung und Gesundheitsökonomie) sowie zu den Themen Geschlechterforschung, Gleichstellung und Diversity. Antragsberechtigt sind alle wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen (§ 28 HmbHG) mit nicht-deutscher Muttersprache.
Die Bewerbung sollte enthalten:
- Begründung des Antrags mit Angaben zur geplanten Veröffentlichung, dem geplanten Publikationsorgan und der Muttersprache
- Nachweis über die Beschäftigung nach § 28 HmbHG an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
II Förderungen für weibliche Postdocs
Der Fonds umfasst insgesamt 5000,00 Euro. Das Gleichstellungsteam der Fakultät prüft die Bewerbungen und entscheidet über den Umfang der Förderung.
1. Teilnahme an Konferenzen, Tagungen und Workshops
Um wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in der Postdoc-Phase zu fördern, bietet die Gleichstellung der Fakultät finanzielle Unterstützung für die aktive Teilnahme an Konferenzen, Tagungen und Workshops. Antragsberechtigt sind weibliche Postdocs nach § 28, Abs. 2 und 3 HmbHG (auch Projektmitarbeiterinnen) der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Besonders gefördert werden Tagungsteilnahmen in den Forschungsschwerpunkten der Fakultät (Klimaforschung, Nachhaltigkeit, Globalisierung und Gesundheitsökonomie) sowie zu den Themen Geschlechterforschung, Gleichstellung und Diversity.
Die Bewerbung sollte enthalten:
- Ein kurzes Anschreiben mit Begründung der Beantragung einer Förderung
- Angaben über die Tagung
- Einen Nachweis über die aktive Teilnahme an der Tagung (Referat, Vortrag, Poster etc.)
- Angaben zur Höhe und Verwendung der beantragten Mittel
- Einen Nachweis über die Beschäftigung als Postdoc (§ 28, Abs. 2 bzw. 3 HmbHG) an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
2. Lektorate
Um wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in der Postdoc-Phase in ihren internationalen Publikationen zu unterstützen, fördert die Gleichstellung der Fakultät englischsprachige Lektorate eigener Texte, die zur Veröffentlichung eingereicht werden sollen. Besonders gefördert werden Lektorate für Texte in den Forschungsschwerpunkten der Fakultät (Klimaforschung, Nachhaltigkeit, Globalisierung und Gesundheitsökonomie) sowie zu den Themen Geschlechterforschung, Gleichstellung und Diversity. Antragsberechtigt sind weibliche Postdocs (§28, Abs. 2 oder § 28 Abs. 3 Sonstige HmbHG) der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Die Bewerbung sollte enthalten:
- Begründung des Antrags mit Angaben zur geplanten Veröffentlichung und dem geplanten Publikationsorgan
- Nachweis über die Beschäftigung als Postdoc (§28, Abs. 2 oder § 28 Abs. 3 Sonstige HmbHG) an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Bewerbung
Die elektronische Bewerbung schicken Sie bitte bis zum 10.10.2016 an:
gleichstellung@wiso.uni-hamburg.de
Für Rückfragen steht Ihnen das Gleichstellungsbüro zur Verfügung:
Katja Kellner
Von-Melle-Park 9
Raum B436a
20146 Hamburg
Tel.: 040 42838-2174
E-Mail: Katja.Kellner@wiso.uni-hamburg.de