Informationen und Links
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Gleichstellung, Förderung und Beratung an der Universität Hamburg sowie Informationen zu den Einstellungsverfahren von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zu unserer Gleichstellungsbibliothek.
Einstellungsverfahren
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Ausschreibungen und Einstellungsverfahren!
Laut Hamburgischem Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18. Juli 2001, §87(3) wirken die Gleichstellungsbeauftragten bei Personalentscheidungen mit. In der Praxis bedeutet dies: Bei der Besetzung von unbefristeten Stellen ist die WiSo-Gleichstellung zum Einstellungsgespräch einzuladen. Bei der Besetzung von befristeten Stellen müssen die Einstellungsunterlagen von den Gleichstellungsbeauftragten geprüft und abgezeichnet werden.
Für Einstellungsverfahren sind die Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Gleichstellungsbeauftragten zuständig (bitte beachten Sie, dass dies nur für wissenschaftliches Personal gilt, nicht für TVP!). Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Bevorzugt sollten die stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche kontaktiert werden, in denen eingestellt wird. Es können jedoch, z.B. bei Terminschwierigkeiten, auch die übrigen stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten kontaktiert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie möglichst frühzeitig Kontakt zu den stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten aufnehmen, damit ausreichend Zeit bleibt für die Prüfung und Dokumentation der Unterlagen. Vielen Dank!
Gleichstellungsplan der Fakultät
Die Fortschreibung des Gleichstellunsplan der Fakultät (2017 bis 2022) wurde am 31.05.2017 im Fakultätsrat beschlossen, im Ausschuss für Gleichstellung positiv zur Kenntnis genommen sowie im Akademischen Senat berichtet.
Die Fortschreibung des Gleichstellungsplans ist damit laut Stabstelle Gleichstellung in Kraft getreten.
Stellenausschreibungen
Allgemeine Informationen
Gleichstellung
- Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hamburg
- Die Gleichstellungsbeauftragten der einzelnen Fakultäten
- Die Gleichstellungspläne der wissenschaftlichen Einrichtungen und andere rechtliche Grundlagen
Förderung
- Die Gleichstellungsrichtlinie der Universität Hamburg
- Der Frauenförderfonds: Förderung von Projekten zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung
- Der Gleichstellungspreis
- Der Gleichstellungsfonds
Unterstützung und Beratung
- Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Gleichstellungsbeauftragte für das Technische und Verwaltungspersonal
- Gleichstellungsbeauftragte des Personalrates für das Wissenschaftliche Personal
- Schwerbehindertenbeauftragte des Wissenschaftlichen Personalrates
- Kontakt- und Beratungsstelle bei sexueller Diskriminierung und Gewalt
- Familienbüro
Mentoring
- Das Career Center der Universität Hamburg
- Das Agathe-Lasch-Coaching-Programm
Forschung
- Zentrum GenderWissen: Fachübergreifendes Forum für Forschende, Lehrende und Studierende an Hamburger Hochschulen zum Themenbereich Gender Studies und Intersektionale Perspektiven
Informationen zu Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für Frauen und Männer ein wichtiges Thema. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fakultät hier Unterstützung zu leisten, stehen zwei Programme zur Kinderbetreuung kostenlos zur Verfügung. Diese unterscheiden sich in ihrem Leistungsspektrum deutlich und folgen damit den unterschiedlichen Bedürfnissen berufstätiger Eltern.
Die Kindernotfallbetreuung der Universität Hamburg hilft bei einem Ausfall der Regelbetreuung. Das Angebot gilt für Kinder im Alter von 0-13 Jahren. 24 Kitas im gesamten Stadtgebiet Hamburgs stehen hierfür zur Verfügung. Genaueres siehe unter Familienbüro der Universität.
Hochflexible Betreuung für Kinder von 0-12 Jahren
Das Studierendenwerk Hamburg setzt sein Betreuungsangebot "Casper" fort.
Weitere Informationen finden sie hier.
audit familiengerechte hochschule
Am 30.08.2010 wurde der Universität Hamburg das Zertifikat zum "audit familiengerechte hochschule" erteilt. Mehr zum Audit erfahren Sie hier.
Für eine familiengerechte Hochschule sind Regelungen und Aktivitäten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium selbstverständlich. Für einen Überblick der unterstützenden Maßnahmen der Universität Hamburg, gibt es hier die Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung.
Pflege von Angehörigen
Informationen zur Pflege von Angehörigen finden Sie hier.
Gleichstellungsplan der Fakultät
1
Frauenförderplan (Gleichstellungsplan)
der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Präambel
Gemäß Ziffer VII.1. der Frauenförderrichtlinie der Universität Hamburg, als Satzung vom Akademischen Senat beschlossen am 30.10.1997 und am 18.12.1997, haben die Fakultäten einen Frauenförderplan (Gleichstellungsplan) zu erstellen, der den Zielen der Frauenförderrichtlinie entspricht. Die Laufzeit des Gleichstellungsplans beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist der Gleichstellungsplan von der Fakultät auf seine Wirksamkeit zu überprüfen und von den zuständigen Gremien fortzuschreiben.
I. Regelungsgehalt des Frauenförderplans
Der Frauenförderplan sollte, um Redundanzen zu vermeiden, nur Regelungen enthalten, die nicht schon in der Frauenförderrichtlinie der Universität Hamburg enthalten sind. Auf die bestehenden Regelungen in der am 30.10.1997 und 18.12.1997 beschlossenen Frauenförderrichtlinie der Universität Hamburg wird deshalb hier vollumfänglich Bezug genommen.
II. Die/der Gleichstellungsbeauftragte
(1) Die Fakultät hat eine Gleichstellungsbeauftragte bzw. einen Gleichstellungsbeauftragten.
(2) Die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Fakultät bei allen Gleichstellungsmaßnahmen.
II.1. Die Wahl der/des Gleichstellungsbeauftragten
(1) Der Fakultätsrat wählt auf Vorschlag der Frauenvollversammlung des wissenschaftlichen Personals der Fakultät eine Gleichstellungsbeauftragte bzw. einen Gleichstellungsbeauftragten sowie in der Regel drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Die drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter sollen die verschiede-nen Organisationseinheiten der Fakultät repräsentieren.
(2) Die Amtszeit der/des Gleichstellungsbeauftragten und der drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter be-trägt zwei Jahre.
(3) Für die Wahl ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden weiblichen Fakultätsratsmitglieder erfor-derlich. Findet der Wahlvorschlag nicht die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden weiblichen Fakultäts-ratsmitglieder, so erfolgt nach Beratung ein zweiter Wahlgang, bei dem die Mehrheit der anwesenden Mit-glieder des Fakultätsrats erforderlich ist.
(4) Eine Wiederwahl der/des Gleichstellungsbeauftragten und der drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter ist möglich.
(5) Die Wahl weiterer Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter auf Vorschlag der bzw. des Gleichstellungsbe-auftragten zur Wahrnehmung spezifischer Aufgaben, insbesondere zur qualifizierten Begleitung von Beru-fungsverfahren, ist jederzeit möglich.
II.2. Aufgaben der/des Gleichstellungsbeauftragten
(1) Die Tätigkeit der/des Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gehört zu ihren/seinen dienstlichen Aufgaben.
(2) Die/der Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät sowie die drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter ar-beiten in einer Gleichstellungskommission zusammen. Die/der Gleichstellungsbeauftragte fungiert als Spre-cherin bzw. Sprecher der Gleichstellungskommission.
(3) Die/der Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät arbeitet mit den Gleichstellungsbeauftragten der ver-schiedenen Einrichtungen in einer Gleichstellungsbeauftragtenkonferenz zusammen.
(4) Die/der Gleichstellungsbeauftragte sowie die drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter laden in regelmä-ßigem Abstand, mindestens aber einmal im Semester, die Wissenschaftlerinnen aller Statusgruppen der Fakultät schriftlich zu einem Informationsaustausch ein.
(5) Die/der Gleichstellungsbeauftragte wirkt gemäß der in Ziffer VII.3. der Frauenförderrichtlinie der Universi-tät Hamburg im Einzelnen beschriebenen Aufgaben bei allen Struktur- und Personalentscheidungen sowie 2
bei der Entwicklungsplanung der Fakultät mit. Sie bzw. er ist bei der Erstellung von Frauenförderplänen zu beteiligen.
(6) Die/der Gleichstellungsbeauftragte erstattet dem Fakultätsrat am Ende der Amtsperiode Bericht über die Ergebnisse der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags der Fakultät.
II.3. Rechte der/des Gleichstellungsbeauftragten
(1) Die/der Gleichstellungsbeauftragte hat Rede- und Antragsrecht zu allen Gleichstellungsfragen in Sitzun-gen des Fakultätsrats und dessen Ausschüssen, in Sitzungen des Dekanats und des Fachbereichsvorstän-de. Sie bzw. er ist über die Tagesordnung dieser Gremien wie ein Mitglied zu informieren.
(2) Die Rechte der/des Gleichstellungsbeauftragten sind im Einzelnen in Ziffer VII.4. Frauenförderrichtlinie der Universität Hamburg beschrieben. Zu ihnen gehören insbesondere die Beteiligung in Verfahren der Per-sonalauswahl und die rechtzeitige Information über alle Frauen betreffenden Angelegenheiten.
(3) Das Dekanat führt regelmäßig, aber mindestens einmal im Semester, Gespräche mit der bzw. dem Gleichstellungsbeauftragten über anstehende Fragen der Gleichstellung.
II.4. Information der/des Gleichstellungsbeauftragten
(1) Die Fakultätsverwaltung erstellt in jedem Semester nach Beendigung der Vorlesungszeit Statistiken über Tutorien, studentische Hilfskräfte und das wissenschaftliche Personal, aus denen der jeweilige Frauenanteil ersichtlich ist. Die Statistiken sind der/dem Gleichstellungsbeauftragten und den drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern unaufgefordert zuzuleiten.
(2) Die Fakultätsverwaltung informiert die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten und die drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter in jedem Semester nach Beendigung der Vorlesungszeit unaufgefordert über die in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich zu besetzenden Stellen für wissen-schaftliches und studentisches Personal. Die Institute/Arbeitsbereiche informieren die Gleichstellungsbeauf-tragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten und die drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter unaufgefor-dert über geplante Einstellungen von wissenschaftlichem Personal.
(3) Vor dem Hintergrund der im Zusammenhang mit der Globalisierung des Haushalts eingeführten Mittelver-teilung nach Leistungskriterien informiert die Fakultätsverwaltung die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten zu Beginn jedes Haushaltsjahres unaufgefordert über die Höhe und den Anteil der Mittel, die im Haushaltsjahr in der Fakultät für Zwecke der Frauenförderung zur Verfügung stehen.
(4) Fachbereichsvorstände und Dekanat informieren die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstel-lungsbeauftragten einmal jährlich unaufgefordert über die Einlösung/Nichteinlösung der Zielvorgaben zur Gleichstellung.
(5) Die Bibliotheksleitung informiert die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten unaufgefordert einmal im Jahr darüber, ob der Anteil der neu angeschafften Literatur zum Thema Ge-schlechterverhältnisse fünf Prozent des jeweiligen Bibliotheksetats für Literatur (gemäß Ziffer V.5. der Frau-enförderrichtlinie der Universität Hamburg) beträgt.
II.5. Entlastung der/des Gleichstellungsbeauftragten
(1) Die Fakultät stellt für die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragen der Fakultät und für die drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter eine angemessene Entlastung sicher.
(2) Die Entlastung für die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät wird zwischen Dekanat und der/dem Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Als angemessene Entlastung in-frage kommen eine Reduktion des Lehrdeputats um 25 % des in der Fakultät erbrachten Deputats sowie die Zurverfügungstellung einer halben Sekretariatsstelle.
II.6. Finanzmittel zur Förderung der Gleichstellung und Unterstützung der/des Gleichstellungsbeauf-tragten
Die Fakultät stellt Finanzmittel für die Förderung der Gleichstellung sowie die Unterstützung der/des Gleich-stellungsbeauftragten und der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter in Höhe von 30.000,- Euro pro Haus-haltsjahr zur Verfügung. Die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte erstattet am Ende des Jahres dem Dekanat und Fakultätsrat Bericht über die Verwendung des Gleichstellungsbudgets.
III. Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Gremien und Auswahlkommissionen 3
(1) Frauen sollen in allen Gremien und Auswahlkommissionen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Statusgruppen stimmberechtigt beteiligt sein. Angestrebt wird dabei ein Anteil weiblicher Mitglieder von min-destens 40 %. Dies gilt insbesondere für Gremien, die sich mit Haushalts-, Struktur- und Personalplanung befassen.
(2) In Personalauswahlverfahren und Gremien soll der Anteil weiblicher Mitglieder mindestens 40 % betra-gen.
(3) Kommissionen, die sich mit Studienangelegenheiten befassen, sollen mit mindestens zwei, wenn möglich zur Hälfte, mit Frauen besetzt werden.
IV. Förderung von Frauen des wissenschaftlichen Personals
(1) Gemäß Ziffer VII.1.2. der Frauenförderrichtlinie der Universität Hamburg strebt die Fakultät eine Beset-zung jeder Qualifikationsstufe des wissenschaftlichen Personals mit Frauen mindestens entsprechend dem Frauenanteil der jeweils darunter liegenden Qualifikationsebene an. Als Zielgröße wird ein Frauenanteil von 50 % auf allen Qualifikationsstufen definiert. Auf die Ausführungen in Ziffer III. Frauenförderrichtlinie der Universität Hamburg wird vollumfänglich Bezug genommen.
(2) Die an Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren beteiligten Personen werden aufgefordert, sich aktiv um die Bewerbung von qualifizierten Frauen (fakultätsintern und -extern) zu bemühen. Als Maßnahmen zur Ansprache einer breiten Öffentlichkeit, um auf diese Weise qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für eine Bewerbung zu gewinnen, bieten sich der Hinweis auf freie bzw. frei werdende Stellen in Vorlesungen und Seminaren, die Direktansprache von geeigneten Bewerberinnen, z. B. in der Sprechstunde, und die Veröffentlichung der Stellenausschreibungen auf der Gleichstellungs-Website der Fakultät sowie in ein-schlägigen Stellenportalen im Internet wie ScienceJobsDe, der Homepage der Arbeitsstelle Frauenförderung und im efas-Netzwerk an.
(3) Der/dem Gleichstellungsbeauftragten wird das Recht eingeräumt, Einstellungsanträge bis zu vier Wo-chen anzuhalten, um gegebenenfalls weitere Bemühungen um Bewerbungen qualifizierter Frauen zu ermög-lichen.
(4) Die Gremien und Entscheidungsträger der Fakultät verpflichten sich gemäß Ziffer III.2.6. der Frauenför-derrichtlinie der Universität Hamburg, solange der Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal nicht 50 % beträgt und sofern keine Gründe der Sicherstellung des Lehrangebots dagegen stehen, Lehraufträge und Gastprofessuren aus Haushaltsmitteln der Universität Hamburg sowie Vakanzvertretungen vorrangig an Frauen zu vergeben.
V. Fördermaßnahmen für Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen
(1) Das von der Fakultät zur Verfügung gestellte Budget von 30.000,- Euro kann beispielsweise zur Auslo-bung von Frauenförderfonds oder Frauenförderpreisen für herausragende Projekte in Forschung und Lehre und im Bereich der Gleichstellung, zur Implementation und begleitenden Evaluation von Mentoring-Programmen und zur Unterstützung von Anträgen im Bereich Frauenförderung und Geschlechterforschung verwendet werden.
(2) Zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen konzipiert und implementiert die Fakultät unter der Federführung der/des Gleichstellungsbeauftragten ein Mentoring-Programm. Dieses bietet Doktorandinnen, Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen der Fakultät die Möglichkeit, in der Endphase der Promotion, der Habilitation oder der Tätigkeit als Juniorprofessorin in Erfahrungsaustausch mit renommierten Wissenschaft-lerinnen oder Unternehmenspraktikerinnen zu treten, um im persönlichen Gespräch die eigenen Fähigkeiten zu bestimmen, Handlungsbedarfe zu identifizieren und Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Zugang zu Netzwerken zu bekommen.
(3) Die/der Gleichstellungsbeauftragte und die drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter haben das Recht, auf Antrag einer Studentin an deren mündlichen Prüfungen als Beobachter teilzunehmen.
(4) Die Fakultät ist um die Entwicklung von Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Studium bemüht. Gemeinsam mit der/dem Gleichstellungsbeauftragten entwickelt das Dekanat Konzepte für die Problematik der Vertragsverlängerung und Vertretung bei Unterbrechung der Berufstätigkeit durch Mut-terschutz/Elternzeit.
VI. Berücksichtigung der Gender-Thematik in Forschung und Lehre
(1) Die Fakultät unterstützt auf Antrag Projekte in den Bereichen Frauenförderung und Geschlechterfor-schung. 4
(2) Lehrende werden aufgefordert zu prüfen, ob und inwieweit Fragen der Frauen- und Geschlechterfor-schung in die Lehrveranstaltungen integriert und auch als prüfungsrelevante Studienleistung berücksichtigt werden können.
VII. Umsetzung der Gleichstellungsziele und Ergebnisevaluation
(1) Das Dekanat, die Vorstände der Fachbereiche und der Graduate School der Fakultät tragen dafür Sorge, dass der Frauenförderplan umgesetzt wird.
(2) Das Dekanat und die/der Gleichstellungsbeauftragte entwickeln gemeinsam ein begründetes Anreiz-/Sanktionssystem für die Einlösung/Nichteinlösung der Zielvorgaben zur Gleichstellung. Es wird mit den Zielen des „Handlungsfelds Gleichstellung" im Struktur und Entwicklungsplan (STEP) der Fakultät abge-stimmt und ist Bestandteil der noch zu entwickelnden Kriterien für eine leistungs- und belastungsorientierte Mittelvergabe. Das Konzept ist an die Mitglieder der Fakultät zu kommunizieren. Auf der Basis der zu erstat-tenden Berichte der Fachbereiche und der Graduate School über die Einlösung/Nichteinlösung der Zielvor-gaben zur Gleichstellung entscheiden das Dekanat und die/der Gleichstellungsbeauftragte gemeinsam und begründet über Anreiz-/Sanktionsmaßnahmen bei der Mittelvergabe.
(3) Der Dekanin bzw. dem Dekan obliegt im Hinblick auf die Einlösung des Gleichstellungsauftrags eine besondere Verantwortung. Er bzw. sie achtet auf die Umsetzung des Frauenförderplans in allen seinen Tei-len und trägt dafür Sorge, dass die angestrebte Gleichstellung beider Geschlechter bei allen Entscheidungen Berücksichtigung findet. Sie bzw. er stellt insbesondere sicher, dass die Gleichstellungsbeauftragte ihre Rechte gemäß Ziffer VII.4. Frauenförderrichtlinie der Universität Hamburg wahrnehmen kann.
(4) Die/der Gleichstellungsbeauftragte erstattet dem Fakultätsrat am Ende der Amtsperiode Bericht über die Ergebnisse der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags der Fakultät.
Ankündigungen und Informationen
Hier finden Sie interessante Stellenausschreibungen, Kongressankündigungen und weitere gleichstellungsrelevante Themen.
Ausschreibungen der Stabsstelle für Gleichstellung an der UHH
Ausschreibung des Frauenförderfonds:
Aus diesem Fonds sollen Projekte zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Studium, Lehre und Forschung sowie der Verwaltung gefördert werden.
Förderungsfähig sind:
- Lehr- und Forschungsvorhaben zur Frauen- und Geschlechterforschung (auch Vereinbarkeit); hierbei werden interdisziplinäre Vorhaben bevorzugt
- Veranstaltungen zur Frauen- und Geschlechterforschung; hierbei werden interdisziplinäre Vorhaben bevorzugt
- Projekte zur Implementierung von Gender Mainstreaming in Studium und Lehre, Forschung und Verwaltung
- Projekte zur Vereinbarkeit von Studien-, Berufs- und Familienverantwortung.
Bewerbungen: bis zum 15. Januar 2017 an gleichstellung"AT"uni-hamburg.de
Ausschreibung Gleichstellungspreis der Universität Hamburg
Zum 2. Mal wird in 2017 ein Preis für herausragendes, sichtbares und nachhaltiges Engagement in Gleichstellungsmaßnahmen im Bereich Gender und Diversity an der Universität Hamburg verliehen. Der mit 10.000 € ausgestattete Preis wird einzelnen Mitgliedern, Gruppen von Mitgliedern oder Organisationseinheiten der Universität zuerkannt, die in vorbildlicher Weise zum konstruktiven Umgang mit Vielfalt beigetragen haben und die Entwicklung der Universität im Sinne von Heterogenität und Gerechtigkeit nachhaltig gestärkt haben.
Preisvorschläge und Eigenbewerbungen sind bis zum 15. Januar 2017 an die Stabsstelle Gleichstellung, gleichstellung"AT"uni-hamburg.de zu richten.
efas-Netzwerk
economy, feminism and science - Informationen zum efas-Netzwerk finden Sie hier.
efas-Tagung
Das Programm der efas-Tagung 2016 finden Sie hier.
Veranstaltungen HUL - Good Teaching Practice
(Ehemals BASISQualifikation für Lehrende der Universität Hamburg)
An alle Lehrenden der UHH richtet sich das Programm HUL - Good Teaching Practice.
Das vollständige Programm finden Sie hier:
https://www.hul.uni-hamburg.de/lehre/gtp-workshops.html
Lehrauftrag Insitut für Diversitätsforschung Göttingen
Das Institut für Diversitätsforschung der Georg-August-Universität Göttingen schreibt für das Sommersemester 2017 einen aus Studienqualitätsmitteln bezahlten Lehrauftrag (2 SWS) für ein Begleitseminar zur Netzwerktagung Diversitätsforschung 2017 aus.
Am 13. und 14. September 2017 findet die Netzwerktagung der deutschsprachigen Diversitätsforschung unter dem Arbeitstitel "Intersektionalitätsperspektiven in der Diversitätsforschung" in Göttingen statt. Wissenschaftliche Tagungen sind dabei nicht nur Orte des Wissenstransfers und Netzwerkens, sondern auch Bühnen der Selbst- und Repräsentation im akademischen Feld und können besonders für Studierende habituelle Hürden darstellen (z.B. bei Beteiligungen an inhaltlichen Diskussionen oder dem akademischen Netzwerken).
Das Seminar soll im Modul "SQ.SoWi.13: Praxis der Sozialwissenschaften" angeboten werden. Das Seminar soll gesellschaftliche Herausforderungen und zentrale Fragestellungen der Diversitätsforschung zunächst theoretisch inhaltlich diskutieren und anschließend auf das Tagungsprogramm transferieren. Zusätzlich sollen die Studierenden auf die gesellschaftliche Rahmung der Tagung vorbereitet und sowohl theoretisch als auch praktisch für Diversitätsperspektiven während der Tagung sensibilisiert werden. Hier sollen Fragestellungen wie die folgenden diskutiert werden: Was bedeutet es, als Student*in auf einer wissenschaftlichen Tagung zu sein? Welche Rolle spielen wissenschaftliche Habitus auf Tagungen und in welcher Form werden diese (re-)produziert? Wie spiegelt sich soziale Vielfalt auf der Tagung wider? Wie wird wissenschaftliches Wissen didaktisch-methodisch vermittelt? Wie komme ich mit erfahrenen Forscher*innen in ein Gespräch? Welche Rolle hat das Abendessen auf einer Tagung? Außerdem sollen die Studierenden im Seminar eigene inhaltliche Fragestellungen entwickeln, die sie auf und nach der Tagung reflektieren sollen. Das Seminar schließt mit einem Portfolio als unbenotete Prüfungsleistung ab, in dem die Studierenden ihren Tagungsbesuch und die inhaltlichen Fragen reflektieren. Die Lehrperson sollte also an der Tagung teilnehmen und mit den Studierenden im Vorfeld die Anforderungen an die Prüfungsleistung Portfolio besprechen.
Der Lehrauftrag wird mit 25 Euro pro SWS vergütet, dies entspricht einem Höchstsatz von 700 Euro bei voller Auslastung der Stundenanzahl. Die Universität Göttingen übernimmt darüber hinaus Reisekosten in Höhe von max. 300 Euro und Übernachtungskosten bis max. 320 Euro.
Bewerbungen können unter Verwendung des angehängten Formulars das Informationen zum wissenschaftlichen Werdegang, zur Lehrerfahrung und erste Ideen zum Seminarkonzept beinhalten soll, bis zum 28.2.2017 an astrid.biele"AT"sowi.uni-goettingen.de geschickt werden.
Fachtagung „LSBTTQ*: Vielfalt als Stärke – Vielfalt als Herausforderung!“
Obwohl sich die Lebenssituation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Deutschland in den vergangenen Jahren insgesamt verbessert hat, werden sie weiterhin diskriminiert - am Arbeitsplatz, in der Schule und, überdurchschnittlich häufig, in der Öffentlichkeit sowie im Freizeitbereich.
Auf der Fachtagung „LSBTTQ*: Vielfalt als Stärke – Vielfalt als Herausforderung!“ werden zunächst die Detailergebnisse einer Betroffenenbefragung zur sexuellen Orientierung vorgestellt. Wie können Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans* wegen des Alters, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder des Geschlechts vermieden werden? Wie funktioniert die Zusammenarbeit innerhalb der Community und wie gestaltet sich in Zeiten wachsenden Populismus die Kommunikation mit der Mehrheitsgesellschaft?
Einen ersten Programmentwurf finden Sie hier.
Die Veranstaltung findet statt am:
Dienstag, den 12. September 2017 von 09:30 bis 16:30 Uhr
im Tagungswerk | Lindenstraße 85 | 10969 Berlin
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und der Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich.
Neuerscheinung - Genderpolitik
Genderpolitik
Konzepte, Analysen und Befunde aus Wirtschaft und Politik
Heraugegeben von Dr. Elke Wiechmann
Weitere Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Studien zu Professorinnen
Wir möchten auf aktuelle Studien zur Situation von Professorinnen hinweisen:
Professorinnen bekommen im Schnitt 650 Euro weniger - SPIEGEL ONLINE
Entwicklung des Anteils von Professorinnen an deutschen Hochschulen:
https://rdcu.be/bdbLs
Ringvorlesung "Macht macht Gesellschaft"
An der HAW wird von der Fakultät Wirtschaft & Soziales im Sommersemester 2017 eine öffentliche Ringvorlesung zum Thema "Macht macht Gesellschaft" angeboten. Die Programmübersicht zur Ringvorlesung finden Sie hier.
Gleichstellungsbibilothek
In der wirtschaftswissenschaftlichen Bibliothek ist ein Sonderstandort „Gleichstellung“ eingerichtet worden, der einen Bestand von knapp 60 Büchern mit je 2 Exemplaren enthält und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Studierende zur Ausleihe zur Verfügung steht.
Die Bücher behandeln u.a. die Themen Karrieretipps für Frauen, wissenschaftliche Karriere, Zeitmanagement, Bewerben und stilsicheres Auftreten. Eine Übersicht der Literatur finden Sie hier.