Gastwissenschaftler/-innen
Im Folgenden finden Sie Informationen und aktualisierte Antragsdokumente für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler.
Hinweise zur Coronavirus-Pandemie
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zum Thema Gastwissenschaft vor dem Hintergrund der geltenden Dienstanweisung des Präsidenten zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie: PDF.
Hinweise für die Gewährung des Gastrechts
Das Gastrecht an der WISO-Fakultät ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:
Der Gast
- ist für eine begrenzte Aufenthaltsdauer an der Universität Hamburg,
- übt eine selbstbestimmte, wissenschaftliche Tätigkeit aus, die mit einer konkreten Zielsetzung/Zweckbestimmung zur Forschung oder Lehre verbunden ist,
- hat kein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Hamburg, einer Fakultät oder sonstigen Einrichtung der Universität Hamburg,
- und übt in der Regel eine wissenschaftliche Tätigkeit an einer anderen Hochschule, einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung oder anderen wissenschaftlich tätigen Einrichtung in Forschung und Lehre aus.
In der Regel werden Gastaufenthalte zeitlich begrenzt bewilligt. Als zeitliche Begrenzung sind 12 Monate bei Promovierenden und Postdocs und 24 Monate bei Professorinnen und Professoren vorgesehen.
Der Antrag sollte vier Wochen vor Beginn des Aufenthalts gestellt werden.
Alle notwendigen Hinweise für die Gewährung des Gastrechts finden sie hier:
Weitere Informationen zum Gastrecht und Informationen für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler finden Sie im KUS-Portal:
Informationen zum Gastrecht an der UHH (nur für Mitglieder der UHH abrufbar)
Antragsdokumente
Den aktuellen Gastwissenschaftsantrag finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn des Aufenthalts gestellt werden muss. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, holen Sie die Unterschrift des Fachbereichs ein, und reichen Sie ihn anschließend beim Forschungsdekanat unter internationales.wiso"AT"uni-hamburg.de ein.
Wird eine IT-Kennung benötigt, legen Sie bitte dem Gastwissenschaftsantrag den Antrag auf eine Benutzerkennung bei. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Gastwissenschaftsantrag in Abschnitt VI.
Für längere Gastwissenschaftsaufenthalte wird anschließend durch das Prodekanat Forschung ein Gastwissenschaftsvertrag zwischen Gast und der Fakultät erstellt.