Frequently Asked Questions
Im Folgenden finden Sie Antworten auf Fragen, die häufig an das Team Forschung gestellt werden. Die Liste wird laufend fortgeführt.
Forschungsförderung
Fördert die Fakultät die Durchführung von Fachtagungen und Konferenzen?
Die Fakultät unterstützt in der Regel nicht die Durchführung von Fachtagungen und Konferenzen. In Ausnahmefällen, bei großen internationalen Fachtagungen, besteht die Möglichkeit der Unterstützung auf Antrag, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: (a) es konnten Drittmittel zur Finanzierung der Konferenz eingeworben werden (z.B. DFG, Thyssen), (b) es liegt eine substanzielle finanzielle Eigenbeteiligung der Professuren (Kofinanzierung) für den Antrag auf finanzielle Förderung durch die Fakultät vor und (c) das Tagungsprogramm/Konferenzprogramm sieht angemessene Beteiligung von Wissenschaftlerinnen vor.
Beratung Drittmittelanträge
Ich schreibe einen Drittmittelantrag und weiß nicht, mit welchen Personalkosten ich in der Budgetplanung rechnen muss (z.B. für eine/n Doktorandin/Doktoranden oder eine studentische Hilfskraft). Wer kann mir weiterhelfen?
Bitte wenden Sie sich mit ihren Fragen und ggfs. bereits mit Ihrer Kalkulation an die Kolleginnen und Kollegen vom Drittmittelmanagement. Sie finden den richtigen Ansprechpartner bzw. die richtige Ansprechpartnerin für Ihren Fachbereich und den geplanten Mittelgeber über die angegebenen Schwerpunkte in dieser Liste.
Ich benötige eine Arbeitgebererklärung für meinen Drittmittelantrag auf eine eigene Stelle. Was muss ich hierfür tun und wen kann ich ansprechen?
Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Arbeitgebererklärung an uns unter forschung.wiso@uni-hamburg.de( forschung.wiso"AT"uni-hamburg.de). Hierfür benötigen wir eine ausgefüllte und unterschriebene Drittmittelanzeige, Ihren Antragstext laut aktuellem Stand, sowie die vorausgefüllte „Übersicht über Qualifizierungsstellen und Beschäftigungsverhältnisse“. Bitte reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig vor der geplanten Einreichung bzw. Antragsfrist ein, da die Prüfung durch die Personalabteilung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann.
Für einen Forschungsprojektantrag oder eine Antragsskizze benötige ich eine unterstützende Stellungnahme (Erklärung) der Fakultät. Wie erhalte ich das Schreiben rechtzeitig zur Einreichung des Antrags/der Skizze?
Zumeist wird bei zweistufigen Verfahren eine Erklärung der Fakultät vorausgesetzt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Team Forschung in Verbindung und sprechen Sie einen Zeitplan individuell ab. In der Regel ist eine Vorlaufzeit von zwei Wochen notwendig, um das Antragsvorhaben im Dekanat zu beratschlagen und eine Stellungnahme zu entwerfen. Für die Dekanatsbefassung wird eine präfinale Fassung des Antragstexts benötigt. Generell gilt: je früher Sie sich melden, desto besser.
Ich möchte ein Verbundprojekt beantragen und benötige dafür eine Stellungnahme der Hochschulleitung. Wie erhalte ich eine solche Stellungnahme?
Grundsätzlich möchten wir Sie bei der Beantragung von Verbundprojekten bitten, uns bereits in einem frühen Antragsstadium über Ihre Pläne zu informieren. Da die Bereitstellung von einer Stellungnahme der Universitätsleitung eine Stellungnahme des Dekanats sowie eine Behandlung Ihres Antrags im Präsidium erfordert, muss für die Fertigstellung einer solchen Stellungnahme ausreichend Zeit eingeplant und die Termine der Gremiensitzungen berücksichtigt werden. Bitte wenden Sie sich frühstmöglich mit Ihrem Verbundvorhaben an das Dekanat.
Ich (Professur W2/W3) habe ein Verbundprojekt/größeres Projekt eingeworben. Wird meine Forschungsleistung zusätzlich vom Präsidium honoriert/Können besondere Leistungsbezüge gewährt werden?
Neben Berufungs- und Bleibeleistungsbezügen können nach § 34 HmbBesG besondere Leistungsbezüge gewährt werden. Nach Beschluss des Präsidiums sollen danach Erfolge in der Wissenschaft honoriert werden, die von herausgehobener Bedeutung für die Universität sind. Berechtigt sind W2- und W3-Professor:innen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ich möchte einen forschungsbezogenen Vertrag mit meinen Forschungspartnern abschließen. Wer hilft mir dabei?
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die Kolleginnen und Kollegen vom Vertragsmanagement. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was sind die nächsten Schritte nach Einwerbung eines Drittmittelprojekts?
Bitte senden Sie Ihr Bewilligungsschreiben umgehend nach Erhalt an forschung.wiso"AT"uni-hamburg.de Wir leiten das Schreiben dann an die zuständige Person im Referat Drittmittelmanagement weiter und informieren Sie über notwendige Schritte und Kontaktpersonen zum Start ihres Drittmittelprojekt. Nach Erhalt des Bewilligungsschreibens wird durch das Referat Drittmittelmanagement der Präsidialverwaltung eine Kostenstelle eingerichtet und Ihnen eine Informationsmail zugeschickt mit Ansprechpartnern für Fragen der Mittelbewirtschaftung. Wenden Sie sich für alle finanziellen Fragen an das Drittmittelmanagement (Abteilung 7, Referat 75).
Bei Fragen bezüglich Ihrer Beschäftigung im Rahmen des Projekts (beispielsweise bei Einwerbung einer eigenen Stelle) bzw. der Einstellung von Personal (außer studentische Beschäftigungsverhältnisse) wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Koordinator:innen in der Personalabteilung der UHH. Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen im KUS-Portal.
Ich möchte die Fakultät über Ergebnisse aus meinem Drittmittelprojekt informieren. Gibt es hier Möglichkeiten?
Am besten ist es, wenn Sie die Informationen auf der Homepage Ihrer Professur bzw. ggfs. auf der Homepage des Projektes veröffentlichen. Es besteht die Möglichkeit, im fakultären Newsletter oder im News-Bereich der Fakultät eine Kurzzusammenfassung mit Link zu ausführlicheren Informationen zu platzieren. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Referentin für Gremienbetreuung und Kommunikation, Frau Lissel, unter Redaktion.WiSo@uni-hamburg.de( Redaktion.WiSo"AT"uni-hamburg.de). Wenn Sie die Informationen über die Universitätsweiten Kanäle verbreiten wollen, können Sie sich unter medien@uni-hamburg.de( medien"AT"uni-hamburg.de) an die Abt. 2: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Präsidialverwaltung wenden.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Wie geht es weiter?
Natürlich ist es schade, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde! Machen Sie sich jedoch bewusst, dass selbst eine sehr gute Förderquote des Mittelgebers von 30% bedeutet, dass die Mehrzahl der eingereichten Anträge abgelehnt wird - Ihr Antragsvorhaben ist also in guter Gesellschaft. Ein abgelehnter Antrag heißt nicht notwendigerweise, dass Ihr Projekt schlecht oder nicht förderwürdig ist und es gibt viele Faktoren, die eine Ablehnung begünstigt haben können (beschränkte vorhandene Mittel des Mittelgebers, sehr gute andere Einreichungen etc.).
Ein abgelehnter Antrag sollte nicht in der Schublade verschwinden. Auch wenn eine positive Förderentscheidung in jedem Fall wünschenswert wäre, können aus Ablehungen eine Reihe wichtiger Informationen für eine Überarbeitung und Neueinreichung an gleicher oder anderer Stelle hervorgehen. Sprechen Sie uns gerne an und wir überlegen gemeinsam, wie es mit Ihrem Vorhaben weitergehen könnte.
Hier geht’s zu einem inspirierenden Beitrag im Nature Career Feature darüber, wie mit der Ablehnung eines Antrags umgegangen werden kann („Failed funding applications are inevitable, but perseverance can pay dividends“).
Stefanie Preuß empfiehlt in ihrem Buch "Drittmittel für die Forschung" folgende vier Schritte:
- emotionalen Abstand gewinnen
- die Gründe für die Ablehnung analysieren
- entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten
- aus der Ablehnung lernen und es beim nächsten Mal besser machen.
Quelle: Preuß, S. (2017): Drittmittel für die Forschung. Grundlagen, Erfolgsfaktoren und Praxistipps für das Schreiben von Förderanträgen. Wiesbaden: Springer.
Drittmittelprojektanzeige
Ich plane ein Drittmittelprojekt und wurde aufgefordert eine Drittmittelprojektanzeige zu stellen. Wofür benötige ich die Drittmittelprojektanzeige?
Laut Satzung der Universität Hamburg über die Durchführung von Drittmittelprojekten (Link ins KUS-Portal) muss ein geplantes Drittmittelvorhaben rechtzeitig beim Dekanat angemeldet werden. Rein praktisch garantiert die Drittmittelprojektanzeige, dass für Ihr Drittmittelprojekt rechtzeitig Raum- und Ausstattungsbedarfe eingeplant werden. Darüber hinaus ist die Drittmittelprojektanzeige Voraussetzung für viele Verwaltungsabläufe in der Präsidialverwaltung und der Fakultät (z.B. Arbeitgebererklärung, Erklärungen/Stellungnahmen). Die Drittmittelprojektanzeige leitet außerdem häufig Beratung durch die Forschungsreferentinnen und -referenten der WISO und der Abteilung Forschung der Präsidialverwaltung ein (siehe Beratung).
Ich benötige IT-Ausstattung für mein bewilligtes Drittmittelprojekt. An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich mit der von der Fakultät unterzeichneten Drittmittelanzeige sowie mit der Nummer des für Ihre Projekt angelegten PSP-Elements an die Kolleginnen und Kollegen aus der IT unter IT-Bestellung.WiSo@uni-hamburg.de( IT-Bestellung.WiSo"AT"uni-hamburg.de) um Ihre Bedarfe abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass eine Bereitstellung bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen kann (ab einer Bereitstellung von IT für mehr als 4 Arbeitsplätze kann die Bereitstellung bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen). Bitte beachten Sie, dass studentische Hilfskräfte keinen Anspruch auf Bereitstellung von IT-Ausstattung haben. Bitte erfragen Sie bei den Kolleginnen und Kollegen in der IT die Möglichkeit der Bereitstellung von Leihgeräten.
Forschungssemester
Für welches Semester kann ich mein nächstes Forschungssemester beantragen?
Üblicherweise kann nach acht Semestern Lehrtätigkeit ein Forschungssemester beantragt werden. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten in der Zählung oder weiteren Fragen über forschung.wiso@uni-hamburg.de( forschung.wiso"AT"uni-hamburg.de) an das Team Forschung. Das aktuelle Formular zur Beantragung von Forschungssemestern für die Fakultät WISO finden Sie hier.