Beantragung von Gastwissenschaft
Im Folgenden finden Sie Informationen und aktualisierte Antragsdokumente für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler.
Hinweise für die Gewährung des Gastrechts
Das Gastrecht an der WISO-Fakultät ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:
Der Gast
- ist für eine begrenzte Aufenthaltsdauer an der Universität Hamburg,
- übt eine selbstbestimmte, wissenschaftliche Tätigkeit aus, die mit einer konkreten Zielsetzung/Zweckbestimmung zur Forschung oder Lehre verbunden ist,
- hat kein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Hamburg, einer Fakultät oder sonstigen Einrichtung der Universität Hamburg,
- und übt in der Regel eine wissenschaftliche Tätigkeit an einer anderen Hochschule, einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung oder anderen wissenschaftlich tätigen Einrichtung in Forschung und Lehre aus.
In der Regel werden Gastaufenthalte zeitlich begrenzt bewilligt. Als zeitliche Begrenzung sind 12 Monate bei Promovierenden und Postdocs und 24 Monate bei Professor:innen vorgesehen.
Der Antrag sollte vier Wochen vor Beginn des Aufenthalts gestellt werden.
Alle notwendigen Hinweise für die Gewährung des Gastrechts finden sie hier:
Weitere Informationen zum Gastrecht und Informationen für Gastwissenschaftler:innen finden Sie im KUS-Portal:
Informationen zum Gastrecht an der UHH (nur für Mitglieder der UHH abrufbar)
Antragsdokumente
Den aktuellen Gastwissenschaftsantrag finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn des Aufenthalts gestellt werden muss. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, holen Sie die Unterschrift des Fachbereichs ein, und reichen Sie ihn anschließend über den Fachbereich beim Team Forschung unter internationales.wiso"AT"uni-hamburg.de ein.
Wird ein zusätzlicher Arbeitsplatz benötigt, der nicht an der Professur oder am Fachbereich abgebildet werden kann, muss nach Bewilligung des Gastwissenschaftsantrags ein Antrag auf einen Arbeitsplatz beim Raummanagement der Fakultät gestellt werden. Das Antragsformular für einen Arbeitsplatz finden Sie hier. Nähere Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt V des Gastwissenschaftsantrags.
Wird eine IT-Kennung benötigt, legen Sie bitte dem Gastwissenschaftsantrag den Antrag auf eine Benutzerkennung bei. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Gastwissenschaftsantrag in Abschnitt VI.
Für längere Gastwissenschaftsaufenthalte wird anschließend durch das Team Forschung ein Gastwissenschaftsvertrag zwischen Gast und der Fakultät erstellt.
Verlängerung von Gastwissenschaftsaufenthalten
Die Verlängerung von Gastwissenschaftsaufenthalten ist grundsätzlich einmal möglich. Die Dauer der Verlängerung ist dabei auf 12 Monate für Promovierende und Postdocs und 24 Monate für Professor:innen begrenzt. Für die Verlängerung muss von der einladenden Professur ein neuer Gastwissenschaftsantrag gestellt und über den zuständigen Fachbereich eingereicht werden. Informationen zur Verlängerung einer B-Kennung finden Sie im Antrag unter VI. Leihnotebooks und Nutzerkennung.
Bitte beachten Sie , dass ein erneuter Antrag als Gastwissenschaftler:in als Neuantrag behandelt wird, wenn die betreffende Person seit mindestens 12 Monaten keinen Gaststatus an der WISO-Fakultät hatte.
Welcome Service für internationale Forschende
Der Welcome Service unterstützt internationale Forschende und Promovierende in nicht-akademischen Belangen bei der Vorbereitung und Durchführung eines Aufenthalts ab einem Monat an der Universität Hamburg. Weitere Informationen finden Sie hier.