Forschungsseminare
Forschungsseminare stellen ein zentrales Forum für den aktuellen wissenschaftlichen Austausch dar. Sie werden aus dem jeweiligen fachlichen Umfeld fach- und fachbereichsübergreifend organisiert. Seit 2023 werden Forschungsseminare durch die Fakultät zentral gefördert. Damit ein Seminar zur Förderung zugelassen werden kann, ist ein einmaliger Antrag durch die beteiligten Professuren über den Fachbereich an das Dekanat notwendig.
Was ist ein Forschungsseminar?
Bei einem Forschungsseminar handelt es sich um eine regelmäßig stattfindende Veranstaltungsreihe, bei der eine (üblicherweise externe und mindestens promovierte) Person aus der Wissenschaft ihre (üblicherweise noch nicht veröffentlichten) Forschungsergebnisse vorstellt und diese im Rahmen des Forschungsseminars wissenschaftlich diskutiert werden.
Was wird gefördert?
Wird ein Forschungsseminar durch das Dekanat gefördert, können im Rahmen der Veranstaltungsreihe die Reise- und Übernachtungskosten der Gäste durch die Fakultät übernommen werden. Details zum Kostenrahmen finden Sie im Merkblatt (PDF) zur fakultären Förderung von Forschungsseminaren im Formularschrank auf der Webseite der Fakultät. Antragsformulare und Musterrechnungen (Deutsch und Englisch) finden Sie ebenfalls im Formularschrank. Bei erstmaliger Beantragung wird die Förderung für zwei Jahre erteilt.
Anträge zur Förderung eines Forschungsseminar können grundsätzlich jederzeit über die Geschäftsstellen der Fachbereiche (Geschäftsstelle Sozialökonomie, Geschäftsstelle Sozialwissenschaften, Geschäftsstelle VWL) beim Dekanat eingereicht werden.