Fakultätsrat
Der Fakultätsrat wählt die Dekanin bzw. den Dekan (gemäß § 91 HmbHG und § 7 der Grundordnung der UHH). Das Dekanat ist dem Fakultätsrat gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Fakultätsrat hat nach §7 der Grundordnung der Universität Hamburg vom 03. September 2015 die folgenden Aufgaben:
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Hochschulprüfungsordnungen, Studienordnungen und Satzungen nach den §§ 37 bis 40 HmbHG,
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen nach § 10 Absatz 1 des Hochschulzulassungsgesetzes,
- Entscheidung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans der Universität,
- Stellungnahme zur Struktur- und Entwicklungsplanung sowie zu Entscheidungen über die zukünftige Verwendung der freien oder frei werdenden Professuren und Juniorprofessuren,
- mit Zustimmung des Dekanats Beschlussfassung über fakultätsspezifische Ergänzungen der hochschulweiten Grundsätze für die Ausstattung und Mittelverteilung; das Dekanat hat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten,
- Entscheidung über die Organisation in der Fakultät gemäß § 92 Absätze 1 und 2 HmbHG einschließlich des Erlasses der Fakultätssatzung,
- Entscheidung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von einzelnen Selbstverwaltungseinheiten in Lehre und Forschung,
- Einsetzung der Berufungsausschüsse, Beschlussfassung über Berufungsvorschläge und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“;
- Wahl von Gleichstellungsbeauftragten,
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und Kontrolle des Dekanats,
- Stellungnahme zu allen Angelegenheiten der Fakultät.
Der Fakultätsrat wird gemäß der Wahlordnung zum Akademischen Senat und zu den Fakultätsräten der Universität Hamburg von den Mitgliedern der Fakultät gewählt.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
- 10 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- 3 Mitglieder des akademischen Personals
- 3 Mitglieder des TVP und
- 3 Studierende
Bei der Zusammensetzung soll eine möglichst breite Vertretung der Fachbereiche erreicht werden. Die Amtszeit der Mitglieder der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Die aktuelle Zusammensetzung des Fakultätsrats finden Sie hier (PDF). Die Dekanin oder der Dekan führt als nicht stimmberechtigtes Mitglied den Vorsitz. Die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät gehört dem Fakultätsrat mit beratender Stimme an. Die Geschäftsordnung des Fakultätsrats der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften finden Sie hier (PDF) .
Im Wintersemester 2024/25 tagt der Fakultätsrat an folgenden Tagen:
13.11.2024
11.12.2024
29.01.2025