Fachbereichsräte
Der Fachbereichsrat ist das zentrale Gremium auf Ebene des Fachbereichs. Er koordiniert gemäß der Grundordnung der UHH die Aufgaben des Fachbereichs, die v.a. in der Durchführung und Entwicklung der jeweiligen Studiengänge und der Sicherstellung eines hochwertigen Studienangebots liegen. Zudem bringt der Fachbereichsrat Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen sowie Vorschläge für die Zusammensetzung von Berufungsausschüssen ein. Die Mitglieder werden entsprechend der Wahlordnung der UHH durch alle Mitglieder des Fachbereichs gewählt. Der Fachbereichsrat tagt hochschulöffentlich.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten der Fachbereiche: