Fakultätskammer
Das Dekanat, die Fachbereichssprecher oder Fachbereichssprecherinnen und die Direktorin bzw. der Direktor der Graduate School bilden die Fakultätskammer. Die Fakultätskammer berät das Dekanat bei der Entscheidungsvorbereitung und unterstützt es bei der Umsetzung seiner Entscheidungen. Sie sorgt für eine angemessene Beteiligung der Fachbereiche und der Graduate School an den Planungsprozessen der Fakultät, insbesondere bei der Vorbereitung der Struktur- und Entwicklungsplanung. Sie fördert aktiv den schnellen Informationsaustausch zwischen dem Dekanat, den Fachbereichen, dem Fakuätsrat und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Zuständigkeiten des Dekanats nach § 90 HmbHG bleiben unberührt. Die Fakultätskammer ist kein Beschlussgremium.
Den Vorsitz in der Fakultätskammer führt die Dekanin. Bei einer Verhinderung der Dekanin übernimmt eine Prodekanin oder ein Prodekan die Vertretung. Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen der Fakultätskammer teilnehmen, sie ist wie ein Mitglied einzuladen. Der Fakultätsrat ist über die Ergebnisse der Beratungen der Fakultätskammer zu informieren.