Statement einer Rechtsanwältin
Dr. Miriam Martiny, LL.M. (Rechtsanwältin):
"Neben der Tatsache, dass die fortschreitende Entwicklung von KI auf lange Sicht sicherlich den gesamten Arbeitsprozess von Anwälten maßgeblich beeinflussen wird, beobachten wir auch im Filmbereich einzelne Bereiche, in denen KI bereits jetzt zunehmend relevant ist. Besonders sichtbar ist das Thema zudem durch den Streik der Autoren und Schauspieler in den USA geworden, der zum Teil auch Forderungen zur Verwendung von KI betraf.
Die Möglichkeiten, die KI bietet, führen vor allem auf Seiten der Kreativen zu großen Sorgen. So besteht z.B. aus Autorensicht die Gefahr, dass deren Leistungen oder zumindest Teilleistungen zukünftig durch KI-generierte Leistungen ersetzt werden könnten.
Das Abbild und die Stimme von Schauspieler und Synchronsprechern könnten zukünftig ebenfalls – zumindest theoretisch - vollständig durch die Verwendung von KI reproduziert werden und dadurch zugunsten der Produzenten die Kosten und den Zeitaufwand von Produktionen erheblich verringern. Im Rahmen von Dokumentarfilmen stellt KI jedoch auch für die Produzenten eine Herausforderung dar. Für Materialprüfungen müssen sie sicherstellen, dass die Aufnahmen echt sind und nicht von KI bearbeitet.
Aus Sicht der Produzenten bieten KI-Technologien derzeit jedoch überwiegend attraktive Möglichkeiten, Kosten einzusparen. An dieser Stelle kommen wir mit unserer Beratung ins Spiel. Was davon ist tatsächlich derzeit rechtlich möglich? Welche vertraglichen Vereinbarungen benötige ich mit den Kreativen? Und wie können Kreative sich selbst und ihre Ideen vor einer etwaigen KI-Übernahme schützen?
Noch enthält das jetzige Rechtssystem wenig spezifische Regelungen, die sich mit den durch die KI-Verwendung entstehenden rechtlichen Problemen befassen. Daher müssen die allgemeinen urheberrechtlichen-, datenschutzrechtlichen- und persönlichkeitsrechtlichen Normen und Grundsätze entsprechend auf diese Szenarien angewendet und in Einklang gebracht werden.
Meines Erachtens ist es perspektivisch jedoch zwingend notwendig, sich sowohl als Produzent, als auch als Kreativer, den neuen Technologien nicht zu verschließen, sondern sie bestmöglich für sich bzw. seinen Berufszweig zu nutzen. Auch ist damit zu rechnen, dass in der Zukunft in rechtlicher Hinsicht noch erhebliche Entwicklungen, spezifische Rechtsprechung und neue gesetzliche Regelungen folgen werden."