FAQ Exkursionsrichtlinien
Diese Seite soll Antworten zu regelmäßig auftretenden Fragen in Zusammenhang mit Exkursionsrichtlinien auflisten und Ihnen somit bei Problemstellungen zügig weiterhelfen.
Allgemeines
Was gilt überhaupt als Exkursion im Sinne der Richtlinie?
Ein- oder mehrtägige Studienfahrten im Rahmen einer Lehrveranstaltung sowie Lehrveranstaltungen, die außerhalb der Universität stattfinden (z. B. Summer Schools, Workshops). Auch notwendige Reisen zur Vorbereitung solcher Veranstaltungen zählen dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlexkursionen?
Pflichtexkursionen sind in den Modulkarten zwingend für den Studienabschluss vorgeschrieben (z. B. Messübungen, Vor-Ort-Analysen). Wahlexkursionen ergänzen und vertiefen das Studienfach, sind aber nicht zwingend erforderlich. Die verfügbaren Mittel werden vorrangig für vorgeschriebene Exkursionen und regelmäßige Bestandteile der Lehre eingesetzt.
Ist eine Studienreise dasselbe wie eine Exkursion?
Nein. Studienreisen (z. B. Sprach- oder Kulturreisen) dauern in der Regel mehrere Tage oder Wochen und können unabhängig von einer Lehrveranstaltung stattfinden. Sie werden von der Fakultät nicht gefördert. Zuschüsse können beantragt werden, wenn die Kriterien für „Internationale Lehr- und Lernformate“ oder für „Hamburglobal“ erfüllt sind.
Werden Common Sessions über diese Richtlinie gefördert?
Nein. Common Sessions sind ein universitätsübergreifendes Lehrkooperationsformat mit überwiegend externen Teilnehmenden. Sie gelten nicht als Exkursion; die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Reisekostenteam und dem Dienstleistungszentrum Campus der Präsidialverwaltung.
Wie viele Begleitpersonen darf ich mitnehmen?
Der Betreuungsschlüssel von 1 Exkursionsleitung zu 15 Teilnehmer:innen sollte nicht überschritten werden. Einzelheiten und Abweichungen sind in der Gefährdungsbeurteilung festzuhalten.
Zuschüsse und Pauschalen
Wie hoch sind die Pauschalen — und wer trägt sie?
Seit der Fassung vom 15.09.2026 gibt es Pauschalbeträge, von dem die Fakultät nur einen Teil trägt. Der Rest ist aus eigenen Mitteln der Exkursionsleitung zu finanzieren (je Teilnehmer:in und Tag):
- Inland – HVV-Gesamtbereich: kein Zuschuss bei vorhandenem Deutschland- oder Semesterticket; ohne Ticket 10 € pauschal pro Tag
- Inland – Bundesrepublik Deutschland: bis zu 60 €, davon bis zu 30 € aus Fakultätsmitteln
- Ausland: bis zu 80 €, davon bis zu 40 € aus Fakultätsmitteln
Heißt das, ich muss immer eigene Mittel einsetzen?
Nein. Sie können die Exkursion auch allein mit dem Fakultätsanteil durchführen — dann liegt die Pauschale eben bei 30 € bzw. 40 € je Teilnehmer:in und Tag. Der darüber hinausgehende Betrag bis zum Höchstsatz ist optional und wird aus eigenen Mitteln finanziert.
Was passiert, wenn wir über die Pauschalbeträge hinausgehen?
Dann besteht Belegpflicht für sämtliche Aufwendungen, die der Exkursion zuzuordnen sind. Nicht belegte Aufwendungen können nicht erstattet werden.
Werden Eintrittsgelder und Veranstaltungsgebühren zusätzlich erstattet?
Ja, gegen Vorlage von Belegen. Wie hoch der Anteil ist, den die Fakultät davon übernimmt, legt der Fachbereich bei der Genehmigung fest.
Ich habe ein Deutschlandticket — bekomme ich trotzdem etwas erstattet?
Innerhalb des HVV-Gesamtbereichs nicht. Ohne Deutschland- oder Semesterticket werden 10 € pauschal pro Tag gewährt. Eintrittsgelder und Gebühren werden unabhängig davon nach Beleg erstattet.
Was ist, wenn wir Zuschüsse von Dritten erhalten?
Zuschüsse Dritter werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Bitte im Antrags- und im Abrechnungsformular angeben und Nachweise beifügen.
Antrag & Genehmigung
Wer stellt den Antrag?
Die Exkursionsleitung. Hauptamtlich Beschäftigte der Universität Hamburg rechnen die Exkursion stattdessen als Dienstreise über das Team Dienstreisen ab und dürfen dabei nur eigene Kosten oder Kostenanteile zur Erstattung beantragen.
Muss ich eine Exkursion auch dann genehmigen lassen, wenn ich keine Zuschüsse beantrage?
Ja. Auch Exkursionen ohne Zuschüsse, Pauschalen oder Reisekostenvergütung sind vorab zu genehmigen — nur so ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gewährleistet.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Sprecher:innen der Fachbereichsräte im Rahmen der verfügbaren Mittel; sie können diese Entscheidung an die Fachbereichsreferent:innen delegieren.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung zwingend notwendig?
Ja, nur ist der gesetzlich Unfallversicherungsschutz gewährleistet. Die Exkursionsleitung muss vor Beginn jeder Exkursion eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und den Teilnehmenden bekanntgeben. Ein Merkblatt für Exkursionen stellt die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz im KUS-Portal unter Punkt 5.6 bereit.
Abrechnung
Bis wann muss ich abrechnen?
Innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Exkursion (Ausschlussfrist). Die Frist beginnt am Tag nach Exkursionsende. Zuständig ist das Team der Ressourcensteuerung der Fakultät.
Was muss der Abrechnung beiliegen?
- Liste der Teilnehmenden
- Originalbelege (Papierform und digital) für Gebühren und Eintrittsgelder
- Bei Überschreitung der Pauschalbeträge: Belege sämtlicher Aufwendungen der Exkursion
- Nachweise über Zuschüsse Dritter, sofern vorhanden
An wen wir die Erstattung gezahlt?
Ausschließlich an die Exkursionsleitung. Die Verteilung der Zuschüsse an die Teilnehmenden erfolgt anschließend durch die Exkursionsleitung selbst; die Art der Dokumentation liegt in ihrem Ermessen.
Technische Hinweise zu den Formularen
Warum funktionieren die Schaltflächen zum E-Mail-Versand bei mir nicht?
Die Formulare enthalten Schaltflächen, die eine vorbereitete E-Mail mit dem ausgefüllten PDF als Anhang öffnen. Diese Funktion setzt voraus, dass Sie das PDF zunächst herunterladen und lokal öffnen. Im Vorschaufenster des Browsers (z. B. Chrome, Firefox, Edge) oder direkt aus einem E-Mail-Anhang heraus funktionieren die Schaltflächen nicht — dort wird das Formular nur angezeigt, die hinterlegten Funktionen werden aber nicht ausgeführt.
Welches Programm brauche ich zum Ausfüllen?
Bitte laden Sie das Formular herunter und öffnen Sie es mit Adobe Acrobat Reader (kostenlos) oder Adobe Acrobat Pro. Zusätzlich muss auf Ihrem Rechner ein Standard-E-Mail-Programm eingerichtet sein (z. B. Outlook), damit sich die vorbereitete E-Mail öffnen kann.
Ich arbeite an einem Apple-Computer — was muss ich beachten?
Die integrierte Vorschau-App von macOS („Vorschau“) unterstützt die hinterlegten Formularfunktionen nicht vollständig. Schaltflächen zum E-Mail-Versand und Auswahlfelder funktionieren dort unter Umständen gar nicht oder fehlerhaft. Bitte öffnen Sie das Formular auch auf dem Mac mit Adobe Acrobat Reader. Sollte der Versand dennoch nicht funktionieren, füllen Sie das Formular aus, speichern Sie es und senden Sie es manuell per E-Mail an die zuständige Stelle.
Was mache ich, wenn die Schaltfläche trotzdem nicht reagiert?
Das ist kein Problem: Alle Angaben im Formular bleiben beim Speichern erhalten. Füllen Sie das Formular aus, speichern Sie es und senden Sie es als Anhang manuell an die zuständige Adresse — an die Geschäftsstelle Ihres Fachbereichs (Antrag) bzw. an ressourcen.wiso"AT"uni-hamburg.de (Abrechnung).
Gehen meine Eingaben verloren, wenn ich das Formular zwischendurch schließe?
Nein, sofern Sie das ausgefüllte PDF vor dem Schließen speichern. Füllen Sie das Formular deshalb nicht im Browser-Vorschaufenster aus, sondern in der heruntergeladenen Datei — dort bleiben die Eingaben dauerhaft erhalten.
Versicherung und Kraftfahrzeuge
Bin ich während der Exkursion unfallversichert?
Ja. Teilnehmende Studierende und nicht beamtete Begleitpersonen unterliegen dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nach SGB VII — unabhängig vom genutzten Beförderungsmittel. Beamtete Lehr- und Begleitpersonen haben bei einem Dienstunfall Anspruch auf Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz.
Was passiert, wenn ein privates Auto während der Exkursion beschädigt wird?
Für Sachschäden am privaten Fahrzeug haftet die Universität Hamburg nicht. Der Unfallversicherungsschutz der Personen bleibt davon unberührt. Kosten für eine private Unfallversicherung werden nicht übernommen.
Muss ich etwas unterschreiben, wenn ich mit dem eigenen Auto fahre?
Ja. Fahrzeughaltende, Fahrende und Mitfahrende bestätigen vor Exkursionsbeginn schriftlich, dass sie über den Haftungsausschluss informiert wurden. Dafür gibt es das Formular „Verzichtserklärung Privat-Pkw“.
Steuern
Muss ich die erhaltene Pauschale versteuern?
Ausgezahlte Pauschalen und Zuschüsse können einkommensteuerlich relevant sein und sind von den Teilnehmenden ggf. eigenverantwortlich in der persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Fakultät leistet hierzu keine steuerliche Beratung; bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder eine steuerliche Beratungsstelle.
Kontakt
An wen wende ich mich bei Fragen zu Antrag und Genehmigung?
An die Geschäftsstelle des zuständigen Fachbereichs — Volkswirtschaftslehre, Sozialökonomie oder Sozialwissenschaften.
An wen wende ich mich bei Fragen zur Abrechnung?
An die Ressourcensteuerung der Fakultät WISO (ressourcen.wiso@uni-hamburg.de).