SOZIALWISSENSCHAFTEN
Neue Habilitationsordnung in Kraft
6. Juni 2017
![Habilitationsordnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften](https://assets.rrz.uni-hamburg.de/instance_assets/fakws/7468241/wiso-habilo-2017-b6758ff5d6f5d4609670d22a09e5d1044780f536.jpg)
Foto: UHH/Heumann
Die Neufassung der Habilitationsordnung unserer Fakultät ist am 23.05.2017 auf den Internetseiten der Universität Hamburg als Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht worden und ist damit zum 23. Mai 2017 in Kraft getreten. Im Januar war die Habilitationsordnung durch den Fakultätsrat beschlossen und anschließend durch das Präsidium der UHH genehmigt worden. Die neue Habilitationsordnung finden Sie hier.
Die neue Ordnung ist für alle neubeginnenden Habilitationsverfahren gültig. Bis zu sechs Monate nach in Krafttreten der neuen Ordnung – also bis spätestens November 2017 – kann auf Antrag nach einer der drei alten Ordnungen habilitiert werden: Diese sind die Habilitationsordnung des Fachbereiches Philosophie und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg in der Fassung vom 6. Oktober 1999, die Habilitationsordnung des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der UHH in der Fassung vom 7. Juli 1982 sowie die Habilitationsordnung der HWP – Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik in der Fassung vom 23. Oktober 1997. Der Wechsel von einer alten auf die neue Habilitationsordnung im laufenden Verfahren ist nicht möglich.