SOZIALWISSENSCHAFTEN
Nachreichung beglaubigte Kopien in der aktuellen Situation
9. Februar 2021
Aufgrund der aktuellen Situation müssen bei der Zulassung zum Promotionsverfahren zurzeit weder Originale noch beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse (Bachelor und Master) eingereicht werden. Die Originale bzw. beglaubigte Kopien müssen nachgereicht werden, sobald die Situation dies wieder erlaubt