Promotionsverfahren
Informationen zur Promotion an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Zulassung
Betreuung eines Dissertationsvorhabens
Eine Zulassung zum Promotionsstudium an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist möglich, wenn eine Professorin oder ein Professor der Fakultät bereit ist, das Promotionsvorhaben zu betreuen. Sofern eine schriftliche Betreuungszusage vorliegt, kann eine Zulassung zum Promotionsstudium in der Graduate School beantragt werden. Diese Betreuungsvereinbarung ist vom Promotionsstudierenden selbstständig zu organisieren.
Antrag auf Zulassung über Docata
Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren müssen online eingereicht werden. Bitte registrieren Sie sich dazu über die elektronische Doktorandenverwaltung Docata. In der Regel können Sie sich mit Ihrer B-Kennung (z.B. BAC1234) registrieren.
Bitte beachten Sie, dass Anträge über Docata ausschließlich für Promovierende der neuen Promotionsordnung möglich sind. Sollten Sie Bestandsschutz beantragt haben und Sie möchten nach einer alten Promotionsordnung promovieren, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Sachbearbeitung.
Erforderliche Unterlagen für die Promotionszulassung
Folgende Unterlagen müssen in Docata hochgeladen werden:
- Der Antrag an den Promotionsausschuss (aus Docata erstellt), Unterschrift bitte nicht vergessen,
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- Zeugnisse/Urkunden (im Original oder beglaubigte Kopien), die zur Promotion berechtigen: Master einschließlich Bachelor, bzw. Diplom oder Magister,
- Transcripts of Records (vom Bachelor und vom Master),
- eine Betreuungsvereinbarung (verfügbar unter Downloads) einer/eines Hochschullehrerin/Hochschullehrers der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (die Stellungnahme zum beantragten Doktorgrad ist in dieser Betreuungsvereinbarung enthalten).
Das Exposé der Dissertation kann bereits beim Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren eingereicht werden. Es ist jedoch spätestens ein Jahr nach Zulassung zum Promotionsverfahren einzureichen. Das Exposé kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Es muss enthalten:
- Fragestellung der Dissertation
- Skizze des Forschungsvorhabens und Vorgehensweise
- Zeit- und Arbeitsplan
- Schriftliche Zustimmung/Stellungnahme der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers
Betreuungsvereinbarung
Eine Zulassung zum Promotionsstudium an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist nur dann möglich, wenn eine hauptberufliche Professorin/ein hauptberuflicher Professor oder ein habilitiertes Mitglied der Fakultät bereit ist, das Promotionsvorhaben zu betreuen. Wenn eine schriftliche Betreuungsvereinbarung der „Doktormutter“ oder des „Doktorvaters“ vorliegt, kann eine Zulassung zum Promotionsstudium in der Graduate School beantragt werden.
Bitte beachten Sie,
dass Anträge über Docata ausschließlich für Promovierende der Promotionsordnung 2017/2022 möglich sind. Sollten Sie Bestandsschutz beantragt haben und nach einer alten Promotionsordnung promovieren, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Geschäftsstelle.
Formularvorlagen zur Zulassung
Sie finden sämtliche Formulare, die zur Zulassung zur Promotion benötigt werden auf der Homepage der Graduate School unter dem Punkt „Downloads“.
Immatrikulation
Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst dann immatrikulieren können, wenn der Promotionsunterausschuss Ihrem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stattgegeben hat. Die Immatrikulation ist gemäß §4 Abs. 5 der Promotionsordnung vom 18. Januar 2017/07.12.2022 verpflichtend und erfolgt über das Campus Center der Universität Hamburg.
Mitgliedschaft in der Graduate School und Immatrikulation
Sobald der Promotionsunterausschuss Ihrem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stattgegeben hat, werden Sie automatisch Mitglied der Graduate School.
Beachten Sie aber bitte, dass Sie sich nach erfolgter Zulassung zum Promotionsverfahren noch als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent der Universität Hamburg immatrikulieren müssen. Die Immatrikulation ist gemäß § 4 Abs. 5 der Promotionsordnung vom 18. Januar 2017 verpflichtend und erfolgt über das Campus Center der Universität Hamburg.
Sollten Sie das Semesterticket nicht benötigen, können Sie sich nach Zahlung des Semesterbeitrags davon unter bestimmten Bedingungen befreien lassen, so dass Ihnen die Differenz zurückerstattet wird. Weitere Informationen finden Sie hier
Einreichung der Dissertation
Einreichung der Dissertation
Einreichung der Dissertation gem. der Promotionsordnung vom 18. Januar 2017 (Neufassung vom 7. Dezember 2022) zum „Dr. phil.“ oder „Dr. rer pol..“
Den Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens (Einreichung der Dissertation) stellen Sie online über das IT-System Docata.
Dazu melden Sie sich in Docata mit Ihren bereits vorhandenen Anmeldedaten (B-Kennung, z.B. BAC1234) an. Auf der Docata-Startseite finden Sie in einer Box den Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens.
In Docata laden Sie die Dissertation hoch und schlagen die Mitglieder der Prüfungskommission vor.
Die Prüfungskommission setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzende/r: Professorin/Professor der WiSo-Fakultät (ggf. Zweitbetreuer/in, falls diese/r hauptberufliches Mitglied der Fakultät ist). Die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission kann aber nicht gleichzeitig Gutachterin oder Gutachter sein.
- Erstgutachter/in: in der Regel Erstbetreuer/in
- Zweitgutachter/in: Professorin/Professor der WiSo-Fakultät, ggf. auch externe/r Professorin/Professor.
Der oder die Zweitbetreuer/in kann, muss aber nicht Mitglied der Prüfungskommission sein. Die Mehrheit der Mitglieder der Prüfungskommission muss aus hauptberuflichen Professorinnen oder Professoren der WiSo-Fakultät bestehen.
Der Prüfungskommission soll nicht mehr als ein/e Hochschullehrer/in angehören, die oder der entpflichtet oder in den Ruhestand versetzt worden ist. Weitere Hinweise s. § 7 PromO 2017.
Weiter einzureichen sind:
die Dissertationsschrift in 5-facher Ausführung. Keine Ringbindung! Der Fachbereich Sozialwissenschaften bittet um doppelseitigen Druck. Die Dissertationsschrift muss Folgendes enthalten:
- Titelblatt (§ 6 Abs. 7 PromO), ‒ im Anhang eine deutsche und englische Zusammenfassung sowie eine Liste der aus der Dissertation hervorgegangenen Veröffentlichungen (§ 6 Abs. 7 PromO)
- bei schriftlichen Promotionsleistungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern entstanden sind (§ 6 Abs. 2b PromO), ist immer eine Selbstdeklaration erforderlich (§ 6 Abs. 3 PromO), der Fachbereich Sozialwissenschaften hat hierfür ein Formular entwickelt,
- eine Erklärung darüber, dass keine professionelle Promotionsbetreuung in Anspruch genommen wurde (§ 6 Abs. 6 PromO),
- sowie eine Eidesstattliche Versicherung darüber, dass die Dissertation selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst und andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt wurden (§ 6 Abs. 6 PromO).
Separat werden für die Akte benötigt:
- die Erklärung und die Eidesstattliche Versicherung
- eine elektronische Version der Dissertation (§ 6 Abs. 8 PromO, CD oder Stick),
- einen Nachweis über die Erbringung der 12 Leistungspunkte (§ 1 Abs. 3 und § 6 Abs. 9 PromO)
- und ggf. Nachweis über die Erfüllung von Auflagen (§ 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 9 PromO).
Eingereicht werden alle hier aufgeführten Unterlagen in der Geschäftsstelle der Graduate School bei Ihren zuständigen Sachbearbeiterinnen.
Mustervorlagen
Zu den oben geforderten Formularen finden Sie jeweils ein Muster auf unserer Homepage unter Downloads. Hier finden Sie außerdem weitere Informationsblätter und Formulare zum Promotionsprozess an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Meldung von fachlich relevanten Auslandsaufenthalten für Promovierende gemäß §4 HStatG
Die deutschen Hochschulen sind nach §4 des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) vom 01.03.2016 verpflichtet, Angaben zu promotionsbezogenen Auslandsaufenthalten im Rahmen der amtlichen Prüfungsstatistik an die zuständigen Statistischen Landesämter zu melden. Die für die Promotion fachlich relevanten Auslandsaufenthalte sind an der Universität Hamburg ergänzend zu einer Anmeldung zur Promotion bzw. Disputation zu melden. Bitte melden Sie daher bis zu drei für Ihre Promotion fachlich relevante Auslandsaufenthalte über das Webformular in STiNE.
Loggen Sie sich hierfür in STiNE mit Ihrer Benutzerkennung ein. Unter Studium > Studiumsverwaltung > Anträge > VII Meldung eines fachlich relevanten Auslandsaufenthaltes für Promovierende > Start können Sie bis zu drei Auslandsaufenthalte eintragen. Bei mehr als drei Aufenthalten geben Sie bitte nur die drei zeitlich längsten Aufenthalte an.
Veröffentlichung der Dissertation
Veröffentlichung der Dissertation
Die Veröffentlichung der Dissertation ist integraler Bestandteil des Promotionsverfahrens. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zu veröffentlichen:
- Veröffentlichung über einen Verlag
- Elektronische Veröffentlichung über die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg
- Veröffentlichung über Zeitschriftenartikel (bei kumulativen Dissertationen)
- Veröffentlichung im Selbstverlag
Hinweise zur Druckfreigabe
Die Druckfreigabe der Dissertation gilt gem. PromO 2010 und PromO 2017 nach erfolgreicher Disputation als erteilt. Bei Promotionsverfahren gem. PromO 1998, 2000 und der ehemaligen HWP-Ordnung v. 1989 muss die Druckreife von der Erstgutachterin/vom Erstgutachter schriftlich genehmigt werden.
Hinweise zu den Veröffentlichungsfristen
Die Fristen für die Veröffentlichungen der Dissertationen sind folgende:
| PromO 2017 | 24 Monate |
| PromO 2010 | 12 Monate |
| PromO 2000 | 24 Monate |
| PromO 1998 | 12 Monate |
| HWP-PromO | 12 Monate |
Kann die Veröffentlichung nicht innerhalb der festgelegten Frist erfolgen, so kann die bzw. der Vorsitzende der jeweiligen Promotionsunterausschüsse auf begründeten Antrag hin die Frist verlängern.
1. Veröffentlichung über einen Verlag
Die Mindestauflage der Veröffentlichung umfasst insgesamt 65 Exemplare. Dabei erhält die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg fünf und die Graduate School ein Exemplar.
2. Elektronische Veröffentlichung über die Staats‐ und Universitätsbibliothek Hamburg
Die Dissertation kann auch elektronisch über die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg veröffentlicht werden. Sie nehmen dazu Kontakt mit der Hochschulschriftenstelle der Staatsbibliothek auf (siehe Kasten Kontaktdaten Staatsbibliothek) und erhalten von der Staatsbibliothek eine Zugangskennung für den Dissertationsserver. Wenn Sie einen gültigen Bibliotheksausweis haben, können Sie sich mit Ihrer Ausweisnummer und Ihrem Passwort einloggen. Anschließend laden Sie ihre Arbeit hoch und füllen die Veröffentlichungsvereinbarung aus.
Weitere Informationen zur elektronischen Veröffentlichung über die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg finden Sie unter: https://www.sub.uni-hamburg.de/service/publizieren/dissertationen/e-dissertationen-der-uhh.html
Zusätzlich zum Upload ist die Abgabe von zwei Papierexemplaren an die Staats‐ und Universitätsbibliothek und ein Exemplar an die Graduate School nötig.
3. Veröffentlichung über Zeitschriftenartikel einer kumulativen Dissertation
- Da die Inhalte der kumulativen Doktorarbeit über die Zeitschriftenartikel der Öffentlichkeit zugänglich sind, ist eine zusätzliche Veröffentlichung nicht notwendig, wenn alle Artikel bereits veröffentlicht sind. Hier erhalten die Staats‐ und Universitätsbibliothek vier Papierexemplare (Printexemplare) der kompletten kumulativen Disser-tation und die Graduate School ein Exemplar.
- Wenn ein oder mehrere Artikel noch nicht veröffentlicht sind, aber noch in einer Zeitschrift veröffentlicht werden sollen, dann kann mit der Staatsbibliothek eine elektronische Veröffentlichung vereinbart werden. Solange der Artikel noch nicht in der Zeitschrift veröffentlicht worden ist, wird die elektronische Version in diesem Fall im nicht einsehbaren temporären Bereich der Staatsbibliothek zurückgehalten. Die elektronische Version wird weder an die Deutsche Nationalbibliothek weitergegeben noch im Verbundkatalog verzeichnet. Die zugehörigen zwei Printexemplare werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, katalogisiert und in der Staatsbibliothek zur Nutzung bereitgestellt. Die Dissertation gilt dann – obwohl sie zunächst nur in der Staatsbibliothek katalogisiert wird - als veröffentlicht.
4. Veröffentlichung im Selbstverlag
Die Mindestauflage der Veröffentlichung im Selbstverlag umfasst insgesamt 67 Exemplare. 65 Exemplare sind in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg und ein Exemplar in der Graduate School einzureichen.
Hinweise zu Papierexemplaren
Unabhängig von der Art der Veröffentlichung sind immer Papierexemplare der Dissertation bei der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg und der Graduate School einzureichen.
Die Papierexemplare enthalten das Dissertationstitelblatt (siehe Mustervorlagen auf der Homepage der Graduate School), bei kumulativen Dissertationen alle Artikel der kumulativen Dissertation sowie das gemäß Promotionsordnung vorgeschriebene verbindende Kapitel. Die Exemplare werden in der üblichen Form gebunden vorgelegt.
In den abzugebenden Exemplaren sind bei den jeweiligen Artikeln das Journal und das Datum der Veröffentlichung aufzuführen.
Alle Papierexemplare/‐ausgaben sind bitte auf alterungsbeständigem, säurefreiem Papier und in üblicher Bindung, z. B. Klebebindung oder Fadenbindung abzugeben. Ringbindungen oder Spiralbindungen werden nicht angenommen!
Hochschulschriftenstelle der Staats‐ und Universitätsbibliothek
Die für die Staatsbibliothek bestimmten Exemplare (dies gilt für alle vier Möglichkeiten der Veröffentlichung) sind bei der Hochschulschriftenstelle der Staatsbibliothek abzuliefern. Dort erhalten Sie eine Bestätigung über die Abgabe der Pflichtexemplare.
Kontakt Staatsbibliothek:
Staats- und Universitätsbibliothek
Hochschulschriftenstelle
Abgabe im Informationszentrum
Mo.–Fr. 9–17 Uhr
E-Mail: diss@sub.uni-hamburg.de(http://diss"AT"sub.uni-hamburg.de)
Tel.: 040- 42838-2236 und Tel.: 040-42838-3370
Mustervorlage für das Titelblatt
Bitte fügen Sie ein Dissertationstitelblatt in die Abgabeexemplare ein. Ein Muster dazu finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads.
Hier finden Sie außerdem weitere Informationsblätter und Formulare zum Promotionsprozess an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Bitte nennen Sie auf der Rückseite oder auf der zweiten Seite in Ihrem Papierexemplar die gesamte Prüfungs-kommission und Ihr Disputationsdatum.
Ordnungen
Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (PromO 2017) vom 18.01.2017
Im Folgenden finden Sie die neue Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Sie tritt ab dem 31. März 2017 in Kraft.
Weitergehende Dokumente
Studienordnung vom 25.04.2012 zum Promotionsstudiengang
Der Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat in seiner Sitzung am 25.04.2012 eine Studienordnung für den Promotionsstudiengang Wirtschafts- und Sozialwissenschaften beschlossen.
Weitergehende Dokumente
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Studienordnung zum Promotionsstudiengang PDF (0.1 MB) |
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Änderung der Promotionsordnung vom 25.04.2012 PDF (0.1 MB) |
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Regelung zur Anrechnung anderer Leistungen PDF (0.1 MB) |
Promotionsordnung der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (PromO 2010) vom 24.08.2010
Der Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat in seiner Sitzung am 24.08.2010 eine neue Promotionsordnung (inkl. Anhang A und Anhang B) für die Fakultät beschlossen. Die neue Ordnung gilt ab dem 28.09.2010. Erarbeitet wurde die neue Promotionsordnung vom Vorstand der Graduate School. Wesentliche Merkmale der neuen Promotionsordnung sind:
- strukturelle Unterstützung der Doktorandinnen und Doktoranden
- Betreuungskommission
- Erwerb von 12 Leistungspunkten
- Möglichkeit einer kumulativen Dissertation
Weitergehende Dokumente
Alte Promotionsordnungen
Für die alten Promotionsordnungen (Promotionsordnung Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften (1998); Promotionsordnung des Fachbereichs Sozialwissenschaften (2000); Promotionsordnung der ehemaligen HWP (1989)) gibt es eine Übergangsregelung.
Weitergehende Dokumente
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Promotionsordnung Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften (1998) PDF (0.1 MB) |
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Promotionsordnung des Fachbereichs Sozialwissenschaften (2000) PDF (0.1 MB) |
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Promotionsordnung der ehemaligen HWP (1989) PDF (0.1 MB) |
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Übergangsregelung |
Wichtige Informationen
Hilfe zu Docata
Handreichung für das Online Tool für Promotionsverfahren Docata
Docata ist das Online Tool für Promotionsverfahren an der Universität Hamburg. Bitte beachten Sie, dass Docata kein Bewerbungsportal ist und Sie sich erst in Docata registrieren können, wenn Sie bereits die Zusage einer zur Betreuung berechtigten Person an der Fakultät erhalten haben und Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. In dieser Anleitung wird für Sie dargestellt, wie Sie sich in Docata registrieren und den Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen können:
Handreichung für das Online Tool für Promotionsverfahren Docata
Individual Development Plan
As a doctoral candidate, you need to own your education!
Obtaining a doctoral degree requires autonomous and independent research that provides new insights. The success and the quality of your research depends on your ability to receive training and career guidance. Therefore, we encourage you to regularly analyze and monitor your progress with the help of this Individual Development Plan (IDP) and to share it with your supervisors. The IDP, which is available for you in digital form on our website, consists of three parts tailored to the stages of your doctoral project:

Based on your self-assessment, we will be able to provide you with guidance in soft skills and specialized qualification programs. Please, check the suggestions in the IDP and make use of the offers proposed by Universität Hamburg (UHH) and others for your personal development. The competences and qualifications that you gather during your doctoral education will open up a wide range of career paths. Seize the opportunity: record your achievements, receive feedback, and set goals for your future.
You can find the complete Individual Development Plan here.
Kooperationen
| Doktoranden-Netzwerk: Hochschulen im Norden Aufgrund eines Kooperationsabkommens können die Doktoranden der WiSo-Fakultät an allen Kursen des Doktorandennetzwerks teilnehmen. |
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| Copenhagen Business School - PhD-School in Organization and Management Studies Aufgrund eines Kooperationsabkommens können die Doktoranden der WiSo-Fakultät an ausgewählten Kursen der Copenhagen Business School teilnehmen. |
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| GIGA Doktorandenprogramm Aufgrund eines Kooperationsabkommens können die Doktoranden der WiSo-Fakultät an ausgewählten Kursen des GIGA teilnehmen. |
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| Max Planck Institut - Promotionsprogramm der IMPRS-ESM Aufgrund eines Kooperationsabkommens können die Doktoranden der WiSo-Fakultät an ausgewählten Kursen des IMPRS-ESM teilnehmen. |
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European Doctorate in Law & Economics |

