SOZIALWISSENSCHAFTEN
DFG bewilligt Fortführung der Forschergruppe „Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungsprozeduren“
17. Januar 2018
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Fortführung der Forschergruppe „Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungsprozeduren“ (FOR 2104) für weitere drei Jahre bewilligt. Die Forschergruppe erhält insgesamt rund 2,4 Millionen Euro. Zusätzlich zu den in der ersten Phase bewilligten sieben Teilprojekten konnte ein zusätzliches Teilprojekt mit dem Titel „Konzeptionen der Bedarfsgerechtigkeit im Verwaltungshandeln“, geleitet von Prof. Kai-Uwe Schnapp (WISO-Fakultät, FB Sozialwissenschaften), eingeworben werden.
In der genehmigten zweiten Förderphase stehen unterschiedliche Konzeptionen der Bedarfsgerechtigkeit im Mittelpunkt, die sich aus Heterogenität – also unterschiedlichen Gruppenmitgliedschaften, die auf erworbenen (z.B. Leistung) oder zugeschriebenen Eigenschaften (z.B. Geschlecht oder Herkunft) basieren – ergeben. Es wird zu überprüfen sein, welchen Reichweiteneinschränkungen das Bedarfsprinzip unterliegt, welches Ausmaß an Differenzierung und anerkennungsfähiger Begründung auftritt und ob es auch in Gegenwart ausgeprägter Heterogenität konsistent ermittelte, legitime, stabile und nachhaltige Verteilungsergebnisse erzeugt.
In den insgesamt acht Teilprojekten, die an den Universitäten Hamburg, Bremen, Oldenburg, Wien (Österreich), der Jacobs University Bremen, der Helmut-Schmidt Universität Hamburg, und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur (Schweiz) angesiedelt sind, wird in den kommenden drei Jahren weiterhin an einer durch empirisch-experimentelle Evidenz gestützten normativen Theorie der Bedarfsgerechtigkeit geforscht. Eine Besonderheit von FOR 2104 ist der interdisziplinäre Zuschnitt, der die Disziplinen Ökonomie, Philosophie, Politikwissenschaft, Psychologie und Soziologie umfasst und in den Teilprojekten jeweils zu Tandems verbindet. Weitere Informationen zur Forschergruppe finden Sie hier.