Um eine Anerkennung der erbrachten Leistungen in Hamburg sicherzustellen, müssen Sie vor Ihrer Abreise bereits ein sogenanntes Learning Agreement (LA) abschließen. Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung, in der die Kurse, die im Ausland belegt und abgeschlossen werden sollen, festgeschrieben werden. Es trägt die Unterschriften der Studierenden und der Studienkoordination der Heimat- und der Gastuniversität. Für Studierende, die im Rahmen des ERASMUS+ Programms an einer Partneruniversität studieren, ist das Abschließen eines Learning Agreements vor Abreise obligatorisch, allen anderen Studierenden, die über eine Fakultätspartnerschaft oder als Freemover in einen Auslandsaufenthalt starten, wird empfohlen, dies ebenfalls im Vorfeld zu tun, um hinterher Probleme bei der Anrechnung zu vermeiden.
In der Regel werden Learning Agreements zunächst "vorläufig" mit Kursen des letzten Winter- bzw. Sommersemester abgeschlossen. Das heißt, Sie suchen sich die Kurse, die Ihrer Meinung nach passen, aus und wenden sich dann an die zuständige Ansprechperson in Ihrem Studienbüro. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bei der Absprache eine (eventuell übersetzte) Kursbeschreibung dabei zu haben. Sobald es die aktuellen Vorlesungsverzeichnisse gibt, kann das Learning Agreement an die angebotenen Kurse angepasst werden.
Eine aktuelle Vorlage des Learning Agreements finden Sie auf der Homepage der Abteilung Internationales. Studierende, die sich auf einen Erasmus-Platz beworben haben, müssen das offizielle Learning Agreement erst nach der Annahme eines Platzes von der Studienkoordination unterschreiben lassen. Das für die Bewerbung beim International Office einzureichende vorläufige Learning Agreement muss NICHT unterschrieben werden.
Bei Fragen zum Learning Agreement und zu der Anerkennung, der im Ausland geplanten Kurse, wenden Sie sich bitte an die zuständige Koordinator:innen im Studienbüro Ihres Fachbereichs. Fachfremde Bewerber:innen (HRM, AWG) wenden sich bitte ebenfalls an die Studienkoordinator:in des eigenen Programms, nicht an die für den fachfremden Studiengang zuständige Person.
Deadline für das Einreichen des Learning Agreements: 15.07. (für WiSe) bzw. 15.12. (für SoSe)
Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements:
- Analoges LA: nur das Formular der UHH benutzen
- Kommentiertes LA zur Hilfe beim Ausfüllen nehmen
- Erasmus-Code Universität Hamburg (Seite 1): DHamburg01
- Erasmus-Code Gastuniversität: siehe Mobility-Online
- Coordinator UHH (Seite 1): Leitung des WISO International Office (Name: Elena Sheynfeld, E-Mail: out.wiso"AT"uni-hamburg.de, Tel.: +49 40 42838-9328)
- Table B: Kurse im Wert von den hiesigen 30 ECTS pro Semester eintragen
- Die Anrechnung soll für mindestens 30 ECTS (bzw. entsprechend der Punktzahl aus Tabelle A) erfolgen, soweit möglich
- Sie benötigen auf Ihrem LA drei Unterschriften (Partnerhochschule, UHH-Studienbüro: Studienkoordinator:in Ihres Studienganges, Ihre eigene)
- Analoges LA bitte direkt an das Studienbüro Ihres Studienganges zur Unterschrift senden
Leitfaden für das Learning Agreement (PDF)
Kommentiertes Learning Agreement
Online Learning Agreement
OLA - Erasmus Student Network
Klickanleitung für das digitale Learning Agreement