Leistungsanrechnung
Äquivalente Kurse und Module, die Sie im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in der Regel anrechnen lassen. Im Folgenden finden Sie grundlegende Informationen über die Vorgehensweise, um die Anrechnung von erbrachten Leistungen im Auslandsstudium sicherzustellen.
Notenumrechnung mit der Bayerischen Formel
Anrechnung
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt wenden Sie sich mit Ihrem Learning Agreement und einem Nachweis Ihrer erbrachten Leistungen an das für Ihren Studiengang zuständige Studienbüro bezüglich der Anrechnung.
Bitte wenden Sie sich für alle Fragen bezüglich der Anrechnung rechtzeitig an Ihre zuständige Studienkoordination. Diese sind auch für alle Angelegenheiten der Studienverlaufsberatung (vor und nach dem Auslandsaufenthalt) zuständig.
Learning Agreement
Was ist das Learning Agreement?
Um eine Anerkennung der erbrachten Leistungen in Hamburg sicherzustellen, müssen Sie vor Ihrer Abreise bereits ein sogenanntes Learning Agreement (LA) abschließen. Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung, in der die Kurse, die im Ausland belegt und abgeschlossen werden sollen, festgeschrieben werden. Es trägt die Unterschriften der Studierenden und der Studienkoordination der Heimat- und der Gastuniversität. Für Studierende, die im Rahmen des ERASMUS+ Programms an einer Partneruniversität studieren, ist das Abschließen eines Learning Agreements vor Abreise obligatorisch, allen anderen Studierenden, die über eine Fakultätspartnerschaft oder als Freemover in einen Auslandsaufenthalt starten, wird empfohlen, dies ebenfalls im Vorfeld zu tun, um hinterher Probleme bei der Anrechnung zu vermeiden.
Wie wird das Learning Agreement erstellt?
In der Regel werden Learning Agreements zunächst "vorläufig" mit Kursen des letzten Winter- bzw. Sommersemester abgeschlossen. Das heißt, Sie suchen sich die Kurse, die Ihrer Meinung nach passen, aus und wenden sich dann an die zuständige Ansprechperson in Ihrem Studienbüro. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bei der Absprache eine (eventuell übersetzte) Kursbeschreibung dabei zu haben. Sobald es die aktuellen Vorlesungsverzeichnisse gibt, kann das Learning Agreement an die angebotenen Kurse angepasst werden.
Das für die Bewerbung beim International Office einzureichende vorläufige Learning Agreement muss NICHT unterschrieben werden.
Bei Fragen zum Learning Agreement und zu der Anerkennung, der im Ausland geplanten Kurse, wenden Sie sich bitte an die zuständige Koordinator:innen im Studienbüro Ihres Fachbereichs. Fachfremde Bewerber:innen (HRM, AWG) wenden sich bitte ebenfalls an die Studienkoordinator:in des eigenen Programms, nicht an die für den fachfremden Studiengang zuständige Person.
Deadline für das Einreichen des Learning Agreements: 15.07. (für WiSe) bzw. 10.12. (für SoSe)
Hinweise zum Learning Agreement für Outgoings ab SoSe 2024:
- Pflichtberatung im Studienbüro Ihres Studienganges zur Kurswahl im Ausland (bis 15.06. für WiSe bzw. 15.11. für SoSe)
- Digitales Learning Agreement (DLA) über Mobility Online (MO) erstellen. Um für das DLA freigeschaltet zu werden, müssen Sie zuerst in MO Ihre Aufenthaltsdaten aktualisieren. Hilfestellung bietet die Klickanleitung (siehe unten)
- Zunächst muss das Niveau der Arbeitssprache und die Kontaktperson für das DLA an der Gasthochschule angegeben werden. Achtung: Hohe Fehlerquelle, bitte informieren Sie sich im Vorfeld, wer Ihre Kontaktperson an der Gasthochschule ist!
- Tabelle A: Kurse im Umfang von mindestens 24 ECTS pro Semester eintragen, die Sie während Ihres Auslandsstudiums belegen möchten. Verwenden Sie dabei die Lehrveranstaltungs-Bezeichnungen an der Gasthochschule
- Tabelle B: Die Module bzw. Kurse eintragen, für die die Lehrveranstaltungen aus Tabelle A an der UHH angerechnet werden sollen. Übernehmen Sie dazu jeweils die Kursbezeichnungen aus Tabelle A und schreiben in Klammern dahinter, für welches Modul bzw. für welchen Kurs die Anrechnung erfolgen soll
- Beispiel für LV-Bezeichnung in Tabelle A: "Human Resource Management"
- Beispiel für LV-Bezeichnung in Tabelle B: "Human Resource Management (Schwerpunkt)"
- Sie müssen jede Lehrveranstaltung einzeln eintragen
- Kommentiertes Learning Agreement ab SoSe 2024 (analog)
- Klickanleitung für das digitale Learning Agreement
Hinweise zum Learning Agreement für Outgoings bis einschließlich WiSe 2023/2024:
- Kurswahl mit Ihrer Studienkoordination im Studienbüro an der UHH zuerst besprechen
- Digitales Learning Agreement (DLA) über Mobility Online (MO) erstellen. Um für das DLA freigeschaltet zu werden, müssen Sie zuerst in MO Ihre Aufenthaltsdaten aktualisieren. Hilfestellung bietet die Klickanleitung (siehe unten)
- Zunächst muss das Niveau der Arbeitssprache und die Kontaktperson für das DLA an der Gasthochschule angegeben werden. Achtung: Hohe Fehlerquelle, bitte informieren Sie sich im Vorfeld, wer Ihre Kontaktperson an der Gasthochschule ist!
- Tabelle A: Kurse im Umfang von mindestens 25 ECTS pro Semester eintragen, die Sie während Ihres Auslandsstudiums belegen möchten. Verwenden Sie dabei die Lehrveranstaltungs-Bezeichnungen an der Gasthochschule
- Tabelle B: Die Module bzw. Kurse eintragen, für die die Lehrveranstaltungen aus Tabelle A an der UHH angerechnet werden sollen. Übernehmen Sie dazu jeweils die Kursbezeichnungen aus Tabelle A und schreiben in Klammern dahinter, für welches Modul bzw. für welchen Kurs die Anrechnung erfolgen soll
- Beispiel für LV-Bezeichnung in Tabelle A: "Human Resource Management"
- Beispiel für LV-Bezeichnung in Tabelle B: "Human Resource Management (Schwerpunkt)"
- Sie müssen jede Lehrveranstaltung einzeln eintragen
- Kommentiertes Learning Agreement ab WiSe 2023/2024 (analog)
- Klickanleitung für das digitale Learning Agreement
Leistungsanrechnung WiSo-Fakultät
Leistungsanrechnung BWL-Fakultät
Leistungsanrechnung Betriebswirtschaftslehre
Die Verantwortlichen der Studiengänge B.Sc. BWL und M.Sc. BWL haben eine Anpassung des Anrechnungsverfahrens von Leistungen aus dem Ausland beschlossen. Die neue Regelung gilt nur für die beiden Studiengänge B.Sc. BWL und M.Sc. BWL, nicht für die interdisziplinären Studiengänge.
Wenn die Noten auf Ihrem Transcript of Records (ToR) bzw. Zeugnis von einer europäischen Hochschule als ECTS-Noten angegeben sind, werden ab sofort die ECTS-Noten bei der Notenberechnung mit der modifizierten bayrischen Formel herangezogen.
Wenn Sie hierzu Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro BWL (studienbuero.bwl"AT"uni-hamburg.de).