Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung...
...ist immer für das gesamte darauf folgende Studienjahr (WiSe oder SoSe oder WiSe+SoSe) möglich.
Bewerbungszeitraum: 01.12. bis 31.01. (23:59 Uhr) (für das folgende akademische Jahr).
Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren:
- Nur vollständige und fristgerecht (31.01.2024, 23:59 Uhr) eingereichte Bewerbungen werden berücksichtigt.
- Eine Bewerbung wird nicht berücksichtigt, wenn die erforderlichen Kriterien - z.B. u.a. Anforderungen der priorisierten Partnerhochschulen, Form und/oder Inhalt der einzelnen Bewerbungsdokumente - nicht erfüllt sind.
Infomaterialien zum Bewerbungsverfahren:
- Leitfaden zum Bewerbungsverfahren (PDF) (Bitte unbedingt vor Beginn des Bewerbungsprozesses lesen)
- Erklärvideos zu allen Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsportal Mobility Online:
- Die Anmeldung zum Mobility Online ist für Sie während des Bewerbungszeitraums (s.o.) freigeschaltet.
- Bitte geben Sie im Bewerbungsportal Ihre studentische Mailadresse der Universität Hamburg an (i.d.R. im Format vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de).
- Anleitung zur Nutzung von Mobility Online (PDF).
- Erklärvideos zur Eingabemaske von Mobility Online.
Partneruniversitäten
Bitte informieren Sie sich zuerst, welche Partneruniversitäten mit Ihrem Studiengang kooperieren:
Um Sie optimal auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten und die Priorisierung der Partnerhochschule für Sie zu erleichtern, haben wir für Sie Erfahrungsberichte (Link) unserer ehemaligen Outgoings gesammelt.
Bewerbungsunterlagen
Bitte lesen Sie zuerst den Leitfaden zum Bewerbungsverfahren.
Füllen Sie im ersten Schritt das Online-Bewerbungsformular aus und klicken Sie auf abschicken. Laden Sie im Anschluss die folgenden Bewerbungslagen (ausschließlich als PDF) (01. Dezember - 31.Januar, 23:59 Uhr) in der Datenbank hoch:
- Vorläufige Kurswahl - Formular (PDF) (für den Erstwunsch) (Erklärvideo)
- Lebenslauf (tabellarisch, auf Deutsch, mit Bild) (Erklärvideo)
- Motivationsschreiben (für den Erstwunsch, auf Deutsch, 1 Seite) (Erklärvideo)
- Sprachnachweis(e) der Unterrichtssprache(n) (Achten Sie auf Anforderungen!) (Erklärvideo)
- Bachelor-Studierende: STiNE-Leistungskonto-Übersicht mit gleitendem Durchschnitt (Erklärvideo)
- Master-Studierende: Bachelor-Zeugnis (mit Transcript und Abschlussdurchschnitt) (Erklärvideo)
- Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters (Erklärvideo)
- Fachgutachten - Vorlage (PFD): nur für Studierende des B.A. Sozialökonomie (Erklärvideo, aktualisierte Version seit 08/2024)
- Zusatzdokument: nur bei Auswahl einer oder mehrerer außereuropäischer Hochschulen (Erklärvideo)
Ablauf des Bewerbungsprozesses
Nachfolgend ein Überblick über die einzelnen Schritte des Bewerbungsprozesses:
- Besuch unserer Pflichtsprechstunde (während unserer Sprechstunden, ohne Termin)
- Infomaterialien durcharbeiten (siehe oben)
- Vorbereiten und Einreichen der Bewerbung mit allen erforderlichen Bewerbungsunterlagen über Mobility Online (Link siehe oben)
- Prüfung der vollständig eingereichten Bewerbungen durch das International Office und Vergabe der Plätze
- Rückmeldung zur Platzvergabe bis spätestens Mitte März per E-Mail
Bei Fragen stehen wir Ihnen unser Team Outgoing Studierende gerne in den Sprechstunden, telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung. Anfragen per E-Mail bitte an unser Funktionspostfach out.wiso"AT"uni-hamburg.de richten.
Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der Austauschplätze seitens der Universität Hamburg wird von einem Auswahlkomitee getroffen. Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist eine vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbung. Die Auswahl erfolgt nach folgenden, unterschiedlich gewichteten, Kriterien:
- Gesamtnote Studium (Bachelorstudierende: gleitende Durchschnittsnote, Bachelorstudierende Sozialökonomie: Fachgutachten, Masterstudierende: Note des Bachelorabschlusses)
- Motivationsschreiben
- Sprachlevel
- Anzahl bisher im Studium erbrachter ECTS (gilt nur für Bachelorstudierende)
- Engagement als Buddy unserer Incoming Studierenden
- Teilnahme an unserem Pflichtberatungsgespräch zum Bewerbungsverfahren
Unsere Rückmeldung zur Platzvergabe erfolgt bis spätestens Mitte März per E-Mail. Bitte geben Sie im Bewerbungsportal Ihre E-Mail-Adresse der Universität Hamburg an.
FAQ zum Bewerbungsverfahren
Liebe Studierende,
das Ziel von unserem Auswahlverfahren für das Studium im Ausland über Erasmus+ oder den Fakultätsaustausch ist es, so viele Austauschplätze wie möglich an Studierende der WISO und UHBS-Fakultäten zuzuteilen. Im Auswahlverfahren werden alle Bewerbungen anhand von vorher festgelegten Kriterien auf die vorhandenen Austauschplätze an unseren Partneruniversitäten verteilt. Das Auswahlverfahren ist sehr aufwendig, da wir uns bemühen allen Bewerbenden einen Platz anzubieten und ein faires Verfahren zu gewährleisten. Leider verfügen wir bei allen Partneruniversitäten über ein begrenztes Kontingent an Austauschplätzen, sodass wir in vielen Fällen nicht Ihre ersten Prioritäten bedienen können.
Hier sind unsere FAQs zu dem Auswahlverfahren:
Kann ich mich fachfremd für Partneruniversitäten anderer Bereiche bewerben?
Nein. Bitte bewerben Sie sich auf die Kooperationen Ihres Studienganges. Fachfremde Bewerbungen akzeptieren wir nur, wenn Ihr Studiengang selbst über keine eigenen Kooperationen verfügt. Die Kooperationen basieren auf den jeweiligen Studienprogrammen und Kooperationsverträgen. Sie gehen ins Ausland für den Zweck der Studiumsfortsetzung. Sie müssen dort fachspezifische Kurse belegen, die inhaltlich mit Ihrem Studienprogramm übereinstimmen.
Zudem kann nicht garantiert werden, dass Sie an einer fachfremden Partneruniversität akzeptiert werden bzw. Kurse belegen dürfen, die inhaltlich zu Ihrem Studium passen. Eine Fortführung Ihres Studiums im Ausland – wozu ein Auslandsstudium dienen soll – kann somit nicht gewährleistet werden.
Sogenannte „fachfremde Bewerbungen“ werden in unserem internen Auswahlverfahren nur bei der eventuellen Restplatzvergabe berücksichtigt und führen deshalb in den meisten Fällen zu einer Absage.
Nutzen Sie bitte die Angebote Ihres Studienganges.
Darf ich mich parallel zum Erasmus+ - Programm bei dem Zentralaustausch der UHH bewerben?
Sie dürfen sich bei beiden Austauschprogrammen bewerben. Bei einer Platzzusage des Zentralaustausches bitten wir Sie dringlich ihre Erasmus+ - Bewerbung umgehend zurückzuziehen! Ansonsten entfällt dieser Austauschplatz und kann nicht mehr weiter vergeben werden.
Darf ich mich bewerben, wenn ich weniger, als 60 Leistungspunkte im Studium erreicht habe?
Ja, grundsätzlich können Sie sich bewerben. Die Bewerbung wird aber vorerst zurückgestellt und im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Der Restplatz wird Ihnen erst dann zugewiesen, wenn ein Nachweis über 60 bzw. mindestens 54 Leistungspunkte eingereicht wird.
Hinweis: Diese Regelung gilt nur für Bachelorstudierende. Masterstudierende müssen hingegen keine Mindestanzahl an Leistungspunkten bei der Bewerbung nachweisen.
Können Studierende der UHH auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den Austauschprogrammen teilnehmen?
Ja, so lange Sie an der UHH eingeschrieben sind, können Sie sowohl am Erasmus+ Programm als auch an den Fakultätspartnerschaften teilnehmen. Bitte beachten Sie jedoch, vor allem, wenn Sie eine Staatsbürgerschaft von außerhalb der EU innehaben, mögliche Sonderregelungen bezüglich Ihres Aufenthaltsstatus in Deutschland und etwaige Visa-Regelungen im Gastland.
Ich habe gesehen, dass im Mobility Online - Portal für mein Studienprogramm andere Kooperation aufgelistet sind, als auf Ihrer Web-Seite? Welche Angabe ist richtig?
Wenn Sie zwischen den Kooperationen auf unserer Web-Seite und im Mobility Online Unterschiede entdeckt haben, bitte melden Sie sich unverzüglich bei uns per out.wiso"AT"uni-hamburg.de. Wir arbeiten täglich daran, den Bewerbungsprozess für Sie bequem und benutzerfreundlich zu gestalten. Leider können, aufgrund von technischen Problemen, die Informationen manchmal leicht abweichen. In diesem Fall, freuen wir uns auf Ihre Mitteilung.
Kann ich den Platz, den ich bekommen habe, gegen einen anderen Platz tauschen?
Nein, dies ist nicht möglich. Sie können/sollen bis zu fünf Universitäten in Ihrer Bewerbung angeben, die für Sie für einen Auslandsaufenthalt in Frage kommen würden. Da die Austauschplätze begrenzt und ggfs. bei unseren Studierenden stark nachgefragt sind, müssen Sie damit rechnen, ein Angebot für eine Ihrer nachrangigen Universitäten zu erhalten. Seien Sie sich also bitte sicher, dass Sie nur Universitäten angeben, an denen Sie auch studieren möchten. Unsere Austauschplätze werden in einem komplexen mehrstufigen Auswahlverfahren vergeben. Es wird nur ein Austauschplatz zugewiesen, der entweder angenommen oder abgelehnt werden kann.
Ich habe eine Absage bekommen. Kann ich trotzdem noch ins Ausland?
Dies ist möglich sofern wir noch Restplätze frei haben. Bitte melden Sie sich unter out.wiso"AT"uni-hamburg.de (Diese Möglichkeit besteht allerdings nur im Falle einer Absage durch uns!) Wenn die Absage jedoch von Ihrer Seite erfolgte, können Sie keinen Ersatz- bzw. Restplatz mehr erhalten.
Ich habe eine Absage bekommen, weiß aber, dass inzwischen einige Plätze wieder frei geworden sind. Kann ich einen von diesen Plätzen bekommen?
Nein. Sie können in diesem Fall leider nur einen freien Platz aus unserem Restplätze-Kontingent bekommen (d.h.: Plätze, die noch nicht besetzt worden sind). Austauschplätze, die erst zugewiesen wurden, aber danach von anderen Studierenden nicht angenommen bzw. zurückgegeben wurden, können nach der Information über die Auswahl nicht mehr vergeben werden. Eine Platzvergabe ist ein sehr aufwendiger Prozess, der aus mehreren Schritten besteht. Er erfolgt nicht nach dem Prinzip „first come, first served“. Wir behandeln alle Bewerbungen gleichberechtigt anhand der Auswahlkriterien und können keine Sonderkonditionen für Einzelne einräumen.
Kann ich erfahren, warum ich den Austauschplatz an meiner Erstwahlhochschule nicht bekommen habe oder aus welchem Grund meine Bewerbung abgelehnt wurde?
- Ja. Unsere Platzvergabe erfolgt auf Basis von fairen und transparenten Auswahlkriterien (Durchschnittsnote, Sprachnachweis, Motivationsschreiben, Anzahl erbrachte Leistungspunkte (Bachelor-Studierende), Fachgutachten (B.A.SOZÖK), Teilnahme am Beratungsgespräch), die eine Auswahl mit Hilfe von Bewerbungsunterlagen und Priorisierungen erlauben. Bitte beachten Sie, dass wir pro Partneruniversität insgesamt im Durchschnitt zwei bis vier Plätze für mehrere Studiengänge haben.
- Generell teilen wir allen unseren Bewerbenden in den Info-Veranstaltungen und in unserer Sprechstunde mit, dass man sich auf gar keinen Fall an irgendeine bestimmte Hochschule gedanklich binden sollte. Das Ziel von unserem Auswahlverfahren ist es, so viele Studierende, wie möglich, ins Ausland zu schicken und ihnen eine Möglichkeit zu geben, an einer ausländischen Hochschule zu studieren. Bei einer Bewerbung äußern unsere Bewerbende „Interesse“ für fünf Partnerhochschulen, haben dabei jedoch keine/n Anspruch/ Garantie, den Platz an ihrer Erstwahlhochschule zu bekommen.
Wie viele Plätze gibt es pro Partneruniversität?
Wir haben an unseren Partneruniversitäten jeweils im Durchschnitt 1-4 Plätze pro Semester. Eine genaue Angabe ist leider nicht möglich, da sich die Plätze zum Teil auf das Winter- und Sommersemester verteilen. Unser Ziel ist es, möglichst allen interessierten Studierenden einen Platz zuzuteilen.
Warum steht meine 2./3./4./5. Priorität in Mobility Online auf dem Platz meiner ersten Priorität?
Der Ihnen zugewiesene Platz rückt nach dem Auswahlverfahren auf den ersten Platz. Dies ist ein systemischer Automatismus von dem Interface der Plattform.
Kann ich mich noch einmal bewerben, wenn ich meinen zugewiesenen Platz absage?
Ja, in der nächsten Bewerbungsphase in einem Jahr können Sie sich gerne wieder bewerben. Eine erneute Bewerbung im laufenden akademischen Jahr ist nicht mehr möglich. Sollten Sie sich bereits frühzeitig, also vor Bekanntgabe der Studienplatzzusagen, gegen einen Aufenthalt entschieden haben, würden wir Sie bitten von Ihrer Bewerbung zurückzutreten, damit der Platz ggfs. an Kommiliton:innen vergeben werden kann.
Was mache ich, wenn das Semester der Partneruniversität während meiner Prüfungsphase in Hamburg beginnt?
Die Organisation der Prüfungsleistungen steht in der Eigenverantwortung der Studierenden. Bei einer Überschneidung der Semesterzeiten mit den Zeiten der Partneruniversitäten ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Anfragen (Studienkoordination und Lehrende), ob äquivalente Prüfungsleistungen, die nicht vor Ort stattfinden müssen, realisierbar sind.
- Rückkehr aus dem Ausland und kurzer Aufenthalt für das Absolvieren der Prüfungsleistungen in Präsenz.
- Prüfungstermine in die möglichen Zeiträume legen: Vor oder nach dem Auslandssemester absolvieren.
Ich habe noch keinen Sprachnachweis in der/den Unterrichtssprache(n). Wo kann ich diesen/diese erwerben?
Sie haben die Möglichkeit, einen kostenlosen Sprachnachweis im Sprachenzentrum der UHH zu erlangen. Bei Fragen zu den Sprachnachweisen des UHH-Sprachenzentrums wenden Sie sich bitte per E-Mail an testing.sz"AT"uni-hamburg.de.
Bitte beachten Sie: Sie benötigen für die Bewerbung einen Sprachnachweis für Auslandsaufenthalte (Reiter Einstufung für Sprachnachweise vom Sprachenzentrum und DAAD-Nachweise), nicht die sprachliche Einstufung für Kurse am Sprachenzentrum (Reiter Einstufung für die Kurse am Sprachenzentrum).
Wie läuft der Test zum Sprachnachweis im Sprachenzentrum der UHH ab?
Der Test besteht, je nach Fremdsprache, entweder nur aus einem schriftlichen Teil (Fremdsprache Englisch) oder aus einer Kombination von schriftlichem und mündlichem Teil (Fremdsprache Spanisch, Französisch). Die Testdauer für den schriftlichen Teil beträgt 50 (Englisch) bzw. 30 (Spanisch, Französisch) Minuten. Pro Semester und Sprache dürfen Sie den Einstufungstest einmal in der vorlesungsfreien Zeit und einmal in der Vorlesungszeit ablegen.
Alle Informationen zur Anmeldung und zum weiteren Ablauf erhalten Sie auf der Website des Sprachenzentrums (Reiter Einstufung für Sprachnachweise vom Sprachenzentrum und DAAD-Nachweise).
Ich habe eine zweite Staatsangehörigkeit, benötige ich in diesem Fall auch einen Sprachnachweis für die betreffende Sprache?
Auch wenn Sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie einen Sprachnachweis. Die detaillierten Anforderungen für den Sprachnachweis entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden zum Bewerbungsverfahren (Seite 4).
Ich möchte meine Bachelor- bzw. Masterarbeit im Auslandssemester schreiben, ist das möglich?
Im Rahmen des Erasmus+ Programms müssen Sie pro Auslandssemester Kurse in Umfang von mind. 30 ECTS an der Gastuniversität erbringen. Abschlussarbeiten zählen nicht dazu. Sie müssen Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität belegen.
Ich werde zum Zeitpunkt des Auslandssemesters nur noch bspw. 18 (also weniger, als die im Auslandssemester zu erbringenden 30) ECTS für mein Studium offen haben. Kann ich trotzdem ein Auslandssemester absolvieren?
Ja, Sie müssen allerdings nichtsdestotrotz Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 30 ECTS pro Semester an der Gastuniversität belegen. Wie viele Sie sich nach Ihrer Rückkehr für das hiesige Studium anrechnen lassen, ist dabei nicht relevant.
Kann ich mich auch über mein Zweitfach bewerben?
Ja, Sie können sich entweder über Ihr Hauptfach oder über Ihr Nebenfach bewerben. Eine gleichzeitige Bewerbung über zwei Fakultäten (bspw. Fakultät WISO und Fakultät Geisteswissenschaften) ist nicht möglich. Sollten Sie sich hinsichtlich der Bewerbung um ein Auslandsstudium nicht für die WISO bzw. BWL Fakultät entscheiden, beachten Sie bitte, dass dann ein anderes International Office der UHH für Sie zuständig ist.